Strukturierte Selbstbewertung für CRA-Compliance

CRA Self-Assessment: Für Standardprodukte der Klasse I

Professionelle Unterstützung bei der strukturierten Selbstbewertung nach dem EU Cyber Resilience Act.

  • 01Strukturierte CRA Self-Assessment Methodology und Compliance-Framework
  • 02Umfassende Risikobewertung und Sicherheitsanalyse digitaler Produkte
  • 03Konforme Dokumentation und Konformitätserklärung nach CRA-Standards
  • 04Kontinuierliche Überwachung und Aktualisierung der Selbstbewertung
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

CRA Selbstbewertung: Modul A fuer Standardprodukte

Der Cyber Resilience Act erlaubt Herstellern von Standardprodukten die interne Konformitätsbewertung nach Modul A, ohne externe Prüfstelle. Diese Selbstbewertung umfasst Risikoanalyse, technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang V CRA. ADVISORI begleitet Sie strukturiert durch jeden Schritt: von der Produktklassifizierung über die Anhang-I-Checkliste bis zur CE-Kennzeichnung. So sichern Sie Ihre Marktfähigkeit in der EU rechtskonform und effizient ab.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Self-Assessment-Prozess - von der initialen Produktanalyse über die strukturierte Risikobewertung bis zur finalen Konformitätsdokumentation. Unser Ansatz kombiniert regulatorische Expertise mit praktischer Umsetzungserfahrung.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

Strukturiertes CRA Self-Assessment

Umfassende Selbstbewertung digitaler Produkte nach CRA-Standards mit strukturierter Methodology und konformer Dokumentation.

  • CRA-konforme Assessment-Methodology
  • Umfassende Cybersecurity-Risikobewertung
  • Strukturierte Vulnerability-Analyse
  • Konforme Assessment-Dokumentation
02

Kontinuierliche Compliance-Überwachung

Ongoing Monitoring und Management der CRA-Compliance mit automatisierten Überwachungsprozessen und regelmäßigen Updates.

  • Kontinuierliches Security-Monitoring
  • Automatisierte Compliance-Überwachung
  • Regelmäßige Assessment-Updates
  • Integration in DevSecOps-Workflows

5 Phasen

Unser Self-Assessment-Ansatz

Wir führen CRA Self-Assessments systematisch und strukturiert durch, basierend auf bewährten Cybersecurity-Frameworks und regulatorischen Best Practices.

  1. Produktanalyse und CRA-Scope-Definition

  2. Strukturierte Cybersecurity-Risikobewertung

  3. Konforme Dokumentation und Assessment-Report

  4. EU-Konformitätserklärung und Marktfreigabe

  5. Kontinuierliches Monitoring und Update-Management

Sarah Richter

Ansprechpartner

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

Unsere Self-Assessment-Expertise

  • 01Tiefgreifende CRA-Kenntnisse und bewährte Assessment-Methodologien
  • 02Branchenspezifische Expertise für verschiedene digitale Produktkategorien
  • 03Automatisierte Tools und Frameworks für effiziente Bewertungsprozesse
  • 04Ganzheitlicher Ansatz von Assessment bis Continuous Compliance

Compliance-kritischer Erfolgsfaktor

Unvollständige oder fehlerhafte Self-Assessments können zu Marktbeschränkungen, Haftungsrisiken und regulatorischen Sanktionen führen. Eine strukturierte, dokumentierte Herangehensweise ist essentiell für CRA-Compliance.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu CRA Cyber Resilience Act Self-Assessment

Was ist die CRA Selbstbewertung nach Modul A und fuer welche Produkte gilt sie?

Die CRA Selbstbewertung nach Modul A (Interne Fertigungskontrolle) ist ein Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem der Hersteller selbst prüft, ob sein digitales Produkt alle Cybersecurity-Anforderungen des Cyber Resilience Act erfüllt. Dieses Verfahren gilt für Standardprodukte, also alle Produkte mit digitalen Elementen, die nicht in Anhang III (wichtige Produkte) oder Anhang IV (kritische Produkte) des CRA gelistet sind. Typische Beispiele sind Smart-Home-Geräte, einfache IoT-Sensoren, Mobile Apps und Computerspiele. Die Selbstbewertung umfasst die Erstellung der technischen Dokumentation, eine vollständige Risikoanalyse und die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung.

Welche Schritte umfasst die interne Konformitaetsbewertung nach dem Cyber Resilience Act?

Die interne Konformitätsbewertung nach Modul A umfasst mehrere strukturierte Schritte: Erstens die Produktklassifizierung, Prüfung, ob das Produkt als Standardprodukt einzustufen ist. Zweitens die Risikoanalyse, systematische Bewertung aller Cybersecurity-Risiken gemäß Anhang I des CRA. Drittens die technische Dokumentation, Erstellung aller Nachweise über Design, Entwicklung, Herstellung und Sicherheitsmaßnahmen. Viertens die Konformitätsprüfung gegen die wesentlichen Anforderungen des CRA. Fünftens die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung nach Anhang V. Sechstens die CE-Kennzeichnung des Produkts. Und siebtens die Einrichtung von Prozessen für Security-Updates und Schwachstellenmeldungen während des gesamten Produktlebenszyklus.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbewertung und Drittbewertung im CRA?

Bei der Selbstbewertung (Modul A) übernimmt der Hersteller eigenständig die Konformitätsbewertung, ohne Beteiligung einer benannten Stelle (Notified Body). Dieses Verfahren ist ausschließlich für Standardprodukte zulässig. Bei der Drittbewertung (Module B+C oder H) wird eine unabhängige, von der EU notifizierte Prüfstelle einbezogen. Dies ist verpflichtend für wichtige Produkte der Klasse II (z.B. Firewalls, Intrusion Detection) und kritische Produkte (z.B. Smartcards, HSMs). Wichtige Produkte der Klasse I (z.B. Passwortmanager, VPN) können die Selbstbewertung nutzen, sofern sie harmonisierte Normen oder eine EU-Cybersicherheitszertifizierung anwenden.

Welche Dokumentation wird fuer die EU-Konformitaetserklaerung nach dem CRA benoetigt?

Die EU-Konformitaetserklaerung nach Anhang V CRA erfordert: Produktidentifikation (Name, Typ, Seriennummer), Herstellerangaben (Name, Anschrift, Kontakt), den Verweis auf die angewandten harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen, die Erklaerung, dass das Produkt die wesentlichen Anforderungen aus Anhang I erfuellt, sowie Ort, Datum und rechtsverbindliche Unterschrift. Zusaetzlich muss eine vollstaendige technische Dokumentation erstellt werden, die die Risikoanalyse, Designspezifikationen, Testberichte und die Software Bill of Materials (SBOM) umfasst. Diese Unterlagen muessen 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahrt und auf Anfrage den Marktaufsichtsbehoerden vorgelegt werden.

Welche Fristen gelten fuer die CRA Selbstbewertung und wann tritt die Pflicht in Kraft?

Der Cyber Resilience Act tritt stufenweise in Kraft: Ab dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle und aktiv ausgenutzte Schwachstellen. Ab dem 11. Juni 2026 müssen die Vorschriften für benannte Stellen umgesetzt sein. Die vollständigen Anforderungen, einschließlich der Konformitätsbewertung und Selbstbewertung nach Modul A, gelten ab dem 11. Dezember 2027. Hersteller sollten jedoch frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, da die Erstellung der technischen Dokumentation, die Risikoanalyse und die Implementierung von Security-by-Design-Prozessen erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Welche Cybersecurity-Anforderungen muss ein Standardprodukt nach Anhang I CRA erfuellen?

Anhang I des CRA definiert die wesentlichen Cybersecurity-Anforderungen fuer alle Produkte mit digitalen Elementen. Dazu gehoeren: Schutz vor unbefugtem Zugriff durch angemessene Zugangskontrollen, Sicherstellung der Vertraulichkeit gespeicherter und uebertragener Daten, Integritaetsschutz aller relevanten Daten und Funktionen, Verfuegbarkeit wesentlicher Funktionen auch bei Angriffen, Minimierung der Angriffsflaeche (Attack Surface Reduction), Sicherheitsgerechte Standardkonfiguration (Secure by Default), Schutz vor bekannten Schwachstellen durch regelmaessige Updates, und die Faehigkeit zur Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse. Zusaetzlich muessen Hersteller Prozesse fuer Schwachstellenmanagement und Security-Updates ueber die gesamte Supportdauer bereitstellen.

Wie unterstuetzt ADVISORI Hersteller bei der CRA Selbstbewertung nach Modul A?

ADVISORI begleitet Hersteller durch den gesamten Selbstbewertungsprozess: Wir starten mit der Produktklassifizierung und pruefen, ob Ihr Produkt tatsaechlich als Standardprodukt einzustufen ist oder unter Anhang III/IV faellt. Dann fuehren wir eine strukturierte Gap-Analyse gegen die Anhang-I-Anforderungen durch. Auf dieser Basis erstellen wir die vollstaendige technische Dokumentation und Risikoanalyse. Wir bereiten die EU-Konformitaetserklaerung vor und unterstuetzen bei der CE-Kennzeichnung. Zudem implementieren wir Prozesse fuer kontinuierliches Schwachstellenmanagement und Security-Updates, damit Ihr Produkt auch nach dem Inverkehrbringen CRA-konform bleibt. Unsere Erfahrung aus zahlreichen CRA-Projekten beschleunigt den Prozess und minimiert Compliance-Risiken.

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