Die EU AI Act stellt hohe Anforderungen an die technische Dokumentation von Hochrisiko-KI-Systemen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung umfassender, compliance-konformer Dokumentation, die alle regulatorischen Standards erfüllt.
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Die technische Dokumentation muss während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems aktuell gehalten werden und auf Anfrage den Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden können. Eine proaktive, systematische Dokumentation ist für erfolgreiche Compliance unerlässlich.
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Wir entwickeln mit Ihnen systematische, compliance-konforme Dokumentationsprozesse, die nahtlos in Ihre bestehenden Entwicklungsworkflows integriert werden.
Umfassende Analyse Ihrer KI-Systeme und bestehenden Dokumentationspraktiken
Design eines strukturierten Dokumentationsframeworks nach EU AI Act-Standards
Schrittweise Implementierung mit kontinuierlicher Qualitätskontrolle
Integration in bestehende Entwicklungs- und Qualitätsmanagementsysteme
Aufbau nachhaltiger Dokumentationskompetenzen im Team
"Präzise technische Dokumentation ist das Fundament vertrauensvoller KI. Sie macht komplexe Systeme nachvollziehbar, ermöglicht systematische Qualitätskontrolle und schafft die Transparenz, die für regulatorische Compliance und Stakeholder-Vertrauen erforderlich ist."

Head of Digital Transformation
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11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Umfassende Bewertung bestehender Dokumentationspraktiken und Entwicklung maßgeschneiderter Dokumentationsframeworks nach EU AI Act-Standards.
Professionelle Erstellung vollständiger technischer Dokumentation und Implementierung nachhaltiger Dokumentationsprozesse für kontinuierliche Compliance.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Artikel 10 des EU AI Act stellt strenge Anforderungen an Trainingsdaten, Validierungsdaten und Testdaten von Hochrisiko-KI-Systemen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Daten-Governance, die Datenqualität sichert, Bias erkennt und die Dokumentationspflichten nach KI-Verordnung erfüllt.
Artikel 14 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur wirksamen menschlichen Aufsicht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Human-in-the-Loop-Konzepten, Stopp-Mechanismen und Überwachungsprozessen — konform bis zum Stichtag 2. August 2026.
Art. 12 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur automatischen Protokollierung aller systemrelevanten Ereignisse. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung konformer Logging-Systeme, Audit-Trail-Strukturen und Aufbewahrungsrichtlinien.
Die EU AI Act erfordert robuste Risikomanagementsysteme für Hochrisiko-KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung umfassender, compliance-konformer Risikosteuerungsprozesse.
Anhang IV der EU-KI-Verordnung (VO 2024/1689) definiert neun Pflichtabschnitte: (1) Allgemeine Beschreibung des KI-Systems mit Zweckbestimmung, Anbieterangaben und Versionierung, (2) detaillierte Beschreibung der Systemelemente einschließlich Algorithmen, Modellarchitektur und Designentscheidungen, (3) Informationen zu Entwicklungsprozess und Rechenressourcen, (4) Daten-Governance mit Beschreibung von Trainings-, Validierungs- und Testdaten, (5) Überwachung, Funktionsweise und Kontrolle mit Leistungsmetriken, (6) Risikomanagement nach Art. 9, (7) Dokumentation von Änderungen über den Lebenszyklus, (8) angewandte harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen, (9) EU-Konformitätserklärung und Post-Market-Monitoring-Plan. Für KMU und Start-ups sieht Art.
11 Abs.
2 eine vereinfachte Darstellung vor.
Art.
11 regelt spezifisch die technische Dokumentation für Hochrisiko-KI-Systeme und verweist auf Anhang IV mit den konkreten Inhalten zu Systemarchitektur, Trainingsdaten und Leistungsmetriken. Die allgemeinen Dokumentationsanforderungen umfassen zusätzlich das Qualitätsmanagementsystem nach Art. 17, Protokollierungspflichten nach Art. 12, Betreiberaufzeichnungen nach Art.
26 und die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren nach Art. 18. Die technische Dokumentation nach Anhang IV ist dabei das Kernstück, auf dem die Konformitätsbewertung nach Art.
43 aufbaut.
Anhang IV verlangt eine umfassende Beschreibung der Daten-Governance: Datenerhebungsmethoden, Herkunft und Umfang der Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze, Vorverarbeitungsschritte einschließlich Annotation und Labeling, Verfahren zur Erkennung und Minderung von Verzerrungen (Bias), Datenschutzmaßnahmen sowie eine Bewertung der Datenverfügbarkeit und -eignung. Zusätzlich müssen Rechenressourcen, verwendete Hardware und die Trainingsdauer dokumentiert werden. Diese Transparenz ermöglicht der Marktüberwachungsbehörde eine Nachvollziehbarkeit der Modellentwicklung.
Die technische Dokumentation muss nach Anhang IV Abschnitt
5 die Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit des KI-Systems mit konkreten Metriken belegen. Dazu gehören: Genauigkeitsmetriken für die vorgesehene Zweckbestimmung, bekannte und vorhersehbare Fehlerquoten, vorhersehbare unbeabsichtigte Ergebnisse und Risikoquellen, Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht nach Art.
14 sowie Angaben zur Leistung bei spezifischen Personengruppen, soweit das System für diese bestimmt ist. Test- und Validierungsergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
Die Dokumentationspflichten nach Art.
11 gelten ab dem 2. August
2026 für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August
2027 für KI in regulierten Produkten nach Anhang I. Bereits im Einsatz befindliche Systeme unterliegen den Pflichten bei wesentlichen Änderungen. Bei Verstößen drohen nach Art.
99 Abs.
4 Bußgelder bis zu
15 Millionen Euro oder
3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei schwerwiegenden Verstößen nach Art.
99 Abs.
3 sogar bis
35 Millionen Euro oder
7 Prozent. Die Dokumentation muss zehn Jahre aufbewahrt werden.
Die technische Dokumentation sollte als integraler Bestandteil des Entwicklungsprozesses aufgebaut werden: Modellkarten und Experimentierprotokolle werden automatisiert aus MLOps-Pipelines generiert, Versionskontrollsysteme protokollieren Änderungen an Modellarchitektur und Hyperparametern, Testberichte und Validierungsergebnisse werden direkt aus CI/CD-Pipelines exportiert, und die Risikobewertung nach Art.
9 wird als lebendiges Dokument bei jeder Modelliteration aktualisiert. So entsteht die Dokumentation mit minimalem Mehraufwand und bleibt stets aktuell.
Der Abschnitt zur Systemarchitektur in Anhang IV erfordert: eine detaillierte Beschreibung der Systemelemente und ihrer Beziehungen, die verwendeten Algorithmen und Modellarchitektur mit Begründung der Designentscheidungen, die Interaktion mit Hardware und Software einschließlich anderer KI-Systeme, Angaben zu Softwareversionen und Firmware, alle Formen, in denen das System in Verkehr gebracht wird (z.B. als Software-Paket oder in Hardware integriert), sowie Anforderungen an die Recheninfrastruktur. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Konformitätsbewertung und muss nachvollziehbar für die Marktüberwachungsbehörde sein.
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