Umfassende Schulung für Datenschutzkoordinatoren zu professionellem Incident Management und rechtssicheren Meldepflichten bei Datenschutzvorfällen nach DSGVO.
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Nach Art. 33 DSGVO müssen Datenschutzvorf�lle innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehürde gemeldet werden. Wer die Frist vers�umt, riskiert Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro. Unsere Schulung bereitet Sie auf den Ernstfall vor.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Unsere Schulung kombiniert fundierte Rechtskenntnisse mit praktischer Anwendung, um Datenschutzkoordinatoren optimal auf reale Incident-Situationen vorzubereiten.
Theoretische Grundlagen des Datenschutz-Incident Managements
Praktische Fallstudien und Simulation realer Vorfallszenarien
Interaktive Workshops zu Meldeprozessen und Kommunikation
Entwicklung individueller Incident Response Prozesse
Nachbetreuung und praktische Umsetzungsunterstützung
"Unsere Schulung zum Datenschutz-Incident Management vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern bereitet Datenschutzkoordinatoren durch praktische Übungen optimal auf reale Vorfallsituationen vor. Dies stärkt die Datenschutz-Resilienz des gesamten Unternehmens."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Systematische Erkennung und professionelle Bewertung von Datenschutzvorfällen nach standardisierten Kriterien.
Rechtssichere Umsetzung der Meldepflichten nach DSGVO mit professioneller Kommunikation und fristgerechter Abwicklung.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Schulung für Datenschutzkoordinatoren zur systematischen Dokumentation aller datenschutzrelevanten Prozesse. Von der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO bis zur lückenlosen Nachweisführung für Aufsichtsbehörden.
Qualifizieren Sie sich als Datenschutzkoordinator mit unserer praxisorientierten DSGVO Schulung. Sie lernen die Grundlagen der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSG — von Verarbeitungsgrundsätzen nach Art. 5 über Betroffenenrechte nach Art. 15–22 bis zur Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35. Mit Teilnahmezertifikat und individueller Nachbetreuung durch unsere Datenschutzexperten.
Verstehen Sie die unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten von Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzbeauftragten. Unsere Schulung schafft Klarheit über Aufgabenteilung, Kompetenzen und optimale Zusammenarbeit für eine effektive Datenschutzorganisation.
Nach Art.
33 DSGVO muss eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen
72 Stunden nach Bekanntwerden an die zustöndige Aufsichtsbehürde gemeldet werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Verletzung voraussichtlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt. In unserer Schulung lernen Sie, wie Sie diese Risikobewertung korrekt durchführen und die Meldung fristgerecht einreichen.
Art.
33 DSGVO regelt die Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehürde innerhalb von
72 Stunden. Art.
34 DSGVO betrifft die Benachrichtigung der betroffenen Personen und greift nur, wenn die Datenpanne voraussichtlich ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten darstellt. Die Schulung vermittelt, wann welche Meldung erforderlich ist und welche Inhalte sie enthalten muss.
Die Meldung einer Datenpanne erfolgt über das Online-Meldeportal der zustöndigen Datenschutzaufsichtsbehürde Ihres Bundeslandes. Sie muss mindestens enthalten: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und ungefähre Personenzahl, Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen sowie ergriffene Gegenmaßnahmen. Unsere Schulung enthält praktische Übungen mit dem Meldeformular.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht nach Art.
33 DSGVO kann mit Bußgeldern von bis zu
10 Millionen Euro oder
2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Auch versp�tete oder unvollständige Meldungen können zu Sanktionen führen. Die Schulung zeigt, wie Sie Fristen einhalten und Dokumentationspflichten erfüllen, um Bußgeldrisiken zu minimieren.
Ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall liegt vor, wenn personenbezogene Daten unrechtm��ig offengelegt, verändert, geläscht oder unbefugt zugünglich gemacht werden und daraus ein Risiko für die Betroffenen entsteht. Beispiele sind: Hackerangriffe mit Datenabfluss, versehentlicher E-Mail-Versand an falsche Empf�nger, Verlust unverschlässelter Datentr�ger oder Ransomware-Angriffe. Die Schulung vermittelt die Kriterien für die Risikobewertung.
Ein strukturierter Incident-Response-Prozess umfasst fünf Phasen: Erkennung und Erstbewertung des Vorfalls, Eind�mmung und Sofortmaßnahmen, Untersuchung und Ursachenanalyse, Meldung an Aufsichtsbehürde und Betroffene sowie Nachbereitung mit Lessons Learned. Die Schulung vermittelt jeden Schritt anhand realer Fallbeispiele und stellt Vorlagen für die Dokumentation bereit.
Nach Art.
33 Abs.
5 DSGVO müssen alle Datenschutzvorf�lle dokumentiert werden — auch solche, die nicht meldepflichtig sind. Die Dokumentation umfasst: Fakten des Vorfalls, Auswirkungen und ergriffene Abhilfemaßnahmen. Diese Dokumentation muss der Aufsichtsbehürde auf Anfrage zur Verf�gung gestellt werden können. Die Schulung enthält Vorlagen und Checklisten für eine revisionssichere Dokumentation.
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