Systematisches Risikomanagement für Hochrisiko-KI-Systeme nach Artikel 9

KI-Risikobewertung nach EU AI Act

Unsere KI-Risikobewertung unterstützt Sie bei der systematischen Analyse und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme gemäß EU AI Act Artikel 9.

  • 01Systematische Risikobewertung aller KI-Systeme nach EU AI Act Artikel 9
  • 02Einstufung in die vier Risikokategorien mit dokumentierter Begründung
  • 03Grundrechte-Folgenabschätzung nach Artikel 27 für Betreiber
  • 04Kontinuierliches Risikomanagementsystem mit Monitoring über den Lebenszyklus
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Was verlangt der EU AI Act für die Risikobewertung von KI-Systemen?

Artikel 9 des EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Einrichtung eines dokumentierten Risikomanagementsystems über den gesamten Lebenszyklus. Die systematische Risikobewertung umfasst die Identifikation bekannter und vorhersehbarer Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, die Bewertung bei bestimmungsgemäßer Nutzung und vorhersehbarem Missbrauch sowie die Ableitung gezielter Risikominderungsmaßnahmen. Die Anforderungen gelten ab dem 2. Dezember 2027.

Unser KI-Risikobewertungsservice umfasst die vollständige Analyse Ihrer KI-Landschaft, von der initialen Risikoidentifikation über die Klassifizierung nach den vier Risikostufen bis zur Implementierung kontinuierlicher Überwachungssysteme, abgestimmt auf die Anforderungen von EU AI Act Artikel 9.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

KI-Risikoanalyse und -klassifizierung

Vollständige Bewertung aller Risikodimensionen Ihrer KI-Systeme mit Fokus auf die Compliance-Anforderungen des EU AI Act Artikel 9.

  • Systematische Risikoidentifikation über den gesamten KI-Lebenszyklus
  • Folgenabschätzung für verschiedene Betroffenengruppen
  • Eintrittswahrscheinlichkeit- und Auswirkungsbewertung nach ISO 31000
  • Risiko-Heatmap und Priorisierung der Handlungsfelder
02

Risikominderungsstrategie und Kontrollmaßnahmen

Entwicklung gezielter Strategien zur Risikominimierung und -kontrolle, abgestimmt auf Ihre spezifischen KI-Anwendungen und die regulatorischen Anforderungen.

  • Maßgeschneiderte Risikokontrollmaßnahmen
  • Kosten-Nutzen-Analyse verschiedener Minderungsoptionen
  • Umsetzungsfahrplan mit Prioritätenmatrix
  • Wirksamkeitsüberwachung und Erfolgskontrolle

5 Phasen

Unser Ansatz zur KI-Risikobewertung

Wir verfolgen einen strukturierten, evidenzbasierten Ansatz zur KI-Risikobewertung, der technische Komplexität mit den regulatorischen Anforderungen des EU AI Act optimal verbindet.

  1. KI-System-Inventarisierung und initiale Risikoeinschätzung

  2. Detaillierte Risikoanalyse mit quantitativen Bewertungsmodellen

  3. Risikoeinstufung gemäß den vier EU-AI-Act-Kategorien

  4. Entwicklung maßgeschneiderter Risikominderungsstrategien

  5. Implementierung und Validierung von Risikokontrollmaßnahmen

Asan Stefanski

Ansprechpartner

Asan Stefanski

Head of Digital Transformation

11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI

Unser strukturierter Risk Assessment Ansatz ermöglicht es Unternehmen, KI-Innovationen verantwortungsvoll voranzutreiben und gleichzeitig höchste Compliance-Standards zu erfüllen. Risikomanagement als Enabler für AI Excellence.

Unsere Expertise in der KI-Risikobewertung

  • 01Spezialisierung auf KI-Risikobewertung nach EU AI Act Artikel 9
  • 02Erfahrung mit Risikomanagement-Frameworks für Hochrisiko-KI-Systeme
  • 03Praxiserprobte Methodik für KI-Risikoanalyse und -klassifizierung
  • 04Integration regulatorischer, technischer und ethischer Risikoperspektiven

Regulatorisches Update

Der EU AI Act fordert eine systematische und dokumentierte Risikobewertung für alle Hochrisiko-KI-Systeme. Die Anforderungen nach Artikel 9 gelten ab dem 2. Dezember 2027. Eine unzureichende Risikobewertung kann zu Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro führen.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu EU AI Act Risk Assessment

Was verlangt Artikel 9 des EU AI Act für das Risikomanagementsystem?

Artikel 9 EU AI Act schreibt vor, dass für jedes Hochrisiko-KI-System ein dokumentiertes Risikomanagementsystem eingerichtet, umgesetzt und aufrechterhalten werden muss. Dieses System muss den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems abdecken, von der Entwicklung über den Einsatz bis zur Außerbetriebnahme. Es umfasst die Identifikation und Analyse bekannter und vorhersehbarer Risiken, die Bewertung dieser Risiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung und bei vorhersehbarem Missbrauch sowie die Ableitung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen. Eine regelmäßige systematische Überprüfung und Aktualisierung ist verpflichtend.

Wie unterscheidet sich die KI-Risikobewertung von der Grundrechte-Folgenabschätzung nach Artikel 27?

Die KI-Risikobewertung nach Artikel 9 richtet sich an Anbieter und betrifft die technische Risikoanalyse des KI-Systems selbst, Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte. Die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Artikel 27 ist dagegen eine Pflicht der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen. Sie bewertet die konkreten Auswirkungen des KI-Einsatzes auf Grundrechte im jeweiligen Anwendungskontext, einschließlich Diskriminierungsrisiken und Auswirkungen auf bestimmte Personengruppen. Beide Bewertungen sind komplementär und für die vollständige Compliance erforderlich.

Welche Risikokategorien definiert der EU AI Act für KI-Systeme?

Der EU AI Act definiert vier Risikostufen: Unannehmbares Risiko (Artikel 5), verbotene KI-Praktiken wie Social Scoring oder biometrische Echtzeit-Identifikation in öffentlichen Räumen. Hohes Risiko (Artikel 6, Anhang III), KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalwesen, Kreditbewertung, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur. Begrenztes Risiko (Artikel 50), Systeme mit Transparenzpflichten wie Chatbots oder Deepfake-Generatoren. Minimales Risiko, keine besonderen Auflagen, zum Beispiel Spam-Filter oder KI-gestützte Videospiele.

Welche Schritte umfasst eine systematische KI-Risikobewertung nach EU AI Act?

Eine systematische KI-Risikobewertung umfasst: Erstens die Bestandsaufnahme aller im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme. Zweitens die Klassifizierung jedes Systems anhand der Risikokriterien des Artikel 6 und Anhang III. Drittens die Identifikation und Analyse bekannter und vorhersehbarer Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte. Viertens die Bewertung der Risiken bei bestimmungsgemäßer Nutzung und bei vorhersehbarem Missbrauch. Fünftens die Definition und Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen. Sechstens die Einrichtung eines kontinuierlichen Überwachungs- und Aktualisierungsprozesses.

Ab wann müssen Unternehmen die Risikobewertung nach EU AI Act durchführen?

Die Verbote für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko gelten seit dem 2. Februar 2025. Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III, einschließlich der Risikobewertung nach Artikel 9, gelten ab dem 2. Dezember 2027. Der Digital Omnibus on AI, verabschiedet im Juni 2026, hat diese Frist vom 2. August 2026 dorthin verschoben. Unternehmen sollten dennoch frühzeitig mit der Risikobewertung beginnen, da die Implementierung eines vollständigen Risikomanagementsystems mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Welche Bußgelder drohen bei fehlender KI-Risikobewertung?

Verstöße gegen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme, einschließlich fehlender oder mangelhafter Risikobewertung, können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem welcher Betrag höher ist. Für verbotene KI-Praktiken steigt die Höchststrafe auf 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes. Für KMU und Startups gelten abgestufte Höchstbeträge. Die Durchsetzung erfolgt in Deutschland durch die Bundesnetzagentur als zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter-Risikobewertung und Betreiber-Risikobewertung?

Der EU AI Act unterscheidet klar zwischen Anbietern (Entwicklern) und Betreibern (Nutzern) von KI-Systemen. Anbieter müssen nach Artikel 9 ein umfassendes Risikomanagementsystem implementieren, das technische Risiken des Systems selbst abdeckt. Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen nach Artikel 26 das System bestimmungsgemäß einsetzen und nach Artikel 27 eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen. Wenn ein Betreiber das KI-System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen vertreibt, wird er zum Anbieter und übernimmt die vollen Anbieterpflichten.

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