Rollenbezogene Lernpläne, Praxisfälle und Kompetenznachweise

MiFID-Schulung: Sachkunde erhalten und nachweisen

ADVISORI unterstützt Banken und Wertpapierdienstleister dabei, MiFID-Wissen im Arbeitsalltag anzuwenden.

  • 01Rollenprofile für Beratung, Information und weitere vereinbarte Funktionen
  • 02Praxisfälle zu Produkten, Kundeninformation und Beratungsabläufen
  • 03Nachweise zu Teilnahme, Lernerfolg und offenen Lernbedarfen
  • 04Schulungsplanung mit Rückmeldungen aus Compliance-Kontrollen
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Vom Schulungsnachweis zur Anwendung im Kundengespräch

Diese Leistung konzentriert sich auf Mitarbeiterkompetenz und die Umsetzung von Schulungsinhalten. Wir klären je Rolle, welche Tätigkeiten ausgeübt werden, welche Kenntnisse erforderlich sind und welche Nachweise bereits vorliegen. Ergebnisse aus Compliance-Kontrollen liefern konkrete Lernanlässe. Ein vollständiges MiFID-Kontrollsystem, eine unabhängige Revision oder eine gesetzliche Prüfung sind gesonderte Aufträge.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

Rollenbezogene MiFID-Schulungen

Wir gestalten Lernmodule anhand der tatsächlichen Aufgaben und des Produktangebots Ihres Instituts.

  • Rollen- und Kompetenzmatrix erstellen
  • Praxisfälle mit freigegebenen Beispieldaten entwickeln
  • Lernziele und Bewertungskriterien festlegen
  • Produkt- und Regeländerungen in Modulen berücksichtigen
02

Kompetenznachweise und Lernbedarf verfolgen

Wir verbinden Schulungsergebnisse und relevante Kontrollbefunde mit konkreten Folgemaßnahmen.

  • Nachweisregister mit Status und Verantwortlichen aufbauen
  • Teilnahme und Lernerfolg getrennt dokumentieren
  • Nachschulung und erneute Bewertung nachverfolgen
  • Offene Lernbedarfe an zuständige Führungskräfte berichten

5 Phasen

Unser Vorgehen

Wir starten mit einer abgegrenzten Mitarbeitergruppe und einem relevanten Beratungsthema. Nach dem Pilot werden Inhalte, Nachweise und Zuständigkeiten für den laufenden Betrieb angepasst.

  1. Bestandsaufnahme

    Rollen, Produkte, vorhandene Trainings und Nachweise erfassen

  2. Konzeption

    Lernziele, Fallübungen, Bewertungskriterien und Verantwortliche vereinbaren

  3. Pilot

    Module durchführen und Verständnis anhand vereinbarter Aufgaben prüfen

  4. Nachbereitung

    Lernlücken bearbeiten und Ergebnisse im Nachweisregister dokumentieren

  5. Übergabe

    Aktualisierung, regelmäßige Bewertung und Eskalation offener Maßnahmen organisieren

Ansprechpartner

Melanie Düring

Head of Risikomanagement

Die nachhaltige Einhaltung der MiFID-Anforderungen basiert auf zwei Säulen: dem tiefgreifenden Verständnis der regulatorischen Anforderungen durch alle Mitarbeiter und der systematischen Überwachung der täglichen Umsetzung. Unser integrierter Schulungs- und Monitoring-Ansatz verbindet diese beiden Dimensionen und schafft eine selbstlernende Compliance-Struktur, die kontinuierlich wächst und sich an neue Anforderungen anpasst. Die Kombination aus didaktisch optimierten Schulungskonzepten und KI-gestützten Monitoring-Systemen reduziert nicht nur Compliance-Risiken erheblich, sondern steigert auch die Effizienz und Qualität der Kundenberatung im Wertpapiergeschäft.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu MiFID-Schulung und Sachkundeerhaltung

Gilt für MiFID-Schulungen pauschal eine Pflicht zu 15 Stunden pro Jahr?

Die hier geprüften ESMA-Leitlinien zur Bewertung von Kenntnissen und Kompetenzen geben keine allgemeine jährliche 15-Stunden-Zahl vor. Sie sehen unter anderem eine mindestens jährliche Überprüfung des Entwicklungs- und Erfahrungsbedarfs vor. Umfang und Inhalte werden anhand der Tätigkeit, Produkte und anwendbaren nationalen Vorgaben bestimmt. Eine Stundenregel aus einem anderen Tätigkeitsbereich darf nicht ungeprüft übernommen werden. Im Projekt dokumentieren wir die für Ihre Rollen geprüfte Grundlage und den daraus abgeleiteten Lernplan.

Welche Mitarbeitergruppen werden in die Schulungsplanung einbezogen?

Wir beginnen mit den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten: Wer berät Kunden, wer erteilt Produktinformationen und wer übernimmt weitere Aufgaben im Wertpapiergeschäft? Daraus entsteht eine Rollenmatrix mit erforderlichen Kenntnissen, vorhandenen Nachweisen und zuständigen Führungskräften. Für Compliance-Mitarbeiter oder Führungskräfte werden eigene Lernziele vereinbart. Ein einheitlicher Kurs für alle Rollen kann diese Unterschiede übersehen.

Wie werden Schulungsinhalte ausgewählt?

Wir gleichen Rollen und Produktangebot mit bestehenden Unterlagen sowie bekannten Fehlerbildern ab. Ein Modul kann beispielsweise die Erläuterung von Kosten, den Umgang mit unvollständigen Kundenangaben oder die Dokumentation einer Beratung behandeln. Jeder Fall erhält ein Lernziel und eine Musterbewertung, die das Institut fachlich freigibt. Veraltete Produktbeispiele und nicht mehr zutreffende Verfahrensbeschreibungen werden gekennzeichnet und überarbeitet.

Welche Nachweise liefert das Verfahren zur Sachkundeerhaltung?

Das Register verbindet Mitarbeiterrolle, Modulversion, Teilnahme, Bewertungsdatum, Ergebnis und Folgemaßnahme. Bestehende Qualifikationen und Erfahrungen werden mit ihren Nachweisen referenziert. Offene Lücken bleiben sichtbar, bis die vereinbarten Kriterien erfüllt sind. Zugriffsrechte und Aufbewahrung werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Ein Teilnahmezertifikat wird dabei nicht als vollständiger Kompetenznachweis oder behördliche Anerkennung dargestellt.

Wie fließen Compliance-Befunde in Nachschulungen ein?

Wir übersetzen geeignete Befunde in konkrete Lernziele. Bei wiederholt fehlenden Angaben in einer Beratungsdokumentation wird beispielsweise der betroffene Prozessschritt anhand anonymisierter Fälle geübt. Nach der Schulung erfolgt eine vereinbarte erneute Bewertung. Bleibt der Fehler bestehen, werden auch unklare Vorgaben, Systemprobleme oder fehlende Ressourcen geprüft. Nicht jede Abweichung lässt sich durch mehr Schulung lösen.

Wie werden neue Produkte und regulatorische Änderungen berücksichtigt?

Ein benannter Verantwortlicher bewertet, welche Rollen und Module von einer Änderung betroffen sind. Der Änderungsnachweis enthält die geprüfte Quelle, den fachlichen Entscheid, den geplanten Einsatztermin und erforderliche Anpassungen. Für neue Produkte wird der Lernbedarf vor ihrem Einsatz im betreffenden Vertriebsprozess geklärt. Wir führen keine pauschale Liste angeblich bevorstehender Reformen; ausschlaggebend sind die für den Auftrag geprüften Anforderungen.

Wie beginnt ein Projekt und wie grenzt es sich von einem MiFID-Audit ab?

Für den Einstieg benötigen wir Rollenbeschreibungen, Produktübersichten, bisherige Schulungsunterlagen, Nachweisbeispiele und geeignete Kontrollbefunde. Gemeinsam wählen wir einen Pilotbereich und vereinbaren Umfang, Zugang und Abnahmekriterien. Das Ergebnis ist ein betriebsfähiger Schulungs- und Nachweisprozess. Eine umfassende Kontrollprüfung, eine unabhängige Revision oder eine aufsichtsrechtliche Prüfung wird dadurch nicht ersetzt.

Zertifikate, Partner und mehr

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