Management Summary
Die 2019 verlautete Verpflichtung nach Artikel 449a der CRR (EU) No. 575/2013 an große Institute bezüglich der Offenlegung von ESG-Risiken einschließlich physischer Risiken und Transitionsrisiken rückt näher. Institute müssen bereits für das Finanzjahr 2021 klimabasierte Kennzahlen preisgeben. Der erarbeitete Entwurf implementing technical standards (ITS) der EBA spezifiziert Anforderungen insbesondere zu Klimarisiken, um den Detaillierungsgrad der zu erfassenden Informationen zu präzisieren. Dieser Fachbeitrag gibt einen Status quo der Regulatorik zur Veröffentlichung von ESG-Risiken wieder. Die geforderten qualitativen und quantitativen Anforderungen werden dargestellt. Dabei ist die Integration von ESG-Risiken im Risikomanagement unabkömmlich. Die EZB fordert explizite Maßnahmen zu dessen Einbettung, welche nachfolgend schrittweise aufbereitet sind. Darüber hinaus erfolgt eine Einschätzung, wie Kreditinstitute der Verpflichtung gerecht werden können.
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