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Strategische Compliance-Lösung für die neue KI-Ära

EU AI Act Compliance-Anforderungen

Die EU AI Act-Compliance-Anforderungen definieren konkrete Verpflichtungen für verschiedene KI-Systeme. Wir begleiten Sie bei der vollständigen Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der neuen europäischen KI-Regulierung.

  • ✓Vollständige Compliance mit allen EU AI Act-Anforderungen
  • ✓Risikominimierung durch proaktive Governance-Implementierung
  • ✓Transparente Dokumentation und Nachweisführung
  • ✓Strategische KI-Governance für Wettbewerbsvorteile

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Compliance-Anforderungen für Hochrisiko-KI nach EU AI Act

Unsere Expertise

  • Praxiserfahrung in der Umsetzung von Art. 9–15 für Hochrisiko-KI in regulierten Branchen
  • Spezialisierung auf die Differenzierung von Anbieter- und Betreiberpflichten
  • Erfahrung mit CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung für KI-Systeme
  • Integration der AI-Act-Anforderungen in bestehende GRC-Strukturen
⚠

Frist: August 2026

Ab dem 2. August 2026 gelten die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig. Anbieter müssen vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung durchführen, die CE-Kennzeichnung anbringen und das System in der EU-Datenbank registrieren.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Compliance-Ansatz, der alle EU AI Act-Anforderungen systematisch adressiert und gleichzeitig Ihre Geschäftsziele unterstützt.

Unser Compliance-Ansatz

1
Phase 1

Umfassende Bestandsaufnahme aller KI-Systeme und deren Compliance-Status

2
Phase 2

Entwicklung einer priorisierten Compliance-Roadmap mit klaren Meilensteinen

3
Phase 3

Implementierung risikoklassenspezifischer Governance-Strukturen und -Prozesse

4
Phase 4

Aufbau robuster Dokumentations- und Nachweissysteme

5
Phase 5

Etablierung kontinuierlicher Überwachungs- und Verbesserungsprozesse

"EU AI Act-Compliance ist eine strategische Chance für Unternehmen, Vertrauen aufzubauen und sich als verantwortlicher KI-Anwender zu positionieren. Mit der richtigen Herangehensweise wird Compliance vom Kostenfaktor zum Wettbewerbsvorteil."
Asan Stefanski

Asan Stefanski

Head of Digital Transformation

Expertise & Erfahrung:

11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI

LinkedIn Profil

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

Hochrisiko-KI-Systeme Compliance

Vollständige Implementierung aller Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß EU AI Act, einschließlich Qualitätsmanagementsystem, Datenqualität und menschlicher Aufsicht.

  • Entwicklung und Implementierung eines KI-Qualitätsmanagementsystems
  • Einrichtung robuster Datenqualitäts- und Governance-Prozesse
  • Implementierung effektiver menschlicher Aufsichts- und Kontrollmechanismen
  • Aufbau umfassender Transparenz- und Dokumentationsstandards

Foundation Models und GPAI Compliance

Spezialisierte Compliance-Lösung für General Purpose AI-Systeme und Foundation Models mit systemischen Risiken, einschließlich aller spezifischen Verpflichtungen.

  • Implementierung systemischer Risikobewertung und -management
  • Entwicklung robuster Model Governance und Versioning-Systeme
  • Aufbau spezialisierter Cybersecurity- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Einrichtung kontinuierlicher Monitoring- und Berichtssysteme

Unsere Kompetenzen im Bereich EU AI Act Risikoklassifizierung

Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen

EU AI Act Dokumentationsanforderungen

Die EU AI Act stellt umfangreiche Dokumentationsanforderungen an KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Erfüllung aller Dokumentationspflichten für eine rechtskonforme KI-Entwicklung und -Nutzung.

EU AI Act Monitoring Systems

Artikel 72 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zu einem Post-Market-Monitoring-System. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung: von der systematischen Datenerfassung über automatische Protokollierung bis zur fristgerechten Vorfallmeldung an die Marktüberwachungsbehörde.

EU AI Act Risk Assessment

Unsere KI-Risikobewertung unterstützt Sie bei der systematischen Analyse und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme gemäß EU AI Act Artikel 9. Vom KI-Inventar über die Risikoanalyse bis zum kontinuierlichen Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus.

EU AI Act System Classification

Unsere Expertise in der systematischen Klassifizierung von KI-Systemen gemäß EU AI Act ermöglicht präzise Compliance-Strategien. Von der initialen Kategorisierung bis zur kontinuierlichen Neubewertung - für sichere und konforme KI-Innovation.

Häufig gestellte Fragen zur EU AI Act Compliance-Anforderungen

Welche konkreten Pflichten haben Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem EU AI Act?

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen tragen die Hauptverantwortung nach dem EU AI Act. Vor dem Inverkehrbringen müssen sie ein Risikomanagementsystem nach Art.

9 einrichten, Datenqualität nach Art.

10 sicherstellen, technische Dokumentation nach Art.

11 und Anhang IV erstellen, automatische Protokollierung nach Art.

12 implementieren, Transparenzanforderungen nach Art.

13 erfüllen, menschliche Aufsicht nach Art.

14 ermöglichen und Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit nach Art.

15 gewährleisten. Zusätzlich müssen Anbieter eine Konformitätsbewertung durchführen, die CE-Kennzeichnung anbringen, eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und das System in der EU-Datenbank nach Art.

71 registrieren. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder von bis zu

15 Mio. EUR oder

3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Was müssen Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem EU AI Act beachten?

Betreiber (Deployer) haben nach Art.

26 EU AI Act eigenständige Pflichten. Sie müssen Hochrisiko-KI-Systeme gemäß der mitgelieferten Gebrauchsanweisung einsetzen, die Eingabedaten sorgfältig auswählen und auf Relevanz prüfen, den Betrieb des Systems überwachen und Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren. Bei Auffälligkeiten oder schwerwiegenden Vorfällen besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Anbieter und der zuständigen Behörde. Betreiber müssen vor dem Einsatz eine Datenschutz-Folgenabschätzung und bei bestimmten Systemen eine Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art.

27 durchführen. Wichtig: Wer ein Hochrisiko-KI-System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt, wird selbst zum Anbieter und übernimmt dessen gesamte Pflichten.

Wie läuft die Konformitätsbewertung für Hochrisiko-KI-Systeme ab?

Die Konformitätsbewertung nach Art.

43 EU AI Act ist für alle Hochrisiko-KI-Systeme vor dem Inverkehrbringen verpflichtend. Für die meisten Systeme nach Anhang III reicht eine interne Konformitätsbewertung durch den Anbieter selbst aus, bei der die Einhaltung aller Anforderungen aus Art. 9–15 systematisch dokumentiert wird. Für bestimmte biometrische Systeme und kritische Infrastruktur-KI ist eine Bewertung durch eine benannte Stelle (Notified Body) erforderlich. Nach erfolgreicher Bewertung stellt der Anbieter eine EU-Konformitätserklärung nach Art.

47 aus, bringt die CE-Kennzeichnung nach Art.

48 an und registriert das System in der EU-Datenbank nach Art. 71. Die Konformitätsbewertung muss bei wesentlichen Änderungen am System wiederholt werden.

Was umfasst das Risikomanagementsystem nach Art. 9 EU AI Act?

Art.

9 verlangt ein fortlaufendes Risikomanagementsystem, das den gesamten Lebenszyklus des Hochrisiko-KI-Systems abdeckt. Es muss bekannte und vorhersehbare Risiken identifizieren und analysieren, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung auftreten können. Auf Basis dieser Analyse sind geeignete Risikominderungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Das System muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Besonders wichtig: Die Risikobewertung muss auch Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen. Testergebnisse müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Ein gut implementiertes Risikomanagementsystem bildet die Grundlage für alle weiteren Anforderungen der Art. 10–15.

Wann ist eine CE-Kennzeichnung für KI-Systeme erforderlich und wie erhält man sie?

Die CE-Kennzeichnung ist nach Art.

48 EU AI Act für alle Hochrisiko-KI-Systeme vor dem Inverkehrbringen in der EU verpflichtend. Sie bestätigt, dass das System alle Anforderungen des EU AI Act erfüllt. Der Weg zur CE-Kennzeichnung umfasst: Einhaltung aller Anforderungen aus Art. 9–15, Durchführung der Konformitätsbewertung nach Art. 43, Erstellung der technischen Dokumentation nach Art.

11 und Anhang IV, Ausstellung der EU-Konformitätserklärung nach Art.

47 und Registrierung in der EU-Datenbank. Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, leserlich und dauerhaft am KI-System oder, wenn nicht möglich, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen angebracht werden. Bei Software-KI ist die Kennzeichnung in der digitalen Benutzeroberfläche zulässig.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Compliance-Anforderungen des EU AI Act?

Der EU AI Act sieht ein dreistufiges Sanktionssystem vor. Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken werden mit bis zu

35 Mio. EUR oder

7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet. Verstöße gegen die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme aus Art. 9–15 sowie gegen Anbieter- und Betreiberpflichten werden mit bis zu

15 Mio. EUR oder

3 % bestraft. Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden können zu Bußgeldern von bis zu 7,

5 Mio. EUR oder

1 % führen. Für KMU und Start-ups gelten niedrigere Obergrenzen. Die Durchsetzung erfolgt durch nationale Marktüberwachungsbehörden. Zusätzlich können Betroffene zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wie unterscheiden sich die Anforderungen für Hochrisiko-KI von denen für KI mit begrenztem Risiko?

Der EU AI Act differenziert klar zwischen den Risikoklassen. Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (z. B. biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, Kreditwürdigkeitsprüfung, Personalauswahl) müssen alle Anforderungen aus Art. 9–15 vollständig erfüllen, eine Konformitätsbewertung durchführen und CE-gekennzeichnet werden. KI-Systeme mit begrenztem Risiko (z. B. Chatbots, Deepfake-Generatoren) unterliegen nach Art.

50 nur Transparenzpflichten: Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen. KI-Systeme mit minimalem Risiko sind von regulatorischen Pflichten befreit, wobei freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen werden.

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