Die Zusammenarbeit mit Drittdienstleistern erfordert datenschutzkonforme Auftragsverarbeitungsvertr�ge nach Art. 28 DSGVO. Wir unterstützen bei der Auswahl, Prüfung und Überwachung von Auftragsverarbeitern — von der AVV-Gestaltung über Vendor Due Diligence bis zum kontinuierlichen Third Party Risk Management.
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Verstöße durch Drittdienstleister können zu erheblichen DSGVO-Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Ein professionelles Vendor Management ist unverzichtbar für Privacy Compliance.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir implementieren systematische Governance-Strukturen für datenschutzkonforme Drittdienstleister-Beziehungen mit proaktivem Risk Management und kontinuierlicher Compliance-Überwachung.
Vendor Privacy Risk Assessment und Classification
DSGVO-konforme Contract Management und Legal Framework
Continuous Monitoring und Performance-Tracking
Incident Response Integration und Breach-Preparedness
Optimization und Strategic Vendor Relationship Management
"Durch die strukturierte Drittdienstleister-Governance von ADVISORI haben wir unsere AVV-Prozesse nach Art. 28 DSGVO deutlich verbessert. Die systematischen Vendor-Assessments und das kontinuierliche Monitoring geben uns Sicherheit bei der Zusammenarbeit mit �ber 200 Auftragsverarbeitern."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Umfassende Bewertung und kontinuierliche Überwachung von Drittdienstleistern hinsichtlich Datenschutz- und Sicherheitsstandards mit DSGVO-konformen Assessment-Frameworks.
Entwicklung und Management DSGVO-konformer Auftragsverarbeitungsverträge mit integrierten Compliance-Monitoring und Performance-Management-Systemen.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Externe Partner und Drittanbieter bergen erhebliche Datenschutzrisiken. Wir entwickeln systematische Bewertungsverfahren zur DSGVO-konformen Risikobewertung und kontinuierlichen Überwachung Ihrer Auftragsverarbeiter und Geschäftspartner.
Ohne regelmäßige Rezertifizierung und strukturierte Onboarding-Prozesse entstehen Compliance-Lücken bei Drittdienstleistern. Wir entwickeln systematische Verfahren für die laufende Datenschutz-Bewertung bestehender Partner und die rechtssichere Integration neuer Auftragsverarbeiter.
Strukturierte Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen, systematisches Monitoring von Datenschutz-Compliance und aussagekräftiges Reporting für nachhaltigen Datenschutz.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist nach Art.
28 DSGVO vorgeschrieben, wenn ein Drittdienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Typische F�lle sind Cloud-Hosting, E-Mail-Marketing, Lohnabrechnung durch externe Anbieter oder IT-Support mit Zugriff auf personenbezogene Daten. Der AVV regelt Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, den Typ der Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen. Ohne AVV drohen Bußgelder bis zu
10 Millionen Euro oder
2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Nach Art.
28 Abs.
1 DSGVO darf der Verantwortliche nur Auftragsverarbeiter einsetzen, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Konkret bedeutet das: eine dokumentierte Prüfung der TOM des Dienstleisters vor Vertragsschluss, die Einholung von Nachweisen wie ISO 27001-Zertifizierungen oder SOC-2-Berichte, die Bewertung des Datenschutzniveaus bei Unterauftragsverarbeitern und die regelmäßige Überprüfung, ob die vereinbarten Maßnahmen eingehalten werden. Diese Sorgfaltspflicht gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
Ein Auftragsverarbeiter handelt ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen und trifft keine eigenen Entscheidungen über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung. Ein gemeinsam Verantwortlicher (Joint Controller nach Art.
26 DSGVO) entscheidet hingegen mit über Zweck und Mittel. Die Abgrenzung ist entscheidend: Bei der Auftragsverarbeitung gen�gt ein AVV, bei gemeinsamer Verantwortlichkeit ist eine Joint-Controller-Vereinbarung nütig. Typisches Beispiel: Ein externer IT-Dienstleister, der Server wartet, ist Auftragsverarbeiter. Ein Plattformbetreiber, der eigene Analysen der Nutzerdaten durchführt, ist eher gemeinsam Verantwortlicher.
Eine Vendor Due Diligence im Datenschutzkontext prüft systematisch die Datenschutzreife eines Drittdienstleisters. Sie umfasst: die Bewertung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art.
32 DSGVO, eine Prüfung des Datenschutzmanagement-Systems und der internen Richtlinien, die Überprüfung von Zertifizierungen und externen Audits, die Analyse der Verarbeitung in Drittländern und geeigneter Garantien, das Einholen von Referenzen zu bisherigen Datenschutzvorf�llen sowie die Bewertung der Unterauftragsverarbeiter-Kette. ADVISORI führt diese Prüfungen anhand standardisierter Frageb�gen und Bewertungsmatrizen durch.
Die DSGVO verlangt eine kontinuierliche Überwachung der Auftragsverarbeiter, nicht nur eine einmalige Prüfung. Bew�hrte Monitoring-Maßnahmen sind: jährliche Überprüfung der TOM durch Frageb�gen oder Vor-Ort-Audits, automatisiertes Tracking von Zertifizierungsfristen und Compliance-Dokumenten, ein Meldesystem für Datenschutzvorf�lle mit definierten Reaktionszeiten, die regelmäßige Prüfung der Unterauftragsverarbeiter-Liste auf änderungen und KPI-basiertes Reporting zur Datenschutz-Performance. Ein zentrales Vendor-Management-System hilft, bei vielen Dienstleistern den Überblick zu behalten.
Verarbeitet ein Drittdienstleister Daten außerhalb der EU oder des EWR, gelten zusötzliche Anforderungen nach Art.
44 bis
49 DSGVO. Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH reichen Standardvertragsklauseln (SCC) allein nicht aus. Es ist ein Transfer Impact Assessment (TIA) erforderlich, das die Rechtslage im Drittland bewertet. Bei US-Dienstleistern kann der EU-US Data Privacy Framework als Grundlage dienen, sofern der Dienstleister zertifiziert ist. Ergünzend sind technische Maßnahmen wie Verschlässelung und Pseudonymisierung zu prüfen, um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.
ADVISORI begleitet den gesamten Lebenszyklus des Drittdienstleister-Datenschutzes: Zunächst erfassen wir alle bestehenden Dienstleisterbeziehungen und bewerten den aktuellen Reifegrad. Darauf aufbauend entwickeln wir ein Klassifizierungssystem nach Datenrisiko, standardisierte AVV-Vorlagen und Due-Diligence-Frageb�gen. Wir implementieren Monitoring-Prozesse mit definierten Prüfzyklen und Eskalationswegen. Bei Datenschutzvorf�llen unterstützen wir mit einge�bten Incident-Response-Verfahren. Das Ziel ist ein skalierbares System, das auch bei wachsender Dienstleisterzahl die DSGVO-Compliance sicherstellt.
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