Sichere CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act

CRA Cyber Resilience Act CE-Marking

Die CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act (CRA) ist entscheidend für den Marktzugang digitaler Produkte in der EU. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Konformitätsbewertung und sicheren CE-Markierung.

  • Rechtssichere CE-Kennzeichnung nach CRA-Anforderungen
  • Vollständige Konformitätsdokumentation und Nachweisführung
  • Sicherstellung der EU-Marktfähigkeit Ihrer Produkte
  • Minimierung rechtlicher Risiken und Haftungsrisiken

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CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act (CRA)

Unsere Expertise

  • Tiefgreifende Kenntnisse des Cyber Resilience Act und EU-Rechtsrahmen
  • Erfahrung in Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnungsprozessen
  • Praktische Unterstützung bei der technischen Dokumentation
  • Ganzheitliche Beratung von der Analyse bis zur Markteinführung

Rechtlicher Hinweis

Die CE-Kennzeichnung nach dem CRA ist ab 2027 verpflichtend für digitale Produkte mit Cybersicherheitsrelevanz. Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend für die rechtzeitige Marktreife.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir führen Sie strukturiert durch alle Phasen der CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act.

Unser CE-Marking Prozess

1
Phase 1

Produktanalyse und CRA-Anwendbarkeitsprüfung

2
Phase 2

Auswahl des geeigneten Konformitätsbewertungsverfahrens

3
Phase 3

Durchführung der erforderlichen Tests und Bewertungen

4
Phase 4

Erstellung der vollständigen technischen Dokumentation

5
Phase 5

CE-Kennzeichnung und Markteinführungsfreigabe

"Mit ADVISORI haben wir einen verlässlichen Partner für die CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act gefunden. Die professionelle Begleitung durch den komplexen Konformitätsprozess hat uns die rechtzeitige Marktfähigkeit unserer Produkte gesichert."
Sarah Richter

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

Expertise & Erfahrung:

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

CRA-Anwendbarkeitsanalyse

Umfassende Bewertung der CRA-Anwendbarkeit auf Ihre Produkte und deren Klassifizierung.

  • Detaillierte Produktanalyse und Scope-Definition
  • Klassifizierung nach CRA-Produktkategorien
  • Bewertung der anzuwendenden Sicherheitsanforderungen
  • Roadmap für die Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung und Dokumentation

Durchführung der vollständigen Konformitätsbewertung und Erstellung aller erforderlichen Dokumentationen.

  • Auswahl und Durchführung geeigneter Bewertungsverfahren
  • Technische Dokumentation nach CRA-Anforderungen
  • EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
  • Marktüberwachung und Compliance-Monitoring

Unsere Kompetenzen im Bereich CRA Cyber Resilience Act Conformity Assessment

Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen

CRA Cyber Resilience Act External Audits

Professionelle Begleitung und Vorbereitung auf externe CRA-Audits durch akkreditierte Prüfstellen. Wir sichern erfolgreiche Zertifizierung und langfristige Compliance für kritische digitale Produkte.

CRA Cyber Resilience Act Self-Assessment

Professionelle Unterstützung bei der strukturierten Selbstbewertung nach dem EU Cyber Resilience Act. Wir begleiten Sie durch den kompletten Self-Assessment-Prozess für konforme digitale Produkte.

Häufig gestellte Fragen zur CRA Cyber Resilience Act CE-Marking

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung nach dem Cyber Resilience Act (CRA)?

Die CE-Kennzeichnung unter dem CRA bestätigt, dass ein digitales Produkt die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen der EU erfüllt. Ab Dezember

2027 ist sie Pflicht für alle Produkte mit digitalen Elementen – Software, IoT-Geräte und vernetzte Hardware – die auf dem EU-Markt verkauft werden. Ohne CE-Kennzeichnung ist der Marktzugang nicht mehr zulässig.

Welche Produkte brauchen ab 2027 eine CE-Kennzeichnung nach dem CRA?

Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die direkt oder indirekt mit einem Netzwerk verbunden werden können. Dazu gehören Standalone-Software, Betriebssysteme, IoT-Geräte, Smart-Home-Produkte, industrielle Steuerungssysteme, Apps und eingebettete Software. Ausgenommen sind nur Produkte, die bereits unter spezifische EU-Regulierungen fallen (z.B. Medizinprodukte, Luftfahrt).

Wie läuft die Konformitätsbewertung für die CRA CE-Kennzeichnung ab?

Der Weg zur CE-Kennzeichnung umfasst fünf Schritte: 1) Produktklassifizierung (Standard, Klasse I, Klasse II oder kritisch), 2) Erfüllung der Cybersicherheitsanforderungen aus Anhang I, 3) Durchführung des passenden Konformitätsbewertungsverfahrens (Selbstbewertung oder Drittprüfung), 4) Erstellung der technischen Dokumentation und EU-Konformitätserklärung, 5) Anbringung der CE-Kennzeichnung.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbewertung und Drittprüfung beim CRA?

Standard-Produkte (Standardkategorie) können eine interne Konformitätsbewertung (Selbstbewertung) durchführen. Produkte der Klasse I und Klasse II sowie kritische Produkte benötigen eine Bewertung durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle (Notified Body). Die ersten Conformity Assessment Bodies (CABs) nehmen ab Juni

2026 ihre Arbeit auf.

Welche Fristen gelten für die CRA CE-Kennzeichnung?

Die wichtigsten Fristen: Ab September

2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Ab Juni

2026 starten die Konformitätsbewertungsstellen. Ab Dezember

2027 gelten alle CRA-Anforderungen vollständig – ohne CE-Kennzeichnung kein EU-Marktzugang.

Welche Strafen drohen ohne CRA-konforme CE-Kennzeichnung?

Bei Verstößen gegen die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen drohen Bußgelder von bis zu

15 Millionen Euro oder 2,

5 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich können nationale Marktüberwachungsbehörden den Rückruf oder das Verbot von Produkten anordnen.

Was muss die technische Dokumentation für die CRA CE-Kennzeichnung enthalten?

Die technische Dokumentation muss eine Risikoanalyse, die Beschreibung der Cybersicherheitsmaßnahmen, eine Software Bill of Materials (SBOM), Testergebnisse, das Schwachstellenmanagement-Konzept und Nachweise zur Erfüllung der Anhang-I-Anforderungen enthalten. Diese Dokumentation muss

10 Jahre lang aufbewahrt werden.

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