Etablieren Sie eine effektive Datenschutzorganisation mit klaren Rollen, Verantwortlichkeiten und professioneller DPO-Koordination für optimale DSGVO-Compliance.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schnell, einfach und absolut unverbindlich.
Oder kontaktieren Sie uns direkt:










Eine klar strukturierte Datenschutzorganisation mit definierten Rollen und professioneller DPO-Koordination ist der Schlüssel für nachhaltige DSGVO-Compliance und effektives Datenschutzmanagement.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine strukturierte Datenschutzorganisation mit klaren Rollen, Verantwortlichkeiten und professioneller DPO-Koordination.
Analyse der bestehenden Datenschutzorganisation und Rollenstrukturen
Definition und Strukturierung von DSGVO-Rollen und Verantwortlichkeiten
Etablierung professioneller DPO-Koordination und Governance-Strukturen
Implementierung von Compliance-Überwachung und Reporting-Systemen
Kontinuierliche Optimierung und Anpassung der Datenschutzorganisation
"Mit ADVISORI haben wir eine professionell strukturierte Datenschutzorganisation etabliert, die uns optimale DSGVO-Compliance und effektive DPO-Koordination ermöglicht. Die klaren Rollen und Verantwortlichkeiten haben unsere Compliance-Effizienz erheblich verbessert."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Systematische Analyse und Definition von DSGVO-Rollen und Verantwortlichkeiten in Ihrer Organisation.
Professionelle Koordination und Betreuung Ihrer Datenschutzbeauftragten für optimale DSGVO-Compliance.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Eine umfassende DSGVO-Datenschutzanalyse identifiziert Schwachstellen in Ihren aktuellen Datenschutzmaßnahmen und zeigt konkrete Handlungsfelder auf. Unser Gap Assessment liefert Ihnen eine klare Roadmap zur vollständigen DSGVO-Compliance.
Privacy by Default (Art. 25 Abs. 2 DSGVO) verpflichtet Unternehmen, datenschutzfreundliche Voreinstellungen als Standard festzulegen. Nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen standardmäßig verarbeitet werden – bei Menge, Umfang, Speicherdauer und Zugänglichkeit. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung dieser Anforderung in allen Systemen und Prozessen.
Nach Art.
37 DSGVO ist ein DSB zwingend bei Behörden, bei systematischer Überwachung von Betroffenen in großem Umfang und bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. In Deutschland kommt §
38 BDSG hinzu: Ein DSB ist Pflicht, wenn mindestens
20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Der DSB unterrichtet und berät den Verantwortlichen und die Beschäftigten zur Einhaltung der DSGVO, überwacht die Einhaltung von Datenschutzvorschriften, berät bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und dient als Anlaufstelle für Betroffene. Wichtig: Der DSB haftet nicht persönlich für Verstöße – die Verantwortung liegt beim Unternehmen.
Der Datenschutzbeauftragte ist die gesetzlich vorgeschriebene Rolle nach Art. 37–39 DSGVO mit Weisungsfreiheit, Kündigungsschutz und direktem Berichtsweg zur Geschäftsleitung. Der Datenschutzkoordinator ist keine gesetzlich definierte Rolle, sondern eine organisatorische Ergänzung: Er unterstützt den DSB operativ, koordiniert Datenschutzmaßnahmen in Fachabteilungen und dient als Bindeglied zwischen DSB und Tagesgeschäft.
Ein externer DSB eignet sich besonders für KMU ohne interne Datenschutzexpertise, bei Interessenkonflikten interner Kandidaten (z. B. IT-Leiter, Geschäftsführer) oder wenn spezialisiertes Branchenwissen gefragt ist. Vorteile: Keine Schulungskosten, kein Kündigungsschutz-Risiko, breitere Praxiserfahrung und unabhängige Perspektive. Der externe DSB muss dieselben Qualifikationsanforderungen erfüllen wie ein interner.
Art.
37 Abs.
5 DSGVO fordert berufliche Qualifikation, Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis sowie die Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung nach Art. 39. Konkret bedeutet das: fundierte Kenntnisse der DSGVO, des BDSG und branchenspezifischer Regelungen, technisches Verständnis der Datenverarbeitungsprozesse sowie Kommunikationsfähigkeit für Schulungen und Beratung.
Ja. Art.
37 Abs.
7 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, die Kontaktdaten des DSB zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. In Deutschland erfolgt die Meldung an die zuständige Landesdatenschutzbehörde. Die Kontaktdaten müssen auch für Betroffene zugänglich sein, etwa auf der Unternehmenswebsite und in der Datenschutzerklärung.
Art.
38 DSGVO garantiert dem DSB Weisungsfreiheit bei der Aufgabenerfüllung, ein Benachteiligungsverbot und einen direkten Berichtsweg zur höchsten Managementebene. In Deutschland gewährt §
38 Abs.
2 i. V. m. §
6 Abs.
4 BDSG zusätzlich besonderen Kündigungsschutz: Eine Abberufung oder Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig und erst ein Jahr nach Ende der Tätigkeit möglich.
Entdecken Sie, wie wir Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation unterstützen
Bosch
KI-Prozessoptimierung für bessere Produktionseffizienz

Festo
Intelligente Vernetzung für zukunftsfähige Produktionssysteme

Siemens
Smarte Fertigungslösungen für maximale Wertschöpfung

Klöckner & Co
Digitalisierung im Stahlhandel

Ist Ihr Unternehmen bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Unsere Kunden vertrauen auf unsere Expertise in digitaler Transformation, Compliance und Risikomanagement
Vereinbaren Sie jetzt ein strategisches Beratungsgespräch mit unseren Experten
30 Minuten • Unverbindlich • Sofort verfügbar
Direkte Hotline für Entscheidungsträger
Strategische Anfragen per E-Mail
Für komplexe Anfragen oder wenn Sie spezifische Informationen vorab übermitteln möchten