Integrierte physische und digitale Schutzkonzepte für kritische Infrastrukturen

KRITIS Schutzkonzepte: physische und digitale Sicherheit verbinden

Wir entwickeln ganzheitliche Schutzkonzepte, die physische und digitale Sicherheitsmaßnahmen nahtlos integrieren und Ihre kritische Infrastruktur umfassend absichern.

  • 01Ganzheitliche Integration physischer und digitaler Sicherheitsmaßnahmen
  • 02KRITIS-konforme Schutzkonzepte nach BSI-Standards
  • 03Risikobasierte Sicherheitsarchitektur für kritische Infrastrukturen
  • 04Kontinuierliche Überwachung und adaptive Sicherheitsmaßnahmen
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

KRITIS Schutzkonzepte: Physische und digitale Sicherheit für kritische Infrastrukturen

Kritische Infrastrukturen erfordern integrierte Schutzkonzepte, die physische und digitale Bedrohungen gleichermaßen adressieren. Wir entwickeln ganzheitliche Sicherheitsarchitekturen, die den Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes und BSI IT-Grundschutzes entsprechen und Ihr Unternehmen gegen hybride Angriffe absichern.

Wir bieten eine umfassende Beratung für die Entwicklung und Implementierung integrierter physischer und digitaler Schutzkonzepte, die alle relevanten KRITIS-Anforderungen erfüllen und darüber hinausgehen.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

Physische Sicherheitskonzepte

Entwicklung und Implementierung umfassender physischer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor physischen Bedrohungen.

  • Perimeterschutz und Zugriffskontrollen
  • Überwachungs- und Detektionssysteme
  • Sicherheitsrichtlinien und Verfahren
  • Notfall- und Evakuierungspläne
02

Digitale Sicherheitsarchitekturen

Implementierung robuster digitaler Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen und zur Gewährleistung der Systemintegrität.

  • Netzwerksegmentierung und Firewalls
  • Intrusion Detection und Prevention Systeme
  • Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmaßnahmen
  • Security Information und Event Management (SIEM)

5 Phasen

Unser integrierter Sicherheitsansatz

Wir verfolgen einen systematischen Ansatz zur Entwicklung ganzheitlicher Schutzkonzepte, der physische und digitale Sicherheitsaspekte von Anfang an integriert betrachtet.

  1. Umfassende Bestandsaufnahme aller physischen und digitalen Assets

  2. Risikobasierte Bewertung und Priorisierung von Schutzmaßnahmen

  3. Entwicklung integrierter Sicherheitsarchitekturen

  4. Phasenweise Implementierung mit kontinuierlicher Validierung

  5. Etablierung kontinuierlicher Überwachungs- und Verbesserungsprozesse

Sarah Richter

Ansprechpartner

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

Unsere Expertise

  • 01Umfassende Expertise in physischer und digitaler Sicherheit
  • 02Tiefgreifende Kenntnis der KRITIS-Anforderungen und BSI-Standards
  • 03Bewährte Methodologien für integrierte Sicherheitskonzepte
  • 04Langjährige Erfahrung mit kritischen Infrastrukturen

KRITIS-Dachgesetz 2026

Seit März 2026 gilt das KRITIS-Dachgesetz mit einheitlichen Standards für physischen und digitalen Schutz. Betreiber müssen erstmals beide Dimensionen nachweislich absichern. Prüfen Sie jetzt Ihren Handlungsbedarf.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu KRITIS Schutzkonzepte Physisch Digital

Was ist ein integriertes KRITIS-Schutzkonzept und warum wird es benötigt?

Ein integriertes KRITIS-Schutzkonzept verbindet physische Sicherheitsmaßnahmen (Perimeterschutz, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung) mit digitalen Schutzmaßnahmen (Netzwerksegmentierung, Angriffserkennung, Verschlüsselung) zu einer ganzheitlichen Sicherheitsarchitektur.

Der Bedarf ergibt sich aus der Konvergenz physischer und digitaler Bedrohungen: Cyberangriffe können über physischen Zugang zu Systemen beginnen, während physische Sabotage durch digitale Manipulation gesteuert werden kann. Das KRITIS-Dachgesetz fordert seit 2026 erstmals die nachweisliche Absicherung beider Dimensionen.

Kernbestandteile eines integrierten Schutzkonzepts:

• Ganzheitliche Risikoanalyse über physische und digitale Assets
• Mehrstufige Sicherheitszonen mit abgestimmten Schutzmaßnahmen
• Einheitliches Monitoring für physische und digitale Anomalien
• Koordinierte Incident-Response-Prozesse für hybride Vorfälle
• Regelmäßige Überprüfung und Anpassung an neue Bedrohungslagen

Welche Anforderungen stellt das KRITIS-Dachgesetz an physische und digitale Schutzmaßnahmen?

Das KRITIS-Dachgesetz (in Kraft seit März 2026) setzt die EU-CER-Richtlinie in deutsches Recht um und definiert erstmals einheitliche Standards für die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen.

Anforderungen im Überblick:

• Risikoanalyse: Betreiber müssen alle relevanten Risiken bewerten, einschließlich Naturgefahren, technischem Versagen, Sabotage und Cyberangriffen
• Resilienzmaßnahmen: Physische Schutzmaßnahmen (Gebäudesicherheit, Perimeterschutz, Redundanzen) und digitale Maßnahmen (IT-Sicherheit nach §8a BSIG) müssen nachweislich umgesetzt werden
• Registrierung und Meldepflichten: Betreiber müssen sich beim BBK registrieren und Sicherheitsvorfälle melden
• Nachweispflicht: Alle vier Jahre müssen Betreiber die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen nachweisen

Das Gesetz verknüpft physische Sicherheit eng mit der bestehenden IT-Sicherheitspflicht nach BSIG und NIS2-Umsetzung.

Wie unterscheidet sich physische Sicherheit von digitaler Sicherheit bei KRITIS-Betreibern?

Physische und digitale Sicherheit adressieren unterschiedliche Bedrohungsvektoren, sind aber bei kritischen Infrastrukturen eng miteinander verknüpft.

Physische Sicherheit umfasst:

• Perimeterschutz: Zäune, Mauern, Barrieren gegen unbefugten Zutritt
• Zutrittskontrolle: Biometrische Systeme, Vereinzelungsanlagen, Besuchermanagement
• Überwachung: Videoanalyse, Sensoren, Alarmsysteme
• Baulicher Schutz: Sprengstoffresistente Konstruktionen, Hochwasserschutz, Brandschutz

Digitale Sicherheit umfasst:

• Netzwerksegmentierung: Trennung von IT- und OT-Netzen
• Systeme zur Angriffserkennung (SzA): Pflicht nach §8a BSIG
• Verschlüsselung: Schutz sensibler Daten und Kommunikation
• Patch-Management und Schwachstellenmanagement

Die Herausforderung liegt in der Integration: Zutrittskontrollsysteme sind selbst IT-Systeme, SCADA-Anlagen steuern physische Prozesse, und ein wirksames SOC muss physische und digitale Alarme korrelieren.

Welche KRITIS-Sektoren benötigen integrierte Schutzkonzepte?

Alle neun KRITIS-Sektoren in Deutschland unterliegen sowohl den IT-Sicherheitsanforderungen des BSIG als auch den physischen Resilienzanforderungen des KRITIS-Dachgesetzes.

Die neun Sektoren und ihre spezifischen Schutzanforderungen:

• Energie: Kraftwerke, Stromnetze, Gasversorgung, hohe physische Angriffsfläche, OT-Sicherheit für Steuerungssysteme
• Wasser: Wasserwerke, Kläranlagen, Schutz vor Kontamination und Sabotage
• Ernährung: Lebensmittelproduktion, Logistik, Kühlketten, Produktionssicherheit
• IT und Telekommunikation: Rechenzentren, Netzknoten, physischer Zugangsschutz, Redundanz
• Gesundheit: Krankenhäuser, Labore, Patientensicherheit, Medizintechnik
• Finanz- und Versicherungswesen: Rechenzentren, Handelsplattformen
• Transport und Verkehr: Flughäfen, Häfen, Schienennetze
• Siedlungsabfallentsorgung: Entsorgungsanlagen
• Staat und Verwaltung: Behörden, Rechenzentren

Die konkreten Schwellenwerte definiert die BSI-Kritisverordnung je nach Sektor.

Wie läuft die Erstellung eines KRITIS-Schutzkonzepts ab?

Die Erstellung eines integrierten KRITIS-Schutzkonzepts folgt einem strukturierten Vorgehen in fünf Phasen:

1. Bestandsaufnahme und Schutzbedarfsfeststellung: Erfassung aller physischen und digitalen Assets, Klassifizierung nach Kritikalität, Identifikation von Abhängigkeiten zwischen physischer und digitaler Infrastruktur

2. Risikoanalyse: Bewertung physischer Bedrohungen (Naturgefahren, Sabotage, Terrorismus) und digitaler Risiken (Cyberangriffe, Ransomware, Insider-Threats). Identifikation von Wechselwirkungen zwischen beiden Dimensionen

3. Konzeption der Sicherheitsarchitektur: Definition von Sicherheitszonen, Auswahl physischer Maßnahmen (Perimeter, Zutritt, Überwachung) und digitaler Maßnahmen (Segmentierung, SzA, Verschlüsselung), Integration zu einem ganzheitlichen Konzept

4. Implementierung: Umsetzung der Maßnahmen, Schulung des Personals, Aufbau von Monitoring und Incident-Response-Prozessen

5. Validierung und Betrieb: Penetrationstests, Red-Team-Übungen, regelmäßige Audits und kontinuierliche Anpassung an neue Bedrohungen

Was kostet ein KRITIS-Schutzkonzept und welchen Zeitrahmen muss man einplanen?

Kosten und Zeitrahmen hängen von der Größe der Infrastruktur, dem aktuellen Reifegrad der Sicherheitsmaßnahmen und dem KRITIS-Sektor ab.

Typische Zeitrahmen:

• Gap-Analyse und Schutzbedarfsfeststellung: 4 bis 8 Wochen
• Konzeption der Sicherheitsarchitektur: 6 bis 12 Wochen
• Implementierung physischer Maßnahmen: 3 bis 12 Monate je nach Umfang
• Implementierung digitaler Maßnahmen: 3 bis 9 Monate
• Gesamtprojekt von Analyse bis Betriebsbereitschaft: 6 bis 18 Monate

Kostentreiber sind insbesondere bauliche Maßnahmen (Perimeterschutz, Zutrittskontrollanlagen), Systeme zur Angriffserkennung (SzA-Pflicht) und die Integration bestehender Legacy-Systeme. ADVISORI berät herstellerunabhängig und hilft, das Budget auf die Maßnahmen mit dem höchsten Schutzwirkungsgrad zu fokussieren.

Wie verändert das KRITIS-Dachgesetz die bisherigen Schutzanforderungen für Betreiber?

Das KRITIS-Dachgesetz erweitert die bisherigen rein IT-bezogenen Pflichten nach BSIG um physische Resilienzanforderungen und schafft einen All-Hazards-Ansatz.

Wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Rechtsrahmen:

• Erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an physische Sicherheit kritischer Anlagen
• Pflicht zur umfassenden Risikoanalyse, die alle Gefahrenarten einschließt (Naturereignisse, technisches Versagen, Sabotage, Terrorismus)
• Registrierungspflicht beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
• Meldepflicht für sicherheitsrelevante Vorfälle, auch physischer Art
• Nachweispflicht alle vier Jahre gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde
• Bußgelder bei Nichteinhaltung

Betreiber, die bereits ein ISMS nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz betreiben, müssen dieses um physische Sicherheitsaspekte ergänzen. Die Integration beider Dimensionen in ein einheitliches Managementsystem ist der effizienteste Weg zur Compliance.

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