CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
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Wir begleiten Kreditinstitute von der Gap-Analyse bis zum fertigen Offenlegungsbericht und stellen sicher, dass alle EBA-Anforderungen fristgerecht und proportional erfüllt werden.
Gap-Analyse: Abgleich Ihrer bestehenden Offenlegungspraxis mit den Anforderungen nach CRR Teil 8, CRR III und aktuellen EBA-ITS
Proportionalitätsprüfung: Bestimmung des Offenlegungsumfangs nach Institutsgröße, Komplexität und Bürsennotierung
Template-Bef�llung: Unterstätzung bei der Erstellung der quantitativen und qualitativen EBA-Offenlegungstemplates
ESG-Disclosure: Integration der erweiterten ESG-Offenlegungsanforderungen gemäß CRR III ab 2025
Pillar 3 Data Hub: Vorbereitung auf die zentrale EBA-Offenlegungsplattform mit XBRL-CSV-Taxonomie
"Die intelligente Umsetzung von CRD Market Discipline-Anforderungen ist der Schlüssel zu nachhaltigem Stakeholder-Vertrauen und regulatorischer Exzellenz. Unsere KI-gestützten Lösungen ermöglichen es Instituten, nicht nur Transparenz-Compliance zu erreichen, sondern auch strategische Kommunikationsvorteile durch automatisierte Pillar 3-Offenlegung und intelligente Stakeholder-Engagement-Strategien zu entwickeln. Durch die Kombination von tiefgreifender Disclosure-Expertise mit modernsten KI-Technologien schaffen wir nachhaltige Vertrauensbeziehungen bei gleichzeitigem Schutz sensibler Unternehmensdaten."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir nutzen fortschrittliche KI-Algorithmen zur Automatisierung aller Pillar 3-Offenlegungsprozesse und entwickeln intelligente Systeme für nahtlose Datenintegration und -validierung.
Unsere KI-Plattformen entwickeln zielgerichtete Kommunikationsstrategien mit automatisierter Stakeholder-Analyse und intelligenter Transparenzoptimierung.
Wir implementieren intelligente Governance-Systeme mit Machine Learning-basierter Qualitätskontrolle und automatisierter Compliance-Überwachung.
Wir entwickeln KI-gestützte Systeme für optimale Risikokommunikation mit automatisierter Analyse von Transparenzeffekten und Stakeholder-Reaktionen.
Unsere KI-Plattformen automatisieren die gesamte regulatorische Berichterstattung mit intelligenter EBA-Leitlinien-Integration und prädiktiver Compliance-Überwachung.
Wir begleiten Sie bei der intelligenten Transformation Ihrer Market Discipline-Strategie und dem Aufbau nachhaltiger KI-Transparenz-Kapazitäten.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
Professionelle Beratung für die Implementierung und Optimierung von Marktrisikomanagement-Systemen nach den Anforderungen der Capital Requirements Directive (CRD). Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung regulatorischer Vorgaben und der strategischen Nutzung von Marktrisikoinformationen.
CRR Teil
8 (Art. 431–455) legt die Offenlegungspflichten für Kreditinstitute im Rahmen der Süule
3 des Baseler Rahmenwerks fest. Institute müssen regelmäßig Informationen zu Eigenmitteln, Kapitalanforderungen, Risikomanagementverfahren, Kreditrisiko, Marktrisiko, operationellem Risiko und Verschuldungsquote veröffentlichen. Die Anforderungen gelten unmittelbar als EU-Recht und werden durch technische Durchführungsstandards (ITS) der EBA konkretisiert.
Grundsötzlich unterliegen alle CRR-Institute den Offenlegungspflichten, wobei Umfang und Häufigkeit nach dem Proportionalitätsprinzip gestaffelt sind. Große, bürsennotierte Institute müssen vollumf�nglich und quartalsweise offenlegen. Andere Institute legen halbjährlich oder jährlich offen. Kleine, nicht komplexe Institute (SNCIs) beschr�nken sich auf jährliche Schlässelparameter. Mit CRR III werden ESG-Offenlegungspflichten auf alle Institute ausgeweitet.
CRR III erweitert die Offenlegungsanforderungen erheblich: ESG-Risikooffenlegung wird auf alle CRR-Institute ausgedehnt, neue Templates für Beteiligungspositionen und Schattenbanken-Engagements kommen hinzu, und der Pillar
3 Data Hub der EBA wird zur zentralen Plattform für maschinenlesbare Offenlegungsberichte im XBRL-CSV-Format. Erstmalige Anwendung für die meisten neuen Anforderungen: Offenlegungsberichte zum 31. Dezember 2026.
Der Pillar
3 Data Hub ist die zentrale Offenlegungsplattform der EBA, auf der Institute ihre Offenlegungsberichte in strukturiertem XBRL-CSV-Format einreichen. Ziel ist eine einheitliche, maschinenlesbare und vergleichbare Datenbasis für Aufsichtsbehürden und Marktteilnehmer. Große Institute müssen seit
2025 über den Data Hub berichten; für SNCIs gilt die Pflicht ab
2026 mit Referenzdatum Dezember 2025.
Unter CRR III müssen alle CRR-Institute ESG-bezogene Risiken offenlegen — bisher galt dies nur für rund
80 systemrelevante Institute. Die Offenlegung umfasst klimabezogene Transitionsrisiken, physische Risiken, Scope-1/2/3-Emissionen, Green Asset Ratio und ESG-Risikomanagementstrategien. Die EBA stellt proportional gestaffelte Templates bereit, sodass kleinere Institute vereinfachte Formate nutzen können.
ADVISORI begleitet Kreditinstitute ganzheitlich bei der CRR-Offenlegung: von der Gap-Analyse bestehender Offenlegungsprozesse über die Proportionalitätsprüfung und EBA-Template-Bef�llung bis zur Integration der neuen ESG-Disclosure-Anforderungen. Unsere Berater verfügen über umfassende Erfahrung mit den ITS-Formatvorgaben, dem Pillar
3 Data Hub und der Abstimmung zwischen Meldewesen und Offenlegung.
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