Pillar-III-Offenlegung nach CRR/CRD
Kreditinstitute müssen nach CRR Art. 431–455 umfangreiche Offenlegungsberichte erstellen – von Kapitaladäquanz über Kreditrisiko bis zu ESG-Risiken. Mit dem EBA Pillar 3 Data Hub und neuen ITS-Templates steigen die Anforderungen ab 2026 weiter. ADVISORI begleitet die vollständige Implementierung: Gap-Analyse, Datenintegration, automatisierte Berichtsgenerierung und Migration auf CRR III/CRD VI.
- ✓EBA ITS Templates vollständig abgedeckt (Framework 4.1/4.2)
- ✓Pillar 3 Data Hub Onboarding und Submission
- ✓ESG-Offenlegung nach Art. 449a CRR integriert
- ✓Proportionalitätsprinzip für kleine und mittlere Institute
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CRR/CRD Offenlegungsanforderungen Pillar III
Unsere Stärken
- Tiefgreifende Expertise in allen Aspekten der Offenlegungsanforderungen
- Umfassende Erfahrung mit verschiedenen Institutstypen und Größenklassen
- Bewährte Methodik zur effizienten Implementierung
- Praxisorientierter Ansatz mit Fokus auf nachhaltige Lösungen
Expertentipp
Eine frühzeitige Einbindung des Pillar III-Berichtswesens in die Gesamtarchitektur Ihres regulatorischen Reportings ermöglicht erhebliche Effizienzgewinne und reduziert das Risiko von Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Berichtsformaten.
ADVISORI in Zahlen
11+
Jahre Erfahrung
120+
Mitarbeiter
520+
Projekte
Bewährter Implementierungsansatz für Offenlegungsprojekte – von der Gap-Analyse bis zum laufenden Betrieb im Pillar 3 Data Hub.
Unser Vorgehen bei Pillar-III-Projekten
Bestandsaufnahme: Abgleich Ihrer Offenlegungsberichte mit EBA ITS und CRR-III-Anforderungen
Gap-Analyse: Identifikation fehlender Datenfelder, Prozesslücken und IT-Anforderungen
Konzeption: Datenmodell, Berichtsprozess und Governance-Struktur definieren
Implementierung: EBA-Templates befüllen, Automatisierung aufbauen, Data Hub anbinden
Laufender Betrieb: Qualitätssicherung, regulatorisches Update-Management, CRR-III-Migration
"Die Offenlegungsanforderungen nach Säule III stellen für viele Institute eine besondere Herausforderung dar, da sie Daten aus verschiedenen Bereichen zusammenführen und konsistent berichten müssen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein strukturierter Implementierungsansatz und die intelligente Automatisierung von Berichtsprozessen den Aufwand erheblich reduzieren können."

Melanie Düring
Head of Risikomanagement
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Gap-Analyse & Implementierungsplanung
Systematische Analyse Ihrer bestehenden Offenlegungsprozesse gegen CRR Art. 431–455, EBA ITS und die aktuellen Mapping-Tools. Wir identifizieren Lücken in Datenverfügbarkeit, Prozessen und IT-Anbindung.
- Abgleich aktueller Berichte mit EBA ITS Templates (Framework 4.1/4.2)
- Datenverfügbarkeitsprüfung für alle quantitativen Offenlegungstabellen
- Proportionalitätsbewertung nach Art. 433a–433c CRR
- Roadmap mit Priorisierung: Quick Wins, CRR-III-Migration, ESG-Integration
Automatisierung & Pillar 3 Data Hub
Aufbau automatisierter Datenflüsse von Kernbanksystem und Risikosteuerung bis zum finalen Offenlegungsbericht. Integration in den EBA Pillar 3 Data Hub für die zentrale elektronische Einreichung.
- Automatisierte Befüllung der EBA-Offenlegungstabellen (EU OV1, EU CR1–CR5, EU MR1 etc.)
- Anbindung an Pillar 3 Data Hub: XBRL-Taxonomie, Validierungsregeln, Submission-Workflow
- ESG-Offenlegung nach Art. 449a: Klimarisiken, Green Asset Ratio, BTAR
- Qualitätssicherung: Konsistenzprüfungen zwischen Offenlegung, COREP und Jahresabschluss
Häufig gestellte Fragen zu CRR/CRD Offenlegungsanforderungen Pillar III
Welche Offenlegungspflichten ergeben sich aus CRR Art. 431–455 für Kreditinstitute?
Die CRR Teil
8 (Art. 431–455) verpflichtet Kreditinstitute zur Offenlegung von Informationen zu Eigenmitteln, Kapitalanforderungen, Kreditrisiko, Marktrisiko, operationellem Risiko, Vergütung und Governance. Die Offenlegung erfolgt über standardisierte EBA-Templates – quantitative Tabellen (z.B. EU OV1, EU CR1–CR5, EU MR1–MR4) und qualitative Erläuterungen. Seit CRR II gelten erweiterte Anforderungen für TLAC/MREL-Offenlegung und Zinsrisiko im Bankbuch. ADVISORI unterstützt bei der vollständigen Abdeckung aller Offenlegungstabellen und -texte.
Was ist der EBA Pillar 3 Data Hub und wie bereiten sich Institute auf das Onboarding vor?
Der EBA Pillar
3 Data Hub ist eine zentrale elektronische Plattform, über die Institute ihre Offenlegungsberichte einreichen. Die EBA hat
2025 die finalen ITS zur technischen Umsetzung veröffentlicht. Das Onboarding umfasst fünf Schritte: Registrierung, technische Anbindung, Testsubmission, Validierung und produktive Einreichung. Große Institute müssen seit Ende
2025 über den Data Hub berichten; ab Framework 4.2 (Referenzdatum März 2026) gelten erweiterte Taxonomie-Anforderungen. ADVISORI begleitet den gesamten Onboarding-Prozess.
Wie funktioniert das Proportionalitätsprinzip bei der Pillar-III-Offenlegung?
Die CRR unterscheidet drei Proportionalitätsstufen: Große Institute (Art. 433a) müssen halbjährlich umfassend offenlegen. Andere Institute (Art. 433b) legen jährlich einen reduzierten Umfang offen. Kleine und nicht komplexe Institute (SNCI, Art. 433c) haben nur minimale Anforderungen. Die Proportionalitätsbewertung bestimmt, welche EBA-Templates auszufüllen sind und in welcher Frequenz. ADVISORI führt die Einstufung durch und stellt sicher, dass Ihr Institut genau den erforderlichen – aber auch nicht mehr als den erforderlichen – Umfang offenlegt.
Welche ESG-Offenlegungspflichten gelten für Banken nach Art. 449a CRR?
Art. 449a CRR verpflichtet große Institute mit börsennotierten Wertpapieren zur Offenlegung von ESG-Risiken. Die EBA ITS definieren zehn Templates zu Transitionsrisiko, physischem Klimarisiko, Green Asset Ratio (GAR), Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) und ESG-Risikomanagement. Ab
2025 gelten diese Anforderungen für alle EU-Banken, einschließlich rund 2.000 Less Significant Institutions. ADVISORI unterstützt bei der Datenerhebung (CO₂-Emissionen, NACE-Codes, Taxonomie-Alignment), Template-Befüllung und Integration in den Pillar-III-Gesamtbericht.
Welche EBA ITS Templates müssen für den Offenlegungsbericht befüllt werden?
Die EBA stellt einen umfassenden Satz von Templates im Technical Package bereit. Die wichtigsten sind: EU OV 1 (Übersicht Gesamtrisikobetrag), EU CR1–CR 5 (Kreditrisiko), EU MR1–MR 4 (Marktrisiko), EU OR 1 (operationelles Risiko), EU LR1–LR 3 (Leverage Ratio), EU LIQ1–LIQ 2 (Liquidität), EU REM1–REM 5 (Vergütung) und die ESG-Templates (Tabellen 1–10). Jede Tabelle hat spezifische Anweisungen und Validierungsregeln. Das EBA Mapping Tool (Version 3.0–4.2) erleichtert die Zuordnung. ADVISORI hat für alle Templates automatisierte Befüllungsprozesse entwickelt.
Was ändert sich durch CRR III/CRD VI bei den Offenlegungsanforderungen?
CRR III (ab Januar
2025 in Kraft, volle Anwendung ab 2028) bringt wesentliche Änderungen: Output Floor (72,5% Standardansatz) muss offengelegt werden, neue Templates für den Fundamental Review of the Trading Book (FRTB), erweiterte Kreditrisiko-Offenlegung und stärkere ESG-Integration. Der EBA Pillar
3 Data Hub wird zur zentralen Einreichungsplattform. Institute müssen ihre Berichtsprozesse, IT-Systeme und Datenmodelle anpassen. ADVISORI begleitet die CRR-III-Migration mit einem strukturierten Übergangsprojekt.
Wie lässt sich die Pillar-III-Offenlegung mit COREP und Jahresabschluss konsistent halten?
Konsistenz zwischen Offenlegung, COREP-Meldungen und Jahresabschluss ist eine der größten Herausforderungen. Die EBA fordert explizit Abstimmbarkeit (Reconciliation) – Tabelle EU LI 1 vergleicht Bilanzwerte mit regulatorischen Exposure-Werten. Abweichungen müssen in EU LI 2 erläutert werden. ADVISORI etabliert zentrale Datenquellen (Golden Source), automatisierte Konsistenzprüfungen und dokumentierte Abstimmungsprozesse, damit Offenlegungsbericht, COREP und Jahresabschluss nachweislich konsistent sind.
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