Versicherungsunternehmen verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten — von Gesundheitsdaten über Bonitätsinformationen bis zu Risikoprofilen. Die DSGVO stellt deshalb hohe Anforderungen an die Versicherungsbranche: Rechtsgrundlagen nach Art. 6 und Art. 9, Einwilligungsmanagement, Datenschutz-Folgenabschätzungen für Scoring und Profiling sowie Löschkonzepte unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Wir beraten Versicherer bei der praxistauglichen Umsetzung aller DSGVO-Pflichten — rechtssicher, effizient und abgestimmt auf branchenspezifische Vorgaben wie den GDV-Datenschutzkodex und die VAIT.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schnell, einfach und absolut unverbindlich.
Oder kontaktieren Sie uns direkt:










Versicherer, die Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO verarbeiten, benötigen eine ausdrückliche Einwilligung oder einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des Jahresumsatzes sanktioniert. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) ist für Scoring, Profiling und automatisierte Entscheidungen Pflicht.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein maßgeschneidertes Datenschutzkonzept, das die Anforderungen der DSGVO mit den branchenspezifischen Vorgaben aus VAG, VAIT und GDV-Datenschutzkodex verbindet — praxistauglich, rechtssicher und aufsichtskonform.
DSGVO-Reifegrad-Bewertung und Gap-Analyse Ihrer bestehenden Datenschutzorganisation
Konzeption eines versicherungsspezifischen Datenschutz-Frameworks unter Berücksichtigung aller Rechtsgrundlagen
Implementierung mit Einbindung aller Fachbereiche — von der Antragsprüfung bis zur Schadenregulierung
Integration in bestehende Bestandssysteme und Antragsprozesse (Privacy by Design)
Laufende Überwachung, Schulung und Vorbereitung auf Prüfungen durch Datenschutzbehörden und BaFin
"ADVISORI hat unsere DSGVO-Compliance grundlegend neu aufgestellt. Besonders die Verbindung von Datenschutzrecht mit den versicherungsaufsichtlichen Anforderungen der VAIT war für uns entscheidend — so haben wir ein Datenschutzkonzept erhalten, das sowohl vor der Datenschutzbehörde als auch vor der BaFin standhält."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir analysieren die Rechtsgrundlagen für Ihre Datenverarbeitung und entwickeln ein praxistaugliches Einwilligungsmanagement — von der Antragstellung bis zur Leistungsprüfung.
Wir führen Datenschutz-Folgenabschätzungen für Ihre Scoring-, Profiling- und automatisierten Entscheidungsverfahren durch und stellen die Konformität mit Art. 35 DSGVO sicher.
Wir entwickeln ein differenziertes Löschkonzept, das versicherungsrechtliche Aufbewahrungspflichten mit dem DSGVO-Grundsatz der Speicherbegrenzung in Einklang bringt.
Wir gestalten Ihre Verträge mit IT-Dienstleistern, Schadenregulierern und Rückversicherern DSGVO-konform und sichern den internationalen Datentransfer ab.
Wir unterstützen beim Aufbau oder der Stärkung Ihres Datenschutzbeauftragten und schulen Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Versicherungsnehmerdaten.
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung des GDV-Datenschutzkodex und stellen die Konformität mit branchenspezifischen Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO sicher.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an KI-Systeme durch Privacy-by-Design-Prinzipien, automatisierte Entscheidungsfindung-Compliance, Transparenz-Verpflichtungen und algorithmische Rechenschaftspflicht für sichere AI-Datenverarbeitung. Erfolgreiches DSGVO-AI-Compliance-Management geht über traditionelle Datenschutz-Ansätze hinaus und schafft integrierte KI-Governance-Systeme, die AI-Innovation, regulatorische Compliance und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte AI-Compliance-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische KI-Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene AI-Governance und KI-Datenschutz-Excellence etablieren.
Art. 30 DSGVO verpflichtet Vermögensverwalter und Kapitalverwaltungsgesellschaften, alle Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten lückenlos zu dokumentieren. Ein strukturiertes Dateninventar bildet die Grundlage für das Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzepte und die Umsetzung von Betroffenenrechten. Wir begleiten Finanzdienstleister von der Bestandsaufnahme über die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses bis zur auditierbaren Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt Banken und Finanzdienstleister vor einzigartige Herausforderungen durch komplexe Kundendatenverarbeitung, grenzüberschreitende Datentransfers und strenge regulatorische Anforderungen. Erfolgreiche DSGVO-Compliance im Bankensektor erfordert mehr als standardisierte Datenschutz-Ansätze – sie benötigt spezialisierte Banking-Expertise, die Datenschutzrecht mit Finanzregulierung nahtlos verbindet. Wir entwickeln maßgeschneiderte DSGVO-Banking-Frameworks, die nicht nur rechtliche Compliance gewährleisten, sondern auch operative Effizienz steigern, Kundenvertrauen stärken und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Datenschutz-Governance im Finanzsektor etablieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Cloud-Computing-Umgebungen durch grenzüberschreitende Datenübertragung-Compliance, Cloud-Provider-Due-Diligence, Datenresidenz-Anforderungen und Multi-Cloud-Governance-Strukturen für sichere Cloud-Datenverarbeitung. Erfolgreiches DSGVO-Cloud-Computing-Management geht über traditionelle Datenschutz-Ansätze hinaus und schafft integrierte Cloud-Governance-Systeme, die Cloud-Privacy, Vendor-Management und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Cloud-Compliance-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Cloud-Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Cloud-Governance und Cloud-Datenschutz-Excellence etablieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an internationale Datentransfers durch Adequacy-Decisions, Standard-Contractual-Clauses und Transfer-Impact-Assessments für sichere grenzüberschreitende Datenübertragung. Erfolgreiches Cross-Border-Transfer-Management geht über traditionelle Compliance-Ansätze hinaus und schafft integrierte Governance-Systeme, die internationale Datentransfer-Sicherheit, regulatorische Compliance und operative Effizienz nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Transfer-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische internationale Geschäftschancen ermöglichen, Risiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Cross-Border-Governance und internationale Datenschutz-Excellence etablieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Data-Breach-Response-Management durch zeitkritische Notification-Compliance, umfassende Data-Subject-Rights-Erfüllung, Regulatory-Authority-Communication und systematische Post-Breach-Recovery-Prozesse für nachhaltige Datenschutz-Governance. Erfolgreiches DSGVO-Breach-Response-Management geht über traditionelle Incident-Response-Ansätze hinaus und schafft integrierte Governance-Systeme, die Breach-Prevention, Rapid-Response und Stakeholder-Communication nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Breach-Response-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Business-Continuity ermöglichen, Reputationsrisiken minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Incident-Management-Governance und Data-Protection-Excellence etablieren.
Gewährleisten Sie die kontinuierliche Einhaltung der DSGVO-Anforderungen durch unseren ganzheitlichen Ongoing Compliance-Ansatz. Wir etablieren robuste Datenschutz-Governance-Strukturen, automatisierte Überwachungsmechanismen und proaktive Anpassungsprozesse, die dauerhafte Compliance sicherstellen und Datenschutzrisiken nachhaltig minimieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung stellt komplexe Anforderungen an Privacy-by-Design-Implementation durch proaktive Privacy-Protection, Privacy-as-Default-Settings, Privacy-embedded-Design und Full-Functionality-Privacy-Balance für nachhaltige Datenschutz-Governance. Erfolgreiches DSGVO-Privacy-by-Design-Management geht über traditionelle Compliance-Ansätze hinaus und schafft integrierte Privacy-Systeme, die Privacy-Engineering, Data-Minimization und User-Privacy-Rights nahtlos verbinden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Privacy-by-Design-Frameworks, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch strategische Business-Innovation ermöglichen, Privacy-Risks minimieren und nachhaltige Wettbewerbsvorteile durch überlegene Privacy-Governance und Data-Protection-Excellence etablieren.
Ein professionelles DSGVO Readiness Assessment zeigt, wo Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz steht. Wir bewerten Ihren aktuellen Reifegrad, decken Compliance-Lücken auf und entwickeln eine priorisierte Roadmap zur vollständigen DSGVO-Konformität.
Art. 28 DSGVO verpflichtet Verantwortliche, nur Auftragsverarbeiter mit hinreichenden Garantien einzusetzen. Ein rechtssicherer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt Gegenstand, Dauer, Zweck und technisch-organisatorische Maßnahmen der Datenverarbeitung. ADVISORI unterstützt Sie bei der Auswahl und Prüfung von Dienstleistern, der Gestaltung Ihres AVV und der laufenden Überwachung Ihrer Auftragsverarbeiter – praxisnah, rechtssicher und effizient.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert eine systematische und nachhaltige Implementierung. Wir begleiten Sie bei der vollständigen Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Versicherungsunternehmen müssen neben den allgemeinen DSGVO-Pflichten besondere Anforderungen erfüllen, da sie regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu gehören insbesondere:
6 und Art.
9 DSGVO: Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, Bonitätsinformationen und Risikoprofilen benötigen Versicherer entweder eine ausdrückliche Einwilligung oder einen gesetzlichen Erlaubnistatbestand (z. B. §
213 VVG).
35 DSGVO.
72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden (Art.
33 DSGVO).
Gesundheitsdaten sind nach Art.
9 DSGVO besonders geschützt. Versicherungen dürfen sie nur verarbeiten, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
9 Abs.
2 lit. a DSGVO) — die Einwilligung muss freiwillig, informiert und widerrufbar sein.
213 VVG: Dieser erlaubt Versicherern die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten, soweit sie für die Beurteilung des Risikos oder die Leistungsprüfung erforderlich sind.Wichtig: Die Daten dürfen nur zweckgebunden verwendet und müssen nach Wegfall des Verarbeitungszwecks gelöscht werden. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Rückversicherer) erfordert eine eigene Rechtsgrundlage und transparente Information des Betroffenen.
Der GDV-Datenschutzkodex ist ein Verhaltenskodex nach Art.
40 DSGVO, der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt wurde. Er konkretisiert die allgemeinen DSGVO-Vorgaben für die Versicherungsbranche:
Eine DPIA nach Art.
35 DSGVO ist für Versicherungsunternehmen immer dann Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt. Typische Fälle in der Versicherungsbranche sind:
Versicherungsunternehmen sind nach Art.
37 DSGVO in Verbindung mit §
38 BDSG in der Regel zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet, da sie umfangreich besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten.Der DSB übernimmt folgende Aufgaben:
Ein DSGVO-konformes Löschkonzept ist für Versicherer besonders anspruchsvoll, da verschiedene Aufbewahrungspflichten aus Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) zu berücksichtigen sind:
10 Jahre nach Vertragsende aufbewahrt werden (HGB/AO), Gesundheitsdaten aus Leistungsprüfungen können kürzere Fristen haben.
Versicherungsunternehmen arbeiten mit zahlreichen externen Dienstleistern zusammen — von IT-Providern über Schadenregulierer bis zu Rückversicherern. Die DSGVO stellt hierfür klare Anforderungen:
28 DSGVO: Jeder Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, benötigt einen schriftlichen AVV mit definierten Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen und Löschpflichten.
32 DSGVO gewährleistet.
46 DSGVO).
Entdecken Sie, wie wir Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation unterstützen
Bosch
KI-Prozessoptimierung für bessere Produktionseffizienz

Festo
Intelligente Vernetzung für zukunftsfähige Produktionssysteme

Siemens
Smarte Fertigungslösungen für maximale Wertschöpfung

Klöckner & Co
Digitalisierung im Stahlhandel

Ist Ihr Unternehmen bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Unsere Kunden vertrauen auf unsere Expertise in digitaler Transformation, Compliance und Risikomanagement
Vereinbaren Sie jetzt ein strategisches Beratungsgespräch mit unseren Experten
30 Minuten • Unverbindlich • Sofort verfügbar
Direkte Hotline für Entscheidungsträger
Strategische Anfragen per E-Mail
Für komplexe Anfragen oder wenn Sie spezifische Informationen vorab übermitteln möchten