EU AI Act High-Risk AI Systems
Navigieren Sie sicher durch die komplexen Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß EU AI Act. Von der Risikoklassifizierung bis zur kontinuierlichen Compliance-Überwachung.
- ✓Präzise Klassifizierung und Bewertung von Hochrisiko-KI-Systemen
- ✓Vollständige Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
- ✓Robuste Governance-Frameworks für kontinuierliche Compliance
- ✓Umfassende Dokumentation und Audit-Unterstützung
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Welche Pflichten gelten für Hochrisiko-KI-Systeme nach dem EU AI Act?
Warum ADVISORI
- Praxiserprobte Methodik für Hochrisiko-KI-Klassifizierung nach EU AI Act
- Bewährte Frameworks für Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
- Erfahrung mit harmonisierten Normen und dem EU AI Act Service Desk
- Kontinuierliche Begleitung bei regulatorischen Änderungen und Omnibus-Act-Updates
Kritischer Hinweis
Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III dürfen ab dem 2. August 2026 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie alle Anforderungen der Artikel 8 bis 15 erfüllen und eine Konformitätsbewertung durchlaufen haben. Verstöße können Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes zur Folge haben.
ADVISORI in Zahlen
11+
Jahre Erfahrung
120+
Mitarbeiter
520+
Projekte
Wir entwickeln systematische und nachhaltige Compliance-Strategien, die Ihre Hochrisiko-KI-Systeme vollständig konform machen und gleichzeitig ihre Innovationskraft erhalten.
Unser Compliance-Ansatz
Umfassende Risikoklassifizierung und Bewertung Ihrer KI-Systeme
Design und Implementierung von Risiko- und Qualitätsmanagementsystemen
Entwicklung technischer Dokumentation und Konformitätsbewertung
CE-Kennzeichnung und Markteinführungsunterstützung
Kontinuierliche Überwachung und Compliance-Maintenance
"Wir begleiten unsere Kunden dabei, komplexe KI-Anwendungen präzise als Hochrisiko-Systeme nach EU AI Act zu klassifizieren – und alle erforderlichen Compliance-Maßnahmen systematisch umzusetzen. Unser strukturierter Ansatz spart Zeit, reduziert Ressourcenaufwand und schafft maximale Rechtssicherheit für verantwortungsvolle KI-Nutzung."

Asan Stefanski
Head of Digital Transformation
Expertise & Erfahrung:
11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Hochrisiko-Klassifizierung & Assessment
Präzise Bewertung und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme gemäß EU AI Act Anhang III.
- Systematische Risikoklassifizierung nach Anhang III
- Impact Assessment und Risikobewertung
- Use Case Analyse und Anwendungsbereich-Definition
- Compliance-Roadmap und Implementierungsplanung
Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung
Vollständige Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung für Markteinführung.
- Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 43
- Technische Dokumentation und Konformitätserklärung
- CE-Kennzeichnung und Registrierung
- Notified Body Coordination und Audit-Unterstützung
Unsere Kompetenzen im Bereich EU AI Act High-Risk AI Systems
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Artikel 10 des EU AI Act stellt strenge Anforderungen an Trainingsdaten, Validierungsdaten und Testdaten von Hochrisiko-KI-Systemen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Daten-Governance, die Datenqualität sichert, Bias erkennt und die Dokumentationspflichten nach KI-Verordnung erfüllt.
Artikel 14 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur wirksamen menschlichen Aufsicht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Human-in-the-Loop-Konzepten, Stopp-Mechanismen und Überwachungsprozessen — konform bis zum Stichtag 2. August 2026.
Art. 12 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur automatischen Protokollierung aller systemrelevanten Ereignisse. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung konformer Logging-Systeme, Audit-Trail-Strukturen und Aufbewahrungsrichtlinien.
Die EU AI Act erfordert robuste Risikomanagementsysteme für Hochrisiko-KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung umfassender, compliance-konformer Risikosteuerungsprozesse.
Die EU AI Act stellt hohe Anforderungen an die technische Dokumentation von Hochrisiko-KI-Systemen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung umfassender, compliance-konformer Dokumentation, die alle regulatorischen Standards erfüllt.
Weitere Leistungen in Regulatory Compliance Management
Häufig gestellte Fragen zur EU AI Act High-Risk AI Systems
Was sind Hochrisiko-KI-Systeme nach dem EU AI Act?
Hochrisiko-KI-Systeme sind KI-Anwendungen, die nach Artikel
6 der KI-Verordnung besonders strenge Anforderungen erfüllen müssen. Es gibt zwei Kategorien: Erstens KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Produkte nach Anhang I integriert sind (z. B. Medizinprodukte, Maschinen, Aufzüge). Zweitens eigenständige KI-Systeme in den acht Anwendungsbereichen des Anhang III — von biometrischer Identifikation über Personalmanagement bis zur Strafverfolgung. Entscheidend: Auch KI-Systeme in Anhang-III-Bereichen können als nicht-hochriskant eingestuft werden, wenn sie keine erheblichen Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung haben (Art.
6 Abs. 3).
Welche Pflichten gelten für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen?
Anbieter müssen gemäß Artikel
16 der KI-Verordnung umfangreiche Pflichten erfüllen: Ein Risikomanagementsystem einrichten (Art. 9), Daten-Governance sicherstellen (Art. 10), technische Dokumentation erstellen und aktuell halten (Art. 11), automatische Protokollierung implementieren (Art. 12), Transparenz und Nutzerinformation gewährleisten (Art. 13), menschliche Aufsicht ermöglichen (Art. 14), Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit sicherstellen (Art. 15), ein Qualitätsmanagementsystem betreiben (Art. 17) sowie eine Konformitätsbewertung durchführen und die CE-Kennzeichnung anbringen (Art. 43).
Welche acht Bereiche listet Anhang III des EU AI Act?
Anhang III definiert acht Hochrisiko-Bereiche: 1) Biometrische Identifikation und Kategorisierung. 2) Verwaltung und Betrieb kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Energie, Wasser, digitale Netze). 3) Allgemeine und berufliche Bildung (Prüfungsbewertung, Zugangssteuerung). 4) Beschäftigung und Arbeitnehmerverwaltung (Einstellung, Beförderung, Kündigung). 5) Zugang zu wesentlichen öffentlichen und privaten Dienstleistungen (Kreditwürdigkeit, Notdienste, Versicherungen). 6) Strafverfolgung. 7) Migration, Asyl und Grenzkontrolle. 8) Rechtspflege und demokratische Prozesse.
Wie funktioniert die Konformitätsbewertung für Hochrisiko-KI?
Vor dem Inverkehrbringen muss jedes Hochrisiko-KI-System eine Konformitätsbewertung durchlaufen (Art. 43). Für die meisten Anhang-III-Systeme erfolgt diese als interne Kontrolle durch den Anbieter selbst (Anhang VI). Für biometrische Echtzeit-Fernidentifikation in der Strafverfolgung ist eine Drittbewertung durch eine notifizierte Stelle erforderlich (Anhang VII). Der Anbieter erstellt anschließend eine EU-Konformitätserklärung (Art. 47), bringt die CE-Kennzeichnung an (Art. 48) und registriert das System in der EU-Datenbank. Bei wesentlichen Änderungen ist eine erneute Bewertung erforderlich.
Welche Anforderungen an menschliche Aufsicht stellt Artikel 14?
Artikel
14 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme so konzipiert werden, dass natürliche Personen sie wirksam beaufsichtigen können. Die Aufsicht muss Folgendes ermöglichen: Verständnis der Fähigkeiten und Grenzen des Systems, Erkennung und Behebung von Anomalien und unerwarteten Ausgaben, die Möglichkeit, das System nicht zu verwenden oder in die Ausgabe einzugreifen, sowie die Unterbrechung des Systems über eine Stopp-Funktion. Die Aufsichtsmaßnahmen müssen dem Risikoniveau und dem Autonomiegrad des Systems angemessen sein.
Welche Fristen gelten für Hochrisiko-KI-Systeme?
Die Pflichten treten gestaffelt in Kraft: Seit dem 2. Februar
2025 gelten die Verbote für KI mit unannehmbarem Risiko (Art. 5). Seit dem 2. August
2025 gelten die GPAI-Regeln. Am 2. August
2026 treten die Hochrisiko-Anforderungen nach Anhang III in Kraft — der EU Digital Omnibus Act sieht jedoch eine mögliche Verschiebung auf den 2. Dezember
2027 vor. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (Produktsicherheit) gilt die Frist 2. August 2027. Bereits in Verkehr gebrachte Systeme müssen bei wesentlichen Änderungen nachgerüstet werden.
Was umfasst die Post-Market-Überwachung nach Art. 72 und 73?
Artikel
72 verpflichtet Anbieter zur Einrichtung eines Post-Market-Monitoring-Systems, das aktiv und systematisch Leistungsdaten während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems sammelt und analysiert. Dazu gehören Nutzerbeschwerden, Fehlfunktionen und Vorfälle. Bei schwerwiegenden Vorfällen — die zu Tod, schweren Gesundheitsschäden oder erheblichen Sachschäden führen oder führen können — besteht nach Artikel
73 eine Meldepflicht an die Marktüberwachungsbehörde innerhalb von
15 Tagen. Das Monitoring muss in einem dokumentierten Plan festgelegt und regelmäßig aktualisiert werden.
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