Das BSI ueberwacht als nationale Marktueberwachungsbehoerde die CRA-Konformitaet. Erfahren Sie alles ueber Pruefverfahren, Korrekturmassnahmen und moegliche Sanktionen.
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Die CRA-Marktüberwachung beginnt mit Inkrafttreten der Verordnung. Behörden erhalten umfassende Befugnisse für Produktprüfungen, Sanktionen und Marktmaßnahmen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist essentiell.
Jahre Erfahrung
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Wir bereiten Sie systematisch auf die CRA-Marktüberwachung vor und etablieren robuste Compliance-Monitoring-Systeme.
Assessment der aktuellen Compliance-Bereitschaft
Aufbau von Monitoring- und Überwachungssystemen
Entwicklung von Incident Response Prozessen
Vorbereitung auf konkrete Prüfungsszenarien
Kontinuierliche Betreuung und Optimierung
"Als zuverlässiger Partner bereiten wir unsere Kunden zielgerichtet auf die CRA-Marktüberwachung vor. Unsere systematische Methodik und das kontinuierliche Monitoring verschaffen ihnen die Sicherheit, jederzeit prüfungsbereit zu sein."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Aufbau und Implementierung von Systemen zur kontinuierlichen Überwachung der CRA-Compliance.
Umfassende Vorbereitung auf Behördenprüfungen und Marktüberwachungsverfahren nach dem CRA.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Die Produktregistrierung nach dem Cyber Resilience Act (CRA) erfordert eine vollstaendige Konformitaetsbewertung, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung fuer alle Produkte mit digitalen Elementen. Ab Dezember 2027 muessen Hersteller vor dem EU-Marktzugang die CRA-Anforderungen nachweisen. ADVISORI begleitet Sie durch den gesamten Registrierungsprozess.
Wenn das BSI CRA-Verstoesse feststellt, muessen Hersteller Korrekturmassnahmen umsetzen. Fristen, Prozesse und Strategien fuer die effektive Maengelbeseitigung.
Der Cyber Resilience Act etabliert ein mehrstufiges System regulatorischer Kontrollen. Von EU-Koordination ueber nationale Marktueberwachung bis zur Produktpruefung.
Die CRA-Marktueberwachung ist das EU-weite Enforcement-System des Cyber Resilience Act. Jeder EU-Mitgliedstaat benennt eine nationale Marktaufsichtsbehoerde, die Produkte mit digitalen Elementen auf CRA-Konformitaet pruefen darf. In Deutschland uebernimmt das BSI diese Rolle. Die Behoerden koennen Produkte inspizieren, Nachweise anfordern und bei Verstoessen Korrekturmassnahmen anordnen.
Verstoesse gegen die wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen koennen mit Bussgeldern von bis zu
15 Millionen Euro oder 2,
5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem welcher Betrag hoeher ist. Bei weniger schwerwiegenden Verstoessen liegt die Obergrenze bei
10 Millionen Euro oder
2 % des Umsatzes. Zusaetzlich koennen Behoerden Produkte vom Markt nehmen oder Rueckrufe anordnen.
Die CRA-Marktueberwachung erfolgt stufenweise: Ab Juni
2026 muessen die Mitgliedstaaten ihre Notifizierungsbehoerden benannt haben. Ab September
2026 gelten die Meldepflichten fuer ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfaelle. Die vollstaendigen Marktueberwachungsvorschriften greifen ab Dezember
2027 fuer alle betroffenen Produkte.
Wenn eine Marktaufsichtsbehoerde feststellt, dass ein Produkt die CRA-Anforderungen nicht erfuellt und ein Cybersicherheitsrisiko darstellt, kann sie den Hersteller auffordern, das Produkt in Konformitaet zu bringen, die Bereitstellung einzuschraenken oder zu untersagen, oder einen Rueckruf anzuordnen. Der Hersteller muss dann alle betroffenen Nutzer informieren und Korrekturmassnahmen umsetzen.
Die CRA-Marktueberwachung ist der EU-weite Rahmen, der die Befugnisse und Verfahren aller nationalen Behoerden regelt. Das BSI ist die deutsche Umsetzung als benannte Marktaufsichtsbehoerde. Waehrend der EU-Rahmen die Sanktionsobergrenzen, Meldepflichten und Korrekturmassnahmen definiert, legt das BSI die konkreten Pruefverfahren und Kontaktpunkte fuer Deutschland fest.
Ab dem 11. September
2026 muessen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfaelle an die ENISA und die zustaendige nationale Behoerde melden. Dies gilt auch fuer Produkte, die bereits vor Dezember
2027 auf dem EU-Markt sind. Die Meldung muss innerhalb von
24 Stunden nach Kenntnis eines Vorfalls erfolgen.
ADVISORI fuehrt ein Assessment Ihrer aktuellen CRA-Readiness durch, identifiziert Compliance-Luecken und baut Monitoring-Systeme auf. Wir entwickeln Incident-Response-Prozesse fuer Meldepflichten, bereiten Dokumentation fuer Pruefungsszenarien vor und etablieren kontinuierliche Ueberwachungsmechanismen. So sind Sie auf konkrete Behoerdenanfragen und Marktkontrollen vorbereitet.
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