Security by Default ist eine zentrale CRA-Anforderung. Digitale Produkte muessen ab Werk sicher konfiguriert sein, ohne dass Nutzer zusaetzliche Sicherheitsmassnahmen ergreifen muessen.
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Die Meldepflicht fuer aktiv ausgenutzte Schwachstellen gilt bereits ab September 2026. Die vollstaendigen Security by Default Anforderungen greifen ab Dezember 2027. Hersteller muessen jetzt mit der Umsetzung beginnen.
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Wir entwickeln mit Ihnen eine systematische Security by Default Strategie, die sowohl technische Exzellenz als auch CRA-Compliance gewährleistet.
Bewertung der aktuellen Produktkonfigurationen und Sicherheitseinstellungen
Identifikation von CRA-relevanten Security by Default Anforderungen
Design und Entwicklung sicherer Standardkonfigurationen
Implementierung und Testing der Security by Default Maßnahmen
Validierung der CRA-Konformität und finale Dokumentation
"ADVISORI hat uns dabei geholfen, unsere Produktkonfigurationen vollständig CRA-konform zu gestalten. Durch die professionelle Security by Default Implementierung konnten wir sowohl die Sicherheit als auch die Benutzerfreundlichkeit unserer Produkte erheblich verbessern."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
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10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Umfassende Bewertung Ihrer aktuellen Produktkonfigurationen gegen CRA Security by Default Anforderungen.
Technische Umsetzung und Integration von Security by Default Prinzipien in Ihre Produktentwicklung.
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Der Cyber Resilience Act fordert ein strukturiertes Vulnerability Management für digitale Produkte über den gesamten Lebenszyklus. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung CRA-konformer Schwachstellenmanagement-Prozesse und der Erfüllung aller Melde- und Dokumentationspflichten.
Security by Design ist die wichtigste CRA-Anforderung. Cybersicherheit muss von der ersten Designphase in die Produktentwicklung integriert werden.
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller nach Art. 10 und Annex I Teil II, Sicherheitsupdates ueber die gesamte Produktlebensdauer bereitzustellen, mindestens jedoch 5 Jahre. Updates muessen kostenlos, zeitnah und getrennt von Funktionsupdates verteilt werden. Jede aktiv ausgenutzte Schwachstelle ist innerhalb von 24 Stunden an die ENISA zu melden.
Security by Default nach dem CRA bedeutet, dass digitale Produkte ab Werk mit den sichersten verfuegbaren Konfigurationen ausgeliefert werden muessen. Konkret schreibt der CRA vor: keine schwachen Standardpasswoerter, verschluesselte Kommunikation als Standardeinstellung, automatische Installation von Sicherheitsupdates (mit Opt-out-Moeglichkeit) und Deaktivierung nicht benoetigter Dienste. Das BSI formuliert dies als Konfigurationsgrundsatz: Standardeinstellungen muessen aktiv zur Erhoehung der Produktsicherheit beitragen.
Die CRA-Anforderungen treten gestaffelt in Kraft: Ab September
2026 muessen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von
24 Stunden an ENISA und das zustaendige CSIRT melden. Die vollstaendigen Security by Default Anforderungen nach Anhang I gelten ab Dezember
2027 fuer alle neuen Produkte mit digitalen Elementen, die im EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden.
Security by Design bezieht sich auf die Integration von Sicherheit in den gesamten Entwicklungsprozess eines Produkts von Anfang an. Security by Default betrifft die Auslieferungskonfiguration: Das Produkt muss beim Endnutzer ohne zusaetzliche Massnahmen sicher konfiguriert sein. Der CRA verlangt beides: Sicherheit muss in die Architektur eingebaut sein (by Design) und die Standardeinstellungen muessen maximale Sicherheit bieten (by Default).
Der CRA verlangt unter anderem: Verbot von generischen oder schwachen Standardpasswoertern, automatische Sicherheitsupdates mit Opt-out-Option fuer Nutzer, Trennung von Sicherheits- und Funktionsupdates wenn moeglich, verschluesselte Kommunikation als Standard, minimale Angriffsflaeche durch Deaktivierung nicht benoetigter Schnittstellen und Dienste, sichere Authentifizierungsmechanismen und Zugangskontrollen ab Werk.
Bei Nichterfuellung der wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen inklusive Security by Default drohen Bussgelder von bis zu
15 Millionen Euro oder 2,
5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusaetzlich koennen Marktaufsichtsbehoerden den Rueckruf nicht-konformer Produkte anordnen oder deren Bereitstellung auf dem EU-Markt untersagen.
Ja, Security by Default gilt fuer alle drei CRA-Produktkategorien: Standardprodukte, wichtige Produkte (Klasse I und II) und kritische Produkte. Der Unterschied liegt im Konformitaetsbewertungsverfahren: Standardprodukte koennen eine Selbstbewertung nach Modul A durchfuehren, waehrend wichtige und kritische Produkte eine Drittanbieterpruefung benoetigen. Die Security by Default Anforderungen selbst sind identisch.
ADVISORI begleitet Hersteller von der Gap-Analyse bis zur CRA-konformen Implementierung: Wir bewerten bestehende Standardkonfigurationen gegen CRA Anhang I, entwickeln sichere Default-Profile, unterstuetzen bei der Implementierung automatischer Update-Mechanismen, fuehren Penetration Tests der Werkseinstellungen durch und erstellen die technische Dokumentation fuer die EU-Konformitaetserklaerung.
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