Kreditinstitute müssen nach CRR Art. 431–455 umfangreiche Offenlegungsberichte erstellen – von Kapitaladäquanz über Kreditrisiko bis zu ESG-Risiken. Mit dem EBA Pillar 3 Data Hub und neuen ITS-Templates steigen die Anforderungen ab 2026 weiter. ADVISORI begleitet die vollständige Implementierung: Gap-Analyse, Datenintegration, automatisierte Berichtsgenerierung und Migration auf CRR III/CRD VI.
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Eine frühzeitige Einbindung des Pillar III-Berichtswesens in die Gesamtarchitektur Ihres regulatorischen Reportings ermöglicht erhebliche Effizienzgewinne und reduziert das Risiko von Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Berichtsformaten.
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Bewährter Implementierungsansatz für Offenlegungsprojekte – von der Gap-Analyse bis zum laufenden Betrieb im Pillar 3 Data Hub.
Bestandsaufnahme: Abgleich Ihrer Offenlegungsberichte mit EBA ITS und CRR-III-Anforderungen
Gap-Analyse: Identifikation fehlender Datenfelder, Prozesslücken und IT-Anforderungen
Konzeption: Datenmodell, Berichtsprozess und Governance-Struktur definieren
Implementierung: EBA-Templates befüllen, Automatisierung aufbauen, Data Hub anbinden
Laufender Betrieb: Qualitätssicherung, regulatorisches Update-Management, CRR-III-Migration
"Die Offenlegungsanforderungen nach Säule III stellen für viele Institute eine besondere Herausforderung dar, da sie Daten aus verschiedenen Bereichen zusammenführen und konsistent berichten müssen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein strukturierter Implementierungsansatz und die intelligente Automatisierung von Berichtsprozessen den Aufwand erheblich reduzieren können."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Systematische Analyse Ihrer bestehenden Offenlegungsprozesse gegen CRR Art. 431–455, EBA ITS und die aktuellen Mapping-Tools. Wir identifizieren Lücken in Datenverfügbarkeit, Prozessen und IT-Anbindung.
Aufbau automatisierter Datenflüsse von Kernbanksystem und Risikosteuerung bis zum finalen Offenlegungsbericht. Integration in den EBA Pillar 3 Data Hub für die zentrale elektronische Einreichung.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) ist ein zentrales Element der Bankenaufsicht unter CRR/CRD. Eine gründliche Vorbereitung und umfassende Dokumentation sind entscheidend für ein positives Ergebnis. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Vorbereitung und professionellen Dokumentation Ihrer SREP-relevanten Prozesse und Kontrollen.
Automatisieren Sie komplexe regulatorische Meldeprozesse und minimieren Sie manuelle Eingriffe. Unsere maßgeschneiderten Lösungen zur Prozessautomatisierung im Meldewesen steigern die Effizienz, reduzieren Fehlerquellen und ermöglichen eine termingerechte Einreichung regulatorischer Meldungen.
Die CRR Teil
8 (Art. 431–455) verpflichtet Kreditinstitute zur Offenlegung von Informationen zu Eigenmitteln, Kapitalanforderungen, Kreditrisiko, Marktrisiko, operationellem Risiko, Vergütung und Governance. Die Offenlegung erfolgt über standardisierte EBA-Templates – quantitative Tabellen (z.B. EU OV1, EU CR1–CR5, EU MR1–MR4) und qualitative Erläuterungen. Seit CRR II gelten erweiterte Anforderungen für TLAC/MREL-Offenlegung und Zinsrisiko im Bankbuch. ADVISORI unterstützt bei der vollständigen Abdeckung aller Offenlegungstabellen und -texte.
Der EBA Pillar
3 Data Hub ist eine zentrale elektronische Plattform, über die Institute ihre Offenlegungsberichte einreichen. Die EBA hat
2025 die finalen ITS zur technischen Umsetzung veröffentlicht. Das Onboarding umfasst fünf Schritte: Registrierung, technische Anbindung, Testsubmission, Validierung und produktive Einreichung. Große Institute müssen seit Ende
2025 über den Data Hub berichten; ab Framework 4.2 (Referenzdatum März 2026) gelten erweiterte Taxonomie-Anforderungen. ADVISORI begleitet den gesamten Onboarding-Prozess.
Die CRR unterscheidet drei Proportionalitätsstufen: Große Institute (Art. 433a) müssen halbjährlich umfassend offenlegen. Andere Institute (Art. 433b) legen jährlich einen reduzierten Umfang offen. Kleine und nicht komplexe Institute (SNCI, Art. 433c) haben nur minimale Anforderungen. Die Proportionalitätsbewertung bestimmt, welche EBA-Templates auszufüllen sind und in welcher Frequenz. ADVISORI führt die Einstufung durch und stellt sicher, dass Ihr Institut genau den erforderlichen – aber auch nicht mehr als den erforderlichen – Umfang offenlegt.
Art. 449a CRR verpflichtet große Institute mit börsennotierten Wertpapieren zur Offenlegung von ESG-Risiken. Die EBA ITS definieren zehn Templates zu Transitionsrisiko, physischem Klimarisiko, Green Asset Ratio (GAR), Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) und ESG-Risikomanagement. Ab
2025 gelten diese Anforderungen für alle EU-Banken, einschließlich rund 2.000 Less Significant Institutions. ADVISORI unterstützt bei der Datenerhebung (CO₂-Emissionen, NACE-Codes, Taxonomie-Alignment), Template-Befüllung und Integration in den Pillar-III-Gesamtbericht.
Die EBA stellt einen umfassenden Satz von Templates im Technical Package bereit. Die wichtigsten sind: EU OV 1 (Übersicht Gesamtrisikobetrag), EU CR1–CR 5 (Kreditrisiko), EU MR1–MR 4 (Marktrisiko), EU OR 1 (operationelles Risiko), EU LR1–LR 3 (Leverage Ratio), EU LIQ1–LIQ 2 (Liquidität), EU REM1–REM 5 (Vergütung) und die ESG-Templates (Tabellen 1–10). Jede Tabelle hat spezifische Anweisungen und Validierungsregeln. Das EBA Mapping Tool (Version 3.0–4.2) erleichtert die Zuordnung. ADVISORI hat für alle Templates automatisierte Befüllungsprozesse entwickelt.
CRR III (ab Januar
2025 in Kraft, volle Anwendung ab 2028) bringt wesentliche Änderungen: Output Floor (72,5% Standardansatz) muss offengelegt werden, neue Templates für den Fundamental Review of the Trading Book (FRTB), erweiterte Kreditrisiko-Offenlegung und stärkere ESG-Integration. Der EBA Pillar
3 Data Hub wird zur zentralen Einreichungsplattform. Institute müssen ihre Berichtsprozesse, IT-Systeme und Datenmodelle anpassen. ADVISORI begleitet die CRR-III-Migration mit einem strukturierten Übergangsprojekt.
Konsistenz zwischen Offenlegung, COREP-Meldungen und Jahresabschluss ist eine der größten Herausforderungen. Die EBA fordert explizit Abstimmbarkeit (Reconciliation) – Tabelle EU LI 1 vergleicht Bilanzwerte mit regulatorischen Exposure-Werten. Abweichungen müssen in EU LI 2 erläutert werden. ADVISORI etabliert zentrale Datenquellen (Golden Source), automatisierte Konsistenzprüfungen und dokumentierte Abstimmungsprozesse, damit Offenlegungsbericht, COREP und Jahresabschluss nachweislich konsistent sind.
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