Die CRR II (Verordnung (EU) 2019/876) setzt zentrale Basel-III-Reformen in EU-Recht um: verbindliche NSFR, Überarbeiteter Standardansatz für Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR), FRTB-Meldepflichten und MREL/TLAC-Anforderungen. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen Umsetzung aller CRR-II-Anforderungen — von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schnell, einfach und absolut unverbindlich.
Oder kontaktieren Sie uns direkt:










Die wesentlichen CRR-II-Anforderungen sind seit dem 28. Juni 2021 verbindlich anzuwenden, darunter die NSFR, die Leverage Ratio und die SA-CCR-Berechnung. FRTB-Meldepflichten gelten seit Januar 2023. Institute sollten ihre Umsetzung regelmäßig gegen aktuelle EBA-Leitlinien und BaFin-Rundschreiben prüfen.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir verbinden tiefgreifende regulatorische Expertise mit praxiserprobten Implementierungsmethoden. Unsere Berater kennen die CRR-II-Anforderungen im Detail — von der NSFR-Kalibrierung über SA-CCR-Berechnungen bis zur MREL-Planung — und setzen diese in Ihren bestehenden IT- und Prozesslandschaften um.
Gap-Analyse: Systematischer Abgleich Ihrer Prozesse, Systeme und Datenqualität gegen CRR-II-Anforderungen
Fachkonzeption: Detaillierte Spezifikation für NSFR-Berechnung, SA-CCR-Modellierung und FRTB-Meldewesen
IT-Implementierung: Anpassung von Risikoberechnungssystemen, Meldewesen-Software und Datenarchitektur
Validierung und Testing: Plausibilitätsprüfungen, Parallellauf und aufsichtskonforme Dokumentation
Laufende Betreuung: Monitoring regulatorischer änderungen, EBA-RTS-Updates und BaFin-Anforderungen
"CRR-2 markiert einen Wendepunkt in der europäischen Bankenregulierung und bietet die einmalige Chance zur intelligenten Transformation. Unsere KI-gestützten Compliance-Lösungen ermöglichen es Instituten, regulatorische Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als Katalysator für operative Exzellenz und nachhaltige Wettbewerbsvorteile zu nutzen, während gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards und umfassender IP-Schutz gewährleistet werden."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir nutzen fortschrittliche KI-Algorithmen zur umfassenden Bewertung Ihrer CRR-2-Compliance-Situation und entwickeln datengetriebene Transformationsstrategien für nachhaltigen Erfolg.
Unsere KI-Plattformen optimieren Ihre Kapitalallokation unter den erweiterten CRR-2-Anforderungen und schaffen strategische Wettbewerbsvorteile.
Wir implementieren intelligente Liquiditäts- und Risikomanagement-Systeme, die CRR-2-Anforderungen proaktiv überwachen und optimieren.
Wir entwickeln intelligente Governance-Architekturen, die CRR-2-Compliance mit operativer Exzellenz und strategischen Vorteilen verbinden.
Unsere KI-Plattformen automatisieren alle CRR-2-Meldeprozesse und gewährleisten höchste Datenqualität und Compliance-Sicherheit.
Wir begleiten Sie bei der intelligenten Transformation Ihrer Organisation und dem Aufbau nachhaltiger KI-Compliance-Kapazitäten für langfristigen Erfolg.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
Die CRR II (Verordnung (EU) 2019/876) ändert die Capital Requirements Regulation (CRR, Verordnung 575/2013) und setzt zentrale Basel-III-Reformen in EU-Recht um. Sie führt die verbindliche Net Stable Funding Ratio (NSFR) mit einer Mindestquote von
100 % ein, ersetzt die bisherige Marktwertmethode durch den Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR), etabliert FRTB-Meldepflichten für Marktrisiken, macht die Leverage Ratio von
3 % verbindlich und führt MREL/TLAC-Anforderungen für abwicklungsf�hige Institute ein. Die wesentlichen Bestimmungen gelten seit dem 28. Juni 2021.
Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) ist in den Artikeln 428a bis 428ai der CRR II geregelt. Sie verlangt, dass verfügbare stabile Refinanzierung (ASF) mindestens
100 % der erforderlichen stabilen Refinanzierung (RSF) betr�gt. Damit begrenzt die NSFR die Fristentransformation und stellt sicher, dass langfristige Aktiva durch langfristige Passiva gedeckt sind. Für kleine, nicht-komplexe Institute (SNCI gemäß Art.
4 Abs.
1 Nr. 145) gibt es die vereinfachte sNSFR als proportionale Alternative. Die NSFR ist seit dem 28. Juni
2021 verbindlich.
Der Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR, Art. 274§
280 CRR II) ersetzt die bisherige Marktwertmethode und den Standardansatz (Originalrisikomethode) für die Berechnung des Exposure-at-Default (EAD) bei Derivaten. SA-CCR berücksichtigt Netting-Vereinbarungen und Sicherheiten genauer, differenziert nach Anlageklassen (Zins, Kredit, Aktien, Rohstoffe, Devisen) und erfasst das Risikoprofil besser als die Vorgüngermethoden. Für kleinere Institute mit geringem Derivategeschäft besteht die Option des vereinfachten SA-CCR.
Die CRR II führt mit Art. 430b Meldepflichten nach dem Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) ein. Institute müssen die neuen Marktrisiko-Berechnungen parallel zu den bestehenden Methoden melden. Der FRTB unterscheidet strenger zwischen Handels- und Anlagebuch (Art. 104a�104c), führt den Sensitivitätsansatz als neuen Standardansatz ein und Überarbeitet den internen Modellansatz (IMA). Die FRTB-Meldepflichten gelten seit dem 1. Januar
2023 und bereiten die künftige Eigenmittelunterlegung nach CRR III vor.
Die CRR II verankert in Art. 92a und 92b die TLAC-Anforderungen (Total Loss-Absorbing Capacity) für global systemrelevante Institute (G-SII). Diese müssen mindestens
18 % der risikogewichteten Aktiva und 6,
75 % der Gesamtrisikopositionsmessgröße (Leverage Ratio Exposure) an berücksichtigungsf�higen Verbindlichkeiten vorhalten. Ergünzend setzt die BRRD II (Richtlinie 2019/879) die MREL-Anforderungen für alle abwicklungsrelevanten Institute um. Ziel ist die Sicherstellung der Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsf�higkeit im Abwicklungsfall.
Die CRR II führt mit Art.
4 Abs.
1 Nr.
145 erstmals die Kategorie der kleinen, nicht-komplexen Institute (Small and Non-Complex Institutions, SNCI) ein. SNCI profitieren von proportionalen Erleichterungen: vereinfachte NSFR (sNSFR), reduzierte Offenlegungspflichten (Art. 433a§433c), vereinfachte Vergütungsanforderungen und entfallende FRTB-Meldepflichten bei geringem Handelsbestand. Die SNCI-Kriterien umfassen unter anderem eine Bilanzsumme unter
5 Mrd. EUR und das Fehlen interner Modellansötze.
Die CRR II (Verordnung 2019/876) setzt prim�r Basel-III-Reformen um: verbindliche NSFR, SA-CCR, Leverage Ratio und MREL/TLAC. Die CRR III (Verordnung 2024/1623, Anwendung ab Januar 2025) implementiert darüber hinaus die verbleibenden Basel-III-Finalreformen ("Basel IV"): Output Floor von 72,
5 %, Überarbeiteter Kreditrisiko-Standardansatz (KSA), neuer Standardansatz für operationelle Risiken, FRTB als Eigenmittelunterlegung (nicht nur Meldung) und erweiterte ESG-Offenlegung. Die CRR III baut direkt auf dem Rahmen der CRR II auf.
Entdecken Sie, wie wir Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation unterstützen
Bosch
KI-Prozessoptimierung für bessere Produktionseffizienz

Festo
Intelligente Vernetzung für zukunftsfähige Produktionssysteme

Siemens
Smarte Fertigungslösungen für maximale Wertschöpfung

Klöckner & Co
Digitalisierung im Stahlhandel

Klöckner & Co
Digital Transformation in Steel Trading

Siemens
Smart Manufacturing Solutions for Maximum Value Creation

Festo
Intelligent Networking for Future-Proof Production Systems

Bosch
AI Process Optimization for Improved Production Efficiency

Ist Ihr Unternehmen bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Unsere Kunden vertrauen auf unsere Expertise in digitaler Transformation, Compliance und Risikomanagement
Vereinbaren Sie jetzt ein strategisches Beratungsgespräch mit unseren Experten
30 Minuten • Unverbindlich • Sofort verfügbar
Direkte Hotline für Entscheidungsträger
Strategische Anfragen per E-Mail
Für komplexe Anfragen oder wenn Sie spezifische Informationen vorab übermitteln möchten