Herausforderungen im Umgang mit ESG-Risiken

ESG-Risiken: Mögliche Herangehensweisen zur Erfassung

Management Summary

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in den aufsichtsrechtlichen Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeitsrisiken wider, die zunehmend eine Beurteilung von ESG- Risiken verlangen. Werden ESG-Risiken als wesentliches Risiko identifiziert, fließen sie in den ICAAP ein, der wiederum einen wesentlichen Inputfaktor für den SREP darstellt. Die Integration ist besonders herausfordernd, da es für die neuartigen ESG-Risiken ein breites Spektrum an Herangehensweisen gibt. Dieser Artikel beleuchtet die Strukturen, die für eine erfolgreiche Operationalisierung der Geschäfts- und Risikostrategie hinsichtlich ESG-Risiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung gegeben sein sollten. Dabei werden die Bereiche Risikoidentifikation, Bewertung, Messung und internes Reporting abgedeckt. Der Fokus liegt auf dem Umgang mit Herausforderungen bei der konsistenten Einbindung von ESG-Risiken: Definitorische und regulatorische Unsicherheiten, Datenknappheit und unausgereifte Modelle. Um den Herausforderungen zu begegnen, sollten sich Institute möglichst frühzeitig strukturiert mit dem Thema auseinandersetzen. So kann der Datenhaushalt erweitert und Kompetenzen aufgebaut werden.

 

1.    Einführung / Hintergrund

Sowohl die EZB als auch die BaFin haben neu auftretende Risiken als einen Schwerpunkt ihrer Aufsichtstätigkeit deklariert. Dabei stehen derzeit besonders Nachhaltigkeitsrisiken oder Environmental, Social und Governance (ESG)-Risiken im medialen Fokus. In diesem Artikel werden die Begriffe Nachhaltigkeitsrisiken und ESG-Risiken synonym verwendet.

ESG-Risiken können zum einen durch das Handeln einer Bank entstehen. Meist ergeben sich diese Risiken aus der Geschäftsstrategie und beeinflussen die Sicht der Stakeholder auf die Bank. Beispiele dafür sind der eigene Ressourcenverbrauch der Bank sowie das Einhalten von Governance oder sozialen Zielen im Geschäftsablauf. Zum anderen können ESG-Risiken von außen auf die internen Risiken von Banken wirken. Beispielsweise beeinflussen Geschäfte oder Finanzanlagen das Risikoprofil der Bank. Die zweite Perspektive fokussiert das Handeln der Bank im Umgang mit Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit einhergehen. Sie ist vorrangig relevant für die Risikotragfähigkeit einer Bank und wird in diesem Artikel näher beleuchtet.

Mit der steigenden Bedeutung von ESG-Risiken für Banken, müssen diese Risiken adressiert und gesteuert werden. Als zentrales Steuerungselement im Risikomanagement dient dabei der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP), der alle materiellen Risiken abdeckt. Die integrierte Risikotragfähigkeitsrechnung (RTF) soll dabei sicherstellen, dass alle wesentlichen Risiken mit ausreichend Kapital unterlegt sind. Wie in Abbildung 1 dargestellt, beleuchtet dieser Artikel die Strukturen, die für eine erfolgreiche Einbettung von ESG-Risiken in die Risikotragfähigkeitsrechnung gegeben sein sollten. Den Grundstein dafür legt jede Bank im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie selbst.

 

2.    Identifikation

Laut MaRisk AT 2.2 müssen Institute regelmäßig und anlassbezogen ein Gesamtrisikoprofil – das heißt einen Überblick über die Risiken des Instituts – erstellen. Neben den aufsichtsrechtlich vorgegebenen wesentlichen Risiken ist dabei zu prüfen, welche Risiken die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Ziel dabei ist es, eine Risikotaxonomie für das Institut zu entwerfen, auf deren Basis die wesentlichen Risiken gesteuert und mit Kapital unterlegt werden können. Der Prozess ist in Abbildung 2 dargestellt. Da ESG-Risiken ein potenziell relevantes Risiko für Institute darstellen, müssen sie entsprechend in der Risikoidentifikation berücksichtigt werden.

 

Wie in Abbildung 2 dargestellt, wird zunächst die derzeitige und erwartete Risikosituation analysiert. Dabei werden nicht nur die aktuellen Charakteristika des Kreditinstituts berücksichtigt, sondern auch geplante Änderungen durch die Geschäftsstrategie. Diese kann zum Beispiel Auswirkungen auf die angebotenen Produkte oder die geografische Verteilung des Portfolios haben. So werden mögliche Risiken erfasst. Eine besondere Herausforderung bei der Integration von ESG-Risiken sind fehlende einheitliche Definitionen und klare Abgrenzungen der einzelnen Begriffe, wie beispielsweise ESG im Vergleich zu Nachhaltigkeit. Daher ist bei der Identifikation eindeutig zu dokumentieren, welche Grundlagen und Definitionen herangezogen wurden. Als Basis können aufsichtsrechtliche Dokumente herangezogen werden, auch wenn sie teilweise noch nicht bindend, oder für ein anderes Teilgebiet anzuwenden sind. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass bei diesen Vorgaben weitere Änderungen erwartet werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Obwohl derzeit noch insbesondere Klima- und Umweltrisiken im Fokus der Aufsicht stehen, ist auch hier eine Weiterentwicklung zu erwarten.

ESG-Risiken sollten bei der Analyse der erwarteten Risikosituation nicht nur als eigenständiger Punkt betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich ihres Einflusses auf bestehende Dimensionen. So können ESG-Risiken einen Einfluss auf das Risikoprofil durch die geografische Verteilung des Portfolios haben. Insbesondere kleine Institute mit regional begrenztem Portfolio können stärker von dedizierten ESG-Risikofaktoren betroffen sein. Zum Beispiel kann das Klimarisiko für ein Institut höher sein, wenn große Teile des Portfolios / der Immobiliensicherheiten in einem geografischen Gebiet konzentriert sind, das durch eine steigende Wahrscheinlichkeit für Überschwemmungen durch den Klimawandel betroffen ist. 

Alle Risikoquellen sollten fortlaufend auf allgemeine Entwicklungen oder spezielle Ereignisse kontrolliert werden. Beispielsweise kann sich die Risikoeinschätzung einer Region durch ein Umweltereignis, wie eine Flut, ändern.
Im nächsten Schritt erfolgt die Beurteilung der Wesentlichkeit der erfassten Risiken. Manche Risiken sind unmittelbar durch die MaRisk als wesentlich eingestuft. Für die verbleibenden Risiken erfolgt die Ermittlung der Wesentlichkeit mit Blick auf potenzielle Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage. Dabei dürfen Risikominderungstechniken nicht angerechnet werden („Brutto Ansatz“). Wird mindestens eine Dimension als wesentlich eingestuft, gilt die Risikoart als wesentliches Risiko und muss im ICAAP und/oder Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) berücksichtigt werden. Bei der Wesentlichkeitsbeurteilung müssen beide ICAAP Perspektiven abgedeckt werden, was insbesondere bei der quantitativen Beurteilung zu Herausforderungen führen kann.

Anschließend werden die Risiken kategorisiert, um eine institutsspezifische Risikotaxonomie zu erstellen / zu aktualisieren. Dabei ist zu beurteilen, ob ESG-Risiken als separater Risikotyp oder als Komplementärrisiko kategorisiert werden sollen. Ein Komplementärrisiko steht dabei nicht als separate Risikoart, sondern trägt als Faktor zur Wesentlichkeit bestehender Risikoarten bei. Obwohl die BaFin ihr Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken  noch als unverbindlich einstuft, ist zu erwarten, dass die Klassifizierung von ESG-Risiken als Komplementärrisiken, zeitnah Eingang in der Aufsichtspraxis findet. Dies ist im Einklang mit der Empfehlung der EBA. Hintergrund der Empfehlung ist, dass durch die Erfassung von ESG-Risiken als Komplementärrisiko für bestehende finanzielle Risiken sichergestellt wird, dass zum einen die verschiedenen Auswirkungen von ESG-Risiken identifiziert und adressiert werden sowie zum anderen eine Doppelerfassung vermieden wird. Dieses Verständnis schlägt sich bereits in ersten regulatorischen Vorgaben nieder. So wird zum Beispiel in den EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung explizit die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in der Kreditvergabe gefordert. Entsprechend haben einige größere Institute bereits veröffentlicht, dass sie diesen Ansatz implementiert haben.

3.    Bewertung

Alle wesentlichen Risiken müssen im ICAAP oder ILAAP eingebunden werden. Dabei ist auch zu bestimmen, welche Indikatoren zur Risikoüberwachung herangezogen und wie Risikominderungstechniken abgebildet werden können. Wenn ESG-Risiken als Komplementärrisiko bewertet werden, sollte eine effektive Überwachung und Steuerung implementiert werden. Dazu werden verschiedene Indikatoren (im folgenden Key Risk Indicators, KRIs) herangezogen, damit das Risiko bewertet und eine Grundlage für eine effektive Steuerung geschaffen wird.

Noch gibt es keine allgemeingültigen Standards für die Bewertung von ESG-Risiken. Dennoch gibt es am Markt bereits Ansätze zur Orientierung, wie beispielsweise die EU-Taxonomie oder ESG Ratings verschiedener Anbieter. Diese sind meist nur für größere Unternehmen verfügbar und teilweise nur schwer zu vergleichen. Die einzelnen ESG-Faktoren können sehr verschieden sein und auch eine unterschiedliche Relevanz für verschiedene Teile des Portfolios haben. So spielen zum Beispiel Governance Faktoren im Privatkundengeschäft kaum eine Rolle, während sie für große Unternehmenskunden berücksichtigt werden sollten. Daher bietet sich entweder die Nutzung mehrerer KRIs oder ein KRI, das verschiedene Sub-Scores aggregiert, an. Bei der Nutzung mehrerer KRIs oder bei der Aggregation verschiedener Sub-Scores sollte bedacht werden, dass die einzelnen Elemente interdependent, aber auch gegenläufig sein können. Ein solcher Gesamt-Score kann auf Kundenebene erfasst und dann zur Steuerung auf Portfolio-Ebene aggregiert werden. Beispielsweise steht den Sparkassen für die Nachhaltigkeitsbeurteilung von Unternehmen bereits ein ESG-Score zur Verfügung, der aus 10 Indikatoren besteht. Für Institute, die einem Verband angehören, kann eine solche Verbandslösung ein Startpunkt zur Entwicklung eines institutsspezifischen KRIs sein. Einen ergänzenden Blickwinkel können Indikatoren aus der Wissenschaft oder Politik bieten. So veröffentlicht beispielsweise der Sustainable Finance Beirat in seinem Monitoring Report eine Vielzahl an Indikatoren. Eine fundierte Ausgangsbasis erhöht die Nachvollziehbarkeit sowohl innerhalb des Instituts als auch in der Kommunikation mit Dritten, wie beispielsweise mit der Bankenaufsicht.

Um eine effektive Banksteuerung zu erlauben, sollten die ausgewählten KRIs auch dem institutsspezifischen Risikoprofil Rechnung tragen und im Zusammenhang mit den in der Geschäfts- und Risikostrategie dargelegten ESG-Zielsetzungen stehen. Zudem muss auf die Datenverfügbarkeit und Qualität geachtet werden, um die Aussagekraft der KRIs nicht zu verzerren. Dennoch kann es für kleine Institute hilfreich sein, im Best-Practice Ansatz die von größeren Instituten genutzten KRIs auf Nutzbarkeit zu prüfen.

So nutzt beispielsweise ein großes Institut die Kohlenstoffintensität der Portfolios zur Risikoüberwachung. Auch der EBA Report “on management and supervision of ESG Risks for credit institutions and investment firms” bietet eine Liste von ESG-Faktoren, Indikatoren und Metriken, auf die zurückgegriffen werden kann. Ein Vorteil der Nutzung solcher KRIs ist der vereinfachte Aufsichtsdialog, allerdings sollte bei der Auswahl der Nutzen für die aktive Banksteuerung im Vordergrund stehen.

Idealerweise lassen sich die zur Steuerung gewählten KRIs mit der Risikoquantifizierung in Einklang bringen. Dies ist für ESG-Risiken besonders herausfordernd, da sich die Methodiken zur Quantifizierung noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden. Außerdem müssen ESG-Risiken nicht notwendigerweise als eigenständige Risikoart in der Risikotragfähigkeitsrechnung abgebildet werden, sondern können auch als Bestandteile der bestehenden Risikoarten dargestellt werden.

 

4. Messung / Risikoquantifizierung

Bei der Risikoquantifizierung ist der Zweck der Berechnung zu berücksichtigen. Im ICAAP wird zwischen normativer und in ökonomischer Perspektive unterschieden. Für die normative Perspektive kann die Eigenmittelberechnung nach CRR herangezogen werden, während die ökonomische Perspektive für die meisten Institute auf einer Barwertberechnung zu erfolgen hat. Weitere Details zu den allgemeinen Herausforderungen der ICAAP-Vorgaben sind im Artikel „ICAAP: Anforderungen und Umsetzung der neuen ICAAP-Vorgaben“ zusammengefasst. In beiden Perspektiven müssen ESG-Risiken einbezogen werden, sobald sie als wesentlich eingestuft sind. Dabei sind die Herausforderungen der Quantifizierung von ESG-Risiken zunächst für beide Perspektiven gleich. So gibt es aktuell noch keine allgemeingültigen Definitionen und Standards zur Messung von ESG-Risiken, obwohl ESG-Risiken derzeit im Fokus der Öffentlichkeit und der Aufsicht stehen. Neben der relativen Neuheit des Themas erschweren die in Abbildung 4 abgebildeten Herausforderungen, welche die EBA konsolidiert hat, die Quantifizierung von ESG-Risiken.

 

Diese Herausforderungen werden durch eine größer werdende Anzahl an Kreditinstituten adressiert, die an der Quantifizierung von ESG-Risiken arbeiten. Dennoch steht die Quantifizierung von ESG-Risiken noch am Anfang.
Zur Unterstützung hat die EBA drei Methoden zur Messung von ESG-Risiken veröffentlicht, die bereits von Instituten genutzt werden. Diese sind als Ansätze zu verstehen, die Institute entsprechend ihrer Strukturen und Bedürfnisse weiterentwickeln und anpassen sollen. Bei der Evaluierung der einzelnen Ansätze ist zu berücksichtigen, dass noch alle Methoden neu sind und daher noch keine endgültigen Aussagen getroffen werden können, welche Methode am geeignetsten ist. Daher ist eine gewisse methodische Flexibilität zum jetzigen Zeitpunkt noch empfehlenswert. Die folgende Abbildung 5 gibt einen Überblick über die von der EBA vorgestellten Ansätze.

 

Bei der Methoden-Entwicklung auf Institutsebene sollte dabei zuerst beurteilt werden, welche der bereits existierenden Methoden ESG-Risikotreiber einbeziehen können, um ESG-Risiken direkt in den finanziellen Risiken abzubilden. Dabei sollte insbesondere der Zeitrahmen berücksichtigt werden, da ESG-Risiken auf einen längeren Zeitraum wirken. Zudem sind historische Daten weniger relevant als in klassischen Risiken, da künftig deutlich stärkere Änderungen als in der Vergangenheit erwartet werden, wie z.B. bei der Klimaerwärmung. Des Weiteren sind historische Daten auf der benötigten Detailebene oft auch nicht verfügbar. Diese Herausforderungen können dazu führen, dass bestehende Methoden um weitere Komponenten ergänzt werden müssen. So basieren beispielsweise Kreditrisikoparameter (Ausfallwahrscheinlichkeit, Ausfallverlustquote) normalerweise auf historischen Daten und beziehen sich auf einen 12-Monats-Zeitraum, womit ESG-Faktoren nicht ausreichend abgedeckt werden können.

Anschließend muss analysiert werden, ob zusätzliche Methoden oder Ansätze benötigt werden, um eine Messung und Überwachung von ESG-Risiken auf Expositions- und Portfolioebene zu erlauben. Unverbindliche regulatorische oder wissenschaftliche Veröffentlichungen auch aus angrenzenden Themengebieten können dabei herangezogen werden, um die entwickelte Methode zu plausibilisieren. Im Vordergrund sollte hier zunächst der Erkenntnisgewinn stehen. Dies umschließt den Aufbau des benötigten Datenhaushalts, aber auch die Entwicklung der methodischen Kompetenz im Institut. Darauf aufbauend kann die Methodik weiterentwickelt und verbessert werden. Dabei sollte der Proportionalitätsansatz berücksichtigt werden, das heißt je komplexer und systemrelevanter das Institut, desto genauer sollte die Messung des Risikos sein.

5.    Internes Reporting

Da ESG-Risiken als Komplementärrisiko abgebildet werden, müssen sie nicht zwangsläufig explizit im Risikotragfähigkeits-Reporting erscheinen, da sich der Kapitalbedarf durch die bestehenden Risikoarten ergibt. Dennoch sollten für Steuerungszwecke aggregierte Daten zu ESG-Risiken im internen Reporting abgebildet werden. Dafür bieten sich Portfolio-Reportings und andere Steuerungs-Reportings, wie beispielsweise bezüglich des Risikoappetits und der Geschäftsstrategie, an.

Bei der Erweiterung bestehender Reportings um ESG-Daten ist darauf zu achten, dass die Ergänzungen erlauben, die in der Geschäftsstrategie dargelegten ESG-Ziele zu kontrollieren. Dasselbe gilt für Kriterien zum Risikoappetit und für Änderungen an der internen Governance und interne Kontrollen. Dazu sollten die zur Bewertung herangezogenen KRIs so aufgeschlüsselt und gegebenenfalls erweitert werden, dass Steuerungsimpulse zur vorher genannten Zielsetzung abgeleitet werden können. Eine relativ einfach zu implementierende Möglichkeit ist dabei, das Branchen-Reporting zu erweitern. Wie beispielhaft in Abbildung 6 dargestellt ist, können die von der EZB als besonders durch den Klimawandel betroffenen Branchen explizit aufgeführt werden.

 

Bei der Auswahl der KRIs für das Reporting sollte zudem darauf geachtet werden, dass diese möglichst quantitativ aufgebaut sind, um Ermessensspielräume zu minimieren und um Unabhängigkeit von einzelnen Personen und um Konsistenz im Zeitverlauf zu garantieren. Idealerweise sind die gewählten KRIs auch für Prognosen und Szenarioanalysen nutzbar.

Bei der Gestaltung des internen Reportings kann es sinnvoll sein, neben den bereits existierenden Reportings auf die Systeme zur Offenlegung zurückzugreifen, wenn das Institut in den Anwendungsbereich entsprechender Regularien  fällt. Das Zurückgreifen auf verpflichtende Strukturen und Daten erleichtert zwar die Implementierung und erleichtert auch die Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern, allerdings muss darauf geachtet werden, dass sich dennoch institutsspezifische Steuerungsimpulse ableiten lassen. Wie in Abbildung 7 dargestellt, könnte ein Institut, das verpflichtet ist, die Green-Asset-Ratio (GAR) zu veröffentlichen, für interne Zwecke zusätzlich eine adjustierte GAR auf Einzelgeschäftsebene zur Steuerung nutzen. Eine solche Anpassung könnte auch Kredite, welche ein Kunde für seine eigene Transformation zur Taxonomie-Konformität nutzen möchte, als Taxonomiekonform klassifizieren. So kann der bestehende Datenhaushalt genutzt und gleichzeitig die Aussagekraft für die Steuerung erhöht werden.

Da die ESG-Perspektive vergleichsweise neu ist, muss sichergestellt werden, dass die Ergebnisse in den entsprechenden Kontext gesetzt werden, um für den Adressaten des Reportings verständlich zu sein. Auch hier ist, wie bereits in den vorigen Kapiteln erwähnt, darauf hinzuweisen, dass sich ESG-Risiken sowie die zugehörigen Methodiken und Prozesse noch in der Entwicklung befinden. Nur durch die Schaffung eines Verständnisses für die Entwicklung der Methodik und einer Begründung für die gewählten Indikatoren sowie der Beschränkungen kann sichergestellt werden, dass das Reporting als Grundlage für eine fundierte Entscheidungsfindung dienen kann. Dazu kann auch eine Beurteilung durch gesonderte Ausschüsse in Betracht gezogen werden.

Zudem sollte das Reporting in die bankinternen Prozesse und Richtlinien eingebettet werden, um eine volle Integration in die Operationalisierung der Nachhaltigkeitsaspekte, die in der Strategie eingebettet wurden, zu ermöglichen.

6.    Handlungsempfehlungen / Ausblick

Die MaRisk erfordert die Erfassung aller wesentlichen Risiken einer Bank, wodurch die Notwendigkeit der Identifikation von ESG-Risiken abgeleitet werden kann. Weitere regulatorische Veröffentlichungen auf der EU und der nationalen Ebene, wie beispielsweise das BaFin Merkblatt zur Nachhaltigkeit, erläutern, dass die Aufsicht ESG-Risiken als wesentlich, jedoch als Komplementärrisiko betrachtet. Daher sollten Institute in ihrer Risikoinventur solche Risiken definieren und bezüglich ihrer institutsspezifischen Relevanz beurteilen.

Die für die Bewertung genutzten KRIs sollten dabei konsistent zur Strategie des Instituts sein. Besonders herausfordernd bei der Entwicklung solcher KRIs ist die Datenlage sowie fehlende Standards. Daher kann ein Zurückgreifen auf Vorgaben aus dem externen Reporting oder bei kleineren Instituten auf Verbandslösungen hilfreich sein. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Nutzbarkeit für die Banksteuerung gegeben bleibt. Dies gilt auch für die Integration von ESG-Risiken in das interne Reporting.

Unabhängig von der Größe ist es für alle Institute ratsam, sich auch auf die quantitative Messung von ESG-Risiken vorzubereiten, falls dies noch nicht geschieht. Dabei sollte neben dem Aufbau eines Datenhaushalts der Kompetenzaufbau im Vordergrund stehen. Nur so werden die Institute in der Lage sein, den kommenden Anforderungen vorbereitet entgegenzutreten und die nötige Resilienzfähigkeit gegenüber ESG-Risiken aufzubauen.

Wie kann ADVISORI Ihnen helfen

ADVISORI berät Kunden bereits seit einigen Jahren zum Thema Nachhaltigkeit im Banking. Nachdem das Thema unter dem Stichwort ESG-Risiken auch in den Fokus von nationalen wie internationalen Regulatoren gerückt ist, beschäftigt sich ADVISORI insbesondere mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Risikomanagement der Institute.

Über die Autoren

Melanie Düring ist als Unternehmensberaterin mit dem Schwerpunkt Risikomanagement für ADVISORI bei unseren Kunden tätig. Ihre Fokusgebiete sind die abteilungsübergreifende Implementierung von risikospezifischen regulatorischen Anforderungen und die zugehörigen aufsichtsrechtlichen Prozesse. Durch ihre Erfahrung in der Beratung und in ihrer vorherigen Rolle bei einem global agierenden Finanzinstitut kennt sie die Fallstricke, die es bei der Implementierung neuer Vorgaben zu beachten gilt.

Andreas Krekel ist als Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Analyse sowie Implementierung von risiko- und meldewesenspezifischen regulatorischen Anforderungen tätig. Zu seinem Themenfokus gehören Data Governance sowie Modellierungsvorgaben im (Non)-Financial-Risk Bereich. Neben der Umsetzung, dem (agilen)-Projekt- und Testmanagement hat er die fachliche und disziplinarische Leitungsverantwortung für die Abteilung Risikomanagement und Meldewesen bei ADVISORI.


Überblick: Nachhaltigkeit für Finanzinstitute

ESG-Risiken im SREP und in der Risikotragfähigkeitsrechnung

Ökologische Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft von Banken — Daten und Methodik

Weitere News

Das ADVISORI Sommerfest 2023 - ein Tag voller unvergesslicher Momente!

Das ADVISORI Sommerfest – ein Tag der uns ADVISORIs mit Kollegen, Freunden und Familie näher zusammenbringt und tolle Erinnerungen schafft.

ADVISORI bildet aus. Interview mit unserer ehemaligen Auszubildenden zur Kauffrau für Büromanagement

Exklusive Einblicke in die Ausbildung bei ADVISORI. Als erste Auszubildende bei ADVISORI berichtete uns Jana von ihrem Arbeitsalltag.

Beratungsprogramm - ESG Risiken

„Sustainability“ ist wohl unbestritten einer der großen branchenübergreifenden Trends unserer Zeit, der insbesondere auch die Finanzdienstleistungsbranche betrifft. Wir haben uns intensiv mit ESG Risiken befasst und ein konkretes Beratungsprogramm für Sie entwickelt, dass es erlaubt mit möglichst geringem Aufwand zu bewerten welcher Handlungsbedarf besteht. Lesen Sie selbst!