Sichern Sie die langfristige Konformität Ihres Instituts mit den komplexen MiFID-Anforderungen durch unseren ganzheitlichen Ongoing Compliance-Ansatz. Wir implementieren robuste Governance-Strukturen, automatisierte Überwachungsmechanismen und proaktive Anpassungsprozesse, die kontinuierliche Compliance gewährleisten und regulatorische Risiken minimieren.
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Für eine effektive MiFID Ongoing Compliance ist die Integration regulatorischer Anforderungen in die täglichen Vertriebsprozesse entscheidend. Etablieren Sie ein "Regulatory Change Management Office", das regulatorische Entwicklungen proaktiv verfolgt und deren Auswirkungen bewertet. Dieser Ansatz reduziert den Reaktionsaufwand bei regulatorischen Änderungen um bis zu 60% und minimiert Compliance-Risiken erheblich.
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Wir verfolgen einen strukturierten und bewährten Ansatz für die Implementierung nachhaltiger MiFID Ongoing Compliance-Strukturen, der langfristige regulatorische Konformität im Wertpapiergeschäft sicherstellt.
Umfassende Analyse der bestehenden MiFID-Compliance-Strukturen und -Prozesse
Entwicklung eines maßgeschneiderten MiFID-Compliance-Governance-Frameworks
Implementierung automatisierter Monitoring- und Kontrollmechanismen für Anlegerschutz
Etablierung eines proaktiven regulatorischen Änderungsmanagements für MiFID-Updates
Integration von MiFID-Compliance-Schulungen und kontinuierlicher Prozessoptimierung
"Die nachhaltige Einhaltung der MiFID-Anforderungen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der in die DNA des Finanzinstituts integriert werden muss. Unser Ongoing Compliance-Ansatz schafft die Strukturen, Prozesse und kulturellen Voraussetzungen für diese Integration und ermöglicht es unseren Kunden, regulatorische Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als strategischen Vorteil zu nutzen. Die Kombination aus automatisiertem Monitoring, proaktivem Änderungsmanagement und integriertem Kontrollsystem reduziert nicht nur Compliance-Risiken, sondern optimiert auch den Ressourceneinsatz erheblich und stärkt das Vertrauen der Anleger."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir etablieren robuste Governance-Strukturen und automatisierte Monitoring-Systeme, die kontinuierliche MiFID-Compliance sicherstellen, Risiken frühzeitig identifizieren und Handlungsbedarf signalisieren.
Wir implementieren proaktive Prozesse zur Identifikation, Bewertung und Umsetzung regulatorischer MiFID-Änderungen, die Ihr Institut vor regulatorischen Überraschungen schützen und Anpassungsaufwände minimieren.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
BaFin und ESMA veröffentlichen laufend neue Leitlinien, MaComp-Aktualisierungen und technische Regulierungsstandards für MiFID-Institute. Wir überwachen alle relevanten Änderungen an Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), MaComp und MiFID II/III, bewerten deren Auswirkungen auf Ihre Prozesse und IT-Systeme und begleiten Sie bei der fristgerechten Umsetzung — von der Gap-Analyse bis zur Integration in Ihre bestehende Compliance-Struktur.
Wir unterstützen Banken und Wertpapierdienstleister bei der Umsetzung fortlaufender Schulungspflichten nach §87 WpHG und der WpHGMaAnzV. Von zielgruppenspezifischen Trainingsprogrammen für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance Officer bis hin zu systematischem Compliance Monitoring – wir stellen sicher, dass Ihr Institut die Sachkundeanforderungen dauerhaft erfüllt und regulatorische Risiken frühzeitig erkennt.
Gewährleisten Sie die kontinuierliche Einhaltung der MiFID-Anforderungen durch unsere umfassenden Kontroll- und Audit-Lösungen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Prüfmechanismen, die kritische Compliance-Risiken frühzeitig identifizieren, und implementieren systematische Audit-Ansätze, die die Qualität Ihrer MiFID-Compliance nachhaltig sicherstellen.
Die laufende MiFID-Compliance erstreckt sich über mehrere zentrale Pflichtenbereiche des WpHG und der MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion). Dazu gehören die fortlaufende Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung nach §§ 63–64 WpHG, die Best-Execution-Überwachung nach §
82 WpHG mit regelmäßiger Überprüfung der Ausführungsplätze, die Aufzeichnungspflichten nach §
83 WpHG (einschließlich Telefonaufzeichnung), die Kostentransparenzpflichten nach §
63 Abs.
7 WpHG sowie die Product-Governance-Anforderungen mit laufender Zielmarktüberwachung. Die MaComp konkretisiert zusätzlich die Anforderungen an die Compliance-Funktion selbst, insbesondere die regelmäßige Risikoanalyse (BT 1.2), das Compliance-Monitoring (BT 1.3) und die Beratungsfunktion (BT 1.4).
Ein systematisches Compliance-Monitoring beginnt mit der jährlichen Risikoanalyse gemäß MaComp BT 1.2, die Schwerpunkte und Umfang der Überwachungstätigkeiten festlegt. Darauf aufbauend wird ein risikobasierter Überwachungsplan erstellt, der anlassunabhängige Prüfungen (z.B. stichprobenartige Überprüfung von Beratungsprotokollen), anlassbezogene Prüfungen (z.B. nach Kundenbeschwerden) und automatisierte Kontrollen (z.B. Zielmarktabgleich, Limit-Überwachung) kombiniert. Die Ergebnisse fließen in den Compliance-Bericht an die Geschäftsleitung ein. Entscheidend ist die Dokumentationskette: Jede Feststellung muss nachvollziehbar erfasst, eskaliert und nachverfolgt werden.
ESMA-Leitlinien konkretisieren die MiFID-II-Anforderungen und werden von der BaFin regelmäßig in ihre Aufsichtspraxis übernommen (Comply-or-Explain-Verfahren). Für die laufende Compliance besonders relevant sind die Leitlinien zur Geeignetheitsprüfung (ESMA35‑43-3172, aktualisiert 2023), die Leitlinien zur Product Governance (ESMA35‑43-3448), die Leitlinien zur Compliance-Funktion (ESMA/2012/388) sowie die Leitlinien zu den Vergütungsanforderungen (ESMA35‑43-3565). Institute müssen diese Leitlinien in ihre internen Richtlinien und Prozesse überführen und bei Aktualisierungen zeitnah anpassen. ADVISORI unterstützt beim Regulatory-Change-Management, damit neue ESMA-Anforderungen systematisch erkannt und umgesetzt werden.
Die Best-Execution-Überwachung nach §
82 WpHG verlangt von Wertpapierdienstleistern eine kontinuierliche Überprüfung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen. Dies umfasst die regelmäßige Bewertung der ausgewählten Ausführungsplätze anhand der Faktoren Preis, Kosten, Geschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit und Abwicklung. Nach der MiFID-II-Delegierten-Verordnung muss mindestens jährlich eine formale Überprüfung der Ausführungsgrundsätze erfolgen, bei wesentlichen Marktveränderungen auch häufiger. Dazu gehört auch die Analyse von Transaktionskostendaten (TCA) und der Vergleich mit Referenzwerten wie VWAP oder TWAP. Die Ergebnisse der Best-Execution-Überwachung sind zu dokumentieren und der Geschäftsleitung vorzulegen.
Die Vorbereitung auf BaFin-Prüfungen im MiFID-Bereich erfordert eine systematische Audit-Readiness-Strategie. Zentrale Elemente sind die vollständige und aktuelle Dokumentation aller MiFID-relevanten Prozesse (Beratungsprotokolle, Geeignetheitserklärungen, Kostentransparenzinformationen, Aufzeichnungen nach §
83 WpHG), ein lückenloser Nachweis der Compliance-Überwachungstätigkeiten gemäß MaComp, aktuelle Ergebnisse der jährlichen Risikoanalyse und des Compliance-Berichts, der Nachweis der zeitnahen Umsetzung regulatorischer Änderungen (ESMA-Leitlinien, BaFin-Auslegungsentscheidungen) sowie die Dokumentation der Schulungsmaßnahmen für Berater und relevantes Personal. ADVISORI unterstützt mit Pre-Audit-Assessments, die typische Prüfungsschwerpunkte der BaFin vorwegnehmen.
Die Product-Governance-Anforderungen nach §§
80 Abs. 9–11 WpHG und der Delegierten Verordnung (EU) 2017/593 verpflichten sowohl Hersteller als auch Vertreiber zu einer laufenden Überwachung ihrer Finanzprodukte. Hersteller müssen regelmäßig prüfen, ob ihre Produkte weiterhin den Bedürfnissen des definierten Zielmarkts entsprechen, die Vertriebsstrategie noch angemessen ist und keine negativen Auswirkungen auf den Zielmarkt feststellbar sind. Vertreiber müssen die tatsächliche Kundenstruktur mit dem definierten Zielmarkt abgleichen und Abweichungen an den Hersteller melden. Bei wesentlichen Änderungen (Marktbedingungen, Produktperformance, Kundenbeschwerden) ist eine außerordentliche Überprüfung erforderlich.
Mehrere regulatorische Entwicklungen beeinflussen die laufende MiFID-Compliance: Die MiFID-III-/MiFIR-II-Reform (Verordnung 2024/791 und Richtlinie 2024/790) bringt ab
2025 schrittweise Änderungen bei der Kostentransparenz (Erleichterungen für professionelle Kunden), beim Payment for Order Flow (PFOF-Verbot ab 30.06.2026) und beim Consolidated Tape. Die überarbeiteten ESMA-Leitlinien zur Geeignetheitsprüfung (2023) fordern eine stärkere Berücksichtigung von ESG-Präferenzen. Zudem verschärft die Retail Investment Strategy (RIS) der EU-Kommission die Anforderungen an Inducements und Value-for-Money-Prüfungen. Institute sollten diese Änderungen bereits jetzt in ihre Compliance-Planung einbeziehen.
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