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Spezialisierte DSGVO-Compliance für Versicherungsunternehmen

DSGVO Insurance Sector

Versicherungsunternehmen verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten — von Gesundheitsdaten über Bonitätsinformationen bis zu Risikoprofilen. Die DSGVO stellt deshalb hohe Anforderungen an die Versicherungsbranche: Rechtsgrundlagen nach Art. 6 und Art. 9, Einwilligungsmanagement, Datenschutz-Folgenabschätzungen für Scoring und Profiling sowie Löschkonzepte unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Wir beraten Versicherer bei der praxistauglichen Umsetzung aller DSGVO-Pflichten — rechtssicher, effizient und abgestimmt auf branchenspezifische Vorgaben wie den GDV-Datenschutzkodex und die VAIT.

  • ✓Rechtsgrundlagen-Analyse für Gesundheitsdaten, Scoring und Profiling nach Art. 6 und Art. 9 DSGVO
  • ✓Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) und Löschkonzepte unter Berücksichtigung von VAG, HGB und AO
  • ✓Umsetzung des GDV-Datenschutzkodex und branchenspezifischer Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO
  • ✓Auftragsverarbeitung mit Rückversicherern, IT-Dienstleistern und Schadenregulierern DSGVO-konform gestalten

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Datenschutz in der Versicherungsbranche: DSGVO-Anforderungen für Versicherer umsetzen

Warum ADVISORI für Datenschutz in der Versicherungsbranche

  • Erfahrung mit DSGVO-Projekten bei Erstversicherern, Rückversicherern und InsurTechs
  • Praxiserprobte Methodik, die Datenschutzrecht und Versicherungsregulierung (VAG, VAIT) verbindet
  • Branchenkenntnisse zu Gesundheitsdaten, Scoring und grenzüberschreitender Datenübermittlung
  • Umsetzungsorientierte Beratung: vom Konzept über die Implementierung bis zur Aufsichtsprüfung
⚠

Gesundheitsdaten erfordern besondere Schutzmaßnahmen

Versicherer, die Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO verarbeiten, benötigen eine ausdrückliche Einwilligung oder einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des Jahresumsatzes sanktioniert. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) ist für Scoring, Profiling und automatisierte Entscheidungen Pflicht.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein maßgeschneidertes Datenschutzkonzept, das die Anforderungen der DSGVO mit den branchenspezifischen Vorgaben aus VAG, VAIT und GDV-Datenschutzkodex verbindet — praxistauglich, rechtssicher und aufsichtskonform.

Unser Beratungsansatz für DSGVO-Compliance in der Versicherungsbranche

1
Phase 1

DSGVO-Reifegrad-Bewertung und Gap-Analyse Ihrer bestehenden Datenschutzorganisation

2
Phase 2

Konzeption eines versicherungsspezifischen Datenschutz-Frameworks unter Berücksichtigung aller Rechtsgrundlagen

3
Phase 3

Implementierung mit Einbindung aller Fachbereiche — von der Antragsprüfung bis zur Schadenregulierung

4
Phase 4

Integration in bestehende Bestandssysteme und Antragsprozesse (Privacy by Design)

5
Phase 5

Laufende Überwachung, Schulung und Vorbereitung auf Prüfungen durch Datenschutzbehörden und BaFin

"ADVISORI hat unsere DSGVO-Compliance grundlegend neu aufgestellt. Besonders die Verbindung von Datenschutzrecht mit den versicherungsaufsichtlichen Anforderungen der VAIT war für uns entscheidend — so haben wir ein Datenschutzkonzept erhalten, das sowohl vor der Datenschutzbehörde als auch vor der BaFin standhält."
Sarah Richter

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

Expertise & Erfahrung:

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

LinkedIn Profil

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

DSGVO-Rechtsgrundlagen und Einwilligungsmanagement

Wir analysieren die Rechtsgrundlagen für Ihre Datenverarbeitung und entwickeln ein praxistaugliches Einwilligungsmanagement — von der Antragstellung bis zur Leistungsprüfung.

  • Rechtsgrundlagen-Analyse für Gesundheitsdaten, Bonitätsdaten und Risikoprofile nach Art. 6 und Art. 9 DSGVO
  • Einwilligungserklärungen und Schweigepflichtentbindungen DSGVO-konform gestalten
  • Zweckbindung und Datenminimierung in allen Verarbeitungsprozessen sicherstellen
  • Dokumentation der Rechtsgrundlagen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Datenschutz-Folgenabschätzung und Scoring-Compliance

Wir führen Datenschutz-Folgenabschätzungen für Ihre Scoring-, Profiling- und automatisierten Entscheidungsverfahren durch und stellen die Konformität mit Art. 35 DSGVO sicher.

  • DPIA für Risikoscoring, Bonitätsprüfung und automatisierte Tarifierung
  • Bewertung der Verhältnismäßigkeit und Dokumentation der Schutzmaßnahmen
  • Sicherstellung menschlicher Überprüfung bei automatisierten Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO
  • Konsultation der Aufsichtsbehörde bei verbleibendem hohem Risiko

Löschkonzept und Aufbewahrungsfristen

Wir entwickeln ein differenziertes Löschkonzept, das versicherungsrechtliche Aufbewahrungspflichten mit dem DSGVO-Grundsatz der Speicherbegrenzung in Einklang bringt.

  • Kategorisierung aller Datenkategorien mit zugehörigen Aufbewahrungsfristen (HGB, AO, VVG)
  • Sperr- und Löschkonzept für Versicherungsnehmerdaten, Schadendaten und Gesundheitsdaten
  • Technische Umsetzung automatisierter Löschroutinen in Bestandssystemen
  • Orientierung am GDV-Datenschutzkodex für branchenspezifische Löschfristen

Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfer

Wir gestalten Ihre Verträge mit IT-Dienstleistern, Schadenregulierern und Rückversicherern DSGVO-konform und sichern den internationalen Datentransfer ab.

  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO für alle Dienstleister
  • Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) bei Auftragsverarbeitern
  • Drittlandtransfer-Absicherung mit Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO
  • Audit-Konzept und regelmäßige Kontrolle der Auftragsverarbeiter

Datenschutzbeauftragter und Schulung

Wir unterstützen beim Aufbau oder der Stärkung Ihres Datenschutzbeauftragten und schulen Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Versicherungsnehmerdaten.

  • Aufbau und Schulung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37–39 DSGVO
  • Mitarbeiterschulungen für den datenschutzkonformen Umgang mit sensiblen Versicherungsdaten
  • Vorbereitung auf Prüfungen durch Datenschutzbehörden und BaFin
  • Meldepflicht-Prozess: 72-Stunden-Frist bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO

GDV-Datenschutzkodex und Branchenstandards

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung des GDV-Datenschutzkodex und stellen die Konformität mit branchenspezifischen Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO sicher.

  • Umsetzung der Vorgaben des GDV-Datenschutzkodex in Ihrer Organisation
  • Integration der VAIT-Anforderungen in Ihr Datenschutzkonzept
  • Privacy-by-Design-Integration in Versicherungs-IT-Systeme und Antragsprozesse
  • Nachweis der Branchenkonformität gegenüber Aufsichtsbehörden

Unsere Kompetenzen im Bereich DSGVO

Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen

DSGVO AI Compliance

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an KI-Systeme durch Privacy-by-Design-Prinzipien, automatisierte Entscheidungsfindung-Compliance, Transparenz-Verpflichtungen und algorithmische Rechenschaftspflicht für sichere AI-Datenverarbeitung. Erfolgreiches DSGVO-AI-Compliance-Management geht über traditionelle Datenschutz-Ansätze hinaus und schafft integrierte KI-Governance-Systeme, die AI-Innovation, regulatorische Compliance und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte AI-Compliance-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische KI-Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene AI-Governance und KI-Datenschutz-Excellence etablieren.

DSGVO Asset Management

Art. 30 DSGVO verpflichtet Vermögensverwalter und Kapitalverwaltungsgesellschaften, alle Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten lückenlos zu dokumentieren. Ein strukturiertes Dateninventar bildet die Grundlage für das Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzepte und die Umsetzung von Betroffenenrechten. Wir begleiten Finanzdienstleister von der Bestandsaufnahme über die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses bis zur auditierbaren Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen.

DSGVO Banking Sector

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt Banken und Finanzdienstleister vor einzigartige Herausforderungen durch komplexe Kundendatenverarbeitung, grenzüberschreitende Datentransfers und strenge regulatorische Anforderungen. Erfolgreiche DSGVO-Compliance im Bankensektor erfordert mehr als standardisierte Datenschutz-Ansätze – sie benötigt spezialisierte Banking-Expertise, die Datenschutzrecht mit Finanzregulierung nahtlos verbindet. Wir entwickeln maßgeschneiderte DSGVO-Banking-Frameworks, die nicht nur rechtliche Compliance gewährleisten, sondern auch operative Effizienz steigern, Kundenvertrauen stärken und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Datenschutz-Governance im Finanzsektor etablieren.

DSGVO Cloud Computing

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Cloud-Computing-Umgebungen durch grenzüberschreitende Datenübertragung-Compliance, Cloud-Provider-Due-Diligence, Datenresidenz-Anforderungen und Multi-Cloud-Governance-Strukturen für sichere Cloud-Datenverarbeitung. Erfolgreiches DSGVO-Cloud-Computing-Management geht über traditionelle Datenschutz-Ansätze hinaus und schafft integrierte Cloud-Governance-Systeme, die Cloud-Privacy, Vendor-Management und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Cloud-Compliance-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Cloud-Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Cloud-Governance und Cloud-Datenschutz-Excellence etablieren.

DSGVO Cross-Border Transfers

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an internationale Datentransfers durch Adequacy-Decisions, Standard-Contractual-Clauses und Transfer-Impact-Assessments für sichere grenzüberschreitende Datenübertragung. Erfolgreiches Cross-Border-Transfer-Management geht über traditionelle Compliance-Ansätze hinaus und schafft integrierte Governance-Systeme, die internationale Datentransfer-Sicherheit, regulatorische Compliance und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Transfer-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische internationale Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Cross-Border-Governance und internationale Datenschutz-Excellence etablieren.

DSGVO Data Breach Response

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Data-Breach-Response-Management durch zeitkritische Notification-Compliance, umfassende Data-Subject-Rights-Erfüllung, Regulatory-Authority-Communication und systematische Post-Breach-Recovery-Prozesse für nachhaltige Datenschutz-Governance. Erfolgreiches DSGVO-Breach-Response-Management geht über traditionelle Incident-Response-Ansätze hinaus und schafft integrierte Governance-Systeme, die Breach-Prevention, Rapid-Response und Stakeholder-Communication nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Breach-Response-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Business-Continuity ermöglichen, Reputationsrisiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Incident-Management-Governance und Data-Protection-Excellence etablieren.

DSGVO Ongoing Compliance

Gewährleisten Sie die kontinuierliche Einhaltung der DSGVO-Anforderungen durch unseren ganzheitlichen Ongoing Compliance-Ansatz. Wir etablieren robuste Datenschutz-Governance-Strukturen, automatisierte Überwachungsmechanismen und proaktive Anpassungsprozesse, die dauerhafte Compliance sicherstellen und Datenschutzrisiken nachhaltig minimieren.

DSGVO Privacy by Design

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Privacy-by-Design-Implementation durch proaktive Privacy-Protection, Privacy-as-Default-Settings, Privacy-embedded-Design und Full-Functionality-Privacy-Balance für nachhaltige Datenschutz-Governance. Erfolgreiches DSGVO-Privacy-by-Design-Management geht über traditionelle Compliance-Ansätze hinaus und schafft integrierte Privacy-Systeme, die Privacy-Engineering, Data-Minimization und User-Privacy-Rights nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Privacy-by-Design-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Business-Innovation ermöglichen, Privacy-Risks minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Privacy-Governance und Data-Protection-Excellence etablieren.

DSGVO Readiness

Ein professionelles DSGVO Readiness Assessment zeigt, wo Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz steht. Wir bewerten Ihren aktuellen Reifegrad, decken Compliance-Lücken auf und entwickeln eine priorisierte Roadmap zur vollständigen DSGVO-Konformität.

DSGVO Vendor Management

Art. 28 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, nur Auftragsverarbeiter mit hinreichenden Garantien einzusetzen. Ein rechtssicherer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt Gegenstand, Dauer, Zweck und technisch-organisatorische Maßnahmen der Datenverarbeitung. ADVISORI unterstützt Sie bei der Auswahl und Prüfung von Dienstleistern, der Gestaltung Ihres AVV und der laufenden Überwachung Ihrer Auftragsverarbeiter – praxisnah, rechtssicher und effizient.

DSGVO-Implementierung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert eine systematische und nachhaltige Implementierung. Wir begleiten Sie bei der vollständigen Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen zur DSGVO Insurance Sector

Welche DSGVO-Anforderungen gelten speziell für Versicherungsunternehmen?

Versicherungsunternehmen müssen neben den allgemeinen DSGVO-Pflichten besondere Anforderungen erfüllen, da sie regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu gehören insbesondere:

• Rechtsgrundlage nach Art.

6 und Art.

9 DSGVO: Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Bonitätsinformationen und Risikoprofilen benötigen Versicherer entweder eine ausdrückliche Einwilligung oder einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand (z. B. §

213 VVG).

• Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): Automatisierte Scoring- und Profiling-Verfahren zur Risikoprüfung erfordern eine DPIA nach Art.

35 DSGVO.

• Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Versicherer müssen alle Datenverarbeitungsprozesse dokumentieren — von der Antragsbearbeitung über die Leistungsprüfung bis zur Betrugserkennung.
• Meldepflicht: Datenschutzverletzungen sind innerhalb von

72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden (Art.

33 DSGVO).

• GDV-Datenschutzkodex: Der Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft konkretisiert die DSGVO-Anforderungen für die Branche.

Wie dürfen Versicherungen Gesundheitsdaten nach der DSGVO verarbeiten?

Gesundheitsdaten sind nach Art.

9 DSGVO besonders geschützt. Versicherungen dürfen sie nur verarbeiten, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

• Ausdrückliche Einwilligung des Versicherungsnehmers (Art.

9 Abs.

2 lit. a DSGVO) — die Einwilligung muss freiwillig, informiert und widerrufbar sein.

• Erforderlichkeit für die Vertragsdurchführung: Bei der Kranken- und Lebensversicherung ist die Gesundheitsprüfung für die Risikoeinschätzung und Tarifierung notwendig.
• Gesetzliche Grundlage nach §

213 VVG: Dieser erlaubt Versicherern die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten, soweit sie für die Beurteilung des Risikos oder die Leistungsprüfung erforderlich sind.Wichtig: Die Daten dürfen nur zweckgebunden verwendet und müssen nach Wegfall des Verarbeitungszwecks gelöscht werden. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Rückversicherer) erfordert eine eigene Rechtsgrundlage und transparente Information des Betroffenen.

Was ist der GDV-Datenschutzkodex und warum ist er für Versicherer relevant?

Der GDV-Datenschutzkodex ist ein Verhaltenskodex nach Art.

40 DSGVO, der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt wurde. Er konkretisiert die allgemeinen DSGVO-Vorgaben für die Versicherungsbranche:

• Datenerhebung und -verarbeitung: Der Kodex regelt, welche Daten Versicherer zu welchem Zweck erheben dürfen und wie die Datenminimierung umzusetzen ist.
• Informationspflichten: Versicherer müssen Versicherungsnehmer transparent über die Datenverarbeitung informieren, einschließlich Profiling und Scoring.
• Löschfristen: Der Kodex definiert branchenspezifische Aufbewahrungsfristen und Löschkonzepte.
• Aufsicht: Die Einhaltung wird durch eine unabhängige Stelle überwacht.Für beigetretene Versicherer ist der Kodex verbindlich und dient gleichzeitig als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, dass branchenspezifische Best Practices eingehalten werden.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) für Versicherer Pflicht?

Eine DPIA nach Art.

35 DSGVO ist für Versicherungsunternehmen immer dann Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt. Typische Fälle in der Versicherungsbranche sind:

• Scoring und Profiling: Automatisierte Bewertung der Kreditwürdigkeit oder des Versicherungsrisikos anhand persönlicher Merkmale.
• Gesundheitsdatenverarbeitung: Systematische Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Kranken- oder Lebensversicherung.
• Betrugserkennung: Automatisierte Systeme, die Versicherungsbetrug anhand von Mustern und Auffälligkeiten erkennen.
• Big-Data-Analysen: Auswertung großer Datenmengen zur Tarifoptimierung oder Risikoselektion.Die DPIA muss vor Beginn der Verarbeitung durchgeführt werden und dokumentiert die Risiken, die geplanten Schutzmaßnahmen sowie die Bewertung der Verhältnismäßigkeit. Bei verbleibendem hohem Risiko ist eine Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich.

Welche Rolle spielt der Datenschutzbeauftragte bei Versicherungsunternehmen?

Versicherungsunternehmen sind nach Art.

37 DSGVO in Verbindung mit §

38 BDSG in der Regel zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet, da sie umfangreich besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten.Der DSB übernimmt folgende Aufgaben:

• Überwachung der DSGVO-Compliance: Kontrolle aller Datenverarbeitungsprozesse — von der Antragstellung bis zur Schadensregulierung.
• Beratung: Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, der Einführung neuer IT-Systeme und der Gestaltung von Einwilligungserklärungen.
• Schulung: Sensibilisierung der Mitarbeitenden für den Umgang mit Versicherungsnehmerdaten.
• Anlaufstelle: Ansprechpartner für Betroffene, die ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ausüben.
• Aufsichtskontakt: Schnittstelle zur Datenschutz-Aufsichtsbehörde bei Prüfungen und Meldungen.Der DSB muss unabhängig agieren können und darf nicht aufgrund seiner Tätigkeit benachteiligt werden.

Wie setzen Versicherer DSGVO-konforme Löschkonzepte um?

Ein DSGVO-konformes Löschkonzept ist für Versicherer besonders anspruchsvoll, da verschiedene Aufbewahrungspflichten aus Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) zu berücksichtigen sind:

• Kategorisierung der Daten: Versicherungsnehmerdaten, Schadendaten, Gesundheitsdaten und Marketingdaten erfordern unterschiedliche Löschfristen.
• Aufbewahrungspflichten beachten: Vertragsdaten müssen i. d. R.

10 Jahre nach Vertragsende aufbewahrt werden (HGB/AO), Gesundheitsdaten aus Leistungsprüfungen können kürzere Fristen haben.

• Sperrung statt sofortiger Löschung: Wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Daten gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht.
• Technische Umsetzung: Automatisierte Löschroutinen in den Bestandssystemen stellen sicher, dass Fristen eingehalten werden.
• Dokumentation: Jeder Löschvorgang muss nachvollziehbar protokolliert werden.Der GDV-Datenschutzkodex enthält branchenspezifische Empfehlungen zu Löschfristen, die als Orientierung dienen.

Was müssen Versicherer bei der Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern beachten?

Versicherungsunternehmen arbeiten mit zahlreichen externen Dienstleistern zusammen — von IT-Providern über Schadenregulierer bis zu Rückversicherern. Die DSGVO stellt hierfür klare Anforderungen:

• Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art.

28 DSGVO: Jeder Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, benötigt einen schriftlichen AVV mit definierten Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen und Löschpflichten.

• Sorgfältige Auswahl: Versicherer müssen prüfen, ob der Auftragsverarbeiter ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art.

32 DSGVO gewährleistet.

• Subunternehmer: Einsatz von Unterauftragsverarbeitern bedarf der Zustimmung des Versicherers und muss vertraglich geregelt sein.
• Drittlandtransfer: Übermittlung an Dienstleister außerhalb des EWR erfordert zusätzliche Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln nach Art.

46 DSGVO).

• Regelmäßige Kontrolle: Versicherer müssen die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen durch Audits oder Prüfberichte (z. B. SOC 2, ISO 27001) überprüfen.

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