Säule 1 der Capital Requirements Regulation (CRR) definiert die Mindestkapitalanforderungen für EU-Kreditinstitute: 4,5 % CET1, 6 % Tier-1-Kapital und 8 % Gesamtkapitalquote bezogen auf risikogewichtete Aktiva (RWA). ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen RWA-Berechnung, der Wahl zwischen Kreditrisikostandardansatz (KSA) und IRB-Ansatz sowie der laufenden Kapitalplanung.
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Wir entwickeln gemeinsam mit Ihrem Institut eine maßgeschneiderte Strategie für die Umsetzung aller Säule-1-Anforderungen – von der RWA-Berechnung über die Kapitalplanung bis zum regulatorischen Reporting.
Bestandsaufnahme der aktuellen Kapitalstruktur, RWA-Methoden und regulatorischen Kennzahlen
Gap-Analyse gegen CRR-III-Anforderungen inkl. Output Floor, FRTB und SMA
Auswahl und Implementierung optimaler Berechnungsansätze (KSA vs. IRB, SA-TB vs. IMA)
Aufbau eines durchgängigen Kapitalplanungsprozesses mit Stresstesting-Integration
Laufende Optimierung der Kapitalquoten und Vorbereitung auf regulatorische Prüfungen
"Die intelligente Umsetzung von CRD Pillar 1-Mindestkapitalanforderungen ist der Schlüssel zu nachhaltiger Kapitaleffizienz und regulatorischer Exzellenz. Unsere KI-gestützten Lösungen ermöglichen es Instituten, nicht nur regulatorische Compliance zu erreichen, sondern auch strategische Kapitalvorteile durch optimierte RWA-Berechnung und prädiktive Kapitalplanung zu entwickeln. Durch die Kombination von tiefgreifender Kapitalmanagement-Expertise mit modernsten KI-Technologien schaffen wir nachhaltige Wettbewerbsvorteile bei gleichzeitigem Schutz sensibler Unternehmensdaten."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir nutzen fortschrittliche KI-Algorithmen zur Optimierung risikogewichteter Aktiva und entwickeln automatisierte Systeme für präzise Kapitalberechnungen.
Unsere KI-Plattformen entwickeln hochpräzise Kreditrisikomodelle mit automatisierter Kalibrierung und kontinuierlicher Validierung.
Wir implementieren intelligente Marktrisikosysteme mit Machine Learning-basierter VaR-Berechnung und automatisierter Risikosteuerung.
Wir entwickeln intelligente OpRisk-Systeme mit automatisierter Verlustdatenanalyse und KI-optimierter Kapitalberechnung.
Unsere KI-Plattformen automatisieren die Berechnung aller Pufferanforderungen mit intelligenter Kapitalplanung und prädiktiver Optimierung.
Wir begleiten Sie bei der intelligenten Transformation Ihrer CRD Pillar 1-Compliance und dem Aufbau nachhaltiger KI-Kapitalmanagement-Kapazitäten.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
Säule
1 der Capital Requirements Regulation (CRR, EU-Verordnung 575/2013) legt die quantitativen Mindestkapitalanforderungen für Kreditinstitute in der EU fest. Banken müssen jederzeit drei Kapitalquoten bezogen auf ihre risikogewichteten Aktiva (RWA) einhalten:Harte Kernkapitalquote (CET1): mindestens 4,
5 % der RWAKernkapitalquote (Tier 1): mindestens
6 % der RWAGesamtkapitalquote: mindestens
8 % der RWAZusätzlich kommen Kapitalpuffer hinzu: der Kapitalerhaltungspuffer (2,
5 %), der antizyklische Kapitalpuffer (0–2,
5 %, von nationalen Behörden festgelegt) sowie systemische Puffer für global und national systemrelevante Institute. In der Praxis müssen deutsche Großbanken daher häufig CET1-Quoten von 10–13 % vorhalten. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der laufenden Überwachung und Optimierung dieser Quoten.
Für die Berechnung der risikogewichteten Aktiva im Kreditrisiko bietet die CRR zwei Ansätze:1. Kreditrisikostandardansatz (KSA, Art. 111–141 CRR): Jede Forderung wird einer Forderungsklasse zugeordnet (Staaten, Institute, Unternehmen, Retail etc.) und erhält ein regulatorisch vorgegebenes Risikogewicht von
0 % bis
150 %. Die RWA ergibt sich aus Forderungsbetrag mal Risikogewicht.2. Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB, Art. 142–191 CRR): Banken nutzen eigene Risikomodelle zur Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und effektiver Restlaufzeit (M). Beim Basis-IRB gibt die Aufsicht LGD und EAD vor; beim fortgeschrittenen IRB schätzt die Bank alle Parameter selbst.Die CRR III führt zudem den Output Floor ein: IRB-basierte RWA dürfen nicht unter 72,
5 % der KSA-basierten RWA liegen, um übermäßige Modellvorteile zu begrenzen.
Der Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) überarbeitet die Marktrisiko-Kapitalanforderungen grundlegend. Wesentliche Änderungen durch CRR III:Neue Grenzziehung zwischen Handels- und Bankbuch mit strengeren UmwidmungsregelnStandardansatz (SA-TB): Sensitivitätsbasierter Ansatz mit Delta-, Vega- und Kurvaturrisiken statt der bisherigen vereinfachten MethodenInternal Model Approach (IMA): Ablösung des Value-at-Risk durch Expected Shortfall (ES), ergänzt um Default Risk Charge und Residual Risk Add-onDesk-Level-Genehmigung: Jeder Trading Desk muss den PnL-Attribution-Test und Backtesting bestehen, um den IMA nutzen zu dürfenDie Umsetzungsfrist für FRTB in der EU ist mit Übergangsregelungen bis
2027 vorgesehen. ADVISORI unterstützt Banken bei der Wahl zwischen SA-TB und IMA sowie bei der Implementierung der erforderlichen Dateninfrastruktur und Risikomodelle.
CRR III führt den Standardised Measurement Approach (SMA) als einzigen Ansatz für operationelles Risiko ein und ersetzt alle bisherigen Methoden (Basisindikator-, Standard- und AMA-Ansatz).Der SMA berechnet die Kapitalanforderung in zwei Schritten:1. Business Indicator Component (BIC): Basiert auf dem Business Indicator (BI), einer Kennzahl aus Zinsergebnis, Provisionsergebnis und Handelsergebnis. Je nach BI-Höhe gelten gestaffelte Marginal Coefficients (
12 %,
15 % oder
18 %).2. Internal Loss Multiplier (ILM): Verknüpft die BIC mit den tatsächlichen operationellen Verlusten der letzten
10 Jahre. Institute mit überdurchschnittlich hohen Verlusten erhalten einen Aufschlag, solche mit niedrigen Verlusten eine Entlastung.Für große Institute (BI >
1 Mrd. EUR) ist die Nutzung historischer Verlustdaten verpflichtend. ADVISORI begleitet die SMA-Implementierung von der Verlustdatenaufbereitung über die BIC-Berechnung bis zur Modellvalidierung.
Der Output Floor ist eine der wichtigsten Neuerungen der CRR III. Er legt fest, dass die RWA aus internen Modellen (IRB, IMA) nicht unter einen bestimmten Prozentsatz der RWA aus Standardansätzen fallen dürfen.Die Einführung erfolgt schrittweise:2025:
50 % der Standardansatz-RWA2026:
55 %2027:
60 %2028:
65 %2029:
70 %2030: 72,
5 % (Endstufe)Institute, die bisher durch interne Modelle deutlich niedrigere RWA berechnet haben, werden spürbare Kapitalerhöhungen erleben. Nach EBA-Schätzungen betrifft dies vor allem große Banken mit umfangreichen IRB-Portfolios, deren RWA um 10–20 % steigen können.ADVISORIs Output-Floor-Simulation zeigt Instituten frühzeitig die Auswirkungen auf CET1-, Tier-1- und Gesamtkapitalquote und unterstützt bei der strategischen Kapitalplanung.
Die Leverage Ratio (Verschuldungsquote) ist eine nicht-risikobasierte Kennzahl, die als Backstop zu den risikogewichteten Kapitalanforderungen dient. Sie ist in Art. 429–429g CRR geregelt.Die Mindestanforderung beträgt:
3 % Tier-1-Kapital bezogen auf die Gesamtrisikomessgröße (Total Exposure Measure)Für global systemrelevante Institute (G-SII): zusätzlich
50 % des G-SII-Puffers als Leverage-Ratio-PufferDie Gesamtrisikomessgröße umfasst bilanzielle Aktiva, Derivatepositionen (nach SA-CCR), Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und außerbilanzielle Positionen. Anders als bei den RWA-basierten Quoten gibt es keine Risikogewichtung – jede Forderung fließt mit dem vollen Nominalbetrag ein.ADVISORI berät Institute bei der Leverage-Ratio-Berechnung, der Optimierung der Gesamtrisikomessgröße und der Einhaltung der Mindestquoten.
Säule
1 und Säule
2 ergänzen sich bei der Bestimmung der Gesamtkapitalanforderung einer Bank:Säule
1 (CRR Art. 92): Quantitative Mindestanforderungen – einheitlich für alle Institute: 4,
5 % CET1,
6 % Tier 1,
8 % Gesamtkapital bezogen auf RWA.Säule
2 (CRD Art. 97–107): Die Aufsichtsbehörde legt im SREP-Prozess (Supervisory Review and Evaluation Process) institutsspezifische Zusatzanforderungen fest:Pillar
2 Requirement (P2R): Verbindliche Zusatzanforderung, meist 1–3 % CET1Pillar
2 Guidance (P2G): Aufsichtliche Erwartung, nicht bindend, aber faktisch einzuhaltenDie Gesamtanforderung ergibt sich aus: Säule
1 + Kapitalpuffer + P2R + P2G. Für eine typische deutsche Großbank bedeutet das:CET1-Mindestquote: 4,
5 % + 2,
5 % (Puffer) + 1,
5 % (P2R) +
1 % (P2G) = ca. 9,
5 %ADVISORI unterstützt Institute sowohl bei der Säule-1-Compliance als auch bei der Vorbereitung auf den SREP-Dialog mit der Aufsicht.
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