Schulung für Datenschutzkoordinatoren zur systematischen Dokumentation aller datenschutzrelevanten Prozesse. Von der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO bis zur lückenlosen Nachweisführung für Aufsichtsbehörden.
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Fehlende oder unvollständige Prozessdokumentation kann Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Ein aktuelles Verarbeitungsverzeichnis ist bei jeder Behördenprüfung vorzulegen.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Unsere Schulung verbindet die rechtlichen Grundlagen der DSGVO-Dokumentationspflichten mit der praktischen Umsetzung im Arbeitsalltag. Teilnehmer erstellen während der Schulung eigene Dokumentationsvorlagen.
Analyse bestehender Dokumentationsstrukturen und Gap-Identifikation
Vermittlung systematischer Dokumentationsmethoden und Best Practices
Entwicklung maßgeschneiderter Templates und Checklisten
Praxisübungen zur Erstellung von Verfahrensverzeichnissen
Integration in bestehende Compliance-Workflows und Qualitätssicherung
"Mit unseren gezielten Schulungen professionalisieren wir die Datenschutz-Dokumentation nachhaltig. Wir vermitteln Strukturen, Methoden und Praxiswissen, damit Datenschutzkoordinatoren effizient und prüfungssicher alle erforderlichen Nachweise erstellen können. Das erhöht nicht nur die Qualität, sondern spart wertvolle Zeit – und schafft volle Sicherheit im Auditfall."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Umfassende Schulung zur Erstellung und Pflege vollständiger Verfahrensverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO mit allen erforderlichen Nachweisen.
Praxisorientierte Vermittlung effizienter Dokumentationsmethoden und Integration in bestehende Compliance-Workflows.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Qualifizieren Sie sich als Datenschutzkoordinator mit unserer praxisorientierten DSGVO Schulung. Sie lernen die Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSG — von Verarbeitungsgrundsätzen nach Art. 5 über Betroffenenrechte nach Art. 15–22 bis zur Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35. Mit Teilnahmezertifikat und individueller Nachbetreuung durch unsere Datenschutzexperten.
Umfassende Schulung für Datenschutzkoordinatoren zu professionellem Incident Management und rechtssicheren Meldepflichten bei Datenschutzvorfällen nach DSGVO.
Verstehen Sie die unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten von Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzbeauftragten. Unsere Schulung schafft Klarheit über Aufgabenteilung, Kompetenzen und optimale Zusammenarbeit für eine effektive Datenschutzorganisation.
Das Verarbeitungsverzeichnis nach Art.
30 DSGVO muss folgende Pflichtangaben enthalten: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung, Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten, Empfänger der Daten, Übermittlungen in Drittländer, vorgesehene Löschfristen sowie eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Das Verzeichnis muss schriftlich geführt werden, wobei ein elektronisches Format zulässig ist. Es ist der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vollständig zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen und jede öffentliche Stelle zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses verpflichtet. Die Ausnahme nach Art.
30 Abs.
5 DSGVO für Unternehmen mit weniger als
250 Mitarbeitern greift in der Praxis fast nie, da sie nur gilt, wenn die Verarbeitung kein Risiko für Betroffene birgt, nur gelegentlich erfolgt und keine besonderen Datenkategorien betrifft. Da nahezu jedes Unternehmen regelmäßig Mitarbeiterdaten verarbeitet, besteht die Dokumentationspflicht faktisch immer.
Neben dem Verarbeitungsverzeichnis nach Art.
30 DSGVO bestehen weitere Dokumentationspflichten: Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) nach Art.
35 DSGVO für risikoreiche Verarbeitungen, Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) nach Art.
32 DSGVO, Auftragsverarbeitungsverträge nach Art.
28 DSGVO, Dokumentation von Datenpannen nach Art.
33 DSGVO, Nachweis der Einwilligungen nach Art.
7 DSGVO sowie Dokumentation der Betroffenenrechte-Prozesse. Alle Nachweise dienen der Rechenschaftspflicht nach Art.
5 Abs.
2 DSGVO.
Die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses erfolgt in diesen Schritten: Zunächst alle Abteilungen und Geschäftsprozesse erfassen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dann für jeden Prozess die Pflichtangaben nach Art.
30 DSGVO zusammenstellen: Verarbeitungszweck, Datenkategorien, Betroffenenkategorien, Empfänger, Löschfristen und TOM. Die Informationen strukturiert in einem Template dokumentieren. Abschließend das Verzeichnis von den Fachabteilungen prüfen lassen und einen regelmäßigen Aktualisierungsprozess etablieren.
Die DSGVO schreibt keine feste Aktualisierungsfrist vor, verlangt aber, dass das Verarbeitungsverzeichnis den aktuellen Stand der Datenverarbeitungen widerspiegelt. In der Praxis empfehlen Aufsichtsbehörden eine Überprüfung mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen bei neuen Verarbeitungstätigkeiten, Änderungen an bestehenden Prozessen, Einführung neuer Software oder Dienstleister und organisatorischen Umstrukturierungen. Ein fester Reviewprozess mit Verantwortlichkeiten stellt die Aktualität sicher.
Fehlende oder unvollständige Dokumentation kann nach Art.
83 Abs.
4 DSGVO mit Bußgeldern bis zu
10 Millionen Euro oder
2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Dies betrifft insbesondere das fehlende Verarbeitungsverzeichnis, unzureichende TOM-Dokumentation und mangelnde Nachweise der Rechenschaftspflicht. Aufsichtsbehörden prüfen die Dokumentation regelmäßig bei Beschwerden, Datenpannen-Meldungen und anlasslosen Kontrollen. Neben Bußgeldern drohen Anordnungen zur Einschränkung der Datenverarbeitung.
Die ADVISORI-Schulung zur Datenschutzprozesse-Dokumentation umfasst: Analyse bestehender Dokumentationsstrukturen und Identifikation von Lücken, Erstellung DSGVO-konformer Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30, Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen, Aufbau von Vorlagen und Checklisten für die tägliche Arbeit, praktische Übungen anhand realer Szenarien sowie die Integration der Dokumentation in bestehende Compliance-Workflows. Teilnehmer erhalten fertige Templates, die sie direkt im Unternehmen einsetzen können.
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