Privacy Program Drittdienstleistermanagement
Die Zusammenarbeit mit Drittdienstleistern erfordert datenschutzkonforme Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO. Wir unterstützen bei der Auswahl, Prüfung und Überwachung von Auftragsverarbeitern — von der AVV-Gestaltung über Vendor Due Diligence bis zum kontinuierlichen Third Party Risk Management.
- ✓DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsverträge und Due Diligence-Prozesse
- ✓Systematische Vendor Privacy Assessments und Risk Evaluations
- ✓Automatisierte Compliance-Monitoring und Performance-Tracking
- ✓Integrierte Third Party Privacy Governance und Incident Response
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Was umfasst DSGVO-konformes Drittdienstleister-Management?
Unsere Third Party Privacy-Expertise
- Umfassende DSGVO-Kenntnisse und Auftragsverarbeitungs-Expertise
- Bewährte Vendor Assessment-Frameworks und Due Diligence-Tools
- Integrierte Privacy und Security Risk Management-Ansätze
- Kontinuierliche Regulatory Updates und Best Practice-Integration
Compliance-kritisch
Verstöße durch Drittdienstleister können zu erheblichen DSGVO-Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Ein professionelles Vendor Management ist unverzichtbar für Privacy Compliance.
ADVISORI in Zahlen
11+
Jahre Erfahrung
120+
Mitarbeiter
520+
Projekte
Wir implementieren systematische Governance-Strukturen für datenschutzkonforme Drittdienstleister-Beziehungen mit proaktivem Risk Management und kontinuierlicher Compliance-Überwachung.
Unser Ansatz für Drittdienstleister-Datenschutz
Vendor Privacy Risk Assessment und Classification
DSGVO-konforme Contract Management und Legal Framework
Continuous Monitoring und Performance-Tracking
Incident Response Integration und Breach-Preparedness
Optimization und Strategic Vendor Relationship Management
"Durch die strukturierte Drittdienstleister-Governance von ADVISORI haben wir unsere AVV-Prozesse nach Art. 28 DSGVO deutlich verbessert. Die systematischen Vendor-Assessments und das kontinuierliche Monitoring geben uns Sicherheit bei der Zusammenarbeit mit über 200 Auftragsverarbeitern."

Sarah Richter
Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Vendor Privacy Due Diligence & Assessment
Umfassende Bewertung und kontinuierliche Überwachung von Drittdienstleistern hinsichtlich Datenschutz- und Sicherheitsstandards mit DSGVO-konformen Assessment-Frameworks.
- DSGVO-konforme Vendor Privacy Assessments
- Security und Compliance Due Diligence
- Risk Classification und Vendor-Kategorisierung
- Continuous Monitoring und Re-Assessment-Prozesse
Contract Management & Compliance Governance
Entwicklung und Management DSGVO-konformer Auftragsverarbeitungsverträge mit integrierten Compliance-Monitoring und Performance-Management-Systemen.
- DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsverträge
- Privacy Impact Assessments für Vendor-Integration
- Compliance-Tracking und Performance-Monitoring
- Incident Response und Breach-Management-Integration
Unsere Kompetenzen im Bereich Privacy Program
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) gibt Ihrem Unternehmen eine klare Struktur für alle Datenschutzaktivitäten. Wir entwickeln mit Ihnen ein modulares Privacy Framework, das Governance, Technik und Prozesse nach DSGVO-Anforderungen verbindet und mit Ihrem Unternehmen wächst.
Sichern Sie den Erfolg Ihrer Datenschutz-Audits durch unsere umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Privacy Controls Assessments. Von interner Revision bis zu externen Compliance-Prüfungen.
Häufig gestellte Fragen zur Privacy Program Drittdienstleistermanagement
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und wann brauche ich einen?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art.
28 DSGVO vorgeschrieben, wenn ein Drittdienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Typische Fälle sind Cloud-Hosting, E-Mail-Marketing, Lohnabrechnung durch externe Anbieter oder IT-Support mit Zugriff auf personenbezogene Daten. Der AVV regelt Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, den Typ der Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen. Ohne AVV drohen Bußgelder bis zu
10 Millionen Euro oder
2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Welche Pflichten hat der Verantwortliche bei der Auswahl von Auftragsverarbeitern?
Nach Art.
28 Abs.
1 DSGVO darf der Verantwortliche nur Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Konkret bedeutet das: eine dokumentierte Prüfung der TOM des Dienstleisters vor Vertragsschluss, die Einholung von Nachweisen wie ISO 27001-Zertifizierungen oder SOC-2-Berichte, die Bewertung des Datenschutzniveaus bei Unterauftragsverarbeitern und die regelmäßige Überprüfung, ob die vereinbarten Maßnahmen eingehalten werden. Diese Sorgfaltspflicht gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
Wie unterscheidet sich ein Auftragsverarbeiter von einem gemeinsam Verantwortlichen?
Ein Auftragsverarbeiter handelt ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen und trifft keine eigenen Entscheidungen über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung. Ein gemeinsam Verantwortlicher (Joint Controller nach Art.
26 DSGVO) entscheidet hingegen mit über Zweck und Mittel. Die Abgrenzung ist entscheidend: Bei der Auftragsverarbeitung genügt ein AVV, bei gemeinsamer Verantwortlichkeit ist eine Joint-Controller-Vereinbarung nötig. Typisches Beispiel: Ein externer IT-Dienstleister, der Server wartet, ist Auftragsverarbeiter. Ein Plattformbetreiber, der eigene Analysen der Nutzerdaten durchführt, ist eher gemeinsam Verantwortlicher.
Was muss eine Vendor Due Diligence im Datenschutz umfassen?
Eine Vendor Due Diligence im Datenschutzkontext prüft systematisch die Datenschutzreife eines Drittdienstleisters. Sie umfasst: die Bewertung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art.
32 DSGVO, eine Prüfung des Datenschutzmanagement-Systems und der internen Richtlinien, die Überprüfung von Zertifizierungen und externen Audits, die Analyse der Verarbeitung in Drittländern und geeigneter Garantien, das Einholen von Referenzen zu bisherigen Datenschutzvorfällen sowie die Bewertung der Unterauftragsverarbeiter-Kette. ADVISORI führt diese Prüfungen anhand standardisierter Fragebögen und Bewertungsmatrizen durch.
Wie funktioniert das Monitoring von Auftragsverarbeitern nach Vertragsschluss?
Die DSGVO verlangt eine kontinuierliche Überwachung der Auftragsverarbeiter, nicht nur eine einmalige Prüfung. Bewährte Monitoring-Maßnahmen sind: jährliche Überprüfung der TOM durch Fragebögen oder Vor-Ort-Audits, automatisiertes Tracking von Zertifizierungsfristen und Compliance-Dokumenten, ein Meldesystem für Datenschutzvorfälle mit definierten Reaktionszeiten, die regelmäßige Prüfung der Unterauftragsverarbeiter-Liste auf änderungen und KPI-basiertes Reporting zur Datenschutz-Performance. Ein zentrales Vendor-Management-System hilft, bei vielen Dienstleistern den Überblick zu behalten.
Was ist bei Drittdienstleistern außerhalb der EU zu beachten?
Verarbeitet ein Drittdienstleister Daten außerhalb der EU oder des EWR, gelten zusätzliche Anforderungen nach Art.
44 bis
49 DSGVO. Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH reichen Standardvertragsklauseln (SCC) allein nicht aus. Es ist ein Transfer Impact Assessment (TIA) erforderlich, das die Rechtslage im Drittland bewertet. Bei US-Dienstleistern kann der EU-US Data Privacy Framework als Grundlage dienen, sofern der Dienstleister zertifiziert ist. Ergänzend sind technische Maßnahmen wie Verschlüsselung und Pseudonymisierung zu prüfen, um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.
Wie unterstützt ADVISORI beim Aufbau eines Drittdienstleister-Datenschutz-Programms?
ADVISORI begleitet den gesamten Lebenszyklus des Drittdienstleister-Datenschutzes: Zunächst erfassen wir alle bestehenden Dienstleisterbeziehungen und bewerten den aktuellen Reifegrad. Darauf aufbauend entwickeln wir ein Klassifizierungssystem nach Datenrisiko, standardisierte AVV-Vorlagen und Due-Diligence-Fragebögen. Wir implementieren Monitoring-Prozesse mit definierten Prüfzyklen und Eskalationswegen. Bei Datenschutzvorfällen unterstützen wir mit eingeübten Incident-Response-Verfahren. Das Ziel ist ein skalierbares System, das auch bei wachsender Dienstleisterzahl die DSGVO-Compliance sicherstellt.
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