Professionelle CRA-Beratung von der Gap-Analyse bis zur CE-Kennzeichnung. Wir begleiten Hersteller digitaler Produkte durch alle Phasen der Cyber Resilience Act Umsetzung.
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Dreiphasiger Ansatz von Assessment über Implementation bis zu kontinuierlichem Management, speziell für Hersteller digitaler Produkte entwickelt.
Assessment & Quick Wins: IST-Analyse mit sofortigen Verbesserungsmaßnahmen und Produktkategorisierung
Implementation & Integration: Security-by-Design Integration und Vulnerability Management Setup
Ongoing Compliance Management: Kontinuierliche Überwachung und Audit-Vorbereitung
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
IST-Analyse Ihrer aktuellen Cybersicherheits-Posture mit GAP-Analyse zur Identifikation aller CRA-Compliance-Lücken und zeitbasiertem Umsetzungsplan bis Dezember 2027.
Integration von Sicherheit in Entwicklungsprozesse mit Secure Development Lifecycle, Threat Modeling und Architecture Reviews für alle Ihre Produkte.
Automatisierte SBOM-Erstellung, kontinuierliche Schwachstellenüberwachung und vordefinierte Incident Response Playbooks für CERT-EU Meldungen.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Das BSI ueberwacht als Marktaufsichtsbehoerde die CRA-Konformitaet digitaler Produkte in Deutschland. Ab September 2026 gilt die Schwachstellen-Meldepflicht, bis Dezember 2027 muessen alle Hersteller compliant sein. Wir begleiten Sie durch alle BSI-CRA-Anforderungen.
Der Cyber Resilience Act verpflichtet alle Hersteller digitaler Produkte in der EU zu verbindlichen Cybersicherheitsstandards. Meldepflicht ab September 2026, vollstaendige Compliance bis Dezember 2027. ADVISORI unterstuetzt Sie bei Gap-Analyse, SBOM-Erstellung und Konformitaetsbewertung.
Der Cyber Resilience Act stellt umfassende Anforderungen an Hersteller digitaler Produkte. Security by Design, SBOM-Pflicht, Schwachstellen-Meldepflicht ab September 2026 und CE-Konformitaetsbewertung bis Dezember 2027.
Systematische CRA-Audits pruefen die Einhaltung aller Cyber Resilience Act Anforderungen. Von der Gap-Analyse ueber die Konformitaetsbewertung nach Modul A, B, C oder H bis zur BSI-Marktueberwachungsvorbereitung — mit klarem Fahrplan fuer die Fristen ab Juni 2026.
Das BSI ueberwacht ab 2027 als Marktaufsichtsbehoerde die CRA-Konformitaet aller digitalen Produkte in Deutschland. Stichproben, Dokumentenpruefungen und Sanktionen bis 15 Mio. Euro drohen bei Verstoessen. Wir bereiten Hersteller gezielt auf BSI-Kontrollen vor.
Die CRA-Zertifizierung sichert die Konformitaet Ihrer digitalen Produkte mit dem Cyber Resilience Act. Von der Selbstbewertung bis zur Drittanbieter-Konformitaetspruefung.
Vollstaendige CRA-Compliance fuer Hersteller digitaler Produkte. Von Security by Design ueber Schwachstellenmanagement bis zur CE-Kennzeichnung. Deadline: Dezember 2027.
Die CRA-Konformitaetsbewertung weist nach, dass Ihr Produkt alle Cybersicherheitsanforderungen erfuellt. Verschiedene Module je nach Risikoklasse bis zur CE-Kennzeichnung.
Der EU Cyber Resilience Act verstaendlich auf Deutsch zusammengefasst. Ab September 2026 gilt die Schwachstellen-Meldepflicht, ab Dezember 2027 muessen alle digitalen Produkte CRA-konform sein. Erfahren Sie, welche Anforderungen das BSI ueberwacht und was deutsche Hersteller jetzt tun muessen.
Das BSI ueberwacht als nationale Marktueberwachungsbehoerde die CRA-Konformitaet. Erfahren Sie alles ueber Pruefverfahren, Korrekturmassnahmen und moegliche Sanktionen.
Der EU Cyber Resilience Act (CRA) Anhang I definiert 13 verbindliche Produktsicherheitsanforderungen fuer digitale Produkte. Von Security by Design über SBOM-Dokumentation bis zu Schwachstellenmanagement – diese Anforderungen gelten ab Dezember 2027 fuer alle Hersteller. ADVISORI unterstuetzt Sie bei der vollstaendigen Umsetzung der Anhang-I-Pflichten.
Ja, ausdrücklich. Der CRA erfasst alle "Produkte mit digitalen Elementen" – einschließlich reiner Software-Anwendungen, SaaS-Lösungen und Mobile Apps, die im EU-Binnenmarkt vertrieben werden. Auch kostenlose Software mit kommerzieller Nutzung kann betroffen sein.
Grundsätzlich ja – der CRA macht keine Unterscheidung nach Unternehmensgröße. Allerdings berücksichtigt die EU-Kommission in ihrer Guidance KMU-spezifische Herausforderungen. Besonders bei der Auswahl von Notified Bodies und Umsetzungsfristen kann es Erleichterungen geben.
Ja, unter bestimmten Umständen. Werden Open-Source-Komponenten kommerziell unterstützt oder als Teil eines kommerziellen Produkts vertrieben, können CRA-Pflichten entstehen. Dies betrifft besonders Commercial Open Source und Professional Support Services.
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