Die CRR III (Erstanwendung 01/2025) und CRD VI (national ab 01/2026) stellen Banken vor weitreichende Umsetzungsanforderungen: Output Floor, Überarbeiteter Kreditrisikostandardansatz, neuer Standardmessansatz für operationelle Risiken und verschürfte FRTB-Kapitalanforderungen. Wir begleiten Ihr Institut von der Gap-Analyse über das Impact Assessment bis zur vollständigen Implementierung — strukturiert, termingerecht und aufsichtskonform.
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Eine erfolgreiche CRR/CRD-Implementierung sollte nicht nur auf Compliance abzielen, sondern auch die Optimierung der Kapitaleffizienz und des Risikomanagements berücksichtigen. Durch eine strategische Herangehensweise können regulatorische Anforderungen in einen Wettbewerbsvorteil umgewandelt werden.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Unsere CRR III/CRD VI-Implementierungsmethodik basiert auf bewährten regulatorischen Projektmanagement-Standards und deckt den gesamten Umsetzungszyklus ab — von der initialen Regulierungsanalyse bis zur Stabilisierung im Regelbetrieb.
Regulierungsanalyse: Systematische Auswertung der CRR III/CRD VI-Anforderungen und Abgleich mit institutsspezifischen Gegebenheiten
Gap-Analyse & Impact Assessment: Identifikation von Umsetzungsl�cken, quantitative Auswirkungsanalyse auf Eigenkapital und RWA
Implementierungsplanung: Erstellung einer Umsetzungsroadmap mit Meilensteinen, Abhängigkeiten und regulatorischer Timeline (Output Floor Phasing 2025�2030)
Technische Umsetzung: Anpassung von Berechnungslogiken (KSA, IRBA, CVA, FRTB), Meldesystemen und Dateninfrastruktur
Validierung & SREP-Vorbereitung: Prüfung der Implementierung, Dokumentation und Vorbereitung auf aufsichtliche Prüfungen
"Die Implementierung der CRR/CRD-Anforderungen ist ein komplexes Unterfangen, das tiefgreifendes regulatorisches Know-how und eine strukturierte Vorgehensweise erfordert. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine strategische Herangehensweise nicht nur die Compliance sicherstellt, sondern auch Potenziale für eine optimierte Kapitalallokation und ein verbessertes Risikomanagement erschließt."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir analysieren Ihren aktuellen Umsetzungsstand gegen�ber den CRR III- und CRD VI-Anforderungen und erstellen einen strukturierten Implementierungsplan. Die Gap-Analyse umfasst Eigenkapitalanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko (KSA/IRBA), operationelles Risiko, CVA, FRTB sowie CRD VI-Governance und ESG-Risikomanagement.
Wir begleiten die konkrete Umsetzung aller CRR III/CRD VI-Anforderungen in Ihren Berechnungssystemen, Meldeprozessen und Governance-Strukturen � von der Anpassung der RWA-Berechnung �ber die Implementierung neuer Meldeb�gen (DPM 4.0) bis zur Einf�hrung prudentieller Transitionspl�ne.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Kreditinstitute müssen nach CRR Art. 431–455 umfangreiche Offenlegungsberichte erstellen – von Kapitaladäquanz über Kreditrisiko bis zu ESG-Risiken. Mit dem EBA Pillar 3 Data Hub und neuen ITS-Templates steigen die Anforderungen ab 2026 weiter. ADVISORI begleitet die vollständige Implementierung: Gap-Analyse, Datenintegration, automatisierte Berichtsgenerierung und Migration auf CRR III/CRD VI.
Der Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) ist ein zentrales Element der Bankenaufsicht unter CRR/CRD. Eine gründliche Vorbereitung und umfassende Dokumentation sind entscheidend für ein positives Ergebnis. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Vorbereitung und professionellen Dokumentation Ihrer SREP-relevanten Prozesse und Kontrollen.
Automatisieren Sie komplexe regulatorische Meldeprozesse und minimieren Sie manuelle Eingriffe. Unsere maßgeschneiderten Lösungen zur Prozessautomatisierung im Meldewesen steigern die Effizienz, reduzieren Fehlerquellen und ermöglichen eine termingerechte Einreichung regulatorischer Meldungen.
CRR III führt den Output Floor ein, der die Entlastung durch interne Modelle (IRBA) auf maximal 27,
5 % gegenüber dem Standardansatz begrenzt — mit einer öbergangsphase von
2025 bis
2030 (schrittweise von
50 % auf 72,
5 %). Zusötzlich wird der Kreditrisikostandardansatz (KSA) grundlegend Überarbeitet: neue Risikogewichte für Immobilienfinanzierungen, granularere Forderungsklassen und strengere Anforderungen an externe Ratings. Für Institute, die den IRBA nutzen, entfüllt die Möglichkeit der Partial-Use-Beantragung für bestimmte Portfolios. Die Umsetzung erfordert Anpassungen in Berechnungslogiken, Dateninfrastruktur und Meldeprozessen.
Die CRR III ist als EU-Verordnung seit dem 1. Januar
2025 direkt anwendbar. Die CRD VI muss als Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden — in Deutschland durch das Bankrichtlinien-Umsetzungs- und Deregulierungsgesetz (BRUBEG), anwendbar ab dem 11. Januar 2026. Der Output Floor wird stufenweise eingeführt:
50 % ab 2025, jährlich steigend auf 72,
5 % ab 2030. FRTB-Kapitalanforderungen gelten verbindlich seit Januar 2025, mit einer verschobenen Erstanwendung bestimmter Marktrisikoregelungen auf Januar 2026. EBA-Leitlinien zu ESG-Offenlegungen greifen ab 31. Dezember 2026.
Eine CRR III Gap-Analyse gliedert sich in vier Schritte: (1) Bestandsaufnahme der aktuellen Eigenkapitalberechnung, Risikomodelle und Meldeprozesse. (2) Systematischer Abgleich mit den neuen CRR III-Anforderungen — gegliedert nach Kreditrisiko (KSA/IRBA), operationellem Risiko (Standardmessansatz), CVA, FRTB, Output Floor und Offenlegung. (3) Quantitative Auswirkungsanalyse (Impact Assessment) auf Eigenkapital, RWA und Kapitalquoten. (4) Priorisierte Maßnahmenplanung mit Umsetzungsroadmap, Verantwortlichkeiten und Zeitplan. Besonders datenkritisch sind die Anforderungen an Immobilienbewertungen, externe Ratings und die granulare Forderungsklassifizierung.
Der Output Floor ist eine der zentralen Neuerungen der CRR III. Er begrenzt den Vorteil, den Institute aus der Nutzung interner Modelle (IRBA) gegenüber dem Standardansatz erzielen können. Ab
2030 dürfen die risikogewichteten Aktiva (RWA) aus internen Modellen nicht unter 72,
5 % des KSA-Ergebnisses liegen. In der öbergangsphase (2025�2030) steigt der Floor schrittweise. Für die Implementierung bedeutet das: parallele RWA-Berechnung nach KSA und IRBA, Anpassung der Kapitalplanung, Bewertung strategischer Portfolioentscheidungen und gegebenenfalls Neuausrichtung der Modellstrategie.
Die CRD VI verschürft die Governance-Anforderungen für Kreditinstitute: strengere Fit-and-Proper-Prüfungen für Geschäftsleiter, erweiterte Anforderungen an Risikoausschüsse und erstmalig die Pflicht zur Erstellung prudentieller Transitionspläne. Im Bereich ESG verlangt die CRD VI eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Risikostrategie, im ICAAP und in der Geschäftsstrategie. Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgt durch das BRUBEG und umfasst auch Anpassungen im KWG und in der MaRisk. Institute müssen ihre Governance-Strukturen, Meldeprozesse und Risikomodelle entsprechend anpassen.
ADVISORI begleitet Kreditinstitute durch den gesamten CRR III/CRD VI-Implementierungszyklus: (1) Regulierungsanalyse und Gap-Analyse mit quantitativem Impact Assessment. (2) Erstellung einer institutsspezifischen Implementierungsroadmap mit Meilensteinen und Abhängigkeiten. (3) Technische Umsetzung in Berechnungssystemen, Meldesoftware und Dateninfrastruktur. (4) Anpassung von Governance-Strukturen und Prozessen gemäß CRD VI. (5) Validierung der Implementierung und Vorbereitung auf SREP-Prüfungen. Unsere Berater verfügen über langj�hrige Erfahrung in regulatorischen Transformationsprojekten bei Kreditinstituten unterschiedlicher Gr��e.
Der Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) ist Teil der CRR III und führt verbindliche Kapitalanforderungen für Marktrisiken ein. Banken müssen zwischen dem Überarbeiteten Standardansatz (SA) und dem internen Modellansatz (IMA) wählen — mit verschürften Genehmigungsanforderungen für den IMA. Die FRTB-Umsetzung erfordert die Implementierung neuer Risikoma�e (Expected Shortfall statt VaR), die Einrichtung von Trading Desks gemäß regulatorischer Vorgaben, die Anpassung der P&L-Attribution-Tests und die Integration in das bestehende Meldewesen. Bestimmte Marktrisikoregelungen wurden auf Januar
2026 verschoben.
Die Datenbeschaffung ist eine der größten Herausforderungen der CRR III-Umsetzung. Neue Anforderungen betreffen insbesondere: granulare Immobilienbewertungsdaten für die Überarbeiteten Risikogewichte, externe Rating-Informationen für die neue KSA-Klassifizierung, Daten zur Differenzierung von Spezialfinanzierungen und Infrastruktur-Exposures sowie erweiterte Offenlegungsdaten nach Pillar III. H�ufig sind diese Daten über verschiedene Systeme verteilt, liegen nicht in der benütigten Granularität vor oder erfordern neue Schnittstellen zu externen Datenlieferanten. Eine frühzeitige Datenqualitätsprüfung ist daher ein kritischer Erfolgsfaktor.
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