30.000 Unternehmen sind betroffen. Die Geschäftsleitung haftet persönlich.

NIS2-Beratung

NIS2 ist in Deutschland geltendes Recht: Risikomanagement nach Art. 21, Meldepflichten binnen 24 Stunden, BSI-Registrierung und persönliche Verantwortung der Leitungsorgane. Wir bringen Sie vom Scope Assessment über die Gap-Analyse bis zur geprüften Umsetzung, pragmatisch, auditfest und integriert in Ihr bestehendes ISMS.

  • Betroffenheit rechtssicher geklärt: wesentliche oder wichtige Einrichtung, mit BSI-Dokumentation
  • Gap-Analyse gegen alle zehn Mindestmaßnahmen nach Art. 21 in zwei bis drei Wochen
  • Meldeprozesse, die den 24-Stunden-Test bestehen: Playbooks, Vorlagen, Übungen
  • Geschäftsleitungs-Schulung mit Teilnahmenachweis, wie vom Gesetz gefordert
  • ISO 27001 und IT-Grundschutz werden angerechnet statt doppelt gebaut

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Was ist NIS2? Pflichten, Fristen und Haftung im Überblick

Unsere Stärken

  • Tiefgreifende NIS2-Expertise und EU-Cybersecurity-Kenntnisse
  • Bewährte Cybersecurity-Governance-Methodologien
  • Branchenspezifische Critical-Infrastructure-Erfahrung
  • Integrated Risk-Management und Compliance-Automation

BSI prüft seit 2026 aktiv

Die Registrierungsfrist beim BSI ist am 6. März 2026 abgelaufen und die Durchsetzungsphase läuft: Das BSI prüft Nachweise und kann Bußgelder bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Weltumsatzes verhängen. Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir verfolgen einen systematischen, risikominimierenden Ansatz für NIS2-Compliance, der technische Excellence mit strategischer Governance-Integration verbindet.

Unser Vorgehen

1
Phase 1

Umfassende Current-State-Analysis und NIS2-Gap-Assessment

2
Phase 2

Design maßgeschneiderter Cybersecurity-Governance-Frameworks

3
Phase 3

Schrittweise Implementation mit Continuous-Testing

4
Phase 4

Integration in bestehende Risk-Management-Strukturen

5
Phase 5

Kontinuierliche Optimization und Compliance-Monitoring

"Mit unserem NIS2-Compliance-Framework transformieren wir Cybersecurity-Governance in einen echten Wettbewerbsfaktor. Durch systematische Implementierung und kontinuierliche Optimierung sichern wir nicht nur regulatorische Konformität, sondern schaffen die Grundlage für nachhaltige Cyber-Exzellenz und operative Resilienz."
Sarah Richter

Sarah Richter

Head of Informationssicherheit, Cyber Security

Expertise & Erfahrung:

10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

NIS2 Scope Assessment und Betroffenheitsanalyse

Rechtssichere Klärung in wenigen Tagen: Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2, als wesentliche oder wichtige Einrichtung, und welche Pflichten folgen daraus konkret.

  • Sektor- und Größenprüfung nach NIS2UmsuCG inklusive Konzernbetrachtung
  • Einstufung wesentlich oder wichtig mit Dokumentation für das BSI
  • Ableitung des konkreten Pflichtenkatalogs je Einstufung

Gap-Analyse gegen Art. 21

Strukturierte Ist-Aufnahme gegen die zehn Mindestmaßnahmen: von Risikoanalyse und Incident Handling bis Lieferkettensicherheit, MFA und Kryptografie.

  • Reifegradbewertung je Maßnahme mit Evidenzen statt Selbstauskunft
  • Abgleich mit vorhandenem ISMS (ISO 27001, BSI IT-Grundschutz)
  • Priorisierte Roadmap nach Risiko, Aufwand und Prüfungsrelevanz

Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen

Implementierung mit Ihren Teams: Policies, Prozesse und Technik, integriert in bestehende Strukturen statt als Parallelwelt.

  • Maßnahmenumsetzung entlang der Roadmap mit klaren Verantwortlichkeiten
  • ISMS-Integration: vorhandene Zertifizierungen anrechnen statt doppeln
  • Nachweisdokumentation, die BSI-Prüfungen standhält

BSI-Registrierung und Meldeprozesse

Registrierung nachziehen, Meldewege aufsetzen und üben: Frühwarnung binnen 24 Stunden funktioniert nur mit vorbereiteten Playbooks.

  • BSI-Registrierung inklusive Nachregistrierung für Fristversäumnisse
  • Meldeprozess 24h/72h/1M mit Playbooks und Vorlagen
  • Übung des Ernstfalls mit Ihren Incident-Response-Teams

Schulung der Geschäftsleitung

NIS2 verlangt nachweisbare Schulung der Leitungsorgane. Wir schulen Vorstände und Geschäftsführungen kompakt, haftungsorientiert und dokumentiert.

  • Pflichtschulung nach NIS2UmsuCG mit Teilnahmenachweis
  • Haftungsszenarien und Überwachungspflichten praxisnah
  • Board-Reporting: die richtigen Fragen an die eigene Organisation

Lieferkettensicherheit und Dienstleistersteuerung

Art. 21 verlangt Sicherheit in der Lieferkette: Wir bauen die Prozesse für Lieferantenbewertung, Vertragsklauseln und laufende Überwachung.

  • NIS2-Anforderungskatalog für Einkauf und Lieferantenverträge
  • Bewertung kritischer Dienstleister inklusive Cloud
  • Anschluss an Auslagerungs- und Drittparteienmanagement

Unsere Kompetenzen im Bereich NIS2-Beratung

Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen

NIS2 Readiness Assessment

Systematisches NIS2 Readiness Assessment für wesentliche und wichtige Einrichtungen: Wir führen eine strukturierte Gap-Analyse durch, ermitteln Ihren NIS2-Reifegrad und entwickeln einen priorisierten Umsetzungsplan für nachhaltige NIS2-Compliance.

NIS2 Sector-Specific Requirements

Die NIS2-Richtlinie erfasst 18 Sektoren in zwei Kategorien: wesentliche und wichtige Einrichtungen. Wir analysieren, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist, und entwickeln sektorspezifische Compliance-Strategien.

NIS2 Security Measures

Professionelle Implementierung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß NIS2-Richtlinie. Wir entwickeln mit Ihnen eine ganzheitliche Cybersicherheitsstrategie, die technische, organisatorische und prozessuale Schutzmaßnahmen optimal integriert.

Häufig gestellte Fragen zur NIS2-Beratung

Was ist NIS2 in einfachen Worten?

NIS 2 ist die EU-Richtlinie für Cybersicherheit, in Deutschland umgesetzt durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG). Sie verpflichtet rund 30.000 Unternehmen aus

18 Sektoren zu Risikomanagement nach Stand der Technik (Art. 21), zur Meldung von Sicherheitsvorfällen ans BSI (

24 Stunden Frühwarnung,

72 Stunden Folgemeldung, ein Monat Abschlussbericht) und zur Registrierung beim BSI. Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung; Bußgelder reichen bis

10 Millionen Euro oder

2 Prozent des Weltumsatzes.

Wer ist von NIS2 betroffen?

Wesentliche und wichtige Einrichtungen aus

18 Sektoren: unter anderem Energie, Transport, Banken, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, IT-Dienstleister, öffentliche Verwaltung, Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, produzierendes Gewerbe und Forschung. Als Faustregel gilt: ab

50 Mitarbeitern oder

10 Millionen Euro Umsatz in einem der Sektoren. Auch kleinere Unternehmen können als Zulieferer betroffener Kunden vertraglich in die Pflicht kommen. Unser Scope Assessment klärt die Betroffenheit rechtssicher.

Welche Fristen gelten bei NIS2 in Deutschland?

Das NIS2UmsuCG ist in Kraft; die Registrierungspflicht beim BSI lief bis zum 6. März 2026, Nachzügler sollten umgehend registrieren. Die Meldepflichten gelten laufend: Frühwarnung binnen

24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Vorfalls, Folgemeldung binnen

72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. Die Umsetzung der Maßnahmen nach Art.

21 wird vom BSI seit

2026 aktiv geprüft; eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Welche 18 Sektoren fallen unter NIS2?

Anhang I (Sektoren mit hoher Kritikalität): Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistungsmanagement, öffentliche Verwaltung, Weltraum. Anhang II (sonstige kritische Sektoren): Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe (unter anderem Medizinprodukte, Elektronik, Maschinen- und Fahrzeugbau), Anbieter digitaler Dienste und Forschung. Anhang-I-Unternehmen ab

250 Mitarbeitern gelten in der Regel als wesentliche Einrichtungen, kleinere und Anhang-II-Unternehmen als wichtige Einrichtungen.

Bin ich von NIS2 betroffen? Der Kurzcheck.

Drei Fragen genügen für die erste Einschätzung: Erstens, gehört Ihr Unternehmen zu einem der

18 Sektoren aus Anhang I oder II? Zweitens, haben Sie

50 oder mehr Mitarbeiter oder über

10 Millionen Euro Jahresumsatz? Drittens, sind Sie Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter oder TLD-Registry (dann gilt NIS 2 unabhängig von der Größe)? Zweimal Ja bedeutet: sehr wahrscheinlich betroffen. Und selbst bei dreimal Nein können Kundenverträge NIS2-Anforderungen in Ihre Lieferkette durchreichen. Unser Scope Assessment liefert die rechtssichere Einstufung inklusive BSI-Dokumentation.

Was verlangt NIS2 konkret von der Geschäftsführung?

Drei nicht delegierbare Pflichten: Erstens müssen Leitungsorgane die Risikomanagementmaßnahmen nach Art.

21 selbst billigen und deren Umsetzung überwachen. Zweitens müssen sie regelmäßig an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen und dies nachweisen können. Drittens haften sie bei Pflichtverletzungen persönlich. Für CISOs und IT-Sicherheitsverantwortliche heißt das: Berichtswege zur Geschäftsleitung etablieren, Board-taugliche Risikoberichte liefern und die Schulungspflicht organisieren. Compliance-Verantwortliche verankern NIS 2 im internen Kontrollsystem und in der Lieferantensteuerung.

Was bedeutet NIS2 für Zulieferer, die selbst nicht reguliert sind?

Art.

21 verpflichtet regulierte Unternehmen zur Sicherheit ihrer Lieferkette. In der Praxis reichen sie die Anforderungen vertraglich weiter: Sicherheitsnachweise, Auditrechte, Meldepflichten bei Vorfällen, teils Zertifizierungen. Wer als Zulieferer wesentlicher oder wichtiger Einrichtungen auftritt, wird NIS2-Anforderungen daher erfüllen müssen, ohne selbst im Anwendungsbereich zu stehen. Proaktive Vorbereitung wird zum Vertriebsargument: Wer Nachweise liefern kann, gewinnt Ausschreibungen gegen unvorbereitete Wettbewerber.

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