CRA Dezember 2027: Vollständige Compliance — der Countdown beginnt

01. Dezember 2026
8 min Lesezeit

Am 11. Dezember 2027 tritt die vollständige Anwendbarkeit des Cyber Resilience Act in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, die CRA-Anforderungen erfüllen. Der Countdown von 12 Monaten beginnt jetzt.

12-Monats-Roadmap bis Dezember 2027

Monate 1-3 (Dez 2026 — Feb 2027): Assessment

  • Produktinventar: Alle Produkte mit digitalen Elementen katalogisieren
  • Klassifizierung: Standard vs. wichtige vs. kritische Produkte nach CRA-Anhang III
  • Gap-Analyse: Aktueller Stand vs. CRA-Anforderungen je Produktkategorie

Monate 4-6 (Mär — Mai 2027): Design und Dokumentation

  • Security-by-Design-Review aller Produktentwicklungsprozesse
  • Technische Dokumentation erstellen oder aktualisieren
  • SBOM-Generierung in Build-Pipelines integrieren

Monate 7-9 (Jun — Aug 2027): Implementierung

  • Schwachstellenmanagement-Prozesse für den gesamten Produktlebenszyklus
  • Konformitätsbewertung durchführen (Selbstbewertung oder Drittprüfung)
  • Nutzerinformation und Gebrauchsanweisungen aktualisieren

Monate 10-12 (Sep — Nov 2027): Finalisierung

  • EU-Konformitätserklärung erstellen und unterzeichnen
  • CE-Kennzeichnung auf allen betroffenen Produkten
  • Interne Auditierung der CRA-Compliance
  • Puffer für Nacharbeiten und letzte Korrekturen

Häufig gestellte Fragen

Was passiert ab Dezember 2027?

Produkte mit digitalen Elementen, die nach dem 11. Dezember 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen alle CRA-Anforderungen erfüllen. Nicht-konforme Produkte dürfen nicht mehr verkauft werden. Das BSI als Marktüberwachungsbehörde kann Rückrufe anordnen und Bußgelder verhängen.

Sind bestehende Produkte betroffen?

Nur wenn sie nach Dezember 2027 wesentlich geändert werden oder neue Versionen in Verkehr gebracht werden. Bestehende Produkte ohne Änderung sind von der CE-Pflicht ausgenommen. Die Meldepflicht für Schwachstellen (seit September 2026) gilt aber bereits für alle Produkte.

Brauche ich eine externe Konformitätsbewertung?

Für Standard-Produkte reicht eine Selbstbewertung. Für wichtige Produkte der Klasse I kann eine harmonisierte Norm (sofern vorhanden) die Selbstbewertung ermöglichen. Für wichtige Produkte der Klasse II und kritische Produkte ist eine Bewertung durch eine notifizierte Stelle erforderlich.

Hat ihnen der Beitrag gefallen? Teilen Sie es mit:

Ihr strategischer Erfolg beginnt hier

Unsere Kunden vertrauen auf unsere Expertise in digitaler Transformation, Compliance und Risikomanagement

Bereit für den nächsten Schritt?

Vereinbaren Sie jetzt ein strategisches Beratungsgespräch mit unseren Experten

30 Minuten • Unverbindlich • Sofort verfügbar

Zur optimalen Vorbereitung Ihres Strategiegesprächs:

Ihre strategischen Ziele und Herausforderungen
Gewünschte Geschäftsergebnisse und ROI-Erwartungen
Aktuelle Compliance- und Risikosituation
Stakeholder und Entscheidungsträger im Projekt

Bevorzugen Sie direkten Kontakt?

Direkte Hotline für Entscheidungsträger

Strategische Anfragen per E-Mail

Detaillierte Projektanfrage

Für komplexe Anfragen oder wenn Sie spezifische Informationen vorab übermitteln möchten