EBA ITS Templates, Pillar 3 Data Hub & ESG-Offenlegung regelkonform umsetzen

Pillar-III-Offenlegung nach CRR/CRD

Kreditinstitute müssen nach CRR Art.

  • 01EBA ITS Templates vollständig abgedeckt (Framework 4.1/4.2)
  • 02Pillar 3 Data Hub Onboarding und Submission
  • 03ESG-Offenlegung nach Art. 449a CRR integriert
  • 04Proportionalitätsprinzip für kleine und mittlere Institute
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

CRR/CRD Offenlegungsanforderungen Pillar III

Die Offenlegungsanforderungen nach Säule III zielen darauf ab, die Markttransparenz zu erhöhen und Stakeholdern detaillierte Einblicke in die Risikosituation von Finanzinstituten zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Implementierung aller Offenlegungspflichten und bei der Optimierung Ihrer Berichtsprozesse.

Unser Ansatz für die Implementierung der Offenlegungsanforderungen umfasst alle Aspekte von der initialen Gap-Analyse über die Konzeption und Umsetzung bis hin zur Qualitätssicherung und kontinuierlichen Verbesserung. Dabei berücksichtigen wir sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch die spezifischen Gegebenheiten Ihres Instituts.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

Gap-Analyse & Implementierungsplanung

Systematische Analyse Ihrer bestehenden Offenlegungsprozesse gegen CRR Art. 431 bis 455, EBA ITS und die aktuellen Mapping-Tools. Wir identifizieren Lücken in Datenverfügbarkeit, Prozessen und IT-Anbindung.

  • Abgleich aktueller Berichte mit EBA ITS Templates (Framework 4.1/4.2)
  • Datenverfügbarkeitsprüfung für alle quantitativen Offenlegungstabellen
  • Proportionalitätsbewertung nach Art. 433a–433c CRR
  • Roadmap mit Priorisierung: Quick Wins, CRR-III-Migration, ESG-Integration
02

Automatisierung & Pillar 3 Data Hub

Aufbau automatisierter Datenflüsse von Kernbanksystem und Risikosteuerung bis zum finalen Offenlegungsbericht. Integration in den EBA Pillar 3 Data Hub für die zentrale elektronische Einreichung.

  • Automatisierte Befüllung der EBA-Offenlegungstabellen (EU OV1, EU CR1–CR5, EU MR1 etc.)
  • Anbindung an Pillar 3 Data Hub: XBRL-Taxonomie, Validierungsregeln, Submission-Workflow
  • ESG-Offenlegung nach Art. 449a: Klimarisiken, Green Asset Ratio, BTAR
  • Qualitätssicherung: Konsistenzprüfungen zwischen Offenlegung, COREP und Jahresabschluss

5 Phasen

Unser Vorgehen bei Pillar-III-Projekten

Bewährter Implementierungsansatz für Offenlegungsprojekte, von der Gap-Analyse bis zum laufenden Betrieb im Pillar 3 Data Hub.

  1. Bestandsaufnahme

    Abgleich Ihrer Offenlegungsberichte mit EBA ITS und CRR-III-Anforderungen

  2. Gap-Analyse

    Identifikation fehlender Datenfelder, Prozesslücken und IT-Anforderungen

  3. Konzeption

    Datenmodell, Berichtsprozess und Governance-Struktur definieren

  4. Implementierung

    EBA-Templates befüllen, Automatisierung aufbauen, Data Hub anbinden

  5. Laufender Betrieb

    Qualitätssicherung, regulatorisches Update-Management, CRR-III-Migration

Ansprechpartner

Melanie Düring

Head of Risikomanagement

Die Offenlegungsanforderungen nach Säule III stellen für viele Institute eine besondere Herausforderung dar, da sie Daten aus verschiedenen Bereichen zusammenführen und konsistent berichten müssen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein strukturierter Implementierungsansatz und die intelligente Automatisierung von Berichtsprozessen den Aufwand erheblich reduzieren können.

Unsere Stärken

  • 01Tiefgreifende Expertise in allen Aspekten der Offenlegungsanforderungen
  • 02Umfassende Erfahrung mit verschiedenen Institutstypen und Größenklassen
  • 03Bewährte Methodik zur effizienten Implementierung
  • 04Praxisorientierter Ansatz mit Fokus auf nachhaltige Lösungen

Expertentipp

Eine frühzeitige Einbindung des Pillar III-Berichtswesens in die Gesamtarchitektur Ihres regulatorischen Reportings ermöglicht erhebliche Effizienzgewinne und reduziert das Risiko von Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Berichtsformaten.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu CRR/CRD Offenlegungsanforderungen Pillar III

Welche Offenlegungspflichten ergeben sich aus CRR Art. 431 bis 455 für Kreditinstitute?

Die CRR Teil 8 (Art. 431 bis 455) verpflichtet Kreditinstitute zur Offenlegung von Informationen zu Eigenmitteln, Kapitalanforderungen, Kreditrisiko, Marktrisiko, operationellem Risiko, Vergütung und Governance. Die Offenlegung erfolgt über standardisierte EBA-Templates, quantitative Tabellen (z.B. EU OV1, EU CR1–CR5, EU MR1–MR4) und qualitative Erläuterungen. Seit CRR II gelten erweiterte Anforderungen für TLAC/MREL-Offenlegung und Zinsrisiko im Bankbuch. ADVISORI unterstützt bei der vollständigen Abdeckung aller Offenlegungstabellen und -texte.

Was ist der EBA Pillar 3 Data Hub und wie bereiten sich Institute auf das Onboarding vor?

Der EBA Pillar 3 Data Hub ist eine zentrale elektronische Plattform, über die Institute ihre Offenlegungsberichte einreichen. Die EBA hat 2025 die finalen ITS zur technischen Umsetzung veröffentlicht. Das Onboarding umfasst fünf Schritte: Registrierung, technische Anbindung, Testsubmission, Validierung und produktive Einreichung. Große Institute müssen seit Ende 2025 über den Data Hub berichten; ab Framework 4.2 (Referenzdatum März 2026) gelten erweiterte Taxonomie-Anforderungen. ADVISORI begleitet den gesamten Onboarding-Prozess.

Wie funktioniert das Proportionalitätsprinzip bei der Pillar-III-Offenlegung?

Die CRR unterscheidet drei Proportionalitätsstufen: Große Institute (Art. 433a) müssen halbjährlich umfassend offenlegen. Andere Institute (Art. 433b) legen jährlich einen reduzierten Umfang offen. Kleine und nicht komplexe Institute (SNCI, Art. 433c) haben nur minimale Anforderungen. Die Proportionalitätsbewertung bestimmt, welche EBA-Templates auszufüllen sind und in welcher Frequenz. ADVISORI führt die Einstufung durch und stellt sicher, dass Ihr Institut genau den erforderlichen, aber auch nicht mehr als den erforderlichen, Umfang offenlegt.

Welche ESG-Offenlegungspflichten gelten für Banken nach Art. 449a CRR?

Art. 449a CRR verpflichtet große Institute mit börsennotierten Wertpapieren zur Offenlegung von ESG-Risiken. Die EBA ITS definieren zehn Templates zu Transitionsrisiko, physischem Klimarisiko, Green Asset Ratio (GAR), Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) und ESG-Risikomanagement. Ab 2025 gelten diese Anforderungen für alle EU-Banken, einschließlich rund 2.000 Less Significant Institutions. ADVISORI unterstützt bei der Datenerhebung (CO₂-Emissionen, NACE-Codes, Taxonomie-Alignment), Template-Befüllung und Integration in den Pillar-III-Gesamtbericht.

Welche EBA ITS Templates müssen für den Offenlegungsbericht befüllt werden?

Die EBA stellt einen umfassenden Satz von Templates im Technical Package bereit. Die wichtigsten sind: EU OV1 (Übersicht Gesamtrisikobetrag), EU CR1–CR5 (Kreditrisiko), EU MR1–MR4 (Marktrisiko), EU OR1 (operationelles Risiko), EU LR1–LR3 (Leverage Ratio), EU LIQ1–LIQ2 (Liquidität), EU REM1–REM5 (Vergütung) und die ESG-Templates (Tabellen 1 bis 10). Jede Tabelle hat spezifische Anweisungen und Validierungsregeln. Das EBA Mapping Tool (Version 3.0 bis 4.2) erleichtert die Zuordnung. ADVISORI hat für alle Templates automatisierte Befüllungsprozesse entwickelt.

Was ändert sich durch CRR III/CRD VI bei den Offenlegungsanforderungen?

CRR III (ab Januar 2025 in Kraft, volle Anwendung ab 2028) bringt wesentliche Änderungen: Output Floor (72,5% Standardansatz) muss offengelegt werden, neue Templates für den Fundamental Review of the Trading Book (FRTB), erweiterte Kreditrisiko-Offenlegung und stärkere ESG-Integration. Der EBA Pillar 3 Data Hub wird zur zentralen Einreichungsplattform. Institute müssen ihre Berichtsprozesse, IT-Systeme und Datenmodelle anpassen. ADVISORI begleitet die CRR-III-Migration mit einem strukturierten Übergangsprojekt.

Wie lässt sich die Pillar-III-Offenlegung mit COREP und Jahresabschluss konsistent halten?

Konsistenz zwischen Offenlegung, COREP-Meldungen und Jahresabschluss ist eine der größten Herausforderungen. Die EBA fordert explizit Abstimmbarkeit (Reconciliation), Tabelle EU LI1 vergleicht Bilanzwerte mit regulatorischen Exposure-Werten. Abweichungen müssen in EU LI2 erläutert werden. ADVISORI etabliert zentrale Datenquellen (Golden Source), automatisierte Konsistenzprüfungen und dokumentierte Abstimmungsprozesse, damit Offenlegungsbericht, COREP und Jahresabschluss nachweislich konsistent sind.