Prüfplan, Stichproben, Nachweise und Maßnahmenverfolgung

MiFID-Kontrollen: Wirksamkeit prüfen und Befunde beheben

ADVISORI unterstützt Banken und Wertpapierdienstleister bei der Prüfung ausgewählter MiFID-Kontrollen.

  • 01Abgegrenzter Prüfplan mit nachvollziehbaren Bewertungskriterien
  • 02Kontrolltests anhand ausgewählter tatsächlicher Geschäftsvorgänge
  • 03Befunde mit Nachweisen, Priorität und verantwortlicher Stelle
  • 04Maßnahmenverfolgung mit vereinbarten Kriterien für die Nachprüfung
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Von der Kontrollbeschreibung zum nachvollziehbaren Prüfergebnis

Diese Leistung untersucht die Ausgestaltung und Anwendung von Kontrollen im Wertpapiergeschäft. Der Auftrag wird nach Geschäftsmodell, Produkten, Kunden und Vertriebswegen abgegrenzt. Sie erhalten eine Verbindung zwischen Prüfziel, Kontrollhandlung, Nachweis und Bewertung. Schulungsprogramme, die Umsetzung einzelner Fachverfahren und gesetzliche Prüfungsmandate werden gesondert behandelt.

Wir unterstützen bei der Planung und Durchführung abgegrenzter Kontrollprüfungen sowie bei der Nachverfolgung der daraus abgeleiteten Maßnahmen.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

Kontrollinventar und risikobasierter Prüfplan

Wir strukturieren bestehende Kontrollen und entwickeln nachvollziehbare Testschritte für den vereinbarten Prüfbereich.

  • Anforderungen und Kontrollziele zuordnen
  • Kontrolleigentümer und Nachweisquellen erfassen
  • Prüfzeitraum und Auswahl der Fälle begründen
  • Kriterien für bestanden, abweichend und ungeprüft definieren
02

Kontrolltests und Maßnahmenverfolgung

Wir untersuchen ausgewählte Kontrollen und dokumentieren Ergebnisse so, dass die Behebung gezielt nachgeprüft werden kann.

  • Tatsächliche Vorgänge und Kontrollnachweise untersuchen
  • Beobachtungen und Bewertungen getrennt protokollieren
  • Maßnahmen mit Eigentümern und Fristen erfassen
  • Nachprüfungen und verbleibende Risiken dokumentieren

5 Phasen

Unser Vorgehen

Wir beginnen mit einem vereinbarten Prüfbereich und klären Kriterien sowie verfügbare Nachweise. Ein Pilot zeigt, ob die Testschritte reproduzierbar sind, bevor weitere Kontrollen aufgenommen werden.

  1. Auftragsklärung

    Geschäftsbereiche, Zeitraum, Unabhängigkeit und Prüfgrenzen festlegen

  2. Prüfplanung

    Anforderungen, Risiken, Kontrollziele und Stichproben zuordnen

  3. Durchführung

    Nachweise prüfen, Vorgänge nachvollziehen und Abweichungen dokumentieren

  4. Bewertung

    Befunde mit Verantwortlichen abstimmen und Maßnahmen priorisieren

  5. Nachprüfung

    Umsetzung anhand vereinbarter Nachweise bewerten und offene Punkte übergeben

Ansprechpartner

Melanie Düring

Head of Risikomanagement

Die Effektivität von MiFID-Kontrollen und Audits entscheidet maßgeblich über die Qualität und Nachhaltigkeit der Compliance im Wertpapiergeschäft. Unser integrierter Ansatz verbindet risikobasierte Kontrollen mit systematischen Audit-Prozessen und schafft so eine robuste Compliance-Architektur, die nicht nur aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt, sondern auch operativen Mehrwert generiert. Die Kombination aus automatisierten Kontrollmechanismen, KI-gestützten Analysetools und strukturierten Audit-Prozessen reduziert nicht nur Compliance-Risiken erheblich, sondern optimiert auch den Ressourceneinsatz und liefert wertvolle Insights für kontinuierliche Verbesserungen der Geschäftsprozesse.

Unsere Stärken

  • 01Prüfziele mit konkreten Geschäftsvorgängen verbinden
  • 02Beobachtung, Bewertung und offene Fragen getrennt dokumentieren
  • 03Testanweisungen für wiederholbare Kontrollen erstellen
  • 04Ergebnisse für Fachbereich und Compliance verständlich aufbereiten

Expertentipp

Prüfen Sie eine Kontrolle zunächst an einem konkreten Vorgang: Welche Regel gilt, welcher Nachweis zeigt ihre Anwendung und welche Abweichung würde erkannt? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich entscheiden, ob eine Automatisierung sinnvoll ist.

12 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu MiFID-Kontrollen und Wirksamkeitsprüfung

Was umfasst eine MiFID-Kontrollprüfung mit ADVISORI?

Der Auftrag untersucht ausgewählte Kontrollen im Wertpapiergeschäft. Gemeinsam legen wir Geschäftsbereich, Zeitraum, Anforderungen, Testschritte und Nachweise fest. Wir prüfen sowohl die Kontrollbeschreibung als auch ihre Anwendung an konkreten Fällen. Sie erhalten einen Prüfbericht mit Befunden und Maßnahmen. Die Aussage bleibt auf den dokumentierten Umfang begrenzt; ein einzelner Auftrag bestätigt nicht sämtliche MiFID-Pflichten des Instituts.

Wie wird der Prüfplan priorisiert?

Die ESMA-Leitlinien zur MiFID-II-Compliance-Funktion sehen eine Risikoanalyse als Grundlage des Überwachungsprogramms vor. Im Auftrag konkretisieren wir daraus Prüfschwerpunkte und berücksichtigen Geschäftsmodell, Produkte, Kundengruppen, Vertriebswege und bekannte Befunde. Die Auswahl und ihre Grenzen werden dokumentiert. Änderungen im Geschäft oder neue Erkenntnisse können eine Anpassung des Plans auslösen.

Wie unterscheiden sich Kontrolldesign und Wirksamkeit?

Das Design beschreibt, ob eine Kontrolle geeignet erscheint, ein bestimmtes Risiko zu adressieren. Die Wirksamkeitsprüfung untersucht, ob sie im betrachteten Zeitraum tatsächlich ausgeführt wurde und relevante Abweichungen erkennen konnte. Ein freigegebenes Verfahren allein reicht dafür nicht. Wir vergleichen beispielsweise die vorgesehene Prüfung einer Beratungsdokumentation mit ausgeführten Kontrollen und deren nachvollziehbaren Ergebnissen.

Wie werden Stichproben und Nachweise ausgewählt?

Wir definieren zunächst Grundgesamtheit, Zeitraum und verfügbare Daten. Die Auswahl kann gezielt risikoorientierte Fälle sowie weitere Fälle zur Abdeckung vereinbarter Merkmale enthalten. Auswahlverfahren, Ausnahmen und Einschränkungen werden protokolliert. Eine kleine oder gezielte Stichprobe wird nicht als statistisch repräsentativ ausgegeben. Unvollständige Daten führen zu einer ausgewiesenen Nachweislücke und gegebenenfalls zu zusätzlichem Prüfbedarf.

Welche Kontrollen können Gegenstand der Prüfung sein?

Abhängig vom Auftrag können Kontrollen zur Kundeninformation, Geeignetheitsdokumentation, Kosteninformation, Produktgovernance oder zum Umgang mit Interessenkonflikten betrachtet werden. Für jede Kontrolle werden das konkrete Ziel und die anwendbaren Kriterien vorab festgelegt. Ein vertiefter Best-Execution-Test oder die technische Umsetzung eines Fachverfahrens benötigt einen gesondert definierten Umfang. Eine allgemeine Themenliste ist kein vollständiges Prüfprogramm.

Was passiert nach einem festgestellten Mangel?

Der Befund beschreibt Beobachtung, Nachweis, betroffene Kontrolle und mögliche Auswirkung. Die zuständige Stelle bewertet mit uns Priorität und Handlungsbedarf. Eine Maßnahme erhält einen Eigentümer, Termin und ein überprüfbares Abschlusskriterium. Die Meldung, dass etwas umgesetzt wurde, schließt den Befund nicht automatisch: Eine Nachprüfung oder ein geeigneter Nachweis muss das vereinbarte Kriterium belegen.

Ersetzt diese Leistung eine gesetzliche Prüfung oder die interne Revision?

Nein. Diese Beratungs- und Kontrollprüfungsleistung wird mit einem ausdrücklich vereinbarten Umfang erbracht. Ein gesetzliches Prüfungsmandat, eine Tätigkeit der unabhängigen internen Revision oder eine behördliche Prüfung hat eigene Voraussetzungen und Zuständigkeiten. Diese Rollen werden zu Beginn getrennt. Wenn wir bei der Gestaltung einer Kontrolle unterstützt haben, muss vor einer späteren unabhängigen Beurteilung die erforderliche Rollenabgrenzung geklärt werden.

Wie werden automatisierte Kontrollen und KI geprüft?

Für automatisierte Kontrollen werden Datenquelle, Regelversion, erwartetes Ergebnis und Ausnahmebehandlung dokumentiert. Testfälle sollten auch bekannte Fehler enthalten. Bei KI-Auswertungen werden geeignete Vergleichsfälle und eine fachliche Bewertung benötigt; Fehlalarme und übersehene Abweichungen bleiben sichtbar. Eine behauptete Genauigkeit ohne nachvollziehbaren Datensatz wird nicht übernommen. Sensible Prüfunterlagen gehören nur in dafür freigegebene Werkzeuge.

Welche Informationen erhält die Geschäftsleitung?

Die Berichterstattung zeigt geprüfte Bereiche, wesentliche Befunde, Nachweislücken und den Status offener Maßnahmen. Kennzahlen wie überfällige Maßnahmen werden mit Definition, Datenquelle und Betrachtungszeitraum versehen. Die Zahl bestandener Tests wird zusammen mit Umfang und Auswahl dargestellt. Pauschale Einsparungen oder vermiedene Schäden werden nicht als Ergebnis ausgegeben, wenn sie nicht belastbar ermittelt wurden.

Wie beginnt ein Projekt und welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind das Kontrollinventar, relevante Verfahrensbeschreibungen, bisherige Prüfberichte, eine Produkt- und Prozessübersicht sowie Beispiele vorhandener Kontrollnachweise. Wir vereinbaren Ansprechpartner, Zugriffsgrenzen und den Umgang mit vertraulichen Daten. Nach einem Pilot stimmen wir Testanweisungen und Berichtsformat ab. Der weitere Aufwand richtet sich nach Umfang und Qualität der verfügbaren Nachweise.

Wie werden grenzüberschreitende Prozesse einbezogen?

Der Prüfplan benennt betroffene Gesellschaften, Länder, Produkte und Prozessschnittstellen. Gemeinsame Kontrollziele werden von lokalen Anforderungen und Zuständigkeiten getrennt. Die einschlägigen Kriterien werden mit den verantwortlichen Fachstellen geprüft, bevor Ergebnisse zusammengeführt werden. Eine in einem Land geprüfte Stichprobe belegt nicht automatisch die Umsetzung in anderen Einheiten.

Wie unterscheidet sich die Leistung von einer MiFID-Schulung?

Eine Schulung entwickelt und bewertet Mitarbeiterkenntnisse. Die Kontrollprüfung untersucht dagegen, ob ein definierter Geschäftsprozess und seine Kontrollen im betrachteten Umfang funktionieren. Wissenslücken können eine Nachschulung auslösen; Fehler in Systemen oder Verantwortlichkeiten benötigen andere Maßnahmen. Beide Leistungen können Ergebnisse austauschen, behalten aber eigene Ziele, Nachweise und Abnahmekriterien.

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