CRD Passporting
CRD Passporting etabliert das strategische Fundament für moderne EU-Banking-Passport-Operationen und definiert umfassende grenzüberschreitende Dienstleistungen, Zweigniederlassungs-Systeme und internationale Regulierungskoordination für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Passporting-Orchestrierung, automatisierte Cross-Border Compliance-Systeme und prädiktive EU-Banking-Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
- ✓KI-optimierte CRD Passporting-Implementierung mit automatisierter EU-Banking-Passport-Orchestrierung
- ✓Intelligente Cross-Border Services-Frameworks für kontinuierliche CRD-Compliance
- ✓Prädiktive Zweigniederlassungs-Aufsicht mit Machine Learning-optimierter Regulierungskoordination-Kommunikation
- ✓Automatisierte Passporting-Überwachung mit KI-gestützter Dienstleistungsfreiheit-Analyse
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CRD Passporting — Europäischer Pass für grenzüberschreitende Bankgeschäfte
Unsere CRD Passporting-Expertise
- Tiefgreifende Expertise in CRD Passporting-Implementierung und EU-Banking-Passport-Steuerung
- Bewährte KI-Methodologien für Passporting-Optimierung und Cross-Border Services
- Ganzheitlicher Ansatz von Zweigniederlassungs-Analyse bis zur operativen Regulierungskoordination-Umsetzung
- Sichere und konforme KI-Implementation mit vollständigem IP-Schutz
CRD VI ab Januar 2027
Die neue Drittstaatenregelung der CRD VI erfordert eine autorisierte Zweigniederlassung für Kernbankdienstleistungen in der EU. Drittstaaten-Zweigniederlassungen können dabei kein Passporting in andere Mitgliedstaaten nutzen. Prüfen Sie jetzt Ihre Strukturen.
ADVISORI in Zahlen
11+
Jahre Erfahrung
120+
Mitarbeiter
520+
Projekte
Wir begleiten Ihr Institut systematisch durch den gesamten Passporting-Prozess — von der regulatorischen Bestandsaufnahme über die Notifikation bei der Aufsichtsbehörde bis zur laufenden Compliance-Sicherstellung in allen Zielmärkten.
Unser Beratungsansatz für CRD Passporting
Regulatorische Bestandsaufnahme: Analyse Ihrer bestehenden grenzüberschreitenden Aktivitäten und Passporting-Strukturen
Notifikationsvorbereitung: Erstellung der BaFin-Meldeformulare gemäß Delegierter VO 1151/2014 und Durchführungs-VO 926/2014
Aufsichtliche Koordination: Unterstützung bei der Kommunikation mit Heim- und Gastland-Aufsichtsbehörden
CRD VI-Readiness: Bewertung der Auswirkungen der Drittstaatenregelung auf Ihre Geschäftstätigkeit und Strukturoptimierung
Laufende Compliance: Überwachung regulatorischer änderungen und Anpassung der Passporting-Dokumentation
"Die intelligente Umsetzung der CRD Passporting-Anforderungen ist der Schlüssel zu regulatorischer EU-Banking-Passport-Exzellenz und strategischer Flexibilität im grenzüberschreitenden Banking. Unsere KI-gestützten Passporting-Lösungen ermöglichen es Instituten, nicht nur Compliance zu erreichen, sondern auch operative Überlegenheit in Cross-Border Services und Zweigniederlassungs-Management zu entwickeln. Durch die Kombination von tiefgreifender Dienstleistungsfreiheit-Expertise mit modernsten KI-Technologien schaffen wir nachhaltige Passporting-Exzellenz bei gleichzeitigem Schutz sensibler Geschäftsdaten."

Melanie Düring
Head of Risikomanagement
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
KI-basierte CRD Passporting-Implementierung und automatisierte EU-Banking-Passport-Kriterien-Orchestrierung
Wir nutzen fortschrittliche KI-Algorithmen zur Optimierung der CRD Passporting-Implementierung und entwickeln intelligente Systeme für effiziente EU-Banking-Passport-Kriterien-Orchestrierung und Cross-Border Services.
- Machine Learning-basierte Analyse von CRD Passporting-Anforderungen und EU-Banking-Passport-Kriterien-Mustern
- KI-gestützte Implementierungsplanung und automatisierte Passporting-Optimierung
- Intelligente Zeitplanung und Meilenstein-Überwachung für CRD Passporting-Projekte
- Prädiktive Analyse von Cross-Border Services-Risiken und Zweigniederlassungs-Optimierungspotenzialen
Intelligente Cross-Border Services-Überwachung und Regulierungskoordination-Berichterstattung
Unsere KI-Plattformen schaffen adaptive Cross-Border Services-Systeme mit kontinuierlicher Regulierungskoordination-Überwachung und automatisierter Berichterstattung für alle CRD Passporting-Anforderungen.
- Machine Learning-optimierte Cross-Border Services-Analyse und Regulierungskoordination-Überwachung
- KI-gestützte Echtzeit-Überwachung aller CRD Passporting-Parameter
- Automatisierte Regulierungskoordination-Berichterstattung und aufsichtliche Kommunikation
- Intelligente Anpassung von Zweigniederlassungs-Aufsicht-Strategien an regulatorische Änderungen
KI-gestützte Passporting-Frameworks und Dienstleistungsfreiheit-Optimierung
Wir implementieren intelligente Passporting-Systeme für CRD-Compliance mit Machine Learning-basierter Analyse und kontinuierlicher Überwachung von EU-Banking-Passport-Kriterien und Cross-Border Services-Performance.
- Automatisierte Passporting-Analyse mit KI-gestützter Dienstleistungsfreiheit-Bewertungslogik
- Machine Learning-basierte Optimierung von EU-Banking-Passport-Aufsichtsinteraktionen
- Kontinuierliche Überwachung und Früherkennung von Passporting-Risiken
- Intelligente Dokumentation und Nachweisführung für aufsichtliche Regulierungskoordination-Prüfungen
Machine Learning-basierte Zweigniederlassungs-Aufsicht-Integration und EU-Banking-Passport-Kriterien-Komposition
Wir entwickeln intelligente Zweigniederlassungs-Aufsicht-Systeme, die CRD Passporting-Anforderungen mit fortschrittlicher KI-Technologie für optimale EU-Banking-Passport-Kriterien-Komposition und Cross-Border Services-Integration kombinieren.
- KI-gestützte Integration von CRD Passporting in Zweigniederlassungs-Aufsicht-Strukturen
- Machine Learning-basierte EU-Banking-Passport-Kriterien-Identifikation und Cross-Border Bewertung
- Intelligente Zweigniederlassungs-Aufsicht-Strategie-Entwicklung und Dienstleistungsfreiheit-Überwachung
- Automatisierte EU-Banking-Passport-Kriterien-Reporting und aufsichtliche Zweigniederlassungs-Aufsicht-Kommunikation
Vollautomatisierte CRD Passporting-Überwachung und Regulierungskoordination-Berichterstattung
Unsere KI-Plattformen automatisieren die CRD Passporting-Überwachung mit intelligenter Regulierungskoordination-Berichterstattung und kontinuierlicher Optimierung aller regulatorischen Cross-Border Services-Prozesse.
- Vollautomatisierte Überwachung aller CRD Passporting-Anforderungen
- Machine Learning-gestützte Regulierungskoordination-Berichtserstellung und Cross-Border Services-Kommunikation
- Intelligente Früherkennung von Passporting-Abweichungen und Zweigniederlassungs-Risiken
- KI-optimierte Prozessverbesserung und kontinuierliche Zweigniederlassungs-Aufsicht-Optimierung
KI-gestütztes Change Management und Passporting Technology Integration
Wir begleiten Sie bei der intelligenten Transformation Ihrer CRD Passporting und dem Aufbau nachhaltiger KI-RegTech-Kapazitäten für kontinuierliche EU-Banking-Passport-Exzellenz.
- KI-optimierte Change Management-Strategien für CRD Passporting-Transformation
- Aufbau interner CRD Passporting-Expertise und KI-RegTech-Kompetenzzentren
- Maßgeschneiderte Schulungsprogramme für KI-gestützte Cross-Border Services-Steuerung
- Kontinuierliche KI-basierte Passporting-Optimierung und adaptive Dienstleistungsfreiheit-Unterstützung
Unsere Kompetenzen im Bereich CRR/CRD - Capital Requirements Regulation & Directive
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitaladäquanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Säule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitaladäquanzbeurteilung.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschränkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschärfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschärften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschränkungen bei internen Modellen souverän.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
Professionelle Beratung für die Implementierung und Optimierung von Marktrisikomanagement-Systemen nach den Anforderungen der Capital Requirements Directive (CRD). Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung regulatorischer Vorgaben und der strategischen Nutzung von Marktrisikoinformationen.
CRD Net Stable Funding Ratio definiert eine strukturelle Liquiditätskennzahl zur Förderung stabiler Finanzierungsstrukturen und zur Reduzierung von Liquiditätstransformationsrisiken in EU-Finanzinstituten. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Available Stable Funding-Optimierung, automatisierte Required Stable Funding-Berechnung und prädiktive NSFR-Steuerung mit vollständigem IP-Schutz.
Operationelle Risiken gemäß CRR Art. 312§324 und CRD systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Wir begleiten Ihr Institut bei der Wahl des passenden Messansatzes — vom Basisindikatoransatz über den Standardansatz bis zur SMA-Umstellung unter Basel III — und implementieren OpRisk-Rahmenwerke mit Verlustdatenbank, RCSA-Prozessen und KRI-Systemen.
CRD Outsourcing etabliert das strategische Fundament für moderne Banken-Auslagerungssteuerung und definiert umfassende Third-Party-Risikomanagement-Systeme, Dienstleisterüberwachung und Auslagerungsverfahren für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Outsourcing-Orchestrierung, automatisierte Auslagerungssteuerung-Systeme und prädiktive Third-Party-Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
Säule 1 der Capital Requirements Regulation (CRR) definiert die Mindestkapitalanforderungen für EU-Kreditinstitute: 4,5 % CET1, 6 % Tier-1-Kapital und 8 % Gesamtkapitalquote bezogen auf risikogewichtete Aktiva (RWA). ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen RWA-Berechnung, der Wahl zwischen Kreditrisikostandardansatz (KSA) und IRB-Ansatz sowie der laufenden Kapitalplanung.
CRD Pillar 2 definiert aufsichtliche Überprüfungsverfahren und interne Kapitaladäquanzbeurteilungen für EU-Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für ICAAP-Automatisierung, SREP-Optimierung und intelligenten aufsichtlichen Dialog mit vollständigem IP-Schutz.
Häufig gestellte Fragen zur CRD Passporting
Was ist CRD Passporting und welche Rechte gibt der Europäische Pass Kreditinstituten?
CRD Passporting (Europäischer Pass) ist das Recht eines in einem EWR-Staat zugelassenen Kreditinstituts, Bankdienstleistungen in allen anderen EWR-Mitgliedstaaten anzubieten — entweder über eine Zweigniederlassung (Niederlassungsfreiheit) oder im freien Dienstleistungsverkehr. Die Rechtsgrundlage bilden Art.
33 ff. der Capital Requirements Directive (CRD, Richtlinie 2013/36/EU). Das Single-License-Prinzip bedeutet: Eine einzige Zulassung im Heimatland genügt für den gesamten EWR. Das Notifikationsverfahren wird durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1151/2014 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 926/2014 geregelt. Die BaFin koordiniert als zuständige Behörde die Meldungen an die EZB und die Gastland-Aufsichtsbehörden.
Wie läuft das Notifikationsverfahren für Zweigniederlassungen und Dienstleistungsfreiheit ab?
Für die Gründung einer Zweigniederlassung (Niederlassungsfreiheit) muss das Kreditinstitut seine Heimataufsicht (in Deutschland die BaFin) über das Standardformular gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung 926/2014 informieren. Die BaFin prüft die Meldung und leitet sie an die EZB weiter. Die Gastland-Aufsicht sendet innerhalb von zwei Monaten ein Welcome Letter mit den länderspezifischen Anforderungen, insbesondere zu Geldwäschebekämpfung und lokalen Meldepflichten. Für den freien Dienstleistungsverkehr genügt eine vereinfachte Notifikation an die Heimataufsicht. änderungen bestehender Passporting-Aktivitäten sind mindestens einen Monat vor Umsetzung zu melden. Kontakt bei der BaFin: passport.creditinstitutions@bafin.de.
Was ändert sich mit CRD VI ab Januar 2027 für Drittstaaten-Zweigniederlassungen?
CRD VI (Richtlinie (EU) 2024/1619) führt ab dem 11. Januar
2027 ein harmonisiertes EU-Rahmenwerk für Drittstaaten-Zweigniederlassungen ein. Kernbanktätigkeiten wie Einlagengeschäft, Kreditvergabe und Garantien erfordern künftig eine autorisierte Zweigniederlassung im jeweiligen Mitgliedstaat. Wesentliche Neuerungen: Drittstaaten-Zweigniederlassungen können ihre Zulassung nicht in andere EU-Mitgliedstaaten passportieren — anders als Tochtergesellschaften. Es gilt eine Klassifizierung in Klasse
1 (Vermögenswerte über
5 Mrd. EUR) und Klasse
2 mit unterschiedlichen Kapitalanforderungen (2,
5 % bzw. 0,
5 % der durchschnittlichen Verbindlichkeiten). Ausnahmen bestehen für Reverse Solicitation, Interbank-Geschäfte und konzerninterne Transaktionen. Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten endete am 10. Januar 2026.
Worin unterscheiden sich Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit im CRD-Passporting?
Die Niederlassungsfreiheit (Freedom of Establishment) erlaubt die Gründung einer physischen Zweigniederlassung in einem anderen EWR-Staat, mit umfangreichem Notifikationsverfahren und Einhaltung der Gastland-Vorschriften. Die Zweigniederlassung unterliegt der gemeinsamen Aufsicht von Heimat- und Gastland-Behörde (Home-Host-Prinzip). Die Dienstleistungsfreiheit (Freedom of Services) ermöglicht grenzüberschreitende Bankdienstleistungen ohne physische Präsenz — z. B. über digitale Kanäle oder Fernabsatz. Hier genügt eine vereinfachte Notifikation. Die Wahl zwischen beiden Modellen hat erhebliche Auswirkungen auf Aufsichtsanforderungen, Kapitalunterlegung, Meldepflichten und operative Kosten. Strategisch bietet die Tochtergesellschaft (statt Zweigniederlassung) unter CRD VI den Vorteil voller Passporting-Rechte.
Welche Rolle spielt die Home-Host-Koordination bei der Aufsicht über Zweigniederlassungen?
Die Home-Host-Koordination ist ein zentrales Element der CRD-Passporting-Aufsicht. Die Heimataufsichtsbehörde (Home Supervisor) trägt die Gesamtverantwortung für die Beaufsichtigung des Instituts, einschließlich aller Zweigniederlassungen. Die Gastland-Aufsichtsbehörde (Host Supervisor) überwacht die Einhaltung lokaler Vorschriften und kann bei signifikanten Zweigniederlassungen erweiterte Befugnisse ausüben. Die EBA hat Leitlinien für die Aufsicht über signifikante Zweigniederlassungen veröffentlicht, die strukturierte Informationsaustauch-Prozesse zwischen Heim- und Gastland-Behörden definieren. In der Praxis zeigen sich Herausforderungen bei unterschiedlichen nationalen Umsetzungen der CRD-Anforderungen, die eine sorgfältige Abstimmung mit beiden Aufsichtsbehörden erfordern.
Was bedeutet die CRD VI-Drittstaatenregelung für britische Banken nach dem Brexit?
Britische Banken gelten seit dem Brexit als Drittstaateninstitute und sind besonders betroffen von der CRD VI-Drittstaatenregelung. Ab dem 11. Januar
2027 müssen sie für Kernbankdienstleistungen (Einlagen, Kredite, Garantien) in jedem EU-Mitgliedstaat eine autorisierte Zweigniederlassung errichten. Diese Zweigniederlassung kann nicht in andere EU-Staaten passportiert werden — was die bisherige Praxis grenzüberschreitender Kreditvergabe ohne lokale Präsenz einschränkt. Alternativ können britische Banken eine EU-Tochtergesellschaft gründen, die volle Passporting-Rechte genießt, jedoch höhere Kapital- und Governance-Anforderungen mit sich bringt. Die Reverse-Solicitation-Ausnahme bleibt bestehen, unterliegt aber strengen Bedingungen: Nur auf ausschließliche Kundeninitiative, ohne aktive Vermarktung neuer Produktkategorien.
Wie unterstützt ADVISORI Kreditinstitute beim CRD Passporting?
ADVISORI begleitet Kreditinstitute durch den gesamten Passporting-Lebenszyklus: Von der Erstbewertung der grenzüberschreitenden Aktivitäten über die Vorbereitung der BaFin-Notifikation bis zur laufenden Compliance. Unsere Leistungen umfassen: Regulatorische Bestandsaufnahme und Passporting-Strukturanalyse, Erstellung der Notifikationsdokumente gemäß VO 1151/2014 und VO 926/2014, Unterstützung bei der Home-Host-Koordination mit Aufsichtsbehörden, CRD VI-Readiness-Assessment mit Bewertung der Drittstaaten-Auswirkungen, Gap-Analyse zwischen bestehenden Strukturen und neuen Anforderungen, sowie Begleitung bei der strategischen Entscheidung Zweigniederlassung vs. Tochtergesellschaft. Unsere Berater verfügen über langjährige Erfahrung mit BaFin- und EZB-Meldeprozessen und kennen die länderspezifischen Besonderheiten der einzelnen EWR-Mitgliedstaaten.
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