Artikel 10 des EU AI Act stellt strenge Anforderungen an Trainingsdaten, Validierungsdaten und Testdaten von Hochrisiko-KI-Systemen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Daten-Governance, die Datenqualität sichert, Bias erkennt und die Dokumentationspflichten nach KI-Verordnung erfüllt.
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Ab dem 2. August 2026 gelten die Daten-Governance-Anforderungen nach Art. 10 EU AI Act verbindlich für alle Hochrisiko-KI-Systeme. Unternehmen sollten bereits jetzt Datenpipelines auditieren, Governance-Strukturen aufbauen und Bias-Erkennungsmechanismen implementieren.
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Wir entwickeln mit Ihnen systematische, Art.-10-konforme Daten-Governance-Frameworks, die Datenqualität sichern, Bias erkennen und nahtlos in bestehende Datenpipelines integriert werden.
Dateninventur: Analyse aller Datenquellen und -pipelines für KI-Systeme
Gap-Assessment der Datenqualität nach Art. 10 Kriterien (Relevanz, Repräsentativität, Fehlerfreiheit)
Bias-Erkennung: Statistische Tests und Monitoring für Trainings- und Validierungsdaten
Aufbau der technischen Dokumentation nach Art. 11 mit Datenherkunft und Datenlinage
Kontinuierliche Datenqualitätsüberwachung im laufenden KI-Betrieb
"Hochwertige Data Governance ist das Fundament vertrauensvoller KI. Mit systematischen Datenmanagement-Ansätzen können Unternehmen nicht nur EU AI Act-Compliance sicherstellen, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Fairness ihrer KI-Systeme kontinuierlich verbessern."

Head of Digital Transformation
Expertise & Erfahrung:
11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Umfassende Bewertung Ihrer Datenlandschaft und bestehenden Datenmanagement-Prozesse zur Identifikation von Qualitätslücken und Optimierungspotenzialen.
Entwicklung und Umsetzung maßgeschneiderter, EU AI Act-konformer Data Governance-Frameworks mit allen erforderlichen Prozessen und Kontrollen.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Artikel 14 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur wirksamen menschlichen Aufsicht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Human-in-the-Loop-Konzepten, Stopp-Mechanismen und Überwachungsprozessen — konform bis zum Stichtag 2. August 2026.
Art. 12 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen zur automatischen Protokollierung aller systemrelevanten Ereignisse. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung konformer Logging-Systeme, Audit-Trail-Strukturen und Aufbewahrungsrichtlinien.
Die EU AI Act erfordert robuste Risikomanagementsysteme für Hochrisiko-KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung umfassender, compliance-konformer Risikosteuerungsprozesse.
Die EU AI Act stellt hohe Anforderungen an die technische Dokumentation von Hochrisiko-KI-Systemen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung umfassender, compliance-konformer Dokumentation, die alle regulatorischen Standards erfüllt.
Artikel
10 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, deren Modelle mit Daten trainiert werden, zur Verwendung von Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen, die definierten Qualitätskriterien entsprechen. Die Daten-Governance muss dokumentierte Verfahren zur Datenerhebung, Datenherkunft, Datenaufbereitung, Formulierung von Annahmen, Vorab-Bewertung der Datenverfügbarkeit und -eignung sowie Maßnahmen zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen umfassen. Diese Anforderungen gelten über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems.
Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze müssen nach Artikel
10 Absatz
3 folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen für den Verwendungszweck relevant sein, hinreichend repräsentativ, so weit wie möglich fehlerfrei und vollständig. Sie müssen die geeigneten statistischen Merkmale aufweisen — auch bezüglich der Personen oder Personengruppen, für die das System bestimmt ist. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung geografischer, kontextueller und verhaltensbezogener Besonderheiten der geplanten Einsatzumgebung.
Artikel
10 Absatz
2 lit. f verlangt die Untersuchung möglicher Verzerrungen, die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte beeinträchtigen könnten. Wenn die Bias-Erkennung die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten erfordert (z. B. Rasse, Gesundheit, sexuelle Orientierung), gelten strenge Zusatzbedingungen nach Absatz 5: Alternative Daten müssen nachweislich unwirksam sein, technische Schutzmaßnahmen wie Pseudonymisierung sind erforderlich, Weitergabe an Dritte ist verboten, und die Daten müssen nach der Bias-Korrektur gelöscht werden.
Der EU AI Act unterscheidet drei Datensatztypen: Trainingsdaten dienen der Modellentwicklung und Parameterkalibrierung. Validierungsdaten prüfen während der Entwicklung, ob das Modell korrekt generalisiert, und ermöglichen Feinabstimmung. Testdaten bewerten das fertige System unabhängig vor dem Inverkehrbringen. Alle drei Datensatztypen müssen die Qualitätskriterien des Artikel
10 erfüllen. Bei KI-Systemen ohne Trainingstechnik — etwa regelbasierten Systemen — gelten die Anforderungen nur für Testdatensätze.
Anbieter müssen die Daten-Governance umfassend dokumentieren: Beschreibung der Datenerhebungsmethoden und -quellen, Angaben zur Datenherkunft und Datenlinage, Beschreibung der Aufbereitungsprozesse (Annotation, Labeling, Bereinigung), Dokumentation der Annahmen bezüglich Datenanforderungen, Bewertung der Datenverfügbarkeit und -eignung, sowie Beschreibung der Bias-Erkennungs- und Korrekturmaßnahmen. Diese Dokumentation ist Teil der technischen Dokumentation nach Artikel
11 und muss bei Marktüberwachungskontrollen vorgelegt werden können.
DSGVO und EU AI Act gelten parallel und ergänzen sich. Die DSGVO regelt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im KI-Training — Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Betroffenenrechte. Der EU AI Act stellt zusätzliche Anforderungen an Datenqualität, Repräsentativität und Bias-Freiheit. Artikel
10 Absatz
5 erlaubt unter strengen Voraussetzungen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Bias-Erkennung — eine Regelung, die über die DSGVO hinausgeht.
Unternehmen sollten sechs Schritte umsetzen: Erstens eine Dateninventur durchführen — welche Daten werden für welche KI-Systeme verwendet. Zweitens Daten-Governance-Verfahren etablieren — Verantwortlichkeiten, Prozesse, Qualitätsstandards. Drittens Datenqualitätsprüfungen implementieren — Vollständigkeit, Repräsentativität, Fehlerfreiheit. Viertens Bias-Erkennungsmechanismen einrichten — statistische Tests auf Verzerrungen in allen Datensatztypen. Fünftens lückenlose Dokumentation aufbauen — von Datenherkunft bis Datenverwendung. Sechstens kontinuierliche Überwachung einrichten — Datenqualität im laufenden Betrieb sicherstellen.
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