Privacy by Default (Art. 25 Abs. 2 DSGVO) verpflichtet Unternehmen, datenschutzfreundliche Voreinstellungen als Standard festzulegen. Nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen standardmäßig verarbeitet werden – bei Menge, Umfang, Speicherdauer und Zugänglichkeit. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung dieser Anforderung in allen Systemen und Prozessen.
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Privacy by Design & Default sind nicht optional, sondern verpflichtende DSGVO-Prinzipien. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie diese Prinzipien in ihre Entwicklungs- und Geschäftsprozesse integriert haben.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir verfolgen einen systematischen Ansatz zur Implementierung von Privacy by Design & Default, der sowohl technische als auch organisatorische Aspekte berücksichtigt.
Analyse bestehender Entwicklungs- und Geschäftsprozesse
Entwicklung einer maßgeschneiderten Privacy by Design Strategie
Schrittweise Integration in alle relevanten Prozesse
Schulung und Change Management für alle Beteiligten
Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Umsetzung
"Die Implementierung von Privacy by Design & Default mit ADVISORI hat unsere gesamte Produktentwicklung transformiert. Datenschutz ist jetzt ein natürlicher Bestandteil unserer Innovation, nicht mehr ein nachgelagerter Compliance-Check."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Integration von Datenschutz in alle Unternehmensprozesse.
Systematische Umsetzung datenschutzfreundlicher Standard-Konfigurationen in allen Systemen und Anwendungen.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Eine umfassende DSGVO-Datenschutzanalyse identifiziert Schwachstellen in Ihren aktuellen Datenschutzmaßnahmen und zeigt konkrete Handlungsfelder auf. Unser Gap Assessment liefert Ihnen eine klare Roadmap zur vollständigen DSGVO-Compliance.
Etablieren Sie eine effektive Datenschutzorganisation mit klaren Rollen, Verantwortlichkeiten und professioneller DPO-Koordination für optimale DSGVO-Compliance.
Art.
25 Abs.
2 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich sind. Diese Pflicht erstreckt sich auf die Menge der erhobenen Daten, den Umfang der Verarbeitung, die Speicherdauer und die Zugänglichkeit. Insbesondere dürfen Daten nicht ohne Zutun der betroffenen Person einer unbestimmten Zahl natürlicher Personen zugänglich gemacht werden.
Typische Maßnahmen umfassen: Opt-in statt Opt-out für Marketing-Einwilligungen, minimale Pflichtfelder in Formularen, kürzeste Speicherdauer als Voreinstellung, eingeschränkte Sichtbarkeit von Nutzerprofilen, deaktivierte Tracking-Cookies bei Erstnutzung, anonyme Nutzung als Standard sowie automatische Datenlöschung nach Zweckerfüllung. Die EDPB-Leitlinien 4/2019 beschreiben sieben Designprinzipien als verbindlichen Orientierungsrahmen.
Privacy by Design (Art.
25 Abs.
1 DSGVO) fordert, Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Systemen einzubauen – etwa durch Pseudonymisierung oder Datenminimierung in der Architektur. Privacy by Default (Art.
25 Abs.
2 DSGVO) verlangt, dass Voreinstellungen so gesetzt werden, dass standardmäßig nur die für den jeweiligen Zweck nötigen Daten verarbeitet werden. Design sichert die Architektur, Default schützt Nutzer, die Einstellungen nicht aktiv ändern.
Datenminimierung (Art.
5 Abs.
1 lit. c DSGVO) ist der Grundsatz, der die Erhebung auf das Notwendige beschränkt. Privacy by Default ist das technische Werkzeug, um Datenminimierung in der Praxis umzusetzen: Voreinstellungen stellen sicher, dass nur zweckgebundene Daten erhoben werden, ohne dass Nutzer aktiv eingreifen müssen. Beide zusammen bilden das Fundament eines datenschutzfreundlichen Systems.
Art.
25 DSGVO gilt für alle Verarbeitungsvorgänge – auch für Bestandssysteme. Verantwortliche müssen prüfen, ob die Voreinstellungen bestehender Systeme dem Stand der Technik entsprechen, und gegebenenfalls nachrüsten. Aufsichtsbehörden erwarten eine kontinuierliche Anpassung an neue Risiken und technische Möglichkeiten. Ein einmaliges Einrichten reicht nicht aus.
Verstöße gegen Art.
25 DSGVO können gemäß Art.
83 Abs.
4 DSGVO mit Geldbußen von bis zu
10 Millionen Euro oder
2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Aufsichtsbehörden haben bereits Bußgelder verhängt, wenn Softwarelösungen keine datenschutzfreundlichen Voreinstellungen enthielten oder personenbezogene Daten ohne Zweckbindung erhoben wurden.
Die sieben Prinzipien sind: (1) Proaktiv statt reaktiv, (2) Datenschutz als Standardeinstellung, (3) Datenschutz in das Design eingebettet, (4) Volle Funktionalität trotz Datenschutz, (5) Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus, (6) Sichtbarkeit und Transparenz, (7) Respekt für die Privatsphäre der Nutzer. Diese von Ann Cavoukian entwickelten Prinzipien wurden in die EDPB-Leitlinien 4/2019 zu Art.
25 DSGVO übernommen.
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