CRD Third Country etabliert das strategische Fundament für moderne Drittstaaten-Banking-Operationen und definiert umfassende Äquivalenzprüfungen, Cross-Border Aufsichtssysteme und internationale Regulierungskoordination für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Third Country-Orchestrierung, automatisierte Drittstaaten-Compliance-Systeme und prädiktive Cross-Border Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
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Das Re-Lizenzierungsverfahren für bestehende Drittstaatenzweigstellen muss bis 10. Januar 2027 abgeschlossen sein. Bestandsschutz für Verträge gilt nur bis Juli 2026. Jetzt Handlungsbedarf prüfen.
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Wir entwickeln mit Ihnen eine strukturierte Umsetzungsstrategie für die CRD VI-Drittstaatenregelung, die alle regulatorischen Anforderungen fristgerecht erfüllt und gleichzeitig Ihren EU-Marktzugang sichert.
Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Zweigstellenstruktur und Geschäftsaktivitäten im EU-Raum
Ermittlung der anwendbaren Risikoklasse und der daraus folgenden aufsichtsrechtlichen Pflichten
Erarbeitung eines Umsetzungsfahrplans mit klaren Meilensteinen bis zur Re-Lizenzierungsfrist
Aufbau der erforderlichen Governance-, Reporting- und Compliance-Strukturen
Laufende Begleitung bei der Umsetzung und Vorbereitung auf BaFin-Prüfungen
"Die intelligente Umsetzung der CRD Third Country-Anforderungen ist der Schlüssel zu regulatorischer Drittstaaten-Banking-Exzellenz und strategischer Flexibilität im internationalen Banking. Unsere KI-gestützten Third Country-Lösungen ermöglichen es Instituten, nicht nur Compliance zu erreichen, sondern auch operative Überlegenheit in Cross-Border Banking und Äquivalenzprüfungen zu entwickeln. Durch die Kombination von tiefgreifender International Banking-Expertise mit modernsten KI-Technologien schaffen wir nachhaltige Drittstaaten-Exzellenz bei gleichzeitigem Schutz sensibler Geschäftsdaten."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir nutzen fortschrittliche KI-Algorithmen zur Optimierung der CRD Third Country-Implementierung und entwickeln intelligente Systeme für effiziente Äquivalenzkriterien-Orchestrierung und Cross-Border Banking.
Unsere KI-Plattformen schaffen adaptive Cross-Border Banking-Systeme mit kontinuierlicher Regulierungskoordination-Überwachung und automatisierter Berichterstattung für alle CRD Third Country-Anforderungen.
Wir implementieren intelligente Third Country-Systeme für CRD-Compliance mit Machine Learning-basierter Analyse und kontinuierlicher Überwachung von Äquivalenzkriterien und Cross-Border Banking-Performance.
Wir entwickeln intelligente Drittstaaten-Aufsicht-Systeme, die CRD Third Country-Anforderungen mit fortschrittlicher KI-Technologie für optimale Äquivalenzkriterien-Komposition und Cross-Border Banking-Integration kombinieren.
Unsere KI-Plattformen automatisieren die CRD Third Country-Überwachung mit intelligenter Regulierungskoordination-Berichterstattung und kontinuierlicher Optimierung aller regulatorischen Cross-Border Banking-Prozesse.
Wir begleiten Sie bei der intelligenten Transformation Ihrer CRD Third Country und dem Aufbau nachhaltiger KI-RegTech-Kapazitäten für kontinuierliche Drittstaaten-Exzellenz.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
Die CRD VI (Richtlinie (EU) 2024/1619) führt erstmals ein EU-weit harmonisiertes Regime für Drittstaatenzweigstellen ein. Ab dem 11. Januar
2027 dürfen Nicht-EU-Banken Kernbankgeschäfte (Kreditvergabe, Garantien, Einlagengeschäft) in der EU nur noch über eine zugelassene Zweigstelle oder ein lizenziertes Tochterunternehmen im jeweiligen Mitgliedstaat erbringen. Rein grenzüberschreitende Erbringung dieser Dienstleistungen ohne physische Präsenz ist dann untersagt. In Deutschland wird dieses Regime durch das BRUBEG (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz) im KWG verankert. Die Regelung betrifft alle Kreditinstitute mit Sitz außerhalb des EWR, die Kunden in der EU bedienen.
Die CRD VI führt eine risikobasierte Klassifizierung ein: Klasse-1-Zweigstellen umfassen Institute mit einer Bilanzsumme ab
5 Milliarden EUR, erheblichen Retaileinlagen oder Sitz in einem Drittstaat ohne Äquivalenzanerkennung. Sie unterliegen strengeren Kapital-, Liquiditäts- und Organisationsanforderungen. Klasse-2-Zweigstellen liegen unter diesen Schwellenwerten und unterliegen weniger strengen Anforderungen. Die Einstufung bestimmt den Umfang der aufsichtsrechtlichen Pflichten – von Mindestkapital und Liquiditätspuffer über Governance-Anforderungen bis hin zu Meldepflichten nach dem EBA-Rahmenwerk 4.3.
Bestehende Zweigstellen von Drittstaateninstituten in Deutschland müssen bis zum 10. Januar
2027 ein Re-Lizenzierungsverfahren bei der BaFin durchlaufen. Dabei werden die bisherigen Erlaubnisse an die neuen CRD VI-Anforderungen angepasst. Gleichzeitig werden bestimmte Freistellungen von der Erlaubnispflicht für rein grenzüberschreitende Tätigkeiten widerrufen. Für bestehende Vertragsbeziehungen gilt ein Bestandsschutz bis Juli 2026. Institute sollten das Verfahren frühzeitig einleiten, da die BaFin umfangreiche Unterlagen zu Geschäftsplan, Governance, Kapitalausstattung und internen Kontrollsystemen verlangt.
Die CRD VI sieht mehrere Ausnahmetatbestände vor: Die Reverse-Solicitation-Ausnahme (Art. 21c) erlaubt Geschäfte, die ausschließlich auf Initiative des EU-Kunden zustande kommen – allerdings mit engen Grenzen und Dokumentationspflichten. Die Interbanken- und Gruppenausnahme befreit Geschäfte zwischen professionellen Gegenparteien und konzerninterne Transaktionen. Freistellungen nach §
2 Abs.
5 KWG können für bestimmte Tätigkeiten weiterhin gelten. Zudem bleiben MiFID-II-regulierte Wertpapierdienstleistungen von der CRD-Zweigstellenpflicht ausgenommen, sofern sie über MiFID-Drittstaatenfirmenregelungen abgedeckt sind.
ADVISORI begleitet Drittstaateninstitute durch den gesamten Umsetzungsprozess der CRD VI-Drittstaatenregelung. Das beginnt mit einer Gap-Analyse, die Ihre bestehenden Strukturen gegen die neuen BRUBEG-Anforderungen abgleicht. Darauf aufbauend ermitteln wir Ihre Risikoklasse, planen die Kapital- und Liquiditätsanforderungen und erstellen einen Umsetzungsfahrplan mit klaren Meilensteinen bis zur Re-Lizenzierungsfrist. Wir unterstützen beim Aufbau der erforderlichen Governance-Strukturen, bereiten die BaFin-Antragsunterlagen vor und begleiten Sie durch das Re-Lizenzierungsverfahren. Standortvorteil: Von Frankfurt aus arbeiten wir in direkter Nähe zu BaFin, EZB und den großen internationalen Banken.
Die Äquivalenzprüfung ist ein zentrales Element der CRD VI-Drittstaatenregelung. Die EU-Kommission bewertet, ob das Aufsichtsregime eines Drittstaats den EU-Standards gleichwertig ist. Bei positiver Äquivalenzentscheidung können Zweigstellen aus diesem Drittstaat vereinfachte Anforderungen erhalten (Klasse
2 statt Klasse 1). Ohne Äquivalenzanerkennung wird die Zweigstelle automatisch als Klasse
1 eingestuft, was höhere Kapital-, Liquiditäts- und Governance-Anforderungen nach sich zieht. Für Post-Brexit-Zweigstellen aus dem Vereinigten Königreich ist die Äquivalenzfrage besonders relevant, da bisher keine umfassende Äquivalenzentscheidung für UK vorliegt.
Die CRD VI musste als EU-Richtlinie bis zum 11. Januar
2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte dies durch das BRUBEG, das der Bundestag am 29. Januar
2026 beschlossen hat. Die neuen Anforderungen an die Zulassung von Drittstaatenzweigstellen gelten ab dem 11. Januar 2027. Das Re-Lizenzierungsverfahren für bestehende Zweigstellen muss bis zu diesem Datum abgeschlossen sein. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz bis Juli 2026. Institute sollten die verbleibende Übergangszeit nutzen, um ihre Strukturen anzupassen und den BaFin-Antragsprozess einzuleiten.
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