Die Capital Requirements Regulation (CRR) ist das zentrale EU-Regelwerk für Eigenkapital-, Liquiditäts- und Risikoanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Als direkt anwendbare Verordnung bildet sie zusammen mit der CRD das Single Rulebook der europäischen Bankenaufsicht. Wir beraten Sie zur gesamten CRR-Architektur – von der Kapitalstruktur über Großkreditgrenzen bis zur Offenlegung.
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Mit der Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR III) gelten seit dem 1. Januar 2025 verschärfte Anforderungen – darunter der Output Floor, überarbeitete Kreditrisikoansätze und neue Offenlegungspflichten. Die bestehende CRR-Architektur bleibt dabei erhalten.
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Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte CRR-Compliance-Strategie, die regulatorische Anforderungen optimal mit Ihren strategischen Geschäftszielen verbindet.
Durchführung einer umfassenden CRR-Compliance-Bewertung und Risikoanalyse
Entwicklung einer integrierten Implementierungsstrategie mit klaren Prioritäten
Aufbau und Optimierung von Risikomanagement- und Governance-Strukturen
Implementation und Integration von Technologielösungen für effiziente Prozesse
Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der CRR-Compliance-Performance
"Die CRR-Compliance ist weit mehr als regulatorische Pflichterfüllung – sie ist die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Bankenmarkt. Unsere Kunden nutzen die CRR-Implementation als strategische Chance zur Modernisierung ihrer Geschäftsprozesse und zur Stärkung ihrer Marktposition."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir bewerten Ihre aktuelle CRR-Compliance-Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Implementierungsstrategie für alle regulatorischen Anforderungen.
Wir unterstützen Sie bei der strategischen Steuerung Ihrer Kapitalressourcen unter den CRR-Anforderungen.
Wir implementieren umfassende Liquiditätsmanagement-Frameworks zur Erfüllung aller CRR-Liquiditätsanforderungen.
Wir entwickeln integrierte Risikomanagement-Strukturen, die alle CRR-Anforderungen erfüllen und strategische Geschäftsziele unterstützen.
Wir automatisieren Ihre regulatorischen Melde- und Berichterstattungsprozesse für effiziente CRR-Compliance.
Wir begleiten Sie bei der organisatorischen Transformation und dem Aufbau nachhaltiger CRR-Compliance-Kapazitäten.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
Die Capital Requirements Regulation (CRR), offiziell Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ist eine direkt anwendbare EU-Verordnung, die einheitliche Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen festlegt. Sie bildet zusammen mit der Capital Requirements Directive (CRD) das sogenannte Single Rulebook der europäischen Bankenaufsicht. Als Verordnung gilt die CRR unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Ziel ist ein Level Playing Field: gleiche Regeln für alle Institute im Binnenmarkt, um Regulierungsarbitrage zu verhindern und die Stabilität des Finanzsystems zu stärken.
Die CRR gliedert sich in zehn Teile: Teil
1 enthält allgemeine Bestimmungen zu Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen. Teil
2 definiert Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (CET1, AT1, T2). Teil
3 regelt die Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt-, operationelles und CVA-Risiko. Teil
4 behandelt Großkredite, Teil
5 Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken (Verbriefungen). Teil
6 legt Liquiditätsanforderungen fest (LCR, NSFR). Teil
7 regelt die Verschuldungsquote (Leverage Ratio), Teil 7a die Meldepflichten (COREP, FINREP). Teil
8 definiert die Offenlegungspflichten (Pillar 3) und Teil
9 enthält Bestimmungen zu delegierten Rechtsakten und Übergangsvorschriften.
Die CRR gilt für alle CRR-Kreditinstitute und bestimmte Wertpapierfirmen mit Sitz in der EU. Die Anforderungen sind sowohl auf Einzelinstitutsebene als auch auf konsolidierter Ebene (Gruppenebene) einzuhalten. Kleine und nicht-komplexe Institute profitieren vom Proportionalitätsprinzip und unterliegen vereinfachten Melde- und Offenlegungspflichten. Investmentfirmen der Klasse
1 fallen weiterhin unter die CRR, während kleinere Wertpapierfirmen seit
2021 unter die Investmentfirmenverordnung (IFR) fallen. National können die zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen oder Verschärfungen anwenden.
Das Single Rulebook bezeichnet den einheitlichen Satz an Aufsichtsregeln, der für alle Banken in der EU gilt. Die CRR setzt das Prinzip der maximalen Harmonisierung um: Die in der Verordnung enthaltenen quantitativen Anforderungen – etwa Kapitalquoten, Liquiditätskennziffern und Großkreditgrenzen – gelten in allen Mitgliedstaaten identisch. Nationale Gesetzgeber dürfen diese Regeln weder verschärfen noch abschwächen. Ergänzt wird dies durch technische Regulierungsstandards (RTS) und Durchführungsstandards (ITS) der EBA, die Details der CRR-Anwendung konkretisieren. So entsteht ein einheitliches Spielfeld, das grenzüberschreitende Aktivitäten erleichtert und Regulierungsarbitrage verhindert.
Die CRR I (Verordnung 575/2013) trat am 1. Januar
2014 in Kraft und setzte die Basel-III-Kernstandards in EU-Recht um: Mindestkapitalquoten, Liquiditätskennziffern (LCR, NSFR) und die Verschuldungsquote. Die CRR II (Verordnung 2019/876) brachte ab Juni
2021 Verschärfungen bei NSFR, Leverage Ratio, Marktrisiko (FRTB-Berichtsanforderungen) und Großkrediten sowie vereinfachte Regeln für kleine Institute. Die CRR III (Verordnung 2024/1623) gilt seit dem 1. Januar
2025 und finalisiert die Basel-III-Umsetzung: Output Floor (schrittweise bis 72,
5 % ab 2030), überarbeiteter Kreditrisikostandardansatz, eingeschränkte IRB-Flexibilität und der neue Standardmessansatz für operationelles Risiko.
Die CRR ist eine EU-Verordnung und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten – sie enthält die quantitativen Aufsichtsanforderungen: Eigenmittelquoten, Liquiditätsanforderungen, Großkreditgrenzen, Leverage Ratio und Offenlegungspflichten. Die CRD ist dagegen eine Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss (in Deutschland über das KWG). Sie regelt die qualitativen Anforderungen: Zulassung von Kreditinstituten, Governance, Vergütung, Aufsichtsbefugnisse (SREP), Kapitalpuffer und Sanktionsregime. Zusammen bilden CRR und CRD das einheitliche EU-Regulierungspaket für Banken und Wertpapierfirmen.
Die CRR definiert drei Eigenkapitalklassen: Hartes Kernkapital (CET1) muss mindestens 4,
5 % der risikogewichteten Aktiva betragen, zusätzliches Kernkapital (AT1) mindestens 1,
5 % und Ergänzungskapital (Tier 2) mindestens
2 % – zusammen eine Mindestkapitalquote von
8 %. Institute müssen einen Gesamtrisikobetrag ermitteln, der Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und CVA-Risiko umfasst. Hinzu kommen die kombinierten Kapitalpufferanforderungen aus der CRD (Kapitalerhaltungs-, antizyklischer, systemischer und G-SRI/A-SRI-Puffer), die über die CRR-Mindestquoten hinausgehen.
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