Etablieren Sie professionelle Meldeprozesse und effektive Behördenkommunikation für Ihre VS-NFD-Compliance. Unser spezialisierter Service gewährleistet fristgerechte, qualitätsgesicherte Meldungen an Aufsichtsbehörden und schafft vertrauensvolle Kommunikationsbeziehungen, die regulatorische Risiken minimieren und Ihr Ansehen als verlässlicher nichtfinanzieller Dienstleister stärken.
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Exzellente Behördenkommunikation ist mehr als pflichtgemäße Meldung – sie ist strategisches Relationship Management. Etablieren Sie ein "Regulatory Stakeholder Management Office", das kontinuierlich die Beziehungsqualität zu Aufsichtsbehörden monitort und systematisch Trust-Building-Maßnahmen implementiert. Unternehmen mit professioneller Behördenkommunikation erleben 40% weniger intensive Prüfungen und 60% kürzere Klärungsprozesse bei regulatorischen Fragestellungen.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir verfolgen einen systematischen und bewährten Ansatz für die Professionalisierung von VS-NFD Meldepflichten und Behördenkommunikation, der nachhaltige Exzellenz in der regulatorischen Interaktion sicherstellt.
Umfassende Analyse bestehender Melde- und Kommunikationsprozesse mit Aufsichtsbehörden
Entwicklung automatisierter, qualitätsgesicherter VS-NFD Meldesysteme
Implementierung professioneller Kommunikationsstandards und -protokolle
Etablierung strategischer Stakeholder-Management-Programme für regulatorische Beziehungen
Integration kontinuierlicher Optimierung und Beziehungspflege für nachhaltige Exzellenz
"Professionelle Behördenkommunikation ist ein strategischer Asset, der weit über pflichtgemäße Meldungen hinausgeht. Unser VS-NFD Meldepflichten und Behördenkommunikation-Service etabliert nicht nur exzellente operative Prozesse, sondern schafft auch vertrauensvolle Beziehungen zu regulatorischen Stakeholdern, die in kritischen Situationen von unschätzbarem Wert sind. Die Kombination aus automatisierten Meldeprozessen, strategischem Stakeholder-Management und kontinuierlicher Beziehungspflege positioniert unsere Kunden als bevorzugte Gesprächspartner der Aufsichtsbehörden und reduziert regulatorische Reibungsverluste erheblich."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir implementieren hochmoderne, automatisierte Meldesysteme für alle VS-NFD-Anforderungen, die fristgerechte, vollständige und qualitätsgesicherte Meldungen an Aufsichtsbehörden gewährleisten und operative Effizienz maximieren.
Wir entwickeln professionelle Kommunikationsstrukturen und strategische Ansätze für die Pflege exzellenter Beziehungen zu Aufsichtsbehörden, die Trust-Building fördern und regulatorische Vorteile generieren.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Etablieren Sie robuste Audit Trails und Protokollierungssysteme für die VS-NFD-Compliance Ihres nichtfinanziellen Dienstleistungsunternehmens. Unsere spezialisierten Lösungen schaffen transparente, revisionssichere Dokumentationsprozesse, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch operative Exzellenz fördern und Audit-Bereitschaft gewährleisten.
Etablieren Sie nachhaltige Verbesserungsprozesse für Ihre VS-NfD Compliance. Wir unterstützen Sie mit erprobten Methoden wie PDCA-Zyklen, KPI-Frameworks und Lessons Learned, um Ihre Geheimschutz-Prozesse systematisch zu optimieren und an sich ändernde Sicherheitsanforderungen anzupassen.
Geheimschutzbetreute Unternehmen müssen dem BMWi (Referat Geheimschutz in der Wirtschaft) verschiedene Ereignisse melden. Dazu gehüren: Wechsel des Sicherheitsbeauftragten (SiBe) oder seines Stellvertreters, änderungen der Gesellschaftsform oder der Gesellschafterstruktur, Verlust oder Kompromittierung von Verschlusssachen, sicherheitsrelevante Vorf�lle wie Einbruch oder unbefugter Zutritt zu VS-Bereichen, sowie wesentliche änderungen an R�umlichkeiten, in denen Verschlusssachen bearbeitet oder aufbewahrt werden. Die Rechtsgrundlage bilden das SicherheitsÜberprüfungsgesetz (S�G) und das Geheimschutzhandbuch (GHB) mit seinen Anlagen.
Die zentrale Ansprechstelle für geheimschutzbetreute Unternehmen ist das Referat Geheimschutz in der Wirtschaft beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi). Je nach Art des Vorfalls können weitere Behörden relevant sein: das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei IT-sicherheitsrelevanten Vorf�llen, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bei Spionage- oder Sabotagehinweisen, und die Landesbehürden für Verfassungsschutz bei regionalen Vorf�llen. Bei VS-NfD ohne Geheimschutzbetreuung ist der VS-Herausgeber (Auftraggeber) der erste Ansprechpartner.
Bei VS-NfD ohne Geheimschutzbetreuung gen�gt eine vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung des VS-NfD-Merkblatts (Anlage
4 GHB). Ein formales Geheimschutzverfahren, SicherheitsÜberprüfungen oder Besuchsanmeldungen sind nicht erforderlich. Bei höheren Geheimhaltungsgraden (VS-Vertraulich und höher) oder wenn der Auftraggeber es verlangt, ist eine Geheimschutzbetreuung durch das BMWi notwendig. Dann gelten umfassendere Meldepflichten, darunter die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten, regelmäßige SicherheitsÜberprüfungen des Personals und die Einhaltung aller GHB-Vorgaben.
Die Fristen variieren je nach Art des meldepflichtigen Ereignisses. Sicherheitsvorf�lle wie Verlust oder Kompromittierung von Verschlusssachen müssen unverzüglich gemeldet werden, also ohne schuldhaftes Zügern. Strukturelle änderungen wie Gesellschafterwechsel oder Umfirmierungen sind rechtzeitig vor Wirksamwerden zu melden, damit die Geheimschutzbetreuung ununterbrochen bestehen bleibt. Personalwechsel beim Sicherheitsbeauftragten sind ebenfalls zeitnah mitzuteilen. Wir empfehlen die Einrichtung eines internen Meldekalenders mit Erinnerungsfunktion, damit keine Frist vers�umt wird.
ADVISORI berüt geheimschutzbetreute Unternehmen bei der Einrichtung strukturierter Kommunikationsprozesse mit BMWi, BSI und Verfassungsschutzbehürden. Dazu gehüren die Erstellung von Meldevorlagen und Kommunikationsprotokollen, die Vorbereitung auf Überprüfungen und Audits durch Behörden, die Schulung des Sicherheitsbeauftragten und seines Stellvertreters in der korrekten Behördenkommunikation sowie die Unterstätzung bei der lückenlosen Dokumentation aller meldepflichtigen Vorgünge nach GHB-Vorgaben.
Verstö�e gegen Meldepflichten im Geheimschutz können schwerwiegende Folgen haben. Das BMWi kann die Geheimschutzbetreuung entziehen, wodurch das Unternehmen keine VS-Auftr�ge mehr annehmen darf. Bei Verlust oder Kompromittierung von Verschlusssachen drohen strafrechtliche Konsequenzen nach — 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Zusötzlich kann der Verlust der Geheimschutzbetreuung erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, da laufende Auftr�ge gef�hrdet werden und neue VS-Auftr�ge nicht mehr möglich sind.
Das VS-NfD-Merkblatt (Anlage
4 des Geheimschutzhandbuchs) regelt den Umgang mit Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe. Es schreibt vor, dass allen zugangsberechtigten Personen das Merkblatt nachweislich bekannt gegeben werden muss. Der VS-NfD-Verantwortliche im Unternehmen muss Personen, die sich als ungeeignet erweisen, vom Zugang ausschließen und dies dem VS-NfD-Auftraggeber melden. Bei Zwischenf�llen — etwa wenn die Vertraulichkeit einer VS-NfD gef�hrdet wurde — muss der VS-NfD-Auftraggeber umgehend informiert werden.
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