Vollumfängliche Compliance mit dem deutschen Lieferkettengesetz

ESG Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten.

  • 01Vollständige Compliance mit LkSG-Anforderungen und Vermeidung von Bußgeldern
  • 02Systematische Risikoidentifikation und -bewertung in der Lieferkette
  • 03Effiziente Due Diligence-Prozesse und Lieferantenbewertung
  • 04Transparente Berichterstattung und Stakeholder-Kommunikation
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Lieferkettengesetz (LkSG): Compliance-Beratung und Umsetzung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Wir begleiten Sie von der Gap-Analyse über die Implementierung wirksamer Due-Diligence-Prozesse bis zur laufenden Berichterstattung, und bereiten Sie gleichzeitig auf die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vor.

Unser Leistungsspektrum umfasst die vollständige Umsetzung des LkSG: Risikoanalyse entlang der Wertschöpfungskette, Aufbau von Due-Diligence-Managementsystemen, Lieferantenbewertung, Beschwerdeverfahren und regulatorische Berichterstattung gemäß, 10 LkSG.

2 Leistungsbausteine

Leistungsumfang

01

LkSG Gap-Analyse und Compliance-Assessment

Umfassende Bewertung Ihrer aktuellen Lieferkettenstrukturen und Identifikation von Compliance-Lücken.

  • Detaillierte Analyse der Lieferkettenstrukturen und -prozesse
  • Bewertung bestehender Due Diligence-Maßnahmen
  • Identifikation von Compliance-Gaps und Risikobereichen
  • Entwicklung einer priorisierten Umsetzungsroadmap
02

Due Diligence-Managementsystem

Implementierung systematischer Due Diligence-Prozesse zur Erfüllung der LkSG-Anforderungen.

  • Aufbau strukturierter Risikoanalyseprozesse
  • Entwicklung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Implementierung von Monitoring- und Berichtssystemen
  • Etablierung wirksamer Beschwerdeverfahren

5 Phasen

Unser Vorgehen

Wir begleiten Ihre LkSG-Umsetzung in fünf Phasen, von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Optimierung. Dabei berücksichtigen wir Ihre spezifischen Lieferkettenstrukturen und bereiten Sie auf die Anforderungen der CSDDD vor.

  1. Gap-Analyse

    Bewertung des Ist-Zustands gegen die neun Sorgfaltspflichten des LkSG

  2. Risikoanalyse

    Identifikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern

  3. Implementierung

    Aufbau von Due-Diligence-Prozessen, Beschwerdeverfahren und Lieferantenbewertung

  4. Berichterstattung

    Erstellung des LkSG-Berichts gemäß, 10 und Einreichung beim BAFA

  5. Weiterentwicklung

    Laufendes Monitoring, Wirksamkeitsprüfung und Vorbereitung auf die CSDDD

Ansprechpartner

Melanie Düring

Head of Risikomanagement

Unsere Stärken

  • 01Tiefgreifende Expertise in ESG-Regulatorik und Lieferkettenmanagement
  • 02Praxiserprobte Implementierungsansätze und digitale Lösungen
  • 03Interdisziplinäres Team aus Juristen, Compliance-Experten und Nachhaltigkeitsberatern
  • 04Langfristige Begleitung und kontinuierliche Optimierung der Compliance-Prozesse

Rechtlicher Hinweis

Das Lieferkettengesetz ist seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten verpflichtend und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und Ausschlüssen von öffentlichen Aufträgen führen.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu ESG Lieferkettengesetz

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und welche Unternehmen sind betroffen?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten. Seit 2024 gilt das Gesetz für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Betroffen sind auch ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland, sofern sie die Schwellenwerte erreichen. Die Pflichten erstrecken sich auf den eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer und, bei begründetem Verdacht, auch auf mittelbare Zulieferer.

Welche Sorgfaltspflichten schreibt das LkSG konkret vor?

Das LkSG definiert neun konkrete Sorgfaltspflichten: 1) Einrichtung eines Risikomanagements, 2) Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (Menschenrechtsbeauftragter), 3) Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, 4) Abgabe einer Grundsatzerklärung, 5) Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, 6) Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern, 7) Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei Verstößen, 8) Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und 9) Dokumentation und Berichterstattung gemäß, 10 LkSG. ADVISORI unterstützt bei der systematischen Umsetzung aller neun Pflichten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz?

Bei Verstößen gegen das LkSG drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich können Unternehmen für bis zu drei Jahre von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Überwachung und Durchsetzung liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das auch anlasslose Prüfungen durchführen kann.

Was ist der Unterschied zwischen LkSG und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)?

Das deutsche LkSG gilt seit 2023 und richtet sich an Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde 2024 verabschiedet und muss bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die CSDDD geht in mehreren Punkten über das LkSG hinaus: Sie umfasst die gesamte Wertschöpfungskette (nicht nur Zulieferer), führt eine zivilrechtliche Haftung ein und verlangt einen Klimatransitionsplan. Unternehmen, die heute LkSG-konform sind, haben eine gute Ausgangsbasis, müssen aber mit Erweiterungen rechnen.

Wie läuft eine LkSG-Risikoanalyse in der Praxis ab?

Eine LkSG-Risikoanalyse besteht aus drei Schritten: Zunächst werden alle relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken identifiziert, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unmittelbaren Zulieferern. Dann erfolgt eine Gewichtung und Priorisierung der Risiken nach Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit und Einflussmöglichkeit des Unternehmens. Abschließend werden Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert. Die Risikoanalyse muss mindestens jährlich und anlassbezogen durchgeführt werden. ADVISORI nutzt dafür erprobte Methoden und digitale Werkzeuge, um den Prozess effizient und nachvollziehbar zu gestalten.

Welche Berichtspflichten bestehen nach dem LkSG?

Unternehmen müssen gemäß, 10 LkSG einen jährlichen Bericht erstellen und beim BAFA einreichen. Der Bericht muss darlegen, ob und welche menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken identifiziert wurden, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden, wie das Beschwerdeverfahren ausgestaltet ist und wie die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet wird. Der Bericht ist zudem auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich zu machen und sieben Jahre aufzubewahren.

Wie unterstützt ADVISORI bei der LkSG-Umsetzung?

ADVISORI begleitet die LkSG-Umsetzung ganzheitlich: Wir beginnen mit einer Gap-Analyse, die Ihren aktuellen Reifegrad gegenüber den gesetzlichen Anforderungen bewertet. Darauf aufbauend entwickeln wir eine Compliance-Roadmap, implementieren Due-Diligence-Managementsysteme, führen Risikoanalysen durch und richten Beschwerdeverfahren ein. Zusätzlich unterstützen wir bei der regulatorischen Berichterstattung und bereiten Ihr Unternehmen auf die kommende EU-Richtlinie (CSDDD) vor. Unser interdisziplinäres Team aus Compliance-, ESG- und Technologieexperten sorgt dafür, dass die Umsetzung sowohl rechtssicher als auch operativ effizient ist.