Die erfolgreiche Umsetzung der VS-NFD-Anforderungen erfordert eine präzise Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer optimalen Organisationsstruktur für nachhaltiges regulatorisches Reporting.
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Eine erfolgreiche VS-NFD-Organisation zeichnet sich durch klare Verantwortlichkeiten, effiziente Kommunikationswege und robuste Kontrollmechanismen aus. Die frühzeitige Definition dieser Strukturen verhindert spätere operative Probleme und Compliance-Risiken.
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Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Organisationsstruktur für VS-NFD-Meldungen, die sowohl regulatorische Anforderungen erfüllt als auch Ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt.
Analyse der bestehenden Organisationsstruktur und regulatorischen Anforderungen
Design einer optimalen Governance-Struktur mit klaren Verantwortlichkeiten
Definition detaillierter Rollenbeschreibungen und Aufgabenverteilungen
Implementierung der neuen Strukturen mit begleitendem Change Management
Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der etablierten Strukturen
"Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sind das Fundament erfolgreicher VS-NFD-Umsetzung. Mit unserer Expertise helfen wir Instituten dabei, nicht nur compliant, sondern auch operativ exzellent zu werden."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir analysieren Ihre bestehende Organisation und entwickeln eine optimale Struktur für VS-NFD-Meldungen mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten.
Wir begleiten Sie bei der Implementierung der neuen Organisationsstrukturen und unterstützen den Veränderungsprozess mit professionellem Change Management.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Die ordnungsgemäße Klassifizierung und Kennzeichnung von Verschlusssachen ist ein kritischer Baustein der Informationssicherheit. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung robuster Klassifizierungssysteme und der compliance-konformen Behandlung vertraulicher Informationen.
Eine umfassende Dokumentation und ein durchdachtes Sicherheitskonzept sind essentiell für erfolgreiche VS-NFD-Implementierung. Wir entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Konzepte, die sowohl regulatorische Anforderungen erfüllen als auch operative Sicherheit gewährleisten.
Der Geheimschutzbeauftragte ist die von der Unternehmensleitung bestellte Person, die für die Umsetzung aller Maßnahmen des materiellen und personellen Geheimschutzes verantwortlich ist. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung der VS-Registratur, die Durchführung von Sicherheitsbelehrungen, die Einleitung von Sicherheitsüberprüfungen (SÜ1, SÜ2, SÜ3) bei Mitarbeitern, die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Verschlusssachen und die Beratung der Geschäftsleitung in allen Fragen des Geheimschutzes. Die Rolle ist vergleichbar mit der funktionalen Sonderstellung eines Datenschutzbeauftragten.
Der Sicherheitsbevollmächtigte ist das leitende Mitglied eines Unternehmens, das gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) als Ansprechpartner für alle Belange des Geheimschutzes fungiert. Er verfügt über geheimschutzrechtliche Weisungsbefugnis im Unternehmen. Der Geheimschutzbeauftragte hingegen setzt die operativen Maßnahmen im Tagesgeschäft um. In kleineren Unternehmen können beide Rollen in einer Person zusammenfallen, in größeren Organisationen ist eine Trennung empfehlenswert.
Geheimschutzbetreute Unternehmen müssen mindestens folgende Rollen besetzen: den Sicherheitsbevollmächtigten als obersten Verantwortlichen, den Geheimschutzbeauftragten für die operative Umsetzung, den VS-Verwalter für die Registratur und Verwaltung von Verschlusssachen sowie bei Bedarf einen Sabotageschutzbeauftragten. Bei Unternehmen, die ausschließlich VS-NfD-Material verarbeiten, ist keine förmliche Geheimschutzbetreuung erforderlich, jedoch muss eine verantwortliche Person benannt werden, die die Einhaltung des VS-NfD-Merkblatts sicherstellt.
Eine VS-NfD Rollenmatrix ordnet jeder Funktion im Geheimschutz klare Aufgaben, Befugnisse und Berichtswege zu. Die Matrix umfasst typischerweise die Dimensionen Rolle (wer), Aufgabe (was), Befugnis (darf), Eskalation (wohin) und Vertretung (durch wen). Sie sollte mit der bestehenden Compliance-Governance verknüpft werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. ADVISORI erstellt diese Rollenmatrizen auf Basis der VSA-Anforderungen und Ihrer spezifischen Unternehmensstruktur.
Für VS-NfD eingestufte Informationen ist grundsätzlich keine Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter erforderlich. Diese müssen lediglich zur Einhaltung der VS-NfD-Richtlinien verpflichtet werden. Ab der Einstufung VS-Vertraulich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) notwendig, für VS-Geheim eine erweiterte (SÜ2) und für Streng Geheim eine erweiterte mit Sicherheitsermittlungen (SÜ3). Der Geheimschutzbeauftragte initiiert und überwacht diese Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz.
ADVISORI führt zunächst eine Organisationsanalyse durch, um bestehende Strukturen und Verantwortlichkeiten zu erfassen. Darauf aufbauend erstellen wir eine VSA-konforme Rollenmatrix, definieren Stellenbeschreibungen für Geheimschutzbeauftragten, Sicherheitsbevollmächtigten und VS-Verwalter, entwickeln Schulungskonzepte und implementieren Governance-Prozesse. Unsere Berater verfügen über Erfahrung mit dem BMWi-Geheimschutzverfahren und unterstützen auch bei der Vorbereitung auf Geheimschutzbetreuungsverfahren.
Unklare Verantwortlichkeiten im Geheimschutz können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen: Verstöße gegen die Verschlusssachenanweisung können den Entzug der Geheimschutzbetreuung nach sich ziehen, wodurch das Unternehmen keine staatlichen Verschlusssachen-Aufträge mehr bearbeiten darf. Operative Risiken umfassen unkontrollierten Zugang zu Verschlusssachen, fehlende Belehrungsnachweise bei Prüfungen, verspätete Sicherheitsüberprüfungen und mangelnde Nachvollziehbarkeit bei der VS-Registratur. Dies kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) haben.
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