Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) ist das EU-Gesetz für die Cybersicherheit vernetzter Produkte. Die Zusammenfassung in einem Satz: Wer Hardware oder Software mit digitalen Elementen in der EU verkauft, muss sie künftig nachweisbar sicher entwickeln, Schwachstellen aktiv managen, Sicherheitsupdates über den Supportzeitraum liefern und schwere Vorfälle melden, sonst drohen Vertriebsverbot und Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des Weltumsatzes.
Betroffen sind fast alle Produkte mit digitalen Elementen: Software, Apps, vernetzte Geräte, IoT-Komponenten und deren Fernverarbeitungslösungen, egal ob von Konzernen oder kleinen Herstellern, auch Importeure und Händler haben Pflichten. Ausgenommen sind nur bereits regulierte Bereiche wie Medizinprodukte, Fahrzeuge und Luftfahrt sowie reine SaaS-Dienste ohne Produktbezug. Produkte werden in Klassen eingeteilt: Standardprodukte dürfen die Konformität selbst bewerten (Modul A), wichtige und kritische Produkte der Klassen I und II brauchen strengere Verfahren bis hin zur externen Prüfung.
Die Kernpflichten für Hersteller: Security by Design und by Default über den gesamten Lebenszyklus (Anhang I), eine Software-Stückliste (SBOM) mindestens über die obersten Abhängigkeitsebenen, ein funktionierender Prozess zur Schwachstellenbehandlung mit kostenlosen Sicherheitsupdates, technische Dokumentation nach Anhang VII, CE-Kennzeichnung und die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerer Vorfälle an ENISA und das zuständige CSIRT: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen 14 Tagen.
Die Fristen: In Kraft ist der CRA seit dem 10. Dezember 2024. Die Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026, die vollen Pflichten inklusive CE-Kennzeichnung ab dem 11. Dezember 2027. Für Deutschland ist das BSI die zentrale Marktüberwachungsbehörde; die Technische Richtlinie TR-03183 konkretisiert die Anforderungen, unter anderem an die SBOM. Das BSI kann Produkte prüfen, Korrekturen anordnen und den Vertrieb untersagen.
Was jetzt zu tun ist: Produktportfolio auf CRA-Betroffenheit prüfen, Produktklassen bestimmen, Lücken gegen Anhang I bewerten und die Meldeprozesse vor September 2026 aufsetzen. ADVISORI begleitet Hersteller, Importeure und Händler von der Betroffenheitsanalyse über SBOM- und Schwachstellenmanagement-Prozesse bis zur Konformitätsbewertung und BSI-Nachweisführung.