Unsere KI-Risikobewertung unterstützt Sie bei der systematischen Analyse und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme gemäß EU AI Act Artikel 9. Vom KI-Inventar über die Risikoanalyse bis zum kontinuierlichen Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus.
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Der EU AI Act fordert eine systematische und dokumentierte Risikobewertung für alle Hochrisiko-KI-Systeme. Die Anforderungen nach Artikel 9 gelten ab dem 2. August 2026. Eine unzureichende Risikobewertung kann zu Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro führen.
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Wir verfolgen einen strukturierten, evidenzbasierten Ansatz zur KI-Risikobewertung, der technische Komplexität mit den regulatorischen Anforderungen des EU AI Act optimal verbindet.
KI-System-Inventarisierung und initiale Risikoeinschätzung
Detaillierte Risikoanalyse mit quantitativen Bewertungsmodellen
Risikoeinstufung gemäß den vier EU-AI-Act-Kategorien
Entwicklung maßgeschneiderter Risikominderungsstrategien
Implementierung und Validierung von Risikokontrollmaßnahmen
"Unser strukturierter Risk Assessment Ansatz ermöglicht es Unternehmen, KI-Innovationen verantwortungsvoll voranzutreiben und gleichzeitig höchste Compliance-Standards zu erfüllen. Risikomanagement als Enabler für AI Excellence."

Head of Digital Transformation
Expertise & Erfahrung:
11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Vollständige Bewertung aller Risikodimensionen Ihrer KI-Systeme mit Fokus auf die Compliance-Anforderungen des EU AI Act Artikel 9.
Entwicklung gezielter Strategien zur Risikominimierung und -kontrolle, abgestimmt auf Ihre spezifischen KI-Anwendungen und die regulatorischen Anforderungen.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Die EU AI Act-Compliance-Anforderungen definieren konkrete Verpflichtungen für verschiedene KI-Systeme. Wir begleiten Sie bei der vollständigen Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der neuen europäischen KI-Regulierung.
Die EU AI Act stellt umfangreiche Dokumentationsanforderungen an KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Erfüllung aller Dokumentationspflichten für eine rechtskonforme KI-Entwicklung und -Nutzung.
Artikel 72 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zu einem Post-Market-Monitoring-System. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung: von der systematischen Datenerfassung über automatische Protokollierung bis zur fristgerechten Vorfallmeldung an die Marktüberwachungsbehörde.
Unsere Expertise in der systematischen Klassifizierung von KI-Systemen gemäß EU AI Act ermöglicht präzise Compliance-Strategien. Von der initialen Kategorisierung bis zur kontinuierlichen Neubewertung - für sichere und konforme KI-Innovation.
Artikel
9 EU AI Act schreibt vor, dass für jedes Hochrisiko-KI-System ein dokumentiertes Risikomanagementsystem eingerichtet, umgesetzt und aufrechterhalten werden muss. Dieses System muss den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems abdecken — von der Entwicklung über den Einsatz bis zur Außerbetriebnahme. Es umfasst die Identifikation und Analyse bekannter und vorhersehbarer Risiken, die Bewertung dieser Risiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung und bei vorhersehbarem Missbrauch sowie die Ableitung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen. Eine regelmäßige systematische Überprüfung und Aktualisierung ist verpflichtend.
Die KI-Risikobewertung nach Artikel
9 richtet sich an Anbieter und betrifft die technische Risikoanalyse des KI-Systems selbst — Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte. Die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Artikel
27 ist dagegen eine Pflicht der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen. Sie bewertet die konkreten Auswirkungen des KI-Einsatzes auf Grundrechte im jeweiligen Anwendungskontext, einschließlich Diskriminierungsrisiken und Auswirkungen auf bestimmte Personengruppen. Beide Bewertungen sind komplementär und für die vollständige Compliance erforderlich.
Der EU AI Act definiert vier Risikostufen: Unannehmbares Risiko (Artikel 5) — verbotene KI-Praktiken wie Social Scoring oder biometrische Echtzeit-Identifikation in öffentlichen Räumen. Hohes Risiko (Artikel 6, Anhang III) — KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalwesen, Kreditbewertung, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur. Begrenztes Risiko (Artikel 50) — Systeme mit Transparenzpflichten wie Chatbots oder Deepfake-Generatoren. Minimales Risiko — keine besonderen Auflagen, zum Beispiel Spam-Filter oder KI-gestützte Videospiele.
Eine systematische KI-Risikobewertung umfasst: Erstens die Bestandsaufnahme aller im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme. Zweitens die Klassifizierung jedes Systems anhand der Risikokriterien des Artikel
6 und Anhang III. Drittens die Identifikation und Analyse bekannter und vorhersehbarer Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte. Viertens die Bewertung der Risiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung und bei vorhersehbarem Missbrauch. Fünftens die Definition und Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen. Sechstens die Einrichtung eines kontinuierlichen Überwachungs- und Aktualisierungsprozesses.
Die Verbote für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko gelten seit dem 2. Februar 2025. Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III — einschließlich der Risikobewertung nach Artikel
9 — treten am 2. August
2026 in Kraft. Durch den EU Digital Omnibus Act könnte die Frist für Anhang-III-Systeme auf den 2. Dezember
2027 verschoben werden. Unternehmen sollten dennoch frühzeitig mit der Risikobewertung beginnen, da die Implementierung eines vollständigen Risikomanagementsystems mehrere Monate in Anspruch nimmt.
Verstöße gegen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme — einschließlich fehlender oder mangelhafter Risikobewertung — können mit Geldbußen von bis zu
15 Millionen Euro oder
3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem welcher Betrag höher ist. Für verbotene KI-Praktiken steigt die Höchststrafe auf
35 Millionen Euro oder
7 Prozent des Jahresumsatzes. Für KMU und Startups gelten abgestufte Höchstbeträge. Die Durchsetzung erfolgt in Deutschland durch die Bundesnetzagentur als zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Der EU AI Act unterscheidet klar zwischen Anbietern (Entwicklern) und Betreibern (Nutzern) von KI-Systemen. Anbieter müssen nach Artikel
9 ein umfassendes Risikomanagementsystem implementieren, das technische Risiken des Systems selbst abdeckt. Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen nach Artikel
26 das System bestimmungsgemäß einsetzen und nach Artikel
27 eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen. Wenn ein Betreiber das KI-System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen vertreibt, wird er zum Anbieter und übernimmt die vollen Anbieterpflichten.
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