Wir unterstützen Banken und Wertpapierdienstleister bei der Umsetzung fortlaufender Schulungspflichten nach §87 WpHG und der WpHGMaAnzV. Von zielgruppenspezifischen Trainingsprogrammen für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance Officer bis hin zu systematischem Compliance Monitoring – wir stellen sicher, dass Ihr Institut die Sachkundeanforderungen dauerhaft erfüllt und regulatorische Risiken frühzeitig erkennt.
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Verknüpfen Sie Ihre MiFID-Schulungsplanung direkt mit dem Compliance Monitoring: Identifizierte Schwachstellen im Monitoring fließen automatisch in die nächsten Schulungszyklen ein. So entsteht ein geschlossener Regelkreis, der regulatorische Lücken systematisch schließt und die Sachkundequote Ihres Instituts dauerhaft auf dem geforderten Niveau hält.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir verfolgen einen systematischen Ansatz, der Bestandsanalyse, Konzeption, Implementierung und laufende Optimierung von MiFID-Schulungs- und Monitoring-Strukturen verbindet.
Bestandsaufnahme: Analyse bestehender Schulungskonzepte, Sachkundenachweise und Monitoring-Prozesse gegen WpHGMaAnzV-Anforderungen
Konzeption: Entwicklung eines zielgruppenspezifischen Schulungsplans und Monitoring-Frameworks mit definierten KPIs
Implementierung: Durchführung der Schulungen, Einrichtung von Monitoring-Dashboards und Eskalationsprozessen
Nachweis: Dokumentation der Sachkundeerhaltung für BaFin-Prüfungen und interne Revision
Optimierung: Jährliche Überprüfung und Anpassung an neue ESMA-Leitlinien, BaFin-Rundschreiben und WpHG-Änderungen
"Die nachhaltige Einhaltung der MiFID-Anforderungen basiert auf zwei Säulen: dem tiefgreifenden Verständnis der regulatorischen Anforderungen durch alle Mitarbeiter und der systematischen Überwachung der täglichen Umsetzung. Unser integrierter Schulungs- und Monitoring-Ansatz verbindet diese beiden Dimensionen und schafft eine selbstlernende Compliance-Struktur, die kontinuierlich wächst und sich an neue Anforderungen anpasst. Die Kombination aus didaktisch optimierten Schulungskonzepten und KI-gestützten Monitoring-Systemen reduziert nicht nur Compliance-Risiken erheblich, sondern steigert auch die Effizienz und Qualität der Kundenberatung im Wertpapiergeschäft."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir entwickeln maßgeschneiderte Schulungsprogramme, die MiFID-Anforderungen praxisnah vermitteln und nachhaltiges Compliance-Wissen in Ihrem Institut aufbauen.
Wir implementieren effektive Monitoring-Systeme, die MiFID-Compliance kontinuierlich überwachen, Risiken frühzeitig identifizieren und proaktives Handeln ermöglichen.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
BaFin und ESMA veröffentlichen laufend neue Leitlinien, MaComp-Aktualisierungen und technische Regulierungsstandards für MiFID-Institute. Wir überwachen alle relevanten Änderungen an Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), MaComp und MiFID II/III, bewerten deren Auswirkungen auf Ihre Prozesse und IT-Systeme und begleiten Sie bei der fristgerechten Umsetzung — von der Gap-Analyse bis zur Integration in Ihre bestehende Compliance-Struktur.
Gewährleisten Sie die kontinuierliche Einhaltung der MiFID-Anforderungen durch unsere umfassenden Kontroll- und Audit-Lösungen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Prüfmechanismen, die kritische Compliance-Risiken frühzeitig identifizieren, und implementieren systematische Audit-Ansätze, die die Qualität Ihrer MiFID-Compliance nachhaltig sicherstellen.
Nach §
87 WpHG müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter in der Anlageberatung, Finanzportfolioverwaltung und im Vertrieb über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die WpHGMaAnzV konkretisiert diese Anforderungen: Anlageberater und Vertriebsbeauftragte müssen Sachkunde in den Bereichen Kundenberatung, rechtliche Grundlagen des Wertpapiergeschäfts, Fachkenntnisse über Finanzinstrumente und steuerliche Grundlagen nachweisen. Die Sachkunde ist nicht einmalig, sondern muss kontinuierlich aufrechterhalten werden. ESMA verlangt einen jährlichen Nachweis von mindestens
15 Stunden strukturierter Weiterbildung. ADVISORI unterstützt Institute bei der Konzeption und Dokumentation dieser Nachweise, sodass die Anforderungen bei BaFin-Prüfungen revisionssicher belegt werden können.
Ein wirksames MiFID-Compliance-Monitoring basiert auf drei Säulen: Erstens definierte Kontrollhandlungen mit festgelegtem Prüfrhythmus – etwa stichprobenartige Überprüfung von Geeignetheitserklärungen, Kontrolle der Kostenoffenlegung oder Prüfung der Produktgovernance-Prozesse. Zweitens ein Kennzahlensystem mit Schwellenwerten und Eskalationsstufen, das Compliance-Risiken quantifiziert und frühzeitig sichtbar macht. Drittens regelmäßiges Reporting an Geschäftsleitung und Compliance-Funktion mit konkreten Handlungsempfehlungen. ADVISORI hilft bei der Entwicklung maßgeschneiderter Monitoring-Pläne, die alle MiFID-relevanten Prozesse abdecken – von der Anlageberatung über das Transaction Reporting bis zur Best Execution.
Die WpHGMaAnzV unterscheidet mehrere Zielgruppen mit jeweils unterschiedlichen Sachkundeanforderungen: Anlageberater benötigen umfassende Kenntnisse zu Finanzinstrumenten, Geeignetheitsprüfung und Kostenoffenlegung. Vertriebsbeauftragte müssen Produktgovernance und Vertriebsvorgaben beherrschen. Compliance Officer brauchen vertiefte Kenntnisse zu allen MiFID-Anforderungen, einschließlich Interessenkonflikte, Vergütung und Beschwerdemanagement. Führungskräfte im Wertpapiergeschäft müssen die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der MiFID-Anforderungen übernehmen können. ADVISORI entwickelt für jede Zielgruppe spezifische Schulungsmodule, die den jeweiligen Rollenanforderungen entsprechen und praxisrelevante Fallbeispiele enthalten.
Eine effiziente Sachkundeerhaltung verbindet verschiedene Formate: Jährliche Grundlagenschulungen zu regulatorischen Updates (ESMA-Leitlinien, BaFin-Rundschreiben, WpHG-Änderungen), ergänzt durch unterjährige Kurzmodule zu spezifischen Themen wie ESG-Integration in die Anlageberatung oder neue Produktkategorien. Die Dokumentation muss revisionssicher erfolgen und umfasst Teilnahmenachweise, Lernerfolgskontrollen und individuelle Schulungspläne je Mitarbeiter. Bewährt hat sich ein zentrales Schulungsregister, das pro Mitarbeiter den aktuellen Sachkundestand, absolvierte Module und offene Pflichtschulungen ausweist. ADVISORI richtet diese Strukturen ein und unterstützt bei der Integration in bestehende HR- und Compliance-Systeme.
Bei Sonderprüfungen nach §
89 WpHG prüft die BaFin im Bereich Schulungen insbesondere: Vorliegen individueller Sachkundenachweise für jeden Mitarbeiter im Wertpapiergeschäft, Nachweis der jährlichen Weiterbildung mit mindestens
15 Stunden, Angemessenheit der Schulungsinhalte bezogen auf die jeweilige Funktion, und die Aktualität der Schulungen bei regulatorischen Änderungen. Im Bereich Monitoring prüft die BaFin die Existenz eines dokumentierten Compliance-Monitoring-Plans, die Durchführung und Dokumentation von Kontrollhandlungen, die Nachverfolgung festgestellter Mängel, und die Berichterstattung an die Geschäftsleitung. ADVISORI bereitet Institute auf diese Prüfungen vor und stellt sicher, dass alle erforderlichen Nachweise vollständig und revisionssicher vorliegen.
Die MiFID-Schulungslandschaft wird durch mehrere aktuelle Entwicklungen geprägt: Die ESG-Integration in die Anlageberatung (seit August 2022) erfordert Schulungen zu Nachhaltigkeitspräferenzen und der Taxonomie-Verordnung. Die ESMA-Leitlinien zur Geeignetheitsprüfung wurden
2023 aktualisiert und erfordern vertiefte Schulungen zur Kosteninformation. Die geplante MiFID III/MiFIR-Novelle bringt Änderungen bei Payment for Order Flow (PFOF-Verbot ab 30. Juni 2026), Consolidated Tape und Transparenzanforderungen, die in Schulungsprogramme integriert werden müssen. Zudem hat die BaFin das MaComp-Rundschreiben fortlaufend aktualisiert, was Anpassungen im Compliance Monitoring erfordert. ADVISORI verfolgt diese Entwicklungen systematisch und integriert sie zeitnah in die Schulungs- und Monitoring-Konzepte unserer Mandanten.
ADVISORI verbindet Schulung und Monitoring zu einem geschlossenen Regelkreis: Die Ergebnisse des Compliance Monitoring fließen direkt in die Schulungsplanung ein – werden etwa bei der Überwachung der Geeignetheitserklärungen systematische Mängel festgestellt, werden gezielt Schulungsmodule zur Geeignetheitsprüfung angesetzt. Umgekehrt werden Schulungsinhalte im Monitoring überprüft – hat das Institut Schulungen zur Kostenoffenlegung durchgeführt, wird die korrekte Umsetzung in den folgenden Wochen gezielt kontrolliert. Dieser integrierte Ansatz umfasst: Entwicklung eines kombinierten Schulungs- und Monitoring-Kalenders, Definition von Feedback-Schleifen zwischen beiden Bereichen, aufeinander abgestimmtes Reporting an Geschäftsleitung und Compliance-Funktion, und jährliche Gesamtbewertung der Wirksamkeit beider Programme im Rahmen der Compliance-Risikoanalyse.
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