CRR II
Die Capital Requirements Regulation II (CRR II) bringt bedeutende Neuerungen in der EU-Bankenregulierung mit sich. Als führende KI-Beratung unterstützen wir Sie bei der strategischen und technologiegestützten Umsetzung aller CRR II-Anforderungen mit innovativen RegTech-Lösungen.
- ✓KI-optimierte Kapitalsteuerung unter CRR II-Anforderungen
- ✓Automatisierte Compliance-Überwachung mit Machine Learning
- ✓Intelligente Risikomanagement-Frameworks für Basel III Finalisierung
- ✓Zukunftssichere RegTech-Architekturen für nachhaltige Compliance
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CRR II - Die Zukunft der EU-Bankenregulierung
Unsere KI-Expertise
- Führende Expertise in KI-gestützter Finanzregulierung und EU AI Act-Compliance
- Bewährte RegTech-Lösungen für automatisierte CRR II-Compliance
- Ganzheitlicher Ansatz von KI-Strategie bis zur operativen Umsetzung
- Sichere und konforme KI-Implementierung mit Schutz der Unternehmens-IP
KI-Innovation im Fokus
CRR II erfordert nicht nur regulatorische Compliance, sondern bietet die Chance zur digitalen Transformation. Unsere KI-gestützten Lösungen verwandeln Compliance-Herausforderungen in strategische Wettbewerbsvorteile.
ADVISORI in Zahlen
11+
Jahre Erfahrung
120+
Mitarbeiter
520+
Projekte
Wir unterstützen Kreditinstitute von der regulatorischen Lückenanalyse über die Fachkonzeption bis zur technischen Umsetzung der CRR-II-Anforderungen – strukturiert, effizient und prüfungssicher.
Unser Ansatz zur CRR-II-Beratung
Gap-Analyse: Abgleich Ihres aktuellen Regelwerks mit den CRR-II-Anforderungen (NSFR, Leverage Ratio, SA-CCR, FRTB, Offenlegung)
Regulatorische Einordnung und Proportionalitätsprüfung (Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR)
Fachkonzeption und Umsetzungsplanung für NSFR-Kalibrierung und Liquiditätssteuerung
Unterstützung bei FRTB-Meldepflichten (Art. 430b CRR) und SA-CCR-Berechnungen
Vorbereitung auf CRR III: Abgrenzung der CRR-II-Anforderungen von den ab 2025 geltenden CRR-III-Neuerungen
"CRR II ist nicht nur eine regulatorische Herausforderung, sondern eine strategische Chance zur digitalen Transformation des Bankings. Unsere KI-gestützten Compliance-Lösungen ermöglichen es Instituten, regulatorische Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als Katalysator für operative Exzellenz und Wettbewerbsvorteile zu nutzen, während gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards und IP-Schutz gewährleistet werden."

Melanie Düring
Head of Risikomanagement
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
KI-basierte CRR II-Readiness und strategische Planung
Wir nutzen fortschrittliche KI-Algorithmen zur umfassenden Bewertung Ihrer CRR II-Compliance-Situation und entwickeln datengetriebene Implementierungsstrategien.
- Machine Learning-basierte Gap-Analyse zu allen CRR II-Anforderungsbereichen
- KI-gestützte Auswirkungsanalyse auf Geschäftsmodell und Profitabilität
- Automatisierte Entwicklung priorisierter Implementierungsroadmaps
- Intelligente Kosten-Nutzen-Optimierung für CRR II-Compliance-Investitionen
Intelligente Kapitalsteuerung und Basel III-Optimierung
Unsere KI-Plattformen optimieren Ihre Kapitalallokation unter den verschärften CRR II-Anforderungen und Basel III-Finalisierung.
- Machine Learning-optimierte Eigenkapitalsteuerung und -allokation
- KI-gestützte Kapitalplanung mit prädiktiven Stresstesting-Modellen
- Automatisierte RWA-Optimierung mit Real-time-Monitoring
- Intelligente Management-Dashboards für datengetriebene Kapitalentscheidungen
KI-gestütztes Liquiditätsmanagement und LCR/NSFR-Compliance
Wir implementieren intelligente Liquiditätsmanagement-Systeme, die CRR II-Anforderungen proaktiv überwachen und optimieren.
- Automatisierte LCR und NSFR-Berechnung mit Machine Learning-Validierung
- Prädiktive Liquiditätsrisikomodelle mit Frühwarnsystemen
- KI-optimierte Liquiditätspuffersteuerung und dynamische Allokation
- Intelligente Stresstesting-Plattformen mit automatisierter Szenariogenerierung
Machine Learning-basierte Risikomanagement-Frameworks
Wir entwickeln intelligente Risikomanagement-Architekturen, die CRR II-Compliance mit operativer Exzellenz verbinden.
- KI-gestützte Kreditrisikomanagement-Systeme mit Real-time-Monitoring
- Machine Learning-basierte Markt- und operationelle Risikomodelle
- Intelligente Governance-Plattformen mit automatisierten Entscheidungsprozessen
- KI-optimierte Integration von Risikomanagement in strategische Planung
Vollautomatisierte regulatorische Berichterstattung
Unsere KI-Plattformen automatisieren alle CRR II-Meldeprozesse und gewährleisten höchste Datenqualität und Compliance-Sicherheit.
- Vollautomatisierte CRR II-Meldungen mit KI-basierter Qualitätskontrolle
- Machine Learning-gestützte Datenvalidierung und Anomalieerkennung
- Intelligente Datenmanagement-Plattformen mit Real-time-Integration
- KI-optimierte Management-Dashboards mit prädiktiven Compliance-Insights
KI-gestütztes Change Management und Organisationsentwicklung
Wir begleiten Sie bei der intelligenten Transformation Ihrer Organisation und dem Aufbau nachhaltiger KI-Compliance-Kapazitäten.
- KI-optimierte Change Management-Strategien für CRR II-Transformation
- Aufbau interner KI-Expertise und digitaler Kompetenzzentren
- Maßgeschneiderte Schulungsprogramme für KI-gestützte Compliance
- Kontinuierliche KI-basierte Optimierung und adaptive Unterstützung
Unsere Kompetenzen
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitaladäquanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Säule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitaladäquanzbeurteilung.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschränkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschärfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschärften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschränkungen bei internen Modellen souverän.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
Professionelle Beratung für die Implementierung und Optimierung von Marktrisikomanagement-Systemen nach den Anforderungen der Capital Requirements Directive (CRD). Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung regulatorischer Vorgaben und der strategischen Nutzung von Marktrisikoinformationen.
CRD Net Stable Funding Ratio definiert eine strukturelle Liquiditätskennzahl zur Förderung stabiler Finanzierungsstrukturen und zur Reduzierung von Liquiditätstransformationsrisiken in EU-Finanzinstituten. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Available Stable Funding-Optimierung, automatisierte Required Stable Funding-Berechnung und prädiktive NSFR-Steuerung mit vollständigem IP-Schutz.
Operationelle Risiken gemäß CRR Art. 312§324 und CRD systematisch identifizieren, bewerten und steuern. Wir begleiten Ihr Institut bei der Wahl des passenden Messansatzes — vom Basisindikatoransatz über den Standardansatz bis zur SMA-Umstellung unter Basel III — und implementieren OpRisk-Rahmenwerke mit Verlustdatenbank, RCSA-Prozessen und KRI-Systemen.
CRD Outsourcing etabliert das strategische Fundament für moderne Banken-Auslagerungssteuerung und definiert umfassende Third-Party-Risikomanagement-Systeme, Dienstleisterüberwachung und Auslagerungsverfahren für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Outsourcing-Orchestrierung, automatisierte Auslagerungssteuerung-Systeme und prädiktive Third-Party-Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
CRD Passporting etabliert das strategische Fundament für moderne EU-Banking-Passport-Operationen und definiert umfassende grenzüberschreitende Dienstleistungen, Zweigniederlassungs-Systeme und internationale Regulierungskoordination für Finanzinstitute. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für intelligente Passporting-Orchestrierung, automatisierte Cross-Border Compliance-Systeme und prädiktive EU-Banking-Exzellenz mit vollständigem IP-Schutz.
Säule 1 der Capital Requirements Regulation (CRR) definiert die Mindestkapitalanforderungen für EU-Kreditinstitute: 4,5 % CET1, 6 % Tier-1-Kapital und 8 % Gesamtkapitalquote bezogen auf risikogewichtete Aktiva (RWA). ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen RWA-Berechnung, der Wahl zwischen Kreditrisikostandardansatz (KSA) und IRB-Ansatz sowie der laufenden Kapitalplanung.
Häufig gestellte Fragen zu CRR II
Was regelt die CRR II (Verordnung 2019/876)?
Die CRR II (Verordnung (EU) 2019/876) ändert die ursprüngliche Capital Requirements Regulation (VO 575/2013). Sie führt verbindliche Anforderungen für die Net Stable Funding Ratio (NSFR), eine Leverage-Ratio-Untergrenze von 3% des Kernkapitals, den neuen Standardansatz SA-CCR für Gegenparteiausfallrisiko sowie erweiterte FRTB-Meldepflichten ein. Die Verordnung trat am 28. Juni 2021 in Kraft und gilt unmittelbar für alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU.
Wie funktioniert die NSFR nach CRR II?
Die NSFR (Net Stable Funding Ratio) nach Art. 428a ff. CRR verlangt, dass die verfügbare stabile Refinanzierung (ASF) mindestens 100% der erforderlichen stabilen Refinanzierung (RSF) beträgt. Ziel ist die Sicherstellung einer ausreichenden mittel- bis langfristigen Liquiditätsausstattung. Die NSFR ergänzt die kurzfristige Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und reduziert die Abhängigkeit von kurzfristiger Marktfinanzierung.
Was ist der SA-CCR und warum ersetzt er die Marktwertmethode?
Der Standardansatz für Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR, Art. 274 ff. CRR) ersetzt die bisherige Marktbewertungsmethode und die Standardmethode. Er berechnet den Forderungswert aus dem aktuellen Wiederbeschaffungswert plus einem potenziellen künftigen Forderungsbetrag (PFE). Der SA-CCR ist risikosensitiver, berücksichtigt Netting und Besicherung besser und liefert genauere Eigenkapitalanforderungen für Derivatepositionen.
Welche Leverage-Ratio-Anforderungen gelten unter CRR II?
Unter CRR II gilt eine verbindliche Leverage Ratio von mindestens 3% des Kernkapitals (Tier 1) bezogen auf die Gesamtrisikopositionsmessgröße (Art. 429 ff. CRR). Für global systemrelevante Institute (G-SRI) kommt ein zusätzlicher Leverage-Ratio-Puffer von 50% des G-SRI-Kapitalpuffers hinzu. Die Leverage Ratio wirkt als Backstop zur risikobasierten Eigenkapitalquote.
Was bedeutet der Proportionalitätsgrundsatz in der CRR II für kleinere Banken?
Die CRR II stärkt den Proportionalitätsgrundsatz durch vereinfachte Offenlegungs- und Meldepflichten für kleine, nicht komplexe Institute gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR. Diese Institute profitieren von einer vereinfachten NSFR-Berechnung (sNSFR, Art. 428ai ff. CRR), reduzierten Offenlegungsfrequenzen und geringeren Datenanforderungen im Meldewesen. Ziel ist die Entlastung proportional regulierter Institute bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Finanzstabilität.
Wie grenzt sich CRR II von CRR III ab?
Die CRR II (2019/876) setzt Basel-III-Teilreformen um (NSFR, Leverage Ratio, SA-CCR), während die CRR III (2024/1623) die Basel-III-Finalisierung abschließt – mit Output Floor, überarbeitetem Kreditrisiko-Standardansatz und FRTB als Kapitalanforderung statt nur Meldepflicht. CRR-III-Anforderungen gelten ab dem 1. Januar 2025, mit Übergangsregelungen bis 2030. Beide Verordnungen müssen parallel beachtet werden.
Welche FRTB-Anforderungen enthält die CRR II?
Unter CRR II ist der FRTB (Fundamental Review of the Trading Book) zunächst nur als Meldepflicht verankert (Art. 430b CRR). Institute müssen SA-/IMA-Berechnungen des Marktrisikos parallel melden, ohne dass diese bereits kapitalrelevant sind. Erst CRR III macht den FRTB zur verbindlichen Kapitalanforderung. Die CRR-II-Meldepflicht dient der Datenerhebung durch die Aufsicht und der Vorbereitung der Institute auf die CRR-III-Anforderungen.
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