Zusammenfassung
- COVID-19 ist omnipräsent und schränkt unser gesellschaftliches Zusammenleben vehement ein.
- Realwirtschaftliche Folgen durch die Pandemie sind eingetreten. Präzise Vorhersagen über das gesamte Ausmaß der realwirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen sind noch nicht möglich. Viele Unternehmen leiden bereits nun an Liquiditätsengpässen (oder sind in naher Zukunft bedroht), insbesondere aus den unmittelbar betroffenen Industrien wie Gastronomie, Hotellerie, Touristik, Luftfahrt und Einzelhandel.
- Die Bundesregierung sagt unbegrenzte Kreditsummen zur Vergabe über die staatliche Förderbank KfW zu; die Mittel werden über die privaten und genossenschaftlichen Banken sowie Sparkassen vergeben und von der KfW je nach Kreditbetrag zwischen 80 und 100 Prozent besichert.
- Die Bankenaufsicht reagiert auf die Belastung der Banken, setzt Vor-Ort-Prüfungen aus, gewährt zeitliche Aufschübe für verschiedene regulatorische Neuerungen und setzt Schwellwerte temporär herunter.
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fasst die aktuellen Änderungen und Maßnahmen zusammen. Diese haben im Wesentlichen informativen und unterstützenden Charakter, was zeigt, dass die Aufsicht die Institute in dieser belasteten Phase unterstützen möchte; daher gewährt sie im Rahmen der Möglichkeiten auch einige Erleichterungen. Diese sind prägnant zusammengenfasst:
- Verschiebung des EBA-Stresstests, der Stresstests für LSIs sowie Verschiebungen im Kontext der Basel III Implementierung
- Rücksicht auf einen zügigen etwas erleichterten operativen Kreditvergabeprozess
- Flexibilität bei der Umorganisierung (u.a. Personalverteilung) zur Deckung kurzfristiger Bedarfe im Rahmen der regulatorischen Möglichkeiten
- Nutzung der Kapitalpuffer und Liquiditätsreserven
COVID-19 ist omnipräsent
COVID-19 ist derzeit omnipräsent. Durch die von der Politik beschlossenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, spüren wir alle als Teil dieser Gesellschaft die Auswirkungen. Das, was vor einigen Wochen noch selbstverständlich war – der Gang zur Arbeit, Dienstreisen, private Urlaubsreisen, Familienbesuche, Restaurantbesuche, Abendveranstaltungen verschiedenster Art u.v.m. – ist aktuell nicht oder nur sehr beschränkt möglich.
Auswirkungen auf die (Finanz-)Wirtschaft
Neben den gesellschaftlichen Auswirkungen fürchten Ökonomen, Unternehmen und in Teilen auch die Politik die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise durch erhebliche Schädigung der wirtschaftlichen Infrastruktur aufgrund temporären Stillstandes ganzer Wirtschaftszweige. Insbesondere die Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Touristik, Luftfahrt und Einzelhandel sind bereits in Liquiditätsengpässen oder drohen in naher Zukunft hineinzugeraten.
Die Bundesregierung reagiert daher mit Maßnahmen zur Versorgung der Unternehmen mit Staatskrediten über die KfW, welche schnellstmöglich bereitgestellt werden sollen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Es kommt jetzt darauf an, den Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. Eine wichtige Säule ist der Zugang zu Liquidität. Die verbesserten Förderbedingungen im KfW-Sonderprogramm 2020 sind hier eine wichtige Stütze für die Wirtschaft. Anträge werden schnell und unbürokratisch abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich, denn wir wissen, dass für viele Unternehmen jede Woche zählt.“
Die Auszahlung der Unternehmenskredite erfolgt über die privaten und genossenschaftlichen Banken sowie Sparkassen. Die KfW besichert die Darlehen wiederum zu mindestens 80% (und im Falle kleinerer Kredite auch zu 100%) ab und trägt für die Banken, die als direkten Vertragspartnern der Unternehmen eintreten, daher das Ausfallrisiko größtenteils oder vollständig.
Neben diesen unmittelbaren Auswirkungen enorm ansteigender Zahlen an Kreditanträge, sind die Bilanzen der Kreditinstitute bereits gefüllt mit Darlehen an Unternehmen aus der Zeit vor der Krise – darunter vermutlich auch Unternehmen, deren Überleben aufgrund der Krise nicht sicher ist. Egal wie schwerwiegend die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 mittel- und langfristig sind, steht bereits jetzt fest, dass die Kreditausfälle zunehmen werden.
Umso lohnender scheint ein Blick in die aufsichtsrechtlichen Entwicklungen in dieser kritischen Zeit.
In diesem Artikel möchten wir daher die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zusammengefassten Änderungen und gewährten Aufschübe in Bezug auf regulatorische Anforderungen an die Finanzdienstleistungsbranche zusammenfassen und bewerten.
Angekündigte (kurzfristige) Erleichterungen in der Bankenaufsicht sowie bereitgestellte Informationen
Aufgrund der aktuell ungewöhnlichen Situation, resultierend in einer hohen Nachfrage an Kreditanträgen sowie zu erwartender Kreditausfälle, hat die BaFin eine Zusammenstellung einer FAQ Liste für die Significant Institutions (SI) veröffentlicht.
Grundsätzlich weißt die BaFin darauf hin, dass sie und die Deutsche Bundesbank die staatlichen Programme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, wie sie über Förderbanken initiiert worden sind, unterstützen und dessen Erfolg erwarten. Die von der KfW dargestellten Rahmenbedingungen (siehe die Kurzfakten zur KfW-Corona-Hilfe) wurden mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank abgestimmt und werden begrüßt.
Wir stellen nachfolgend die wichtigsten Erkenntnisse und Änderungen bereits kategorisiert und zusammengefasst dar. Im Anschluss an diese Übersicht folgen weitere Informationen zu den einzelnen Punkten