Umfassende technische und organisatorische Maßnahmen für DSGVO-konforme Datensicherheit nach Art. 32

TOM DSGVO: Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32

Art.

  • 01DSGVO-konforme Implementierung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
  • 02Minimierung von Datenschutzverletzungen und Cyberrisiken
  • 03Nachweisbare Compliance für Aufsichtsbehörden und Audits
  • 04Stärkung des Vertrauens von Kunden und Geschäftspartnern
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Was sind technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO?

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO umfassen alle Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten. Dazu gehören technische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Pseudonymisierung und Firewalls sowie organisatorische Maßnahmen wie Datenschutzrichtlinien, Schulungen und Zugriffskonzepte. Wir entwickeln maßgeschneiderte TOM-Konzepte, die Ihre spezifischen Risiken adressieren und nachweisbare Compliance sicherstellen.

Unser umfassendes TOMs-Portfolio deckt alle Aspekte der DSGVO-konformen Datensicherheit ab, von der technischen Infrastruktur bis zu organisatorischen Prozessen und Kontrollen.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

Technische Maßnahmen

Implementierung modernster technischer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

  • End-to-End-Verschlüsselung und Kryptographie-Management
  • Pseudonymisierungs- und Anonymisierungsverfahren
  • Zugangs- und Zugriffskontrollsysteme
  • Backup- und Disaster Recovery-Systeme
02

Organisatorische Maßnahmen

Entwicklung und Implementierung robuster organisatorischer Prozesse und Kontrollen.

  • Datenschutz-Governance und Rollen-Konzepte
  • Schulungs- und Awareness-Programme
  • Incident Response und Breach Management
  • Kontinuierliche Monitoring- und Audit-Prozesse

5 Phasen

Unser TOMs-Implementierungsansatz

Wir verfolgen einen risikobasierten und praxisorientierten Ansatz, der technische Innovation mit organisatorischer Exzellenz verbindet.

  1. Umfassende Risikobewertung und Bedrohungsanalyse

  2. Entwicklung maßgeschneiderter TOMs-Architekturen

  3. Schrittweise Implementierung mit kontinuierlicher Validierung

  4. Integration in bestehende IT- und Sicherheitslandschaft

  5. Kontinuierliches Monitoring und adaptive Optimierung

Sarah Richter

Ansprechpartner

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

Unsere TOMs-Expertise

  • 01Interdisziplinäres Team aus IT-Security-Experten und Datenschutz-Spezialisten
  • 02Branchenspezifische TOMs-Frameworks und Best Practices
  • 03Integration modernster Technologien und Security-Standards
  • 04Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Maßnahmen

Wichtiger Hinweis

TOMs müssen dem Stand der Technik entsprechen und regelmäßig überprüft werden. Die Angemessenheit ist anhand des Risikos, der Art, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung zu bewerten.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu DSGVO Technische & Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Was sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach DSGVO?

TOM nach Art. 32 DSGVO sind Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Technische Maßnahmen umfassen Verschlüsselung, Firewalls und Zugriffskontrolle. Organisatorische Maßnahmen beinhalten Richtlinien, Schulungen, Zuständigkeiten und Prozesse zur Sicherstellung der Datensicherheit.

Welche TOM verlangt Art. 32 DSGVO konkret?

Art. 32 nennt Pseudonymisierung und Verschlüsselung, die Fähigkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme sicherzustellen, die rasche Wiederherstellbarkeit nach Zwischenfällen und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Wie dokumentiert man TOM nach DSGVO?

TOM müssen schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Die Dokumentation umfasst eine Beschreibung jeder Maßnahme, die Zuordnung zu Schutzzielen, Verantwortlichkeiten, den Implementierungsstatus, Prüfintervalle und Nachweise der Wirksamkeit. Sie ist Teil des Verarbeitungsverzeichnisses.

Was sind Beispiele für technische Maßnahmen?

Technische Maßnahmen umfassen Verschlüsselung von Daten und Kommunikation, Zutrittskontrolle zu Serverräumen, Zugangskontrolle durch Passwortrichtlinien und MFA, Zugriffskontrolle durch Berechtigungskonzepte, Protokollierung, automatische Sicherheitsupdates und Backup-Systeme.

Was sind Beispiele für organisatorische Maßnahmen?

Organisatorische Maßnahmen sind Datenschutzrichtlinien und -konzepte, Mitarbeiterschulungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Vier-Augen-Prinzip, Clean-Desk-Policy, Notfallpläne, regelmäßige Audits und dokumentierte Prozesse für Betroffenenrechte und Datenpannen.

Wie bewertet man die Angemessenheit von TOM?

Die Angemessenheit bewertet sich nach Stand der Technik, Implementierungskosten, Art und Umfang der Verarbeitung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken. Ein risikobasierter Ansatz erfordert stärkere Maßnahmen bei sensibleren Daten und höheren Risiken.

Wie oft müssen TOM überprüft werden?

Art. 32 verlangt regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit. Best Practice sind jährliche TOM-Audits plus anlassbezogene Prüfungen bei Sicherheitsvorfällen, Systemwechseln oder neuen Verarbeitungstätigkeiten. Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

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