TOM DSGVO: Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32
Art. 32 DSGVO verpflichtet Unternehmen zu angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten. Wir entwickeln und implementieren maßgeschneiderte TOM-Frameworks, die Verschlüsselung, Pseudonymisierung und Zugriffskontrolle systematisch umsetzen.
- ✓DSGVO-konforme Implementierung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
- ✓Minimierung von Datenschutzverletzungen und Cyberrisiken
- ✓Nachweisbare Compliance für Aufsichtsbehörden und Audits
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Was sind technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO?
Unsere TOMs-Expertise
- Interdisziplinäres Team aus IT-Security-Experten und Datenschutz-Spezialisten
- Branchenspezifische TOMs-Frameworks und Best Practices
- Integration modernster Technologien und Security-Standards
- Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Maßnahmen
Wichtiger Hinweis
TOMs müssen dem Stand der Technik entsprechen und regelmäßig überprüft werden. Die Angemessenheit ist anhand des Risikos, der Art, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung zu bewerten.
ADVISORI in Zahlen
11+
Jahre Erfahrung
120+
Mitarbeiter
520+
Projekte
Wir verfolgen einen risikobasierten und praxisorientierten Ansatz, der technische Innovation mit organisatorischer Exzellenz verbindet.
Unser TOMs-Implementierungsansatz
Umfassende Risikobewertung und Bedrohungsanalyse
Entwicklung maßgeschneiderter TOMs-Architekturen
Schrittweise Implementierung mit kontinuierlicher Validierung
Integration in bestehende IT- und Sicherheitslandschaft
Kontinuierliches Monitoring und adaptive Optimierung

Sarah Richter
Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Technische Maßnahmen
Implementierung modernster technischer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
- End-to-End-Verschlüsselung und Kryptographie-Management
- Pseudonymisierungs- und Anonymisierungsverfahren
- Zugangs- und Zugriffskontrollsysteme
- Backup- und Disaster Recovery-Systeme
Organisatorische Maßnahmen
Entwicklung und Implementierung robuster organisatorischer Prozesse und Kontrollen.
- Datenschutz-Governance und Rollen-Konzepte
- Schulungs- und Awareness-Programme
- Incident Response und Breach Management
- Kontinuierliche Monitoring- und Audit-Prozesse
Häufig gestellte Fragen zu DSGVO Technische & Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Was sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach DSGVO?
TOM nach Art.
32 DSGVO sind Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Technische Maßnahmen umfassen Verschlüsselung, Firewalls und Zugriffskontrolle. Organisatorische Maßnahmen beinhalten Richtlinien, Schulungen, Zuständigkeiten und Prozesse zur Sicherstellung der Datensicherheit.
Welche TOM verlangt Art. 32 DSGVO konkret?
Art.
32 nennt Pseudonymisierung und Verschlüsselung, die Fähigkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme sicherzustellen, die rasche Wiederherstellbarkeit nach Zwischenfällen und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Wie dokumentiert man TOM nach DSGVO?
TOM müssen schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Die Dokumentation umfasst eine Beschreibung jeder Maßnahme, die Zuordnung zu Schutzzielen, Verantwortlichkeiten, den Implementierungsstatus, Prüfintervalle und Nachweise der Wirksamkeit. Sie ist Teil des Verarbeitungsverzeichnisses.
Was sind Beispiele für technische Maßnahmen?
Technische Maßnahmen umfassen Verschlüsselung von Daten und Kommunikation, Zutrittskontrolle zu Serverräumen, Zugangskontrolle durch Passwortrichtlinien und MFA, Zugriffskontrolle durch Berechtigungskonzepte, Protokollierung, automatische Sicherheitsupdates und Backup-Systeme.
Was sind Beispiele für organisatorische Maßnahmen?
Organisatorische Maßnahmen sind Datenschutzrichtlinien und -konzepte, Mitarbeiterschulungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Vier-Augen-Prinzip, Clean-Desk-Policy, Notfallpläne, regelmäßige Audits und dokumentierte Prozesse für Betroffenenrechte und Datenpannen.
Wie bewertet man die Angemessenheit von TOM?
Die Angemessenheit bewertet sich nach Stand der Technik, Implementierungskosten, Art und Umfang der Verarbeitung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken. Ein risikobasierter Ansatz erfordert stärkere Maßnahmen bei sensibleren Daten und höheren Risiken.
Wie oft müssen TOM überprüft werden?
Art.
32 verlangt regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit. Best Practice sind jährliche TOM-Audits plus anlassbezogene Prüfungen bei Sicherheitsvorfällen, Systemwechseln oder neuen Verarbeitungstätigkeiten. Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
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