Datenminimierung als Standard – nur zweckgebundene Daten werden erhoben, ohne aktives Eingreifen der Nutzer

Privacy by Default nach Art. 25 Abs. 2 DSGVO: Datenschutzfreundliche Voreinstellungen umsetzen

Privacy by Default (Art. 25 Abs. 2 DSGVO) verpflichtet Unternehmen, datenschutzfreundliche Voreinstellungen als Standard festzulegen. Nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen standardmäßig verarbeitet werden – bei Menge, Umfang, Speicherdauer und Zugänglichkeit. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung dieser Anforderung in allen Systemen und Prozessen.

  • Systematische Integration von Datenschutz in alle Entwicklungsprozesse
  • Kosteneffiziente Compliance durch frühzeitige Berücksichtigung
  • Minimierung von Datenschutzrisiken durch proaktive Maßnahmen
  • Wettbewerbsvorteile durch datenschutzfreundliche Innovation

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Was verlangt Privacy by Default nach Art. 25 Abs. 2 DSGVO konkret?

Unsere Expertise

  • Tiefgreifende Expertise in datenschutzfreundlicher Systemarchitektur
  • Bewährte Methoden zur Integration in bestehende Entwicklungsprozesse
  • Praktische Erfahrung in der Umsetzung bei verschiedenen Unternehmensgrößen
  • Kontinuierliche Begleitung bei der kulturellen Transformation

DSGVO-Verpflichtung

Privacy by Design & Default sind nicht optional, sondern verpflichtende DSGVO-Prinzipien. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie diese Prinzipien in ihre Entwicklungs- und Geschäftsprozesse integriert haben.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir verfolgen einen systematischen Ansatz zur Implementierung von Privacy by Design & Default, der sowohl technische als auch organisatorische Aspekte berücksichtigt.

Unser Vorgehen

1
Phase 1

Analyse bestehender Entwicklungs- und Geschäftsprozesse

2
Phase 2

Entwicklung einer maßgeschneiderten Privacy by Design Strategie

3
Phase 3

Schrittweise Integration in alle relevanten Prozesse

4
Phase 4

Schulung und Change Management für alle Beteiligten

5
Phase 5

Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Umsetzung

Sarah Richter

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

Expertise & Erfahrung:

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

Privacy by Design Strategieentwicklung

Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Integration von Datenschutz in alle Unternehmensprozesse.

  • Analyse der aktuellen Entwicklungs- und Geschäftsprozesse
  • Entwicklung einer maßgeschneiderten Privacy by Design Roadmap
  • Definition von Privacy by Design Prinzipien und Standards
  • Aufbau von Governance-Strukturen und Verantwortlichkeiten

Privacy by Default Implementierung

Systematische Umsetzung datenschutzfreundlicher Standard-Konfigurationen in allen Systemen und Anwendungen.

  • Entwicklung datenschutzfreundlicher Default-Einstellungen
  • Integration in bestehende IT-Systeme und Anwendungen
  • Aufbau automatisierter Privacy-Compliance-Checks
  • Kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Konfigurationen

Häufig gestellte Fragen zu DSGVO Privacy by Design & Default

Was genau verlangt Art. 25 Abs. 2 DSGVO zu Privacy by Default?

Art.

25 Abs.

2 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich sind. Diese Pflicht erstreckt sich auf die Menge der erhobenen Daten, den Umfang der Verarbeitung, die Speicherdauer und die Zugänglichkeit. Insbesondere dürfen Daten nicht ohne Zutun der betroffenen Person einer unbestimmten Zahl natürlicher Personen zugänglich gemacht werden.

Welche konkreten Maßnahmen erfüllen die Anforderungen von Privacy by Default?

Typische Maßnahmen umfassen: Opt-in statt Opt-out für Marketing-Einwilligungen, minimale Pflichtfelder in Formularen, kürzeste Speicherdauer als Voreinstellung, eingeschränkte Sichtbarkeit von Nutzerprofilen, deaktivierte Tracking-Cookies bei Erstnutzung, anonyme Nutzung als Standard sowie automatische Datenlöschung nach Zweckerfüllung. Die EDPB-Leitlinien 4/2019 beschreiben sieben Designprinzipien als verbindlichen Orientierungsrahmen.

Wie unterscheiden sich Privacy by Design und Privacy by Default?

Privacy by Design (Art.

25 Abs.

1 DSGVO) fordert, Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Systemen einzubauen – etwa durch Pseudonymisierung oder Datenminimierung in der Architektur. Privacy by Default (Art.

25 Abs.

2 DSGVO) verlangt, dass Voreinstellungen so gesetzt werden, dass standardmäßig nur die für den jeweiligen Zweck nötigen Daten verarbeitet werden. Design sichert die Architektur, Default schützt Nutzer, die Einstellungen nicht aktiv ändern.

Wie hängen Datenminimierung und Privacy by Default zusammen?

Datenminimierung (Art.

5 Abs.

1 lit. c DSGVO) ist der Grundsatz, der die Erhebung auf das Notwendige beschränkt. Privacy by Default ist das technische Werkzeug, um Datenminimierung in der Praxis umzusetzen: Voreinstellungen stellen sicher, dass nur zweckgebundene Daten erhoben werden, ohne dass Nutzer aktiv eingreifen müssen. Beide zusammen bilden das Fundament eines datenschutzfreundlichen Systems.

Gilt Privacy by Default auch für bestehende Systeme oder nur für Neuentwicklungen?

Art.

25 DSGVO gilt für alle Verarbeitungsvorgänge – auch für Bestandssysteme. Verantwortliche müssen prüfen, ob die Voreinstellungen bestehender Systeme dem Stand der Technik entsprechen, und gegebenenfalls nachrüsten. Aufsichtsbehörden erwarten eine kontinuierliche Anpassung an neue Risiken und technische Möglichkeiten. Ein einmaliges Einrichten reicht nicht aus.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen Privacy by Default?

Verstöße gegen Art.

25 DSGVO können gemäß Art.

83 Abs.

4 DSGVO mit Geldbußen von bis zu

10 Millionen Euro oder

2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Aufsichtsbehörden haben bereits Bußgelder verhängt, wenn Softwarelösungen keine datenschutzfreundlichen Voreinstellungen enthielten oder personenbezogene Daten ohne Zweckbindung erhoben wurden.

Was sind die sieben Grundprinzipien der EDPB-Leitlinien zu Art. 25 DSGVO?

Die sieben Prinzipien sind: (1) Proaktiv statt reaktiv, (2) Datenschutz als Standardeinstellung, (3) Datenschutz in das Design eingebettet, (4) Volle Funktionalität trotz Datenschutz, (5) Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus, (6) Sichtbarkeit und Transparenz, (7) Respekt für die Privatsphäre der Nutzer. Diese von Ann Cavoukian entwickelten Prinzipien wurden in die EDPB-Leitlinien 4/2019 zu Art.

25 DSGVO übernommen.

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