Vollstaendige CRA-Compliance fuer Hersteller digitaler Produkte. Von Security by Design ueber Schwachstellenmanagement bis zur CE-Kennzeichnung. Deadline: Dezember 2027.
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Erfolgreiche CRA Compliance erfordert eine ganzheitliche Betrachtung von Technologie, Prozessen und Menschen. Kontinuierliche Verbesserung und proaktive Anpassung sind entscheidend für nachhaltige Konformität und Geschäftserfolg.
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Wir entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Compliance-Strategien, die regulatorische Exzellenz mit Geschäftswert verbinden und nachhaltige Wettbewerbsvorteile schaffen.
Strategische Compliance-Vision und Framework-Entwicklung
Integrierte Governance-Strukturen und Entscheidungsprozesse
Kontinuierliche Überwachung und Performance-Management
Proaktive Risikobewertung und Anpassungsstrategien
Technologie-gestützte Automatisierung und Optimierung
"Erfolgreiche CRA Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein strategischer Transformationsprozess, der Cybersicherheit als Kernkompetenz etabliert. Unsere Kunden profitieren von Compliance-Systemen, die nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch operative Exzellenz fördern und nachhaltigen Geschäftswert schaffen."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Entwicklung umfassender CRA Compliance-Frameworks, die regulatorische Anforderungen mit Geschäftszielen optimal verbinden.
Implementierung automatisierter Überwachungssysteme für kontinuierliche CRA Compliance-Kontrolle und proaktive Optimierung.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Das BSI ueberwacht als Marktaufsichtsbehoerde die CRA-Konformitaet digitaler Produkte in Deutschland. Ab September 2026 gilt die Schwachstellen-Meldepflicht, bis Dezember 2027 muessen alle Hersteller compliant sein. Wir begleiten Sie durch alle BSI-CRA-Anforderungen.
Der Cyber Resilience Act verpflichtet alle Hersteller digitaler Produkte in der EU zu verbindlichen Cybersicherheitsstandards. Meldepflicht ab September 2026, vollstaendige Compliance bis Dezember 2027. ADVISORI unterstuetzt Sie bei Gap-Analyse, SBOM-Erstellung und Konformitaetsbewertung.
Der Cyber Resilience Act stellt umfassende Anforderungen an Hersteller digitaler Produkte. Security by Design, SBOM-Pflicht, Schwachstellen-Meldepflicht ab September 2026 und CE-Konformitaetsbewertung bis Dezember 2027.
Systematische CRA-Audits pruefen die Einhaltung aller Cyber Resilience Act Anforderungen. Von der Gap-Analyse ueber die Konformitaetsbewertung nach Modul A, B, C oder H bis zur BSI-Marktueberwachungsvorbereitung — mit klarem Fahrplan fuer die Fristen ab Juni 2026.
Das BSI ueberwacht ab 2027 als Marktaufsichtsbehoerde die CRA-Konformitaet aller digitalen Produkte in Deutschland. Stichproben, Dokumentenpruefungen und Sanktionen bis 15 Mio. Euro drohen bei Verstoessen. Wir bereiten Hersteller gezielt auf BSI-Kontrollen vor.
Die CRA-Zertifizierung sichert die Konformitaet Ihrer digitalen Produkte mit dem Cyber Resilience Act. Von der Selbstbewertung bis zur Drittanbieter-Konformitaetspruefung.
Die CRA-Konformitaetsbewertung weist nach, dass Ihr Produkt alle Cybersicherheitsanforderungen erfuellt. Verschiedene Module je nach Risikoklasse bis zur CE-Kennzeichnung.
Der EU Cyber Resilience Act verstaendlich auf Deutsch zusammengefasst. Ab September 2026 gilt die Schwachstellen-Meldepflicht, ab Dezember 2027 muessen alle digitalen Produkte CRA-konform sein. Erfahren Sie, welche Anforderungen das BSI ueberwacht und was deutsche Hersteller jetzt tun muessen.
Das BSI ueberwacht als nationale Marktueberwachungsbehoerde die CRA-Konformitaet. Erfahren Sie alles ueber Pruefverfahren, Korrekturmassnahmen und moegliche Sanktionen.
Der EU Cyber Resilience Act (CRA) Anhang I definiert 13 verbindliche Produktsicherheitsanforderungen fuer digitale Produkte. Von Security by Design über SBOM-Dokumentation bis zu Schwachstellenmanagement – diese Anforderungen gelten ab Dezember 2027 fuer alle Hersteller. ADVISORI unterstuetzt Sie bei der vollstaendigen Umsetzung der Anhang-I-Pflichten.
CRA Compliance bezeichnet die Einhaltung der Anforderungen des EU Cyber Resilience Act (Verordnung 2024/2847). Betroffen sind alle Hersteller, Importeure und Haendler von Produkten mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Das umfasst Hardware mit vernetzten Funktionen, eigenstaendige Software und Remote-Datenverarbeitungsloesungen. Ausgenommen sind Medizinprodukte, Fahrzeuge, Luftfahrt und bestimmte Open-Source-Software. ADVISORI unterstuetzt Hersteller bei der Bestimmung, ob ihre Produkte unter den CRA fallen und welche Produktkategorie (Standard, Klasse I oder Klasse II) zutrifft.
Der Cyber Resilience Act trat am 10. Dezember
2024 in Kraft und wird stufenweise anwendbar: Ab 11. Juni
2026 muessen Konformitaetsbewertungsstellen notifiziert sein. Ab 11. September
2026 gilt die Meldepflicht fuer aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von
24 Stunden an ENISA und die nationale Behoerde. Ab 11. Dezember
2027 gelten alle CRA-Anforderungen vollstaendig, einschliesslich Cybersicherheits-Grundanforderungen, Schwachstellenmanagement und CE-Kennzeichnung. Unternehmen sollten spaetestens jetzt mit der Gap-Analyse beginnen.
Die zentralen CRA-Anforderungen umfassen: Security by Design bei Entwicklung und Produktion, Schwachstellenmanagement ueber den gesamten Produktlebenszyklus, Erstellung einer Software Bill of Materials (SBOM), kostenlose Sicherheitsupdates fuer mindestens
5 Jahre, Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen innerhalb von
24 Stunden, technische Dokumentation und EU-Konformitaetserklaerung sowie CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen. ADVISORI begleitet die Umsetzung aller Anforderungen von der initialen Bestandsaufnahme bis zum Audit.
Der CRA unterscheidet drei Produktkategorien: Standard-Produkte (Selbstbewertung moeglich, z.B. Smart-Home-Geraete, Spiele), Klasse-I-Produkte (erhoehtes Risiko, harmonisierte Standards oder Drittbewertung, z.B. VPN-Software, Router, Betriebssysteme) und Klasse-II-Produkte (hohes Risiko, verpflichtende Drittbewertung, z.B. Firewalls, Chipkarten, industrielle Steuerungssysteme). Die korrekte Einordnung bestimmt das erforderliche Konformitaetsbewertungsverfahren. ADVISORI hilft bei der Klassifizierung und dem passenden Bewertungsweg.
Die CRA-Konformitaetsbewertung umfasst: interne Risikoanalyse des Produkts, Pruefung gegen die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I, Erstellung der technischen Dokumentation einschliesslich SBOM, Durchfuehrung des Konformitaetsbewertungsverfahrens (Selbstbewertung bei Standard-Produkten oder Drittpruefung bei Klasse I/II), Ausstellung der EU-Konformitaetserklaerung und Anbringung der CE-Kennzeichnung. Fuer Klasse-I-Produkte kann die Anwendung harmonisierter Standards die Drittbewertung ersetzen. Das BSI wird als deutsche Marktaufsichtsbehoerde die Einhaltung kontrollieren.
Der Cyber Resilience Act sieht empfindliche Sanktionen vor: Bis zu
15 Millionen Euro oder 2,5% des weltweiten Jahresumsatzes fuer Verstoesse gegen grundlegende Cybersicherheitsanforderungen, bis zu
10 Millionen Euro oder 2% fuer sonstige CRA-Pflichten und bis zu
5 Millionen Euro oder 1% fuer falsche oder unvollstaendige Angaben gegenueber Behoerden. Darueber hinaus koennen Marktaufsichtsbehoerden den Rueckruf oder das Verbot nicht konformer Produkte anordnen. Fruehzeitige Compliance-Investitionen schuetzen vor diesen Risiken.
ADVISORI begleitet Unternehmen durch alle Phasen der CRA-Compliance: Gap-Analyse zur Bestimmung des aktuellen Reifegrads, Produktklassifizierung und Scope-Definition, Aufbau von Security-by-Design-Prozessen in der Entwicklung, Implementierung von Schwachstellenmanagement und SBOM-Erstellung, Vorbereitung der Konformitaetsbewertung und technischen Dokumentation, Einrichtung der Meldeprozesse fuer Schwachstellen und Incidents sowie laufendes Compliance-Monitoring. Unser Ansatz harmonisiert CRA-Anforderungen mit bestehenden Standards wie IEC 62443, ISO 27001 und NIS-2.
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