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Präzise KI-System Klassifizierung für EU AI Act Compliance

EU AI Act System Classification

Unsere Expertise in der systematischen Klassifizierung von KI-Systemen gemäß EU AI Act ermöglicht präzise Compliance-Strategien. Von der initialen Kategorisierung bis zur kontinuierlichen Neubewertung - für sichere und konforme KI-Innovation.

  • ✓Präzise Klassifizierung nach EU AI Act Risikokategorien
  • ✓Strategische Beratung für kostenoptimierte Compliance-Pfade
  • ✓Kontinuierliche Neubewertung bei System-Updates
  • ✓Integration in bestehende AI Governance Frameworks

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Wie stufen Sie Ihr KI-System nach dem EU AI Act ein?

Warum ADVISORI für die KI-Einstufung?

  • Erfahrung mit komplexen KI-Landschaften in regulierten Branchen
  • Detailwissen zu allen 8 Anhang-III-Bereichen und Ausnahmekriterien
  • Praxiserprobte Methodik für Multi-Use-Case-Systeme
  • Monitoring-Framework für dynamische Neubewertung
⚠

Frist beachten

Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III müssen ab dem 2. August 2026 alle Anforderungen erfüllen. Für Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten (Anhang I) gilt eine verlängerte Frist bis August 2027. Beginnen Sie die Einstufung jetzt.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir verfolgen einen fünfstufigen Prozess, der technische Analyse mit regulatorischem Detailwissen verbindet — von der Systemerfassung bis zur laufenden Governance.

Unser Ansatz zur KI-Einstufung

1
Phase 1

Erfassung aller KI-Systeme und Anwendungsfälle

2
Phase 2

Systematische Prüfung gegen Art. 5 (Verbote), Art. 6 (Hochrisiko), Art. 50 (Transparenz)

3
Phase 3

Detailprüfung der Anhang-III-Bereiche und Ausnahmekriterien

4
Phase 4

Dokumentation der Einstufung mit Audit-Trail

5
Phase 5

Einrichtung von Trigger-basierter Neubewertung bei Systemänderungen

"Präzise System-Klassifizierung ist der Grundstein für intelligente AI Compliance. Unser strategischer Ansatz transformiert regulatorische Anforderungen in Wettbewerbsvorteile und ermöglicht risikooptimierte Innovation."
Asan Stefanski

Asan Stefanski

Head of Digital Transformation

Expertise & Erfahrung:

11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI

LinkedIn Profil

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

Systematische KI-Einstufung

Vollständige Kategorisierung Ihrer KI-Systeme nach den vier Risikostufen des EU AI Act. Prüfung der Hochrisiko-Kriterien nach Art. 6 inklusive Anhang-I- und Anhang-III-Analyse.

  • KI-Inventar mit Use-Case-Mapping
  • Einstufung nach Art. 5, Art. 6 und Art. 50
  • Ausnahmeprüfung nach Art. 6 Abs. 3
  • Dokumentation für Behördenanfragen

Dynamische Neubewertung

Aufbau eines Frameworks zur laufenden Neubewertung bei Systemänderungen, neuen Anwendungsfällen oder regulatorischen Updates.

  • Automatische Erkennung einstufungsrelevanter Änderungen
  • Trigger-basierte Neubewertungsprozesse
  • Auswirkungsanalyse bei Kategorie-Wechsel
  • Stakeholder-Kommunikation und Update-Management

Unsere Kompetenzen im Bereich EU AI Act Risikoklassifizierung

Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen

EU AI Act Compliance-Anforderungen

Die EU AI Act-Compliance-Anforderungen definieren konkrete Verpflichtungen für verschiedene KI-Systeme. Wir begleiten Sie bei der vollständigen Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der neuen europäischen KI-Regulierung.

EU AI Act Dokumentationsanforderungen

Die EU AI Act stellt umfangreiche Dokumentationsanforderungen an KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Erfüllung aller Dokumentationspflichten für eine rechtskonforme KI-Entwicklung und -Nutzung.

EU AI Act Monitoring Systems

Artikel 72 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zu einem Post-Market-Monitoring-System. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung: von der systematischen Datenerfassung über automatische Protokollierung bis zur fristgerechten Vorfallmeldung an die Marktüberwachungsbehörde.

EU AI Act Risk Assessment

Unsere KI-Risikobewertung unterstützt Sie bei der systematischen Analyse und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme gemäß EU AI Act Artikel 9. Vom KI-Inventar über die Risikoanalyse bis zum kontinuierlichen Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus.

Häufig gestellte Fragen zur EU AI Act System Classification

Welche vier Risikostufen unterscheidet der EU AI Act?

Der EU AI Act stuft KI-Systeme in vier Kategorien ein: Unannehmbares Risiko (Art. 5) — verbotene Praktiken wie Social Scoring, manipulative Techniken und biometrische Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum. Hohes Risiko (Art. 6) — Systeme in regulierten Produkten (Anhang I) oder in acht sensiblen Bereichen (Anhang III) wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Beschäftigung oder Strafverfolgung. Begrenztes Risiko (Art. 50) — Systeme mit Transparenzpflichten, etwa Chatbots oder Deepfake-Generatoren. Minimales Risiko — alle übrigen Systeme ohne besondere regulatorische Auflagen.

Wie funktioniert die Hochrisiko-Einstufung nach Artikel 6?

Artikel

6 definiert zwei Wege: Erstens Systeme, die als Sicherheitskomponente in Produkte nach Anhang I eingebaut sind — z. B. Medizinprodukte, Maschinen oder Aufzüge. Diese erfordern eine Konformitätsbewertung durch Dritte. Zweitens eigenständige Systeme in den acht Bereichen des Anhang III — von Biometrie über Personalmanagement bis Rechtspflege. Ein Anhang-III-System kann von der Hochrisiko-Einstufung ausgenommen werden, wenn es kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellt (Art.

6 Abs. 3).

Welche acht Bereiche umfasst Anhang III des EU AI Act?

Anhang III listet acht Hochrisiko-Bereiche: 1) Biometrie — Fernidentifikation und Emotionserkennung. 2) Kritische Infrastruktur — Verkehr, Energie, Wasser, digitale Netze. 3) Bildung und Berufsbildung — Prüfungsbewertung und Zugangsentscheidungen. 4) Beschäftigung — Einstellung, Leistungsbewertung, Aufgabenzuweisung. 5) Zugang zu Dienstleistungen — Kreditwürdigkeit, Versicherung, Notfalldienste. 6) Strafverfolgung — Beweisbewertung, Risikoanalyse. 7) Migration und Grenzschutz — Dokumentenprüfung, Risikoeinschätzung. 8) Rechtspflege und demokratische Prozesse.

Wann greift die Ausnahme nach Artikel 6 Absatz 3?

Ein Anhang-III-System ist nicht hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko darstellt. Vier Kriterien sprechen für die Ausnahme: Das System führt eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe aus. Es verbessert nur das Ergebnis einer abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit. Es erkennt Muster, ohne menschliche Bewertung zu ersetzen. Oder es dient lediglich der Vorbereitung einer Bewertung. Wichtig: Profiling-Systeme sind immer Hochrisiko — die Ausnahme gilt für sie nie. Der Anbieter muss die Bewertung vor dem Inverkehrbringen dokumentieren.

Wie stufe ich mein KI-System Schritt für Schritt ein?

Fünf Schritte: 1) Prüfen Sie, ob das System unter die Verbote nach Art.

5 fällt (Social Scoring, manipulative KI, biometrische Massenüberwachung). 2) Prüfen Sie, ob es eine Sicherheitskomponente in einem Produkt nach Anhang I ist. 3) Prüfen Sie, ob der Anwendungsfall unter einen der

8 Anhang-III-Bereiche fällt. 4) Falls ja, prüfen Sie die Ausnahmekriterien nach Art.

6 Abs. 3. 5) Prüfen Sie Transparenzpflichten nach Art.

50 für Systeme mit begrenztem Risiko. Dokumentieren Sie jeden Schritt — die Behörde kann die Bewertung anfordern.

Welche Pflichten entstehen aus der Hochrisiko-Einstufung?

Hochrisiko-Systeme müssen folgende Anforderungen erfüllen: Risikomanagementsystem (Art. 9), Daten-Governance für Trainings- und Testdaten (Art. 10), technische Dokumentation (Art. 11), automatische Protokollierung (Art. 12), Transparenz und Nutzerinformation (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14), Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15). Zusätzlich: Qualitätsmanagementsystem (Art. 17), EU-Konformitätserklärung (Art. 47) und Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen.

Wie werden GPAI-Modelle wie GPT oder Gemini eingestuft?

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) fallen unter Kapitel V des EU AI Act — ein eigenes Regelungsregime neben der Vierstufenklassifizierung. Pflichten: technische Dokumentation, Transparenz gegenüber nachgelagerten Anbietern, Urheberrechts-Compliance und eine Zusammenfassung der Trainingsdaten. GPAI-Modelle mit systemischem Risiko (ab 10^

25 FLOPS) müssen zusätzlich Modellbewertungen, adversariale Tests und Cybersicherheitsmaßnahmen durchführen. Die GPAI-Pflichten gelten ab August 2025.

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