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Kontinuierliche Compliance für kritische Infrastrukturen

KRITIS Ongoing Compliance

Die KRITIS-Compliance endet nicht mit der Erstimplementierung. Als Betreiber muessen Sie Ihr ISMS kontinuierlich pflegen, alle zwei Jahre Nachweise erbringen und Sicherheitsvorfaelle binnen 24 Stunden melden. Wir sichern Ihre dauerhafte Compliance.

  • ✓Kontinuierliche Überwachung der Compliance-Situation
  • ✓Proaktive Identifikation und Behebung von Abweichungen
  • ✓Automatisierte Monitoring- und Reporting-Systeme
  • ✓Rechtzeitige Anpassung an neue regulatorische Anforderungen

Ihr Erfolg beginnt hier

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Was umfasst laufende KRITIS-Compliance für Betreiber?

Unsere Stärken

  • Tiefgreifende Expertise in KRITIS-Regulierung und kontinuierlichem Compliance Management
  • Langjährige Erfahrung in der Betreuung kritischer Infrastrukturen verschiedener Sektoren
  • Innovative Technologielösungen für automatisierte Compliance-Überwachung
  • Proaktiver Ansatz mit kontinuierlicher Anpassung an neue Anforderungen
⚠

Wichtig für KRITIS-Betreiber

Seit 2026 müssen sich KRITIS-Betreiber sowohl beim BSI als auch beim BBK registrieren. Die Frist für die BBK-Registrierung endet am 17. Juli 2026. Versäumnisse können Bußgelder bis zu 2 Millionen Euro nach sich ziehen.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein systematisches Ongoing Compliance Management, das kontinuierliche Überwachung mit proaktiver Risikosteuerung verbindet.

Unser Vorgehen

1
Phase 1

Etablierung kontinuierlicher Monitoring- und Bewertungsprozesse

2
Phase 2

Implementierung automatisierter Compliance-Überwachungssysteme

3
Phase 3

Regelmäßige Risikobewertungen und Anpassung der Schutzmaßnahmen

4
Phase 4

Proaktive Identifikation und Behandlung von Compliance-Abweichungen

5
Phase 5

Kontinuierliche Optimierung und Anpassung an neue Anforderungen

"KRITIS-Compliance ist ein kontinuierlicher Prozess, der proaktive Überwachung und rechtzeitige Anpassungen erfordert. Unser Ongoing Compliance-Ansatz gewährleistet, dass kritische Infrastrukturen dauerhaft geschützt und compliant bleiben, auch bei sich wandelnden Bedrohungslagen."
Sarah Richter

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

Expertise & Erfahrung:

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

LinkedIn Profil

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

Kontinuierliches Compliance-Monitoring

Wir etablieren umfassende Monitoring-Systeme, die kontinuierlich den Compliance-Status Ihrer kritischen Infrastruktur überwachen und frühzeitig vor Abweichungen warnen.

  • Automatisierte Überwachung aller relevanten IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Real-time Alerting bei kritischen Sicherheitsereignissen
  • Regelmäßige Compliance-Dashboards und Statusberichte
  • Integration in bestehende Monitoring- und SIEM-Systeme

Proaktive Risiko- und Gap-Analysen

Wir führen regelmäßige Risikobewertungen durch und identifizieren proaktiv potenzielle Compliance-Lücken, bevor sie zu kritischen Problemen werden.

  • Quartalsweise Risikobewertungen und Bedrohungsanalysen
  • Identifikation und Priorisierung von Compliance-Gaps
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmenplänen
  • Kontinuierliche Anpassung an neue Bedrohungslagen

Unsere Kompetenzen im Bereich KRITIS Ongoing Compliance

Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen

KRITIS Prozessanpassungen bei neuen Bedrohungen

Die Bedrohungslage für kritische Infrastrukturen verändert sich ständig – KI-gestützte Angriffe, Ransomware und geopolitische Cyberrisiken erfordern agile Prozessanpassungen. Wir integrieren Threat Intelligence in Ihre KRITIS-Prozesse.

KRITIS Regelmäßige Tests & Audits

Die KRITIS-Verordnung fordert regelmäßige Tests und Audits zur kontinuierlichen Validierung der IT-Sicherheitsmaßnahmen. Wir führen systematische Überprüfungen durch, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch wertvolle Einblicke zur kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Sicherheitsarchitektur liefern.

KRITIS Schulungen & Awareness-Kampagnen

Security Awareness ist fuer KRITIS-Betreiber gesetzlich gefordert. Unsere massgeschneiderten Schulungen und Awareness-Kampagnen sensibilisieren Ihre Mitarbeiter fuer Cyber-Bedrohungen und staerken die Sicherheitskultur in kritischen Infrastrukturen.

Weitere Leistungen in Regulatory Compliance Management

KRITIS ImplementierungKRITIS Readiness

Häufig gestellte Fragen zur KRITIS Ongoing Compliance

Wie oft müssen KRITIS-Betreiber den Compliance-Nachweis nach §8a BSIG erbringen?

KRITIS-Betreiber müssen alle zwei Jahre gegenüber dem BSI nachweisen, dass sie angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen getroffen haben. Der Nachweis erfolgt durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen — etwa nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz. ADVISORI unterstützt bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Nachweise.

Welche Meldepflichten gelten für KRITIS-Betreiber bei Sicherheitsvorfällen?

Erhebliche Störungen der IT-Systeme müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von

24 Stunden, an das BSI gemeldet werden. Innerhalb von

72 Stunden ist ein detaillierter Bericht erforderlich. Mit NIS 2 und dem KRITIS-Dachgesetz kommen zusätzlich Meldepflichten an das BBK für physische Sicherheitsvorfälle hinzu. Wir helfen Ihnen, klare Meldeprozesse zu etablieren und Fristen einzuhalten.

Was ändert sich für KRITIS-Betreiber durch NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz?

NIS 2 erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich und verschärft die Anforderungen: Geschäftsführer haften persönlich für die Überwachung der Cybersicherheit, die Meldepflichten werden strenger, und es gelten höhere Bußgelder (bis

10 Mio. Euro oder

2 % des weltweiten Jahresumsatzes). Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt dies um Anforderungen an die physische Sicherheit und verlangt eine Registrierung beim BBK bis Juli 2026.

Wie unterscheidet sich laufende KRITIS-Compliance von der Erstimplementierung?

Die Erstimplementierung richtet das ISMS, die technischen Schutzmaßnahmen und die Prozesse ein. Laufende Compliance umfasst dagegen die kontinuierliche Überwachung, regelmäßige Risikobewertungen, Anpassung an neue Bedrohungen und regulatorische Änderungen, Schulungen sowie die wiederkehrende Nachweisprüfung alle zwei Jahre. Ohne systematisches Ongoing-Compliance-Management entstehen Lücken, die bei der nächsten Prüfung auffallen.

Welche Strafen drohen bei mangelnder KRITIS-Compliance?

Verstöße gegen KRITIS-Anforderungen können Bußgelder bis zu

2 Millionen Euro nach dem KRITIS-Dachgesetz nach sich ziehen. Unter NIS 2 steigen die Strafen auf bis zu

10 Millionen Euro oder

2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen. Zusätzlich drohen Reputationsschäden und — bei NIS 2 — die persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Welche Rolle spielt ein ISMS bei der laufenden KRITIS-Compliance?

Ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz bildet das Rückgrat der laufenden KRITIS-Compliance. Es strukturiert Risikobewertungen, dokumentiert Maßnahmen, steuert Vorfallreaktionen und liefert den Rahmen für die §8a-Nachweisprüfung. Die kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung des ISMS ist entscheidend, um mit neuen Bedrohungen und Anforderungen Schritt zu halten.

Wie unterstützt ADVISORI bei der laufenden KRITIS-Compliance?

ADVISORI bietet ein umfassendes Ongoing-Compliance-Paket: kontinuierliches Compliance-Monitoring, regelmäßige Gap-Analysen und Risikobewertungen, Vorbereitung und Begleitung der §8a-Nachweisprüfung, Unterstützung bei Meldepflichten, Schulungen für Mitarbeitende und die Anpassung Ihres ISMS an neue Anforderungen wie NIS 2 und das KRITIS-Dachgesetz.

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