Vollumfängliche DSGVO-Compliance für Ihr Unternehmen

DSGVO Beratung: Datenschutz-Compliance für Unternehmen

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) definiert verbindliche Datenschutzanforderungen fur alle Unternehmen in der EU.

  • 01Vollständige DSGVO-Compliance und Schutz vor Bußgeldern
  • 02Privacy by Design und Privacy by Default Implementierung
  • 03Professionelle Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)
  • 04Kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Datenschutzmaßnahmen
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Was fordert die DSGVO von Unternehmen?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt seit Mai 2018 die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU. Unternehmen müssen Rechtsgrundlagen für jede Datenverarbeitung nachweisen, Betroffenenrechte gewährleisten, Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen und Verletzungen innerhalb von 72 Stunden melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes.

Wir bieten Ihnen eine vollumfängliche DSGVO-Compliance-Beratung, von der initialen Gap-Analyse über die Implementierung bis hin zur kontinuierlichen Überwachung und Anpassung Ihrer Datenschutzmaßnahmen.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

DSGVO Gap-Analyse & Assessment

Umfassende Bewertung Ihrer aktuellen Datenschutzlage und Identifikation aller Compliance-Lücken.

  • Vollständige Bestandsaufnahme aller Datenverarbeitungsprozesse
  • Bewertung bestehender technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Identifikation von Compliance-Lücken und Risikobewertung
  • Entwicklung einer priorisierten Roadmap zur DSGVO-Compliance
02

Privacy by Design Implementation

Implementierung von Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

  • Integration von Datenschutzprinzipien in System- und Prozessdesign
  • Entwicklung datenschutzfreundlicher Standardeinstellungen
  • Beratung bei der Auswahl datenschutzkonformer Technologien
  • Etablierung von Datenschutz-Governance in Entwicklungsprozessen

5 Phasen

Unser Vorgehen

Wir verfolgen einen systematischen Ansatz zur DSGVO-Implementierung, der alle Aspekte des Datenschutzes berücksichtigt.

  1. Umfassende Analyse Ihrer aktuellen Datenschutzlage

  2. Entwicklung einer maßgeschneiderten DSGVO-Compliance-Strategie

  3. Implementierung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen

  4. Schulung Ihrer Mitarbeiter und Etablierung von Datenschutzprozessen

  5. Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Datenschutzmaßnahmen

Sarah Richter

Ansprechpartner

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

Wir begleiten Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung der DSGVO, von der ersten Analyse bis zur vollständigen Integration in die operativen Prozesse. Durch praxisnahe Lösungen und kontinuierliche Betreuung schaffen wir die Sicherheit, alle Datenschutzanforderungen dauerhaft und wirksam zu erfüllen.

Unsere Stärken

  • 01Tiefgreifende Expertise in europäischem und deutschem Datenschutzrecht
  • 02Praxiserprobte Methoden für nachhaltige DSGVO-Implementierung
  • 03Branchenübergreifende Erfahrung mit komplexen Datenschutzherausforderungen
  • 04Kontinuierliche Begleitung und Updates zu neuen Datenschutzentwicklungen

Expertentipp

DSGVO-Compliance ist ein kontinuierlicher Prozess, nicht nur ein einmaliges Projekt. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen sind essentiell für nachhaltigen Datenschutz.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu DSGVO

Was ist die DSGVO?

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, EU 2016/679) ist seit Mai 2018 in der gesamten EU verbindlich und regelt den Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig vom Firmensitz. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?

Ein Datenschutzbeauftragter ist nach Art. 37 DSGVO Pflicht, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, wenn umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien stattfindet (z. B. Gesundheitsdaten) oder wenn eine systematische Überwachung von Betroffenen erfolgt. Öffentliche Stellen müssen stets einen DSB benennen. Der DSB kann intern oder extern bestellt werden.

Was sind die DSGVO-Bußgelder und Strafen?

Die DSGVO sieht zwei Bußgeldrahmen vor: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen organisatorische Pflichten (z. B. fehlendes Verarbeitungsverzeichnis). Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen gegen Grundsätze, Betroffenenrechte oder Datentransfers. Die deutschen Aufsichtsbehörden verhängten 2023 Bußgelder in Millionenhöhe.

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA, Art. 35 DSGVO) ist Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten birgt, zum Beispiel bei Profiling, Gesundheitsdaten oder systematischer Videoüberwachung. Die DPIA bewertet Risiken, Schutzmaßnahmen und die Notwendigkeit der Verarbeitung. Fehlt eine Pflicht-DPIA, drohen Bußgelder bis 10 Millionen Euro.

Wie setzt man die DSGVO im Unternehmen um?

Die DSGVO-Umsetzung erfolgt in vier Schritten: (1) Gap-Analyse: Ist-Zustand vs. DSGVO-Anforderungen feststellen. (2) Verarbeitungsverzeichnis (VVT) erstellen nach Art. 30. (3) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) implementieren. (4) Betroffenenrechte sicherstellen (Auskunft, Löschung, Berichtigung). Für Hochrisiko-Verarbeitungen ist zusätzlich eine DPIA durchzuführen. ADVISORI begleitet alle Phasen.

Wie hängen DSGVO und NIS2 zusammen?

DSGVO und NIS2-Richtlinie ergänzen sich: Die DSGVO schützt personenbezogene Daten und regelt Betroffenenrechte. NIS2 schreibt Cybersicherheitsmaßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen und wichtiger Einrichtungen vor. Bei einem Datenschutzvorfall müssen Unternehmen oft sowohl die DSGVO-Meldepflicht (72 Stunden, Art. 33) als auch die NIS2-Meldepflicht (24 Stunden) erfüllen. ADVISORI berät zu beiden Regulierungen integriert.

Was ist die DSGVO-Informationspflicht nach Art. 13 und 14?

Art. 13 DSGVO verpflichtet Unternehmen, Betroffene bei der Datenerhebung transparent zu informieren: über Verantwortlichen, Verarbeitungszweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechte. Art. 14 gilt, wenn Daten nicht direkt beim Betroffenen erhoben werden. Datenschutzerklärungen auf Websites, Einwilligungsformulare und Informationsblätter müssen diese Anforderungen vollständig erfüllen, sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.

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