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Umfassende Dokumentationslösungen für EU AI Act Compliance

EU AI Act Dokumentationsanforderungen

Die EU AI Act stellt umfangreiche Dokumentationsanforderungen an KI-Systeme. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Erfüllung aller Dokumentationspflichten für eine rechtskonforme KI-Entwicklung und -Nutzung.

  • ✓Vollständige Erfüllung aller EU AI Act Dokumentationspflichten
  • ✓Strukturierte Vorlagen und Frameworks für effiziente Dokumentation
  • ✓Integrierte Dokumentationsprozesse im KI-Lebenszyklus
  • ✓Kontinuierliche Aktualisierung und Pflege der Dokumentation

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Was verlangt Art. 11 AI Act an technischer Dokumentation?

Warum ADVISORI für AI Act Dokumentation?

  • Erfahrung mit regulatorischer Dokumentation in Finanzdienstleistung, Gesundheitswesen und Industrie
  • Praxiserprobte Vorlagen, die Anhang IV Punkt für Punkt abdecken
  • Integration in bestehende QMS-, MLOps- und Compliance-Workflows
  • Begleitung von der Erst-Dokumentation bis zur Behördenprüfung
⚠

Frist beachten

Für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III greift die Dokumentationspflicht ab dem 2. August 2026. Anbieter sollten die Dokumentation bereits in der Entwicklungsphase anlegen, da eine nachträgliche Erstellung lückenhaft und rechtlich riskant ist.

ADVISORI in Zahlen

11+

Jahre Erfahrung

120+

Mitarbeiter

520+

Projekte

Wir entwickeln mit Ihnen ein systematisches und nachhaltiges Dokumentationssystem, das alle EU AI Act Anforderungen erfüllt und gleichzeitig praktikabel im Alltag ist.

Unser Dokumentationsansatz

1
Phase 1

Analyse bestehender Dokumentationsprozesse und -lücken

2
Phase 2

Entwicklung maßgeschneiderter Dokumentationsframeworks

3
Phase 3

Integration in bestehende Entwicklungs- und Betriebsprozesse

4
Phase 4

Schulung der Teams und Etablierung von Dokumentationsroutinen

5
Phase 5

Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Dokumentation

"ADVISORI hat uns dabei geholfen, ein umfassendes Dokumentationssystem für unsere KI-Systeme zu etablieren, das nicht nur alle EU AI Act Anforderungen erfüllt, sondern auch unsere internen Qualitätsprozesse erheblich verbessert hat."
Asan Stefanski

Asan Stefanski

Head of Digital Transformation

Expertise & Erfahrung:

11+ Jahre Erfahrung, Studium Angewandte Informatik, Strategische Planung und Leitung von KI-Projekten, Cyber Security, Secure Software Development, AI

LinkedIn Profil

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation

Technische Dokumentation

Erstellung der umfassenden technischen Dokumentation nach Artikel 11 der EU AI Act.

  • Detaillierte Systembeschreibung und Architektur
  • Trainingsdaten-Dokumentation und Datenschutz
  • Algorithmus-Beschreibung und Leistungsmetriken
  • Validierungs- und Testdokumentation

Qualitätsmanagementsystem-Dokumentation

Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems für KI-Systeme gemäß EU AI Act.

  • QMS-Handbuch und Prozessbeschreibungen
  • Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Änderungsmanagement und Versionskontrolle
  • Kontinuierliche Verbesserungsprozesse

Unsere Kompetenzen im Bereich EU AI Act Risikoklassifizierung

Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen

EU AI Act Compliance-Anforderungen

Die EU AI Act-Compliance-Anforderungen definieren konkrete Verpflichtungen für verschiedene KI-Systeme. Wir begleiten Sie bei der vollständigen Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der neuen europäischen KI-Regulierung.

EU AI Act Monitoring Systems

Artikel 72 EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zu einem Post-Market-Monitoring-System. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung: von der systematischen Datenerfassung über automatische Protokollierung bis zur fristgerechten Vorfallmeldung an die Marktüberwachungsbehörde.

EU AI Act Risk Assessment

Unsere KI-Risikobewertung unterstützt Sie bei der systematischen Analyse und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme gemäß EU AI Act Artikel 9. Vom KI-Inventar über die Risikoanalyse bis zum kontinuierlichen Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus.

EU AI Act System Classification

Unsere Expertise in der systematischen Klassifizierung von KI-Systemen gemäß EU AI Act ermöglicht präzise Compliance-Strategien. Von der initialen Kategorisierung bis zur kontinuierlichen Neubewertung - für sichere und konforme KI-Innovation.

Häufig gestellte Fragen zur EU AI Act Dokumentationsanforderungen

Was genau verlangt Artikel 11 des AI Act an technischer Dokumentation?

Artikel

11 der EU-KI-Verordnung (VO 2024/1689) verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, eine technische Dokumentation zu erstellen, die vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme vorliegen muss. Die Dokumentation muss alle in Anhang IV aufgeführten Elemente enthalten und nachweisen, dass das System die Anforderungen aus Kapitel III Abschnitt

2 erfüllt. Dazu gehören eine allgemeine Systembeschreibung, die Dokumentation des Risikomanagementsystems nach Art. 9, Angaben zu Trainings- und Validierungsdaten, Leistungsmetriken sowie Informationen zur menschlichen Aufsicht. Die Dokumentation muss fortlaufend aktualisiert werden, insbesondere bei wesentlichen Änderungen am System.

Welche konkreten Elemente listet Anhang IV des AI Act für die technische Dokumentation auf?

Anhang IV der EU-KI-Verordnung definiert die Mindestinhalte der technischen Dokumentation in mehreren Abschnitten: (1) Allgemeine Beschreibung des KI-Systems einschließlich Zweckbestimmung, Anbieterangaben, Versionierung und Zusammenwirken mit Hardware und Software. (2) Detaillierte Beschreibung der Systemelemente und des Entwicklungsprozesses, darunter Algorithmen, Modellarchitektur, Designentscheidungen, Daten-Governance (Erhebung, Vorverarbeitung, Labeling) und eingesetzte Rechenressourcen. (3) Informationen zur Überwachung, zum Betrieb und zur Kontrolle, insbesondere Leistungs- und Genauigkeitsmetriken, bekannte Risiken und vorhersehbare Fehlanwendungen. (4) Angaben zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen. (5) Beschreibung des Konformitätsbewertungsverfahrens und der angewandten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen.

Für welche KI-Systeme gelten die Dokumentationspflichten nach Art. 11?

Die Dokumentationspflichten nach Art.

11 gelten für alle Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art.

6 der EU-KI-Verordnung. Das umfasst KI-Systeme, die als Sicherheitskomponente eines unter EU-Harmonisierungsrecht fallenden Produkts eingesetzt werden (Anhang I), sowie KI-Systeme in den in Anhang III genannten Bereichen, darunter biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Strafverfolgung und Migration. Für allgemein verwendbare KI-Modelle (GPAI) gelten zusätzlich die Dokumentationspflichten aus Art.

53 mit spezifischen Anforderungen nach Anhang XI und XII.

Bis wann muss die technische Dokumentation nach dem AI Act vorliegen?

Die technische Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Hochrisiko-KI-Systems erstellt sein. Die Pflichten aus Kapitel III Abschnitt

2 einschließlich Art.

11 gelten ab dem 2. August 2026. Das bedeutet, dass alle ab diesem Datum auf den Markt gebrachten Hochrisiko-KI-Systeme eine vollständige Anhang-IV-Dokumentation benötigen. Für bereits im Einsatz befindliche Systeme gilt eine Übergangsregelung, sofern sie nach dem Stichtag wesentlich geändert werden. Anbieter sollten die Dokumentation bereits während der Entwicklungsphase aufbauen, da eine nachträgliche Erstellung erfahrungsgemäß lückenhaft ausfällt.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten?

Art.

99 Abs.

4 der EU-KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Dokumentationspflichten Bußgelder von bis zu

15 Millionen Euro oder

3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei schwerwiegenden Verstößen, etwa der Bereitstellung eines Hochrisiko-KI-Systems ohne jegliche technische Dokumentation, können die Sanktionen nach Art.

99 Abs.

3 sogar bis zu

35 Millionen Euro oder

7 Prozent des Umsatzes betragen. Für KMU und Start-ups gelten reduzierte Obergrenzen. Neben Bußgeldern drohen Marktüberwachungsmaßnahmen bis hin zum Rückruf des KI-Systems.

Wie unterscheidet sich die Dokumentation nach Art. 11 von der Konformitätsbewertung?

Die technische Dokumentation nach Art.

11 ist eine Voraussetzung für die Konformitätsbewertung, aber nicht dasselbe. Art.

11 regelt, welche Informationen über das KI-System erfasst und gepflegt werden müssen. Die Konformitätsbewertung nach Art.

43 prüft anhand dieser Dokumentation, ob das System alle Anforderungen der Verordnung erfüllt. Für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III reicht eine interne Konformitätsbewertung nach Anhang VI. Für bestimmte Systeme, etwa im Bereich biometrischer Identifizierung, ist die Einschaltung einer notifizierten Stelle nach Anhang VII vorgeschrieben. Ohne vollständige technische Dokumentation kann keine Konformitätsbewertung durchgeführt und keine EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden.

Wie lässt sich die technische Dokumentation in bestehende Entwicklungsprozesse integrieren?

Die technische Dokumentation sollte nicht als separate Compliance-Aufgabe, sondern als integraler Bestandteil des KI-Entwicklungsprozesses behandelt werden. In der Praxis bedeutet das: In MLOps-Pipelines werden Modellkarten, Trainingsdaten-Logs und Experimentierprotokolle automatisiert erfasst. Versionskontrollsysteme protokollieren Änderungen an Modellarchitektur und Hyperparametern. Testberichte und Validierungsergebnisse werden direkt aus CI/CD-Pipelines generiert. Die Risikobewertung nach Art.

9 wird als lebendiges Dokument gepflegt, das bei jeder Modelliteration aktualisiert wird. ADVISORI unterstützt bei der Auswahl und Konfiguration geeigneter Tools und Prozesse, damit die Dokumentation mit minimalem Mehraufwand entsteht und stets aktuell bleibt.

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