Nachhaltige Konformität mit EBA-Anforderungen

EBA Ongoing Compliance

Sichern Sie die langfristige Konformität Ihres Finanzinstituts mit den komplexen Anforderungen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) durch unseren ganzheitlichen Ongoing Compliance-Ansatz.

  • 01Kontinuierliche Einhaltung der EBA-Anforderungen durch systematische Überwachung
  • 02Proaktive Anpassung an regulatorische Änderungen und neue EBA-Leitlinien
  • 03Reduziertes Compliance-Risiko durch automatisierte Kontrollen und Frühwarnsysteme
  • 04Optimierte Ressourcennutzung durch effiziente Compliance-Prozesse
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

EBA Ongoing Compliance

Die laufende Einhaltung von EBA-Leitlinien, technischen Regulierungsstandards (RTS) und Durchführungsstandards (ITS) erfordert ein systematisches Monitoring und proaktives Änderungsmanagement. Seit 2024 veröffentlicht die EBA jährlich über 30 neue oder aktualisierte Leitlinien, von ESG-Risikomanagement über DORA-Anforderungen bis zu überarbeiteten Governance-Standards (EBA/GL/2021/05). Ohne strukturiertes Ongoing Compliance werden regulatorische Fristen versäumt und SREP-Bewertungen verschlechtert.

Unser EBA Ongoing Compliance-Service umfasst die laufende Überwachung regulatorischer Entwicklungen der EBA, strukturierte Gap-Analysen bei neuen Leitlinien, die Implementierung von Compliance-Kontrollen und die Vorbereitung auf aufsichtliche Prüfungen. Wir unterstützen Kreditinstitute bei der Umsetzung von EBA/GL/2021/05 (Governance), den ESG-Risiko-Leitlinien (ab 2026 verpflichtend) und DORA-bezogenen EBA-Anforderungen.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

EBA-Compliance-Governance & Monitoring

Wir etablieren robuste Governance-Strukturen und automatisierte Monitoring-Systeme, die kontinuierliche Konformität mit EBA-Anforderungen sicherstellen, Risiken frühzeitig identifizieren und Handlungsbedarf signalisieren.

  • Entwicklung eines maßgeschneiderten EBA-Compliance-Governance-Frameworks
  • Implementierung automatisierter Compliance-Monitoring-Systeme für EBA-Regularien
  • Etablierung klarer Verantwortlichkeiten und Eskalationswege
  • Integration von KPI-basiertem EBA-Compliance-Reporting
02

EBA Regulatory Change Management

Wir implementieren proaktive Prozesse zur Identifikation, Bewertung und Umsetzung von EBA-Regularien und -Leitlinien, die Ihr Institut vor regulatorischen Überraschungen schützen und Anpassungsaufwände minimieren.

  • Etablierung eines regulatorischen Frühwarnsystems für EBA-Publikationen
  • Entwicklung strukturierter Impact-Analyse-Prozesse für neue EBA-Anforderungen
  • Implementation standardisierter Änderungsmanagement-Verfahren für EBA-Regularien
  • Integration von Stakeholder-Management und Kommunikation bei regulatorischen Änderungen

5 Phasen

Unser Vorgehen

Wir verfolgen einen strukturierten und bewährten Ansatz für die Implementierung nachhaltiger EBA Ongoing Compliance-Strukturen, der langfristige regulatorische Konformität sicherstellt.

  1. Umfassende Analyse der bestehenden EBA-Compliance-Strukturen und -Prozesse

  2. Entwicklung eines maßgeschneiderten EBA-Compliance-Governance-Frameworks

  3. Implementierung automatisierter Monitoring- und Kontrollmechanismen für EBA-Anforderungen

  4. Etablierung eines proaktiven regulatorischen Änderungsmanagements für EBA-Leitlinien

  5. Integration von EBA-spezifischen Schulungen und kontinuierlicher Prozessoptimierung

Ansprechpartner

Melanie Düring

Head of Risikomanagement

Die nachhaltige Einhaltung der EBA-Anforderungen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der in die DNA des Finanzinstituts integriert werden muss. Unser Ongoing Compliance-Ansatz schafft die Strukturen, Prozesse und kulturellen Voraussetzungen für diese Integration und ermöglicht es unseren Kunden, regulatorische Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als strategischen Vorteil zu nutzen. Die Kombination aus automatisiertem Monitoring, proaktivem Änderungsmanagement und integriertem Kontrollsystem reduziert nicht nur Compliance-Risiken, sondern optimiert auch den Ressourceneinsatz erheblich.

Unsere Stärken

  • 01Langjährige Erfahrung mit EBA-Leitlinien und aufsichtlichen Prüfungen in Deutschland
  • 02Kombination aus regulatorischem Know-how und operativer Umsetzungskompetenz
  • 03Strukturierte Methodik für Regulatory Change Management und Gap-Analysen
  • 04Nachweisliche Erfolge bei der Optimierung von SREP-Ergebnissen durch Compliance-Verbesserungen

Expertentipp

Etablieren Sie ein Regulatory Change Management Office, das EBA-Publikationen systematisch erfasst, bewertet und in Umsetzungspläne überführt. Institute, die regulatorische Änderungen proaktiv über EBA-Konsultationsphasen verfolgen, reduzieren den Umsetzungsaufwand bei Inkrafttreten um bis zu 60 % und minimieren aufsichtsrechtliche Beanstandungen im SREP erheblich.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu EBA Ongoing Compliance

Welche EBA-Leitlinien müssen Kreditinstitute laufend überwachen?

Kreditinstitute müssen alle für sie relevanten EBA-Leitlinien (Guidelines), technischen Regulierungsstandards (RTS) und Durchführungsstandards (ITS) laufend überwachen. Zu den wichtigsten gehören die Governance-Leitlinien (EBA/GL/2021/05), die Outsourcing-Guidelines, die ESG-Risiko-Leitlinien (ab Januar 2026 für große Institute verpflichtend), die Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung sowie DORA-bezogene IKT-Standards. Die EBA veröffentlicht jährlich über 30 neue oder aktualisierte regulatorische Dokumente, die auf Relevanz geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen.

Wie funktioniert ein Regulatory Change Management für EBA-Anforderungen?

Ein Regulatory Change Management für EBA-Anforderungen umfasst vier Stufen: (1) Monitoring, systematische Erfassung neuer EBA-Konsultationen, Leitlinien und Standards über offizielle EBA-Kanäle und Branchen-Tracker. (2) Relevanzprüfung, Bewertung, welche neuen Anforderungen das Institut betreffen, basierend auf Geschäftsmodell und Proportionalitätsprinzip. (3) Gap-Analyse, Vergleich der neuen Anforderungen mit dem Ist-Zustand und Identifikation von Handlungsbedarf. (4) Umsetzungsplanung, Erstellung eines Maßnahmenplans mit Fristen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen. Institute, die diesen Prozess proaktiv ab der Konsultationsphase starten, reduzieren den Umsetzungsaufwand bei Inkrafttreten erheblich.

Was prüft die Aufsicht im SREP zur EBA-Compliance?

Im SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) prüft die Aufsicht unter anderem die Einhaltung relevanter EBA-Leitlinien und -Standards. Kernbereiche sind: die Umsetzung der Governance-Leitlinien (EBA/GL/2021/05), das interne Kapitaladäquanzverfahren (ICAAP) und Liquiditätsadäquanzverfahren (ILAAP), die Einhaltung der Outsourcing-Guidelines, die Umsetzung von Mängelfeststellungen aus früheren Prüfungen sowie die Anpassung an neue regulatorische Anforderungen. Eine strukturierte Ongoing Compliance stellt sicher, dass alle Prüfungsfelder dokumentiert und aktuell sind.

Welche Fristen gelten für neue EBA-Leitlinien?

EBA-Leitlinien durchlaufen typischerweise folgenden Zeitrahmen: Konsultationsphase (3 Monate), Auswertung und Finalisierung (3 bis 12 Monate), Veröffentlichung mit Umsetzungsfrist (meist 6 bis 12 Monate nach Veröffentlichung). Konkrete aktuelle Fristen: ESG-Risiko-Leitlinien, Januar 2026 für große Institute, Januar 2027 für kleinere. Überarbeitete Governance-Leitlinien (CRD VI-Anpassung), voraussichtlich 2027. CRR III / CRD VI-Paket, gestaffelte Umsetzung ab Januar 2025. Die BaFin veröffentlicht Comply-or-Explain-Stellungnahmen zu jeder EBA-Leitlinie.

Wie unterscheidet sich EBA Ongoing Compliance von der initialen Implementierung?

Die initiale Implementierung einer EBA-Leitlinie ist ein einmaliges Projekt mit definiertem Scope und Deadline. EBA Ongoing Compliance dagegen ist ein kontinuierlicher Prozess, der sicherstellt, dass (1) bestehende Umsetzungen aktuell bleiben und nicht durch organisatorische Änderungen erodieren, (2) neue oder aktualisierte EBA-Anforderungen rechtzeitig erkannt und umgesetzt werden, (3) die Wirksamkeit der Compliance-Maßnahmen regelmäßig überprüft wird und (4) die Dokumentation prüfungsbereit gehalten wird. Ohne Ongoing Compliance veralten initiale Implementierungen innerhalb von 12 bis 18 Monaten.

Welche Rolle spielt die EBA bei DORA und ESG-Regulierung?

Die EBA ist maßgeblich an der Ausgestaltung von DORA (Digital Operational Resilience Act) und ESG-Regulierung beteiligt. Im DORA-Bereich entwickelt die EBA zusammen mit den anderen ESAs technische Regulierungsstandards für IKT-Risikomanagement, Incident Reporting und das Informationsregister für IKT-Drittanbieter. Im ESG-Bereich hat die EBA Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht, die ab Januar 2026 für große Institute gelten. Beide Bereiche erfordern laufendes Monitoring, da die EBA kontinuierlich neue Konkretisierungen, Q&As und Umsetzungshilfen veröffentlicht.

Wie lässt sich EBA Compliance-Monitoring automatisieren?

EBA Compliance-Monitoring lässt sich in mehreren Bereichen automatisieren: (1) Regulatorisches Monitoring, automatische Erfassung neuer EBA-Publikationen über RSS-Feeds und API-Schnittstellen der EBA-Website. (2) Gap-Tracking, spezialisierte Legal Change Management Tools filtern relevante Änderungen nach Institut. (3) Kontrolltests, automatisierte Stichproben und Schwellenwertprüfungen im IKS. (4) Reporting, automatische Generierung von Compliance-Dashboards mit Status pro Leitlinie. Die Automatisierung reduziert den manuellen Aufwand für das Compliance-Team und erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit bei regulatorischen Änderungen.

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