Die EU-Verordnung FIDA (Financial Data Access) verpflichtet Banken, Versicherer und Investmentfirmen, Kundendaten über standardisierte APIs mit lizenzierten Drittanbietern zu teilen. Verabschiedung wird Mitte 2026 erwartet, Umsetzungsfrist bis Ende 2027.
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Die FIDA-Trilog-Verhandlungen laufen seit April 2025. Formelle Verabschiedung wird für Mitte 2026 erwartet. Frühzeitige Vorbereitung reduziert den Umsetzungsdruck nach Inkrafttreten erheblich.
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Die EU-Verordnung über den Finanzdatenzugang (FIDA) verpflichtet Banken, Versicherer und Finanzdienstleister ab 250 Mitarbeitenden, Kundendaten über standardisierte APIs mit zugelassenen Dritten zu teilen. Ein strukturiertes Compliance-Programm ist entscheidend, um die Anforderungen an FDSS-Beitritt, Consent Management und Echtzeit-Datenbereitstellung fristgerecht zu erfüllen.
Die FIDA-Verordnung verpflichtet Dateninhaber, jedem Kunden ein Permission Dashboard bereitzustellen – eine Online-Oberfläche zur Überwachung und Verwaltung aller erteilten Datenfreigaben. Wir entwickeln Consent-Management-Systeme, die granulare Einwilligungen, Echtzeit-Übersichten und einfache Widerrufsfunktionen nach FIDA- und DSGVO-Anforderungen verbinden.
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Die Financial Data Access Regulation (FIDA) definiert neue regulatorische Standards für den Datenzugang im Finanzsektor. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Compliance-Umsetzung und strategischen Positionierung in der neuen regulatorischen Landschaft.
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Die EU Financial Data Access Regulation (FIDA Verordnung) definiert präzise regulatorische Anforderungen für Finanzdienstleister. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Compliance-Umsetzung und strategischen Integration der FIDA-Bestimmungen in Ihre Geschäftsprozesse.
Die FIDA Verordnung (Financial Data Access) regelt den Zugang, die Weitergabe und die Nutzung bestimmter Kategorien von Kundendaten im Finanzsektor. Sie verpflichtet Dateninhabern wie Banken, Versicherer und Investmentfirmen, Kundendaten auf Anfrage über standardisierte APIs an lizenzierte Drittanbieter weiterzugeben — vorausgesetzt, der Kunde hat seine ausdrückliche Einwilligung erteilt. FIDA definiert dabei die technischen Standards, Vergütungsmodelle und Haftungsregeln für den Datenaustausch.
FIDA erfasst deutlich mehr Daten als PSD2. Neben Zahlungskontodaten umfasst die Verordnung Sparkonten, Kredite, Hypotheken, Investmentprodukte, Versicherungsverträge, Pensionsansprüche und Krypto-Assets. Damit deckt FIDA das gesamte Spektrum der Finanzprodukte ab und schafft einen horizontalen Datenzugangsrahmen für den europäischen Finanzmarkt.
Die Verordnung betrifft drei Gruppen: Dateninhabern (Banken, Versicherer, Investmentfirmen, Pensionsfonds), Datennutzer (lizenzierte Financial Information Service Provider und andere Finanzdienstleister) und Kunden (Verbraucher und Unternehmen). Auch FinTechs, die als FISP agieren möchten, müssen eine entsprechende Lizenz beantragen und die FIDA-Anforderungen erfüllen.
Der Kommissionsentwurf wurde am 28. Juni
2023 vorgelegt. Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission begannen im April 2025. Die formelle Verabschiedung wird für Mitte
2026 erwartet. Nach Inkrafttreten haben Finanzinstitute voraussichtlich
18 bis
24 Monate für die Umsetzung, sodass die praktische Compliance-Frist Ende
2027 oder Anfang
2028 liegt.
FIDA Schemes sind branchenweite Vereinbarungen, die technische Standards, Datenformate, API-Spezifikationen und Vergütungsmodelle für den Datenaustausch festlegen. Jeder Dateninhabern muss mindestens einem FIDA Scheme beitreten. Die Schemes regeln auch Haftungsfragen, Streitbeilegungsverfahren und Qualitätsstandards. Sie sind das operative Rückgrat der FIDA-Verordnung.
PSD 2 beschränkt sich auf Zahlungskonten, FIDA umfasst alle Finanzprodukte. Die DSGVO regelt den allgemeinen Datenschutz, FIDA definiert sektorspezifische Regeln für den Finanzdatenaustausch. FIDA ergänzt beide Regelwerke: Die DSGVO-Einwilligung bleibt Voraussetzung, FIDA fügt zusätzliche technische und organisatorische Anforderungen für den standardisierten Datenzugang hinzu. Zudem führt FIDA ein Vergütungsmodell ein, das es bei PSD 2 nicht gibt.
Die Vorbereitung umfasst drei Schwerpunkte: Erstens eine Gap-Analyse der bestehenden Datenarchitektur und API-Fähigkeiten. Zweitens die Entwicklung einer FIDA-Roadmap mit technischen Meilensteinen für API-Sicherheit, Consent-Management und Datenqualität. Drittens die organisatorische Vorbereitung mit Governance-Strukturen, Schulungsprogrammen und Prozessanpassungen.
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