Die CRD Directive etabliert umfassende Risikomanagement-Anforderungen für Finanzinstitute, die weit über traditionelle Risikosteuerung hinausgehen. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Risiko-Orchestrierung, automatisierte ICAAP-Prozesse und prädiktive Stress-Testing-Frameworks mit vollständigem IP-Schutz und strategischer Risiko-Exzellenz.
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Mit der CRD-VI-Umsetzung (BRUBEG) und der geplanten MaRisk-Novelle 2026 steigen die Governance-Anforderungen an das Risikomanagement weiter — insbesondere bei ESG-Risikointegration, Institutsklassifizierung und Transitionsplänen. Frühzeitige Gap-Analyse sichert die Compliance.
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Wir verfolgen einen strukturierten Ansatz, der regulatorische Anforderungen (CRD, MaRisk, EBA-Leitlinien) mit der individuellen Risikosituation und Geschäftsstrategie Ihres Instituts verknüpft. Jedes Projekt beginnt mit einer Gap-Analyse und mündet in ein umsetzungsreifes Maßnahmenpaket.
Gap-Analyse: Abgleich Ihres bestehenden Risikomanagement-Rahmenwerks mit Art. 74–96 CRD, MaRisk AT 4.1 und einschlägigen EBA-Leitlinien
Risikoinventur und Wesentlichkeitsanalyse aller Risikoarten als Grundlage für Risikostrategie und ICAAP
Konzeption und Dokumentation des Risikotragfähigkeitskonzepts (normative und ökonomische Perspektive)
Implementierung des Three-Lines-of-Defence-Modells mit klarer Rollenzuordnung (CRO, Risikocontrolling, Interne Revision)
Begleitung bei aufsichtlichen Prüfungen und SREP-Vorbereitung mit Fokus auf Governance-Nachweise
"Die intelligente Umsetzung der CRD Risk Management-Anforderungen ist der Schlüssel zu aufsichtlicher Exzellenz und strategischer Risiko-Überlegenheit im EU-Banking. Unsere KI-gestützten Lösungen ermöglichen es Instituten, nicht nur regulatorische Compliance zu erreichen, sondern auch operative Exzellenz in Risikosteuerung und Kapitaloptimierung zu entwickeln. Durch die Kombination von tiefgreifender Risikomanagement-Expertise mit modernsten KI-Technologien schaffen wir nachhaltige Wettbewerbsvorteile bei gleichzeitigem Schutz sensibler Risikodaten."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Aufbau und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Organisation gemäß Art. 74–76 CRD und MaRisk AT 4.1 — von der Geschäftsleitungsverantwortung über die CRO-Funktion bis zur Risikocontrolling-Einheit.
Konzeption und Weiterentwicklung des Internal Capital Adequacy Assessment Process — normative und ökonomische Perspektive gemäß BaFin/Bundesbank-Leitfaden und EBA-SREP-Leitlinien.
Entwicklung und Operationalisierung eines Risk-Appetite-Frameworks (RAF) als Bindeglied zwischen Geschäftsstrategie und operativem Risikomanagement — inklusive Limitsystematik und Eskalationsmechanismen.
Implementierung des Three-Lines-of-Defence-Modells als Governance-Grundlage — mit klarer Abgrenzung zwischen operativem Risikomanagement, unabhängiger Überwachung und interner Revision.
Verknüpfung der einzelnen Risikosteuerungsprozesse zu einer integrierten Gesamtbanksteuerung — von der Risikoinventur über die Kapitalallokation bis zum risikobasierten Performance-Management.
Begleitung bei der Umsetzung aktueller regulatorischer Änderungen — CRD-VI-Transposition (BRUBEG), MaRisk-Novelle 2026, ESG-Risikointegration und neue Institutsklassifizierung.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
Die Art. 74–96 der Capital Requirements Directive (CRD) verpflichten Kreditinstitute zu einem umfassenden Risikomanagement-Rahmenwerk. Die zentralen Bestandteile sind:
76 CRD). Große Institute benötigen zudem einen Risikoausschuss.
Seit dem Bundesbank/BaFin-Leitfaden von
2018 müssen alle deutschen Kreditinstitute ihre Risikotragfähigkeit in zwei Perspektiven bewerten:
Der Chief Risk Officer (CRO) nimmt eine Schlüsselrolle im aufsichtlichen Risikomanagement ein. Die CRD und die MaRisk stellen folgende Anforderungen:
Das Three-Lines-of-Defence-Modell ist das zentrale Governance-Konzept für das Risikomanagement in Kreditinstituten. Es strukturiert die Verantwortlichkeiten in drei Ebenen:
Die CRD-VI-Umsetzung durch das BRUBEG (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz) und die geplante MaRisk-Novelle
2026 bringen wesentliche Neuerungen:
5 % des ökonomischen Risikodeckungspotenzials.
1 Mrd. EUR Bilanzsumme), kleine Institute/SNCIs (bis
5 Mrd. EUR) und sonstige LSIs — mit abgestuften Anforderungen.
Die Gesamtbanksteuerung verbindet die Risikosteuerung mit der ertragsorientierten Banksteuerung zu einem integrierten Managementansatz:
Die Risikoinventur ist der Ausgangspunkt des gesamten Risikomanagement-Prozesses und wird in MaRisk AT 2.2 geregelt:
2026 müssen Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken explizit in die Risikoinventur einbezogen werden.
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