Die Capital Requirements Directive V (Richtlinie 2019/878) und das deutsche Risikoreduzierungsgesetz (RiG) stellen Kreditinstitute vor umfassende regulatorische Anforderungen — von MREL und TLAC über verschärfte Vergütungsregeln bis zur Neugestaltung der Proportionalität. ADVISORI unterstützt Banken bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-V-Vorgaben mit praxiserprobter Regulatorik-Expertise.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schnell, einfach und absolut unverbindlich.
Oder kontaktieren Sie uns direkt:










Die CRD V ist seit Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt und bildet zusammen mit CRR II die aktuelle regulatorische Basis. Mit der Verabschiedung von CRD VI (Richtlinie 2024/1619) im Jahr 2024 stehen weitere Verschärfungen bei ESG-Risiken, Drittstaatenzweigstellen und Governance bevor. Institute müssen bestehende CRD-V-Strukturen jetzt auf CRD-VI-Readiness prüfen.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir begleiten Institute strukturiert durch die CRD-V-Compliance – von der regulatorischen Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung und laufenden Überwachung. Dabei berücksichtigen wir stets die Wechselwirkungen mit CRR II, MaRisk und den kommenden CRD-VI-Anforderungen.
Regulatorische Bestandsaufnahme: Abgleich Ihrer aktuellen Governance-, Vergütungs- und Eignungsprozesse mit CRD-V-Anforderungen
Gap-Analyse und Priorisierung: Identifikation von Handlungsbedarfen und Ableitung eines risikobasierten Umsetzungsplans
Implementierung: Anpassung von Richtlinien, Prozessen und Dokumentation an CRD-V-Standards
BaFin-Interaktion: Unterstützung bei Anzeigeverfahren, Fit-&-Proper-Nachweisen und aufsichtlichen Dialogen
Laufende Überwachung und CRD-VI-Readiness: Monitoring regulatorischer Entwicklungen und proaktive Anpassung
"Die CRD V repräsentiert einen fundamentalen Paradigmenwechsel in der EU-Bankenregulierung und eröffnet beispiellose Möglichkeiten für digitale Innovation und KI-Integration. Unsere fortschrittlichen RegTech-Lösungen ermöglichen es Instituten, nicht nur die neuen regulatorischen Standards zu erfüllen, sondern auch technologische Führerschaft in der digitalen Banking-Ära zu etablieren. Durch die Kombination von tiefgreifender Regulierungsexpertise mit revolutionären KI-Technologien schaffen wir nachhaltige Digitalvorteile bei gleichzeitigem Schutz kritischer Unternehmensdaten."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir entwickeln revolutionäre KI-Architekturen zur Umsetzung der CRD V-Standards und schaffen intelligente Systeme für vollautomatisierte Compliance-Orchestrierung in der digitalen Banking-Ära.
Unsere KI-Plattformen schaffen adaptive Moderne Governance-Strukturen mit kontinuierlicher digitaler Aufsichtsüberwachung und automatisierter RegTech-Integration.
Wir implementieren intelligente Systeme für Moderne Fit & Proper-Bewertungen mit Machine Learning-basierter Analyse und kontinuierlicher digitaler Überwachung für die CRD V-Ära.
Wir entwickeln intelligente Digitale Risikomanagement-Systeme, die CRD V-Anforderungen mit fortschrittlicher KI-Technologie für optimale moderne Risikosteuerung kombinieren.
Unsere KI-Plattformen automatisieren die CRD V-Compliance-Überwachung mit intelligenter digitaler Berichterstattung und kontinuierlicher RegTech-Optimierung.
Wir begleiten Sie bei der intelligenten digitalen Transformation Ihrer CRD V-Compliance und dem Aufbau nachhaltiger KI-RegTech-Innovationskapazitäten.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
Professionelle Beratung für die Implementierung und Optimierung von Marktrisikomanagement-Systemen nach den Anforderungen der Capital Requirements Directive (CRD). Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung regulatorischer Vorgaben und der strategischen Nutzung von Marktrisikoinformationen.
CRD Net Stable Funding Ratio definiert eine strukturelle Liquiditätskennzahl zur Förderung stabiler Finanzierungsstrukturen und zur Reduzierung von Liquiditätstransformationsrisiken in EU-Finanzinstituten. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Available Stable Funding-Optimierung, automatisierte Required Stable Funding-Berechnung und prädiktive NSFR-Steuerung mit vollständigem IP-Schutz.
Operationelle Risiken gemäß CRR Art. 312§324 und CRD systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Wir begleiten Ihr Institut bei der Wahl des passenden Messansatzes — vom Basisindikatoransatz über den Standardansatz bis zur SMA-Umstellung unter Basel III — und implementieren OpRisk-Rahmenwerke mit Verlustdatenbank, RCSA-Prozessen und KRI-Systemen.
CRD Outsourcing etabliert das strategische Fundament für moderne Banken-Auslagerungssteuerung und definiert umfassende Third-Party-Risikomanagement-Systeme, Dienstleisterüberwachung und Auslagerungsverfahren für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Outsourcing-Orchestrierung, automatisierte Auslagerungssteuerung-Systeme und prädiktive Third-Party-Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
CRD Passporting etabliert das strategische Fundament für moderne EU-Banking-Passport-Operationen und definiert umfassende grenzüberschreitende Dienstleistungen, Zweigniederlassungs-Systeme und internationale Regulierungskoordination für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Passporting-Orchestrierung, automatisierte Cross-Border Compliance-Systeme und prädiktive EU-Banking-Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
Säule 1 der Capital Requirements Regulation (CRR) definiert die Mindestkapitalanforderungen für EU-Kreditinstitute: 4,5 % CET1, 6 % Tier-1-Kapital und 8 % Gesamtkapitalquote bezogen auf risikogewichtete Aktiva (RWA). ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen RWA-Berechnung, der Wahl zwischen Kreditrisikostandardansatz (KSA) und IRB-Ansatz sowie der laufenden Kapitalplanung.
Die CRD V (Richtlinie 2019/878/EU) ist die fünfte Fassung der europäischen Eigenkapitalrichtlinie und novelliert die CRD IV aus dem Jahr 2013. Sie setzt zentrale Teile der Basel-III-Reformen in EU-Recht um und verschärft insbesondere die Anforderungen an:
Die CRD V trat am 27. Juni 2019 in Kraft und musste bis zum 28. Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die CRD V verschärft die Governance-Anforderungen der CRD IV in mehreren Bereichen:
Institute müssen prüfen, ob ihre bestehenden Governance-Strukturen den CRD-V-Standards genügen – insbesondere im Hinblick auf die Zusammensetzung und Qualifikation der Leitungsorgane.
Die CRD V führt erstmals ein formalisiertes Proportionalitätsprinzip ein, das kleinen und nicht-komplexen Instituten regulatorische Erleichterungen gewährt. Die Einstufung als kleines/nicht-komplexes Institut nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR II hängt von Kriterien wie Bilanzsumme (unter 5 Mrd. EUR), Handelsbuchtätigkeit und Geschäftsmodell ab.
Erleichterungen betreffen unter anderem:
ADVISORI unterstützt Institute bei der Prüfung, ob sie die Proportionalitätskriterien erfüllen, und bei der Ableitung konkreter Erleichterungen.
Die CRD V verschärft die Vergütungsregeln der CRD IV insbesondere für sogenannte Material Risk Taker (Risikoträger):
ADVISORI berät bei der Identifikation von Risikoträgern, der Anpassung der Vergütungspolitik und der Dokumentation gegenüber der BaFin.
Die CRD V erweitert die Anforderungen an die Eignung (Fit & Proper) von Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern gemäß Art. 91 CRD:
Die BaFin prüft die Eignung im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 24 KWG. ADVISORI unterstützt bei der Erstellung von Eignungsnachweisen, der Vorbereitung auf BaFin-Gespräche und der laufenden Überwachung der Eignungsanforderungen.
Die CRD V führt mit Art. 21b die Pflicht zur Gründung eines Intermediate EU Parent Undertaking (IPU) ein. Nicht-EU-Bankengruppen, die in der EU über mindestens zwei Tochterunternehmen (Institute oder gemischte Finanzholdinggesellschaften) verfügen und deren EU-Gesamtaktiva 40 Mrd. EUR übersteigen, müssen ein zwischengeschaltetes EU-Mutterunternehmen einrichten.
Das IPU:
Mit der CRD VI wird das Drittländerregime weiter verschärft, insbesondere durch das BRUBEG mit neuen Lizenzierungspflichten für Drittstaatenzweigstellen in Deutschland.
CRD V und CRR II bilden gemeinsam das Bankenpaket 2019 und setzen die Basel-III-Reformen in EU-Recht um:
Die Nachfolger CRD VI (Richtlinie 2024/1619) und CRR III (Verordnung 2024/1623) wurden 2024 verabschiedet und bringen weitere Verschärfungen:
Entdecken Sie, wie wir Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation unterstützen
Technologiekonzern aus Deutschland
KI-Prozessoptimierung für bessere Produktionseffizienz
Automatisierungsspezialist aus Deutschland
Intelligente Vernetzung für zukunftsfähige Produktionssysteme
Industriekonzern aus Deutschland
Smarte Fertigungslösungen für maximale Wertschöpfung
Stahlhandelsunternehmen aus Deutschland
Digitalisierung im Stahlhandel
Ist Ihr Unternehmen bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Unsere Kunden vertrauen auf unsere Expertise in digitaler Transformation, Compliance und Risikomanagement
Vereinbaren Sie jetzt ein strategisches Beratungsgespräch mit unseren Experten
30 Minuten • Unverbindlich • Sofort verfügbar
Direkte Hotline für Entscheidungsträger
Strategische Anfragen per E-Mail
Für komplexe Anfragen oder wenn Sie spezifische Informationen vorab übermitteln möchten