Präzise Klassifikation und strategisches Management von AI-Risiken gemäß EU AI Act. Wir entwickeln maßgeschneiderte Risk Assessment-Frameworks, die nicht nur Compliance sicherstellen, sondern auch Innovation fördern.
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Wir unterstützen Unternehmen bei der systematischen Einstufung ihrer KI-Systeme nach den Vorgaben des EU AI Act und entwickeln individuelle Compliance-Strategien.
Bestandsaufnahme aller KI-Systeme und Zuordnung zu den vier Risikoklassen
Prüfung gegen Annex III und Art. 6 für Hochrisiko-Einstufung
Entwicklung eines maßgeschneiderten Compliance-Frameworks
Umsetzung der Anforderungen an Risikomanagement und Dokumentation
Laufende Überwachung und Anpassung an regulatorische Änderungen
"Wir unterstützen Unternehmen dabei, KI-Risiken nach EU AI Act präzise zu klassifizieren – und zugleich ein Governance-Framework aufzubauen, das Innovation nicht bremst, sondern beschleunigt. Unsere Kombination aus Regulatorik-Expertise und technologischem Verständnis ermöglicht es, Compliance-Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern zukunftssicher zu übertreffen."

Head of Digital Transformation
Expertise & Erfahrung:
11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Systematische Bewertung und Klassifikation von AI-Systemen gemäß EU AI Act mit fokussierter Risikoanalyse und Compliance-Optimierung.
Entwicklung und Implementierung strategischer Risk Management-Frameworks mit kontinuierlichen Monitoring-Prozessen für nachhaltige AI-Compliance.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Die EU AI Act-Compliance-Anforderungen definieren konkrete Verpflichtungen für verschiedene KI-Systeme. Wir begleiten Sie bei der vollständigen Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der neuen europäischen KI-Regulierung.
Die EU AI Act stellt umfangreiche Dokumentationsanforderungen an KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Erfüllung aller Dokumentationspflichten für eine rechtskonforme KI-Entwicklung und -Nutzung.
Artikel 72 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zu einem Post-Market-Monitoring-System. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung: von der systematischen Datenerfassung über automatische Protokollierung bis zur fristgerechten Vorfallmeldung an die Marktüberwachungsbehörde.
Unsere KI-Risikobewertung unterstützt Sie bei der systematischen Analyse und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme gemäß EU AI Act Artikel 9. Vom KI-Inventar über die Risikoanalyse bis zum kontinuierlichen Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus.
Unsere Expertise in der systematischen Klassifizierung von KI-Systemen gemäß EU AI Act ermöglicht präzise Compliance-Strategien. Von der initialen Kategorisierung bis zur kontinuierlichen Neubewertung - für sichere und konforme KI-Innovation.
Der EU AI Act unterscheidet vier Risikoklassen: (1) Unannehmbares Risiko — diese KI-Systeme sind verboten, etwa Social Scoring oder unterschwellige Manipulation. (2) Hohes Risiko — KI-Systeme in sicherheitskritischen Bereichen wie Medizinprodukte, Personalauswahl oder Kreditwürdigkeit, definiert in Annex III und Art. 6. (3) Begrenztes Risiko — Systeme mit Transparenzpflichten wie Chatbots oder Deepfake-Generatoren. (4) Minimales Risiko — der Großteil aller KI-Systeme wie Spamfilter oder Empfehlungsalgorithmen, ohne spezifische Auflagen.
Ein KI-System wird als Hochrisiko eingestuft, wenn es entweder als Sicherheitskomponente in einem regulierten Produkt gemäß Annex I dient oder in einem der acht Anwendungsbereiche aus Annex III fällt. Dazu gehören biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Zugang zu öffentlichen Leistungen, Strafverfolgung, Migration und Rechtspflege. Art.
6 Abs.
3 definiert Ausnahmen: KI-Systeme für rein prozedurale Aufgaben oder zur Verbesserung bereits abgeschlossener menschlicher Entscheidungen können von der Hochrisiko-Einstufung ausgenommen werden.
Verboten sind KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko für Grundrechte und Sicherheit. Konkret betrifft dies: Social Scoring durch Behörden oder Unternehmen, unterschwellige Manipulation von Personen, Ausnutzung von Schwächen schutzbedürftiger Gruppen, biometrische Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden (mit engen Ausnahmen), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie prädiktive Polizeiarbeit auf Basis von Profiling. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen umfassende Anforderungen erfüllen: ein dokumentiertes Risikomanagementsystem, Anforderungen an Datenqualität und Data Governance, technische Dokumentation, automatische Protokollierung (Logging), Transparenz gegenüber Nutzern, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Vor dem Inverkehrbringen ist eine Konformitätsbewertung durchzuführen. Die vollständige Anwendung dieser Vorschriften beginnt am 2. August 2026.
KI-Systeme mit begrenztem Risiko unterliegen Transparenzpflichten. Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren. Dies betrifft Chatbots und virtuelle Assistenten, Emotionserkennungssysteme, biometrische Kategorisierungssysteme sowie KI-generierte oder manipulierte Inhalte (Deepfakes). Die Kennzeichnungspflicht soll sicherstellen, dass Menschen fundierte Entscheidungen im Umgang mit diesen Systemen treffen können.
ADVISORI begleitet Unternehmen durch den gesamten Klassifizierungsprozess: von der Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme über die systematische Prüfung gegen die Kriterien aus Annex III und Art.
6 bis zur Ableitung konkreter Compliance-Maßnahmen. Wir erstellen eine dokumentierte Risikobewertung, identifizieren Hochrisiko-Systeme und entwickeln einen priorisierten Umsetzungsplan für die regulatorischen Anforderungen — abgestimmt auf die Frist im August 2026.
Die Umsetzung erfolgt stufenweise: Seit dem 2. Februar
2025 gelten die Verbote für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko. Ab dem 2. August
2025 greifen die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Am 2. August
2026 werden die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig wirksam, einschließlich Konformitätsbewertung und Marktüberwachung. Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Klassifizierung ihrer KI-Systeme beginnen, um rechtzeitig compliant zu sein.
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