Automatische Protokollierung für Hochrisiko-KI-Systeme ab Dezember 2027

Aufzeichnungspflichten nach Art. 12 AI Act

Art.

  • 01Automatische Protokollierung gemäß Art. 12 AI Act implementieren
  • 02Aufbewahrungsfristen für Anbieter (10 Jahre) und Betreiber (6 Monate) einhalten
  • 03Audit-Trail-Strukturen für Nachvollziehbarkeit und Marktüberwachung aufbauen
  • 04DSGVO-konforme Logging-Strategie mit Datenminimierung und Zweckbindung
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Welche Aufzeichnungspflichten gelten nach Art. 12 AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme?

Art. 12 der EU-KI-Verordnung verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme über automatische Logging-Funktionen verfügen, die Ereignisse während des gesamten Lebenszyklus erfassen. Diese Protokolle dienen der Rückverfolgbarkeit, Risikodetektion und Nachmarktbeobachtung gemäß Art. 72. Anbieter müssen die Logging-Funktion vor dem Inverkehrbringen implementieren, Betreiber die Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren.

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Implementierung EU AI Act-konformer Record-Keeping-Systeme, von der strategischen Planung bis zur technischen Umsetzung und operativen Betreuung.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

Record-Keeping-Systemdesign

Entwicklung einer umfassenden Dokumentationsstrategie und technischen Architektur für EU AI Act-konforme Aufzeichnungen.

  • Analyse der spezifischen Dokumentationsanforderungen
  • Design automatisierter Logging-Architekturen
  • Datenmodellierung für strukturierte Aufzeichnungen
  • Integration in KI-Development-Workflows
02

Technische Implementierung

Umsetzung robuster und skalierarer Record-Keeping-Infrastrukturen mit automatisierten Prozessen.

  • Automatisierte Datenerfassung und -speicherung
  • Sichere und unveränderliche Audit-Trails
  • Real-time Monitoring und Alerting
  • Compliance-Dashboard und Reporting

5 Phasen

Unser Vorgehen

Wir entwickeln maßgeschneiderte Record-Keeping-Lösungen, die sowohl den regulatorischen Anforderungen entsprechen als auch in Ihre bestehenden Systeme integrierbar sind.

  1. Bewertung Ihrer KI-Systeme und Record-Keeping-Anforderungen

  2. Design einer umfassenden Dokumentationsstrategie

  3. Implementierung automatisierter Aufzeichnungssysteme

  4. Integration in bestehende IT-Infrastrukturen

  5. Testing, Validierung und kontinuierliche Überwachung

Asan Stefanski

Ansprechpartner

Asan Stefanski

Head of Digital Transformation

11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI

Unsere Expertise

  • 01Spezialisierte Kenntnisse der EU AI Act Record-Keeping-Anforderungen
  • 02Erfahrung in der technischen Umsetzung von Compliance-Systemen
  • 03Ganzheitlicher Ansatz von rechtlichen bis technischen Aspekten
  • 04Bewährte Implementierungsstrategien und Best Practices

Compliance-Hinweis

Unvollständige oder unzureichende Aufzeichnungen können zu erheblichen Bußgeldern unter der EU-KI-Verordnung führen. Eine proaktive Record-Keeping-Strategie ist essentiell für die Compliance.

5 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu EU AI Act Record Keeping

Was fordert Art. 12 des AI Act beim Record Keeping?

Art. 12 verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur automatischen Protokollierung. Die Logs müssen Eingabedaten, Systemverhalten, Entscheidungen und relevante Ereignisse aufzeichnen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 6 Monate.

Welche Daten müssen KI-Systeme protokollieren?

Mindestens: Zeitstempel und Dauer der Nutzung, Eingabedaten (oder Referenz darauf), Systemausgaben und Entscheidungen, identifizierte Anomalien oder Fehler, Nutzeridentifikation und den Kontext der Entscheidungsfindung. Die genauen Anforderungen hängen vom Anwendungsbereich ab.

Wie lange müssen KI-Logs aufbewahrt werden?

Mindestens 6 Monate gemäß AI Act. Für Finanzinstitute können längere Fristen aus DORA oder MaRisk gelten (typisch 5‑10 Jahre). Bei Rechtsstreitigkeiten oder Aufsichtsprüfungen kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein. Planen Sie die Speicherinfrastruktur entsprechend.

Wie wirkt sich Record Keeping auf den Datenschutz aus?

KI-Protokollierung kann personenbezogene Daten enthalten und fällt unter die DSGVO. Erforderlich sind: Datenschutz-Folgenabschätzung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Zugangsbeschränkung und ggf. Pseudonymisierung. Die Balance zwischen AI-Act-Compliance und Datenschutz muss dokumentiert werden.

Welche technischen Anforderungen stellt das KI-Record-Keeping?

Unveränderbare Protokollspeicherung (Append-Only, Blockchain oder Write-Once-Storage), ausreichende Speicherkapazität für 6+ Monate Daten, Zugriffssteuerung mit Audit-Trail, Export-Fähigkeit für Aufsichtsanfragen und automatisierte Integritätsprüfung der Logdaten.

Zertifikate, Partner und mehr

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