Intelligente AI-Risikobewertung für regulatorische Excellence

EU AI Act Risikoklassen: Unzulässig, Hochrisiko, Niedrig, Minimal

Präzise Klassifikation und strategisches Management von AI-Risiken gemäß EU AI Act.

  • 01Systematische AI-Risikobewertung nach EU AI Act Standards
  • 02Compliance-optimierte High-Risk AI System-Frameworks
  • 03Innovation-fördernde Risk Management-Strategien
  • 04Kontinuierliche Risiko-Monitoring und Anpassungsprozesse
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

EU AI Act Risikoklassifizierung

Der EU AI Act unterteilt KI-Systeme in vier Risikoklassen: unannehmbares Risiko (verbotene KI), Hochrisiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Die Einstufung bestimmt, welche Pflichten Anbieter und Betreiber erfüllen müssen. Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Annex III und Art. 6 unterliegen strengen Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht.

ADVISORI unterstützt Unternehmen bei der systematischen Klassifizierung ihrer KI-Systeme und der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen.

2 Leistungsbausteine

Leistungsumfang

01

AI-System Risk Assessment & Classification

Systematische Bewertung und Klassifikation von AI-Systemen gemäß EU AI Act mit fokussierter Risikoanalyse und Compliance-Optimierung.

  • Comprehensive AI-System-Inventarisierung
  • EU AI Act-konforme Risikobewertung
  • High-Risk AI-System-Identifikation
  • Risk Classification-Dokumentation
02

Risk Mitigation & Continuous Monitoring

Entwicklung und Implementierung strategischer Risk Management-Frameworks mit kontinuierlichen Monitoring-Prozessen für nachhaltige AI-Compliance.

  • Risk Mitigation-Strategien und Control-Design
  • Kontinuierliches Risk Monitoring-Framework
  • Compliance-Performance-Tracking
  • Strategic Risk Management-Optimization

5 Phasen

Unser Vorgehen bei der KI-Risikoklassifizierung

Wir unterstützen Unternehmen bei der systematischen Einstufung ihrer KI-Systeme nach den Vorgaben des EU AI Act und entwickeln individuelle Compliance-Strategien.

  1. Bestandsaufnahme aller KI-Systeme und Zuordnung zu den vier Risikoklassen

  2. Prüfung gegen Annex III und Art

    6 für Hochrisiko-Einstufung

  3. Entwicklung eines maßgeschneiderten Compliance-Frameworks

  4. Umsetzung der Anforderungen an Risikomanagement und Dokumentation

  5. Laufende Überwachung und Anpassung an regulatorische Änderungen

Asan Stefanski

Ansprechpartner

Asan Stefanski

Head of Digital Transformation

11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI

Wir unterstützen Unternehmen dabei, KI-Risiken nach EU AI Act präzise zu klassifizieren – und zugleich ein Governance-Framework aufzubauen, das Innovation nicht bremst, sondern beschleunigt. Unsere Kombination aus Regulatorik-Expertise und technologischem Verständnis ermöglicht es, Compliance-Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern zukunftssicher zu übertreffen.
Expertenmeinung von ADVISORI

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu EU AI Act Risikoklassifizierung

Welche vier Risikoklassen definiert der EU AI Act?

Der EU AI Act unterscheidet vier Risikoklassen: (1) Unannehmbares Risiko, diese KI-Systeme sind verboten, etwa Social Scoring oder unterschwellige Manipulation. (2) Hohes Risiko, KI-Systeme in sicherheitskritischen Bereichen wie Medizinprodukte, Personalauswahl oder Kreditwürdigkeit, definiert in Annex III und Art. 6. (3) Begrenztes Risiko, Systeme mit Transparenzpflichten wie Chatbots oder Deepfake-Generatoren. (4) Minimales Risiko, der Großteil aller KI-Systeme wie Spamfilter oder Empfehlungsalgorithmen, ohne spezifische Auflagen.

Wann gilt ein KI-System als Hochrisiko nach dem AI Act?

Ein KI-System wird als Hochrisiko eingestuft, wenn es entweder als Sicherheitskomponente in einem regulierten Produkt gemäß Annex I dient oder in einem der acht Anwendungsbereiche aus Annex III fällt. Dazu gehören biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Zugang zu öffentlichen Leistungen, Strafverfolgung, Migration und Rechtspflege. Art. 6 Abs. 3 definiert Ausnahmen: KI-Systeme für rein prozedurale Aufgaben oder zur Verbesserung bereits abgeschlossener menschlicher Entscheidungen können von der Hochrisiko-Einstufung ausgenommen werden.

Welche KI-Systeme sind nach dem AI Act verboten?

Verboten sind KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko für Grundrechte und Sicherheit. Konkret betrifft dies: Social Scoring durch Behörden oder Unternehmen, unterschwellige Manipulation von Personen, Ausnutzung von Schwächen schutzbedürftiger Gruppen, biometrische Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden (mit engen Ausnahmen), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie prädiktive Polizeiarbeit auf Basis von Profiling. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.

Welche Pflichten gelten für Hochrisiko-KI-Systeme?

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen umfassende Anforderungen erfüllen: ein dokumentiertes Risikomanagementsystem, Anforderungen an Datenqualität und Data Governance, technische Dokumentation, automatische Protokollierung (Logging), Transparenz gegenüber Nutzern, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Vor dem Inverkehrbringen ist eine Konformitätsbewertung durchzuführen. Die vollständige Anwendung dieser Vorschriften beginnt am 2. Dezember 2027.

Was bedeutet begrenztes Risiko beim EU AI Act?

KI-Systeme mit begrenztem Risiko unterliegen Transparenzpflichten. Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. Dies betrifft Chatbots und virtuelle Assistenten, Emotionserkennungssysteme, biometrische Kategorisierungssysteme sowie KI-generierte oder manipulierte Inhalte (Deepfakes). Die Kennzeichnungspflicht soll sicherstellen, dass Menschen fundierte Entscheidungen im Umgang mit diesen Systemen treffen können.

Wie unterstützt ADVISORI bei der KI-Risikoklassifizierung?

ADVISORI begleitet Unternehmen durch den gesamten Klassifizierungsprozess: von der Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme über die systematische Prüfung gegen die Kriterien aus Annex III und Art. 6 bis zur Ableitung konkreter Compliance-Maßnahmen. Wir erstellen eine dokumentierte Risikobewertung, identifizieren Hochrisiko-Systeme und entwickeln einen priorisierten Umsetzungsplan für die regulatorischen Anforderungen, abgestimmt auf die Frist im Dezember 2027.

Welche Fristen gelten für die Umsetzung des EU AI Act?

Die Umsetzung erfolgt stufenweise: Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko. Ab dem 2. August 2025 greifen die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Am 2. Dezember 2027 werden die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig wirksam, einschließlich Konformitätsbewertung und Marktüberwachung. Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Klassifizierung ihrer KI-Systeme beginnen, um rechtzeitig compliant zu sein.

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