EU AI Act Record Keeping
Art. 12 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur automatischen Protokollierung aller systemrelevanten Ereignisse. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung konformer Logging-Systeme, Audit-Trail-Strukturen und Aufbewahrungsrichtlinien.
- ✓Automatische Protokollierung gemäß Art. 12 AI Act implementieren
- ✓Aufbewahrungsfristen für Anbieter (10 Jahre) und Betreiber (6 Monate) einhalten
- ✓Audit-Trail-Strukturen für Nachvollziehbarkeit und Marktüberwachung aufbauen
- ✓DSGVO-konforme Logging-Strategie mit Datenminimierung und Zweckbindung
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Welche Aufzeichnungspflichten gelten nach Art. 12 AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme?
Unsere Expertise
- Spezialisierte Kenntnisse der EU AI Act Record-Keeping-Anforderungen
- Erfahrung in der technischen Umsetzung von Compliance-Systemen
- Ganzheitlicher Ansatz von rechtlichen bis technischen Aspekten
- Bewährte Implementierungsstrategien und Best Practices
Compliance-Hinweis
Unvollständige oder unzureichende Aufzeichnungen können zu erheblichen Bußgeldern unter der EU-KI-Verordnung führen. Eine proaktive Record-Keeping-Strategie ist essentiell für die Compliance.
ADVISORI in Zahlen
11+
Jahre Erfahrung
120+
Mitarbeiter
520+
Projekte
Wir entwickeln maßgeschneiderte Record-Keeping-Lösungen, die sowohl den regulatorischen Anforderungen entsprechen als auch in Ihre bestehenden Systeme integrierbar sind.
Unser Vorgehen
Bewertung Ihrer KI-Systeme und Record-Keeping-Anforderungen
Design einer umfassenden Dokumentationsstrategie
Implementierung automatisierter Aufzeichnungssysteme
Integration in bestehende IT-Infrastrukturen
Testing, Validierung und kontinuierliche Überwachung
"Mit ADVISORI haben wir ein rechtssicheres Record-Keeping-System für unsere KI-Anwendungen implementiert, das nicht nur die EU AI Act-Anforderungen erfüllt, sondern auch unsere interne Qualitätssicherung erheblich verbessert hat."

Asan Stefanski
Head of Digital Transformation
Expertise & Erfahrung:
11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Record-Keeping-Systemdesign
Entwicklung einer umfassenden Dokumentationsstrategie und technischen Architektur für EU AI Act-konforme Aufzeichnungen.
- Analyse der spezifischen Dokumentationsanforderungen
- Design automatisierter Logging-Architekturen
- Datenmodellierung für strukturierte Aufzeichnungen
- Integration in KI-Development-Workflows
Technische Implementierung
Umsetzung robuster und skalierarer Record-Keeping-Infrastrukturen mit automatisierten Prozessen.
- Automatisierte Datenerfassung und -speicherung
- Sichere und unveränderliche Audit-Trails
- Real-time Monitoring und Alerting
- Compliance-Dashboard und Reporting
Unsere Kompetenzen im Bereich EU AI Act High-Risk AI Systems
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Artikel 10 des EU AI Act stellt strenge Anforderungen an Trainingsdaten, Validierungsdaten und Testdaten von Hochrisiko-KI-Systemen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Daten-Governance, die Datenqualität sichert, Bias erkennt und die Dokumentationspflichten nach KI-Verordnung erfüllt.
Artikel 14 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur wirksamen menschlichen Aufsicht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Human-in-the-Loop-Konzepten, Stopp-Mechanismen und Überwachungsprozessen — konform bis zum Stichtag 2. August 2026.
Die EU AI Act erfordert robuste Risikomanagementsysteme für Hochrisiko-KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung umfassender, compliance-konformer Risikosteuerungsprozesse.
Die EU AI Act stellt hohe Anforderungen an die technische Dokumentation von Hochrisiko-KI-Systemen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung umfassender, compliance-konformer Dokumentation, die alle regulatorischen Standards erfüllt.
Häufig gestellte Fragen zur EU AI Act Record Keeping
Was fordert Art. 12 des AI Act beim Record Keeping?
Art.
12 verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur automatischen Protokollierung. Die Logs müssen Eingabedaten, Systemverhalten, Entscheidungen und relevante Ereignisse aufzeichnen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens
6 Monate.
Welche Daten müssen KI-Systeme protokollieren?
Mindestens: Zeitstempel und Dauer der Nutzung, Eingabedaten (oder Referenz darauf), Systemausgaben und Entscheidungen, identifizierte Anomalien oder Fehler, Nutzeridentifikation und den Kontext der Entscheidungsfindung. Die genauen Anforderungen hängen vom Anwendungsbereich ab.
Wie lange müssen KI-Logs aufbewahrt werden?
Mindestens
6 Monate gemäß AI Act. Für Finanzinstitute können längere Fristen aus DORA oder MaRisk gelten (typisch 5–10 Jahre). Bei Rechtsstreitigkeiten oder Aufsichtsprüfungen kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Planen Sie die Speicherinfrastruktur entsprechend.
Wie wirkt sich Record Keeping auf den Datenschutz aus?
KI-Protokollierung kann personenbezogene Daten enthalten und fällt unter die DSGVO. Erforderlich sind: Datenschutz-Folgenabschätzung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Zugangsbeschränkung und ggf. Pseudonymisierung. Die Balance zwischen AI-Act-Compliance und Datenschutz muss dokumentiert werden.
Welche technischen Anforderungen stellt das KI-Record-Keeping?
Unveränderbare Protokollspeicherung (Append-Only, Blockchain oder Write-Once-Storage), ausreichende Speicherkapazität für 6+ Monate Daten, Zugriffssteuerung mit Audit-Trail, Export-Fähigkeit für Aufsichtsanfragen und automatisierte Integritätsprüfung der Logdaten.
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